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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2007 - IX ZA 41/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14685
BGH, 22.02.2007 - IX ZA 41/06 (https://dejure.org/2007,14685)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2007 - IX ZA 41/06 (https://dejure.org/2007,14685)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06 (https://dejure.org/2007,14685)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters: …

    Unanfechtbare Entscheidungen können nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06, juris Rn. 1;… vom 2. September 2008 - IX ZA 21/08, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10

    Unanfechtbarkeit der Anhörungsrüge

    Eine Entscheidung, die nach dem Gesetz unanfechtbar ist, kann auch über den Umweg einer Gegenvorstellung nicht anfechtbar gemacht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06, Rn. 1 juris …und vom 2. September 2008 - IX ZA 21/08, Rn. 2).
  • BGH, 02.09.2008 - IX ZA 21/08

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs gegen die Zurückweisung einer …

    Unanfechtbare Entscheidungen können nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH, Beschl. v. 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06, n.v.).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2023 - 12 U 1269/20

    Keine Gegenvorstellung gegen einen die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO …

    Unanfechtbare Entscheidungen können nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH, Beschluss vom 20.02.2007 - IX ZA 41/06 Rn. 1).
  • BGH, 02.07.2008 - IX ZA 6/08

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Gegenvorstellung

    Unanfechtbare Entscheidungen können nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH, Beschl. v. 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06, n.v.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2022 - 6 Ta 135/22

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Prüfungskompetenz im Abhilfeverfahren

    Unanfechtbare Entscheidungen können nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06 - Rn. 1, 02. September 2008 - IX ZA 21/08 - Rn. 2 jeweils zitiert nach juris)..
  • OLG Köln, 16.02.2021 - 13 W 40/20

    Voraussetzungen der vorläufigen Kontenpfändung nach EuKoPfVO Durchsetzung des …

    Unanfechtbare Entscheidungen können nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06, Rn. 1, juris).
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