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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2009 - IX ZB 294/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2379
BGH, 22.10.2009 - IX ZB 294/08 (https://dejure.org/2009,2379)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2009 - IX ZB 294/08 (https://dejure.org/2009,2379)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 294/08 (https://dejure.org/2009,2379)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Bestimmung des Berufungsgerichts bei inländischem und ausländischem Wohnsitz des Beklagten

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    GVG § 119; ZPO § 522; ZPO § 574
    Zuständigkeit --> Durchführung des Verfahrens

  • berliner-anwaltsverein.de PDF, S. 32 (Kurzinformation)

    Mailand oder Madrid - Hauptsache zuständig! - ausländische Wohnsitz des Beklagten im erstinstanzlichen Verfahren

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Mailand oder Madrid Hauptsache zuständig!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzesänderung: Keine OLG-Berufungszuständigkeit mehr bei Auslandsbezug! (IBR 2009, 1364)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1078
  • MDR 2010, 228
  • WM 2010, 285
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 100/04

    Funktionelle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Berufung bei …

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - IX ZB 294/08
    Dem Rechtsstaatsprinzip kann mithin nur dadurch wirksam Rechnung getragen werden, dass im Rechtsmittelverfahren regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffene inländische oder ausländische Gerichtsstand einer Partei als maßgeblich erachtet wird und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht entzogen ist (BGH, Beschl. v. 28. März 2006 - VIII ZB 100/04, NJW 2006, 1808, 1809 Rn. 11 m.w.N.).

    Durch die Einlegung der Berufung (§§ 517, 519 ZPO) bei dem unzuständigen Berufungsgericht konnte die Berufungsfrist nicht gewahrt werden (…BGH, Urt. v. 9. Dezember 1999 - III ZR 73/99, NJW 2000, 1574 f; Beschl. v. 28. März 2006, aaO Rn. 9).

  • BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen …

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - IX ZB 294/08
    Maßgeblich für die Bewertung ist der Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit, also regelmäßig der Zustellung der Klageschrift an die Partei (BGHZ 155, 46, 48).

    Die Regelung ist grundsätzlich auch einschlägig, wenn - wie im Streitfall die Beklagte zu 2 - nur einer von mehreren Streitgenossen seinen Wohnsitz im Ausland hat (BGHZ 155, 46, 49).

  • BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 105/07

    Anwendung der Vorschrift des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG …

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - IX ZB 294/08
    Allerdings wäre die Regelung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG nicht anwendbar, wenn die Beklagte zu 2 neben einem allgemeinen Gerichtsstand im Ausland auch einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland gehabt hätte (…vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juni 2007 - XII ZB 114/06, ZIP 2007, 1626, 1627 Rn. 13 f; v. 10. März 2009 - VIII ZB 105/07, ZIP 2009, 987, 988 Rn. 8).
  • BGH, 27.06.2007 - XII ZB 114/06

    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte im Berufungsverfahren bei allgemeinem …

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - IX ZB 294/08
    Allerdings wäre die Regelung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG nicht anwendbar, wenn die Beklagte zu 2 neben einem allgemeinen Gerichtsstand im Ausland auch einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland gehabt hätte (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juni 2007 - XII ZB 114/06, ZIP 2007, 1626, 1627 Rn. 13 f;… v. 10. März 2009 - VIII ZB 105/07, ZIP 2009, 987, 988 Rn. 8).
  • BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99

    Fristwahrende Berufung gegen Urteil einer Kammer für Baulandsachen in …

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - IX ZB 294/08
    Durch die Einlegung der Berufung (§§ 517, 519 ZPO) bei dem unzuständigen Berufungsgericht konnte die Berufungsfrist nicht gewahrt werden (BGH, Urt. v. 9. Dezember 1999 - III ZR 73/99, NJW 2000, 1574 f;… Beschl. v. 28. März 2006, aaO Rn. 9).
  • BGH, 10.07.2007 - VIII ZB 73/06

    Nachprüfung des Wohnsitzes einer Partei in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - IX ZB 294/08
    Im Berufungsverfahren ist regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische oder ausländische Wohnsitz einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen (BGH, Beschl. v. 10. Juli 2007 - VIII ZB 73/06, NJW-RR 2008, 144 Rn. 4).
  • BGH, 08.01.2008 - X ZB 26/07

    Funktionelle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Entscheidung über …

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - IX ZB 294/08
    Zu Unrecht beruft sich die Rechtsbeschwerde auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 8. Januar 2008 (X ZB 26/07, GuT 2008, 46).
  • BGH, 16.02.2010 - VIII ZB 74/09

    Rüge der fehlenden Erwähnung des Bestreitens des vom Kläger behaupteten …

    aa) Für die genannte Zuständigkeitsabgrenzung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische oder ausländische Wohnsitz einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht entzogen (Senatsbeschluss vom 10. März 2009 - VIII ZB 105/07, NJW 2009, 1610, Tz. 8; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 294/08, juris, Tz. 5; jeweils m. w. N.).
  • LG Bonn, 31.10.2023 - 15 O 184/22
    Rn. 72 Danach findet eine Beweiserhebung bezüglich der schlüssig vorgetragenen Tatsachen, welche sowohl die Zuständigkeit als auch die Begründetheit des geltend gemachten Anspruches rechtfertigen sollen (doppelrelevante Tatsachen), im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung nicht statt, sie werden als wahr unterstellt (BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - IX ZB 294/08;… Musielak/Voit/Heinrich, 20. Aufl. 2023, ZPO § 1 Rn. 20).
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