Rechtsprechung
| BGH, 24.06.2019 - IX ZB 1/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO, § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO, § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 321a ZPO, § 321a Abs. 4 Satz 4 ZPO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer durch einen nicht beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegten Anhörungsrüge
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer durch einen nicht beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegten Anhörungsrüge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78 Abs. 1 S. 3; ZPO § 321a
Zulässigkeit einer durch einen nicht beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegten Anhörungsrüge - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 02.08.2018 - 4 O 72/18
- OLG Stuttgart, 15.11.2018 - 12 W 57/18
- BGH, 09.04.2019 - IX ZB 1/19
- BGH, 24.06.2019 - IX ZB 1/19
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.05.2013 - IX ZB 7/13
Erfolgsaussichten eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der …
Auszug aus BGH, 24.06.2019 - IX ZB 1/19
Gleiches gilt für eine Anhörungsrüge gegen die Rechtsbeschwerdeentscheidung (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 5).
- BGH, 04.07.2023 - VIII ZB 25/23
Verwerfung der Ablehnungsgesuche als unzulässig
Diese ist jedoch bereits deshalb unzulässig, weil der Antragsteller sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN;… vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1;… vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN). - BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 260/22
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig
Diese ist jedoch bereits deshalb unzulässig, weil der Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN;… vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1;… vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN). - BGH, 21.11.2023 - VIII ZB 55/23
Einlegen der Anhörungsrüge durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt
Rn. 1 Die Anhörungsrüge ist bereits deshalb unzulässig, weil die Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN;… vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1;… vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
- BGH, 04.07.2023 - VIII ZB 18/23
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig
Diese ist jedoch bereits deshalb unzulässig, weil die Antragstellerin sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN;… vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1;… vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN). - BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 12/20
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig hinsichtlich Erhebung innerhalb der …
Gleiches gilt für eine Anhörungsrüge gegen die Rechtsbeschwerdeentscheidung (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN). - BGH, 07.05.2024 - VIII ZB 23/24 Rn. 1 Die Anhörungsrüge ist bereits deshalb unzulässig, weil der Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN;… vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1;… vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
- BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 37/20
Unzulässige Anhörungsrüge
Gleiches gilt für nachfolgende Anhörungsrügen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN). - BGH, 29.08.2023 - VIII ZB 19/23
Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge wegen Nichtvortragens eines entsprechenden …
Rn. 1 Die Anhörungsrüge ist bereits deshalb unzulässig, weil die Kläger sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN;… vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1;… vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN). - BGH, 17.10.2023 - VIII ZB 58/23
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig
Rn. 1 Die Anhörungsrüge ist bereits deshalb unzulässig, weil der Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN;… vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1;… vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN). - BGH, 07.07.2020 - XI ZB 1/20
Anhörungsrüge wegen einer Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig
Gleiches gilt für eine Anhörungsrüge gegen die Rechtsbeschwerdeentscheidung (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1). - BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 46/20
Unzulässigkeit der Anhörungsrüge wegen Verletzung des Anwaltszwangs
- BGH, 14.05.2024 - VIII ZB 81/23
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Rechtsprechung
| BGH, 09.04.2019 - IX ZB 1/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 321a Abs. 4 Satz 4 ZPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 321a Abs. 4 S. 4
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 02.08.2018 - 4 O 72/18
- OLG Stuttgart, 15.11.2018 - 12 W 57/18
- BGH, 09.04.2019 - IX ZB 1/19
- BGH, 24.06.2019 - IX ZB 1/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.08.2016 - IX ZB 53/16
Verbindung zweier zivilgerichtlicher Verfahren
Auszug aus BGH, 09.04.2019 - IX ZB 1/19
Es ist weder die Rechtsbeschwerde noch ein sonstiges Rechtsmittel eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2016 - IX ZB 53/16, IX ZB 54/16, juris Rn. 3).
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