Rechtsprechung
| BGH, 09.02.2012 - IX ZB 248/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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InsO § 34 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenzeröffnungsverfahren: Beschwerde des Schuldners gegen die auf Grund Eigen- und Drittantrags erfolgte Verfahrenseröffnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34 Abs 2 InsO
Insolvenzeröffnungsverfahren: Beschwerde des Schuldners gegen die auf Grund Eigen- und Drittantrags erfolgte Verfahrenseröffnung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Stellen eines Insolvenzantrags durch einen Gläubiger und auch durch den Schuldner
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unzulässigkeit der Beschwerde des Schuldners gegen die Insolvenzeröffnung auch bei Eigen- und Gläubigerantrag
- zvi-online.de
InsO § 34 Abs. 2
Unzulässigkeit der Beschwerde des Schuldners gegen Insolvenzeröffnung bei Insolvenzanträgen durch Schuldner und Gläubiger - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 26; InsO § 34 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
Zulässigkeit der Beschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Stellen eines Insolvenzantrags durch einen Gläubiger und auch durch den Schuldner - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unzulässige Beschwerde gegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schuldnerbeschwerde gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Verfahrensgang
- AG Essen, 01.06.2011 - 160 IN 76/11
- LG Essen, 10.08.2011 - 7 T 353/11
- BGH, 09.02.2012 - IX ZB 248/11
Papierfundstellen
- ZIP 2012, 998
- MDR 2012, 492
- NZI 2012, 318
- WM 2012, 525
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.01.2007 - IX ZB 170/06
Beschwerdebefugnis des Insolvenzschuldners gegen die Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZB 248/11
Ein bloßer Sinneswandel des Schuldners nach Antragstellung, der nicht zur Rücknahme des Insolvenzantrags vor der Verfahrenseröffnung geführt hat, begründet keine Beschwer (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - IX ZB 170/06, WM 2007, 553 Rn. 14).Rn. 8 a) Der Senat hat offengelassen, ob der Schuldner auch nach Stellung eines Eigenantrags eine sofortige Beschwerde mit der Begründung einlegen kann, der Eröffnungsbeschluss sei unrechtmäßig ergangen, weil sich seine Vermögenslage nach Antragstellung verbessert habe und der Eröffnungsgrund zum maßgeblichen Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfallen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2007, aaO).
Rn. 13 (1) Da der Schuldner selbst einen Eröffnungsantrag gestellt hat, kann er sich allenfalls auf einen späteren Wegfall des Eröffnungsgrundes berufen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2007, aaO).
- BGH, 14.07.2011 - IX ZB 57/11
Insolvenzeröffnungsverfahren: Insolvenzantrag eines Gläubigers aufgrund einer …
Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZB 248/11
Da Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO ohne vorherige Anhörung des Schuldners ergehen können (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - IX ZB 57/11, ZIP 2011, 1875 Rn. 13), geben Beschleunigungsgründe wegen der Möglichkeit des Erlasses derartiger Maßnahmen entgegen der Würdigung des Beschwerdegerichts keine Rechtfertigung dafür, von einer Bekanntmachung des Gutachtens an den Schuldner vor Erlass des Eröffnungsbeschlusses abzusehen. - BGH, 11.03.2010 - IX ZB 110/09
Insolvenzverfahren: Hilfsweise gestellter Insolvenz- und …
Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZB 248/11
Mehrere gleichzeitig anhängige Insolvenzanträge sind deshalb - wie vorliegend geschehen - spätestens mit der Verfahrenseröffnung miteinander zu verbinden (BGH, Beschluss vom 11. März 2010 - IX ZB 110/09, WM 2010, 898 Rn. 8). - BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07
Beschwerde gegen Insolvenzverfahrenseröffnung
Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZB 248/11
Daran anknüpfend hat der Senat einem Schuldner, der die auf seinem Antrag beruhende Verfahrenseröffnung unter dem Gesichtspunkt einer die Kosten des Verfahrens nicht deckenden Masse (§ 26 InsO) beanstandet hat, die Beschwer abgesprochen (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 225/07, WM 2008, 1752 Rn. 4 mwN). - BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
Abweisung der Insolvenzverfahrenseröffnung mangels Masse: Berücksichtigung der …
Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZB 248/11
Sind die Eröffnungsvoraussetzungen im Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung gegeben, kann diese nicht durch den nachträglichen Ausgleich der Forderung des Gläubigers zu Fall gebracht werden (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 121/10, WM 2011, 135 Rn. 3).
- AG Göttingen, 14.08.2018 - 74 IN 96/18
Keine Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss im Fremdantragsverfahren bei …
Dies gilt auch dann, wenn neben dem Schuldner ein Gläubiger Eröffnungsantrag gestellt hat (BGH NZI 2012, 318 ).
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