Rechtsprechung
| BGH, 11.06.2026 - IX ZB 1/25 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Pfändungsschutz einer Zugewinnausgleichsforderung
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Massezugehörigkeit einer Zugewinnausgleichsforderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Lebensversicherung in der Insolvenzmasse - Eheführung ist keine Arbeitsleistung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Pfändungsschutz für Zugewinnausgleich in der Insolvenz
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zugewinnausgleichsforderung und Pfändungsschutz
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt, 17.07.2024 - IK 59/24
- LG Ingolstadt, 17.12.2024 - 24 T 1160/24
- BGH, 11.06.2026 - IX ZB 1/25
Papierfundstellen
- ZIP 2026, 1856
- ZIP 2026, 2403
- MDR 2026, 1352
- NZI 2026, 748
- FamRZ 2026, 1543
- WM 2026, 1392
- DB 2026, 2213
- Rpfleger 2026, 616
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 29.04.2021 - IX ZB 25/20
Schuldner als Pfandgläubiger bzgl. Pfandrechten an den Ansprüchen auf Leistungen …
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - IX ZB 1/25
Der Senat hat die Pensionszusage als Teil der Vergütung des Schuldners angesehen, die durch ihn selbst erwirtschaftet worden ist, und daraus gefolgert, dass die Ansprüche des Schuldners aus den ihm verpfändeten Rückdeckungsversicherungen vollstreckungsrechtlich wie von ihm selbst erwirtschaftete Einkünfte zu behandeln sind (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2021 - IX ZB 25/20, NZI 2021, 923 Rn. 22;… vom 11. Dezember 2025 - IX ZB 3/25, NZI 2026, 387 Rn. 15).Rn. 13 (2) Nach § 850i Abs. 1 Satz 1 ZPO hat das Gericht dem Schuldner, wenn sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet werden, auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestünde, soweit dies erforderlich ist, damit dem Schuldner ein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850c Abs. 1, Abs. 4 ZPO bestimmten Beträge gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 850e, 850f Abs. 1 ZPO verbleibt (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 19/18, NZI 2018, 899 Rn. 10; vom 29. April 2021 - IX ZB 25/20, NZI 2021, 923 Rn. 19).
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, erfasst der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2 ZPO alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 19/18, NZI 2018, 899 Rn. 10; vom 29. April 2021 - IX ZB 25/20, NZI 2021, 923 Rn. 20).
Solche Einkünfte, welche ein Schuldner nicht selbst erzielt hat, sind etwa Geschenke, Lottogewinne und erbrechtliche Ansprüche (BGH…, Beschluss vom 27. September 2018, aaO Rn. 11; vom 29. April 2021, aaO Rn. 20).
Das Vermögen an sich unterliegt nicht dem Schutz des § 850i ZPO, sondern allenfalls Einkünfte aus seinem kapitalistischen Einsatz (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 19/18, NZI 2018, 899 Rn. 10; vom 29. April 2021 - IX ZB 25/20, NZI 2021, 923 Rn. 20).
- BGH, 27.09.2018 - IX ZB 19/18
Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte: Erbbauzinsen aus vor Insolvenzeröffnung …
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - IX ZB 1/25
Rn. 13 (2) Nach § 850i Abs. 1 Satz 1 ZPO hat das Gericht dem Schuldner, wenn sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet werden, auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestünde, soweit dies erforderlich ist, damit dem Schuldner ein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850c Abs. 1, Abs. 4 ZPO bestimmten Beträge gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 850e, 850f Abs. 1 ZPO verbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 19/18, NZI 2018, 899 Rn. 10;… vom 29. April 2021 - IX ZB 25/20, NZI 2021, 923 Rn. 19).Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, erfasst der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2 ZPO alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 19/18, NZI 2018, 899 Rn. 10;… vom 29. April 2021 - IX ZB 25/20, NZI 2021, 923 Rn. 20).
Unter die Vorschrift fallen auch Einkünfte aus kapitalistischer Tätigkeit, etwa Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, auch Werklohnansprüche und aus der Verwertung von Eigentum des Schuldners resultierende Forderungen, unabhängig davon, ob das zur Entstehung der Forderung verwertete Kapital erarbeitet wurde, solange die Einkünfte nur selbst erzielt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2018, aaO mwN).
Solche Einkünfte, welche ein Schuldner nicht selbst erzielt hat, sind etwa Geschenke, Lottogewinne und erbrechtliche Ansprüche (BGH, Beschluss vom 27. September 2018, aaO Rn. 11;… vom 29. April 2021, aaO Rn. 20).
Das Vermögen an sich unterliegt nicht dem Schutz des § 850i ZPO, sondern allenfalls Einkünfte aus seinem kapitalistischen Einsatz (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 19/18, NZI 2018, 899 Rn. 10;… vom 29. April 2021 - IX ZB 25/20, NZI 2021, 923 Rn. 20).
- BGH, 18.04.2012 - XII ZB 325/11
Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit …
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - IX ZB 1/25
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass weder private Kapitallebensversicherungen noch private Rentenversicherungen nach Ausübung des vereinbarten Kapitalwahlrechts dieser Ausnahmeregelung unterfallen (BGH…, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - XII ZB 555/10, FamRZ 2011, 1931 Rn. 15 ff; vom 18. April 2012 - XII ZB 325/11, FamRZ 2012, 1039 Rn. 14 ff).
- BGH, 18.01.2012 - XII ZB 213/11
Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung bei …
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - IX ZB 1/25
Ein Anrecht kann entweder dem Versorgungsausgleich oder dem Zugewinnausgleich unterliegen, niemals aber beiden Ausgleichssystemen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1992 - XII ZB 172/90, FamRZ 1992, 790, 791 zu § 1587 Abs. 3 BGB aF; vom 18. Januar 2012 - XII ZB 213/11, FamRZ 2012, 434 Rn. 9). - BGH, 05.10.2011 - XII ZB 555/10
Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Lebensversicherungen
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - IX ZB 1/25
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass weder private Kapitallebensversicherungen noch private Rentenversicherungen nach Ausübung des vereinbarten Kapitalwahlrechts dieser Ausnahmeregelung unterfallen (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - XII ZB 555/10, FamRZ 2011, 1931 Rn. 15 ff;… vom 18. April 2012 - XII ZB 325/11, FamRZ 2012, 1039 Rn. 14 ff). - BGH, 11.12.2025 - IX ZB 3/25
Pfändungsschutz für Versicherungsleistungen in der Insolvenz
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - IX ZB 1/25
Der Senat hat die Pensionszusage als Teil der Vergütung des Schuldners angesehen, die durch ihn selbst erwirtschaftet worden ist, und daraus gefolgert, dass die Ansprüche des Schuldners aus den ihm verpfändeten Rückdeckungsversicherungen vollstreckungsrechtlich wie von ihm selbst erwirtschaftete Einkünfte zu behandeln sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. April 2021 - IX ZB 25/20, NZI 2021, 923 Rn. 22; vom 11. Dezember 2025 - IX ZB 3/25, NZI 2026, 387 Rn. 15). - BGH, 12.09.2019 - IX ZB 56/18
Pfändungsschutzes für Kaufpreisrentenansprüche; Pfändungsschutz für sonstige …
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - IX ZB 1/25
Im Insolvenzverfahren wie im Verfahren der Einzelzwangsvollstreckung soll gewährleistet werden, dass der Schuldner seinen Lebensunterhalt in angemessenem Umfang mit eigenen Mitteln bestreiten kann und hierfür nicht auf staatliche Leistungen angewiesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 56/18, WM 2019, 2205 Rn. 5). - BGH, 11.03.1992 - XII ZB 172/90
Nichtbrücksichtigung von Anwartschaften bei Nachentrichtung freiwilliger Beiträge …
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - IX ZB 1/25
Ein Anrecht kann entweder dem Versorgungsausgleich oder dem Zugewinnausgleich unterliegen, niemals aber beiden Ausgleichssystemen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1992 - XII ZB 172/90, FamRZ 1992, 790, 791 zu § 1587 Abs. 3 BGB aF;… vom 18. Januar 2012 - XII ZB 213/11, FamRZ 2012, 434 Rn. 9).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".