Rechtsprechung
| BGH, 15.12.2005 - IX ZA 3/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4; ; InsO § 38; ; InsO § 130 Abs. 1; ; InsO § 324 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 1890
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Hinreichende Aussicht eines Rechtsschutzbegehrens auf Erfolg; Beurteilung des Vorliegens einer Gläubigerbenachteiligung auf der Grundlage des gesetzlich vorgesehenen, regelmäßigen Ablaufes des Insolvenzverfahrens; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 S. 1; InsO § 130 Abs. 1
Begriff der Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anfechtung von Verfügungen eines Massegläubigers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 22.01.2003 - 28 C 11031/02
- LG Düsseldorf, 21.01.2004 - 23 S 66/03
- BGH, 15.12.2005 - IX ZA 3/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 411
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.07.2001 - IX ZR 36/99
Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit; Insolvenzanfechtung nach Anzeige der …
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - IX ZA 3/04
Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist für die Anfechtung grundsätzlich bedeutungslos (BGH, Urt. v. 19. Juli 2001 - IX ZR 36/99, ZIP 2001, 1641, 1643).So beziehen sich denn auch die Ausführungen im Senatsurteil vom 19. Juli 2001 ausdrücklich auf anfechtbar begünstigte Insolvenzgläubiger (BGH, Urt. v. 19. Juli 2001 aaO).
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - IX ZA 3/04
Prozesskostenhilfe braucht hingegen nicht bewilligt zu werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder durch die in der Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als schwierig erscheint (BVerfG NJW 1991, 413, 414; BGH, Beschl. v. 10. Dezember 1997 - IV ZR 238/97, NJW 1998, 1154; v. 11. September 2002 - VIII ZR 235/02, NJW-RR 2003, 130, 131). - BGH, 11.09.2002 - VIII ZR 235/02
Auslegung vertraglicher Kündigungsfristen
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - IX ZA 3/04
Prozesskostenhilfe braucht hingegen nicht bewilligt zu werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder durch die in der Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als schwierig erscheint (BVerfG NJW 1991, 413, 414; BGH, Beschl. v. 10. Dezember 1997 - IV ZR 238/97, NJW 1998, 1154; v. 11. September 2002 - VIII ZR 235/02, NJW-RR 2003, 130, 131).
- BGH, 10.12.1997 - IV ZR 238/97
Umfang des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus …
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - IX ZA 3/04
Prozesskostenhilfe braucht hingegen nicht bewilligt zu werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder durch die in der Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als schwierig erscheint (BVerfG NJW 1991, 413, 414; BGH, Beschl. v. 10. Dezember 1997 - IV ZR 238/97, NJW 1998, 1154; v. 11. September 2002 - VIII ZR 235/02, NJW-RR 2003, 130, 131). - BGH, 24.06.2003 - VI ZR 130/03
Erfolgsaussichten der Revision; Schadenseratz bei fehlgeschlagenem …
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - IX ZA 3/04
Auch im Falle einer Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht, die für das Revisionsgericht bindend ist (§ 543 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2 ZPO), muss die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels gegeben sein (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - VI ZR 130/03, FamRZ 2003, 1378). - BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93
Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - IX ZA 3/04
Der Nachlasspfleger ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufwendungsersatzansprüche erforderlichen Geldmittel und die durch das Nachlassgericht festgesetzte Vergütung selbst aus dem Nachlass zu entnehmen bzw. den ihm zustehenden Betrag von dem Nachlassvermögen, das er nach § 1890 BGB herausgeben muss, abzuziehen (OLG Dresden OLGE 35 (1917/II), 373, 374; BayObLG FamRZ 1994, 266, 267; Staudinger/Marotzke, Neubearb.
- BGH, 24.07.2024 - IV ZB 8/23
Gerichtskosten bei teilmittellosem Nachlass
Dies spricht dafür, den Nachlasspfleger dem Erben hinsichtlich seiner Ansprüche auf Vergütung und Aufwendungsersatz gleichzustellen und ihm wie diesem ein Vorwegbefriedigungsrecht zuzugestehen (so bereits für das Nachlassinsolvenzverfahren BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - IX ZA 3/04, FamRZ 2006, 411 [juris Rn. 5];… siehe auch Küpper in MünchKomm-BGB, 9. Aufl. § 1991 Rn. 8 und Fn. 20). - BGH, 28.11.2019 - IX ZR 239/18
Qualifizierung der Ansprüche des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei auf …
Hierunter fällt auch die Vergütung der Nachlasspfleger und Nachlassverwalter (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - IX ZA 3/04, FamRZ 2006, 411 mwN;… MünchKomm-InsO/Siegmann, 3. Aufl., § 324 Rn. 8). - OLG Braunschweig, 01.11.2018 - 1 W 144/16
Bestimmung der Vergütungshöhe des Nachlasspflegers bei einem nicht mittellosen …
Dem Nachlasspfleger eventuell entstandene Aufwendungen sind nicht zusätzlich zur Vergütung festzusetzen, sondern können ggf. von dem Nachlasspfleger dem Nachlass entnommen werden (vgl. BGH FamRZ 2006, 411; OLG München FGPrax 2018, 177;… OLG Celle a.a.O.; KG MDR 1977, 678;… MüKo/BGB/Leipold, 7. Aufl., § 1960, Rn. 96; BeckOK/BGB/Siegmann/Höger, Stand 1.8.2018;… § 1960, Rn. 28).
- LG Göttingen, 22.02.2019 - 1 S 30/17
Nachlasspflegervergütung - Anfechtbarkeit bei verspätetem Nachlassinsolvenzantrag
Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen und diese im Wesentlichen damit begründet, dass Anfechtungsansprüche gemäß § 130 InsO aufgrund der Entscheidung des BGH mit Beschluss vom 15.12.2005 - IX ZA 3/04 - ausscheiden und solche gemäß § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO jedenfalls mangels erforderlicher Kenntnis einer Gläubigerbenachteiligungs-absicht nicht bestehen.Insoweit wird auf die Entscheidung des BGH, die auch vom Amtsgericht in seinem Urteil zitiert wurde (Beschluss des BGH vom 15.12.2005- IX ZA 3/04 -, m.w.N.), Bezug genommen.
- AG Göttingen, 31.05.2017 - 21 C 14/16
Keine Inanspruchnahme eines Nachlasspflegers trotz verspäteten …
Anfechtungsansprüche gemäß § 130 InsO scheiden aus aufgrund der vom Beklagten zutreffend zitierten Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - IX ZA 3/04). - OLG Hamburg, 13.10.2025 - 2 W 42/25 Der Nachlasspfleger ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufwendungsersatzansprüche erforderlichen Geldmittel und die durch das Nachlassgericht festgesetzte Vergütung selbst aus dem Nachlass zu entnehmen bzw. den ihm zustehenden Betrag von dem Nachlassvermögen, das er nach § 1890 BGB herausgeben muss, abzuziehen (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - IX ZA 3/04 -, Rn. 5, juris, mit weiteren Nachweisen; ferner Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 24. März 2014 - 3 Wx 84/13 -, Rn. 16, juris;… MüKoInsO/Siegmann/Scheuing, 4. Aufl. 2020, InsO § 324 Rn. 8, beck-online;… BeckOK InsR/Fridgen, 40. Ed. 1.8.2025, InsO § 324 Rn. 22, beck-online;… Burandt/Rojahn/Bangha-Szabo, 4. Aufl. 2022, InsO § 324 Rn. 5, beck-online).
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