Rechtsprechung
| BGH, 10.07.1997 - IX ZB 47/97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fristversäumnis infolge einer Organisationspflichtverletzung in der Anwaltskanzlei - Verspätete Einlegung der Berufungsbegründungsfrist wegen der verfrühten Absendung der Berufungsschrift durch die sich zu privaten Zwecken in der Kanzlei aufhaltende Angestellte
Verfahrensgang
- BGH, 10.07.1997 - IX ZB 47/97
- BGH, 18.09.1997 - IX ZB 47/97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
Überspannung der Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 10.07.1997 - IX ZB 47/97
Sodann setzt die zuverlässige Organisation der Fristenkontrolle in einer Anwaltskanzlei die Anweisung voraus, das vorsorglich vorgemerkte Fristende später anhand der gerichtlichen Eingangsbestätigung zu überprüfen (BGH, Beschl. v. 20. Mai 1992 - XII ZB 43/92, VersR 1993, 378; v. 9. Dezember 1993 - IX ZB 70/93, NJW 1994, 458 f; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 711, 712 [BVerfG 25.11.1994 - 2 BvR 852/93]). - BGH, 20.05.1992 - XII ZB 43/92
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BGH, 10.07.1997 - IX ZB 47/97
Sodann setzt die zuverlässige Organisation der Fristenkontrolle in einer Anwaltskanzlei die Anweisung voraus, das vorsorglich vorgemerkte Fristende später anhand der gerichtlichen Eingangsbestätigung zu überprüfen (BGH, Beschl. v. 20. Mai 1992 - XII ZB 43/92, VersR 1993, 378; v. 9. Dezember 1993 - IX ZB 70/93, NJW 1994, 458 f; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 711, 712 [BVerfG 25.11.1994 - 2 BvR 852/93]). - BGH, 09.12.1993 - IX ZB 70/93
Anforderungen an büroorganisatorische Maßnahmen des Rechtsanwalts zur …
Auszug aus BGH, 10.07.1997 - IX ZB 47/97
Sodann setzt die zuverlässige Organisation der Fristenkontrolle in einer Anwaltskanzlei die Anweisung voraus, das vorsorglich vorgemerkte Fristende später anhand der gerichtlichen Eingangsbestätigung zu überprüfen (BGH, Beschl. v. 20. Mai 1992 - XII ZB 43/92, VersR 1993, 378; v. 9. Dezember 1993 - IX ZB 70/93, NJW 1994, 458 f; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 711, 712 [BVerfG 25.11.1994 - 2 BvR 852/93]). - BGH, 25.02.1993 - VII ZB 14/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 10.07.1997 - IX ZB 47/97
Um die Eintragung einer unrichtigen, weil nach dem Datum der beabsichtigten, aber nicht wirklichen Berufungseinlegung berechneten Berufungsbegründungsfrist zu vermeiden, muß der Rechtsanwalt, der die Berufungsschrift bereits Tage vor dem Datum der von ihm beabsichtigten Berufungseinlegung unterzeichnet, durch eindeutige organisatorische Maßnahmen sicherstellen, daß die Berufungsschrift nicht versehentlich vor dem vorgesehenen Zeitpunkt eingereicht wird (BGH, Beschl. v. 25. Februar 1993 - VII ZB 14/92, VersR 1993, 1548 f).
- BGH, 18.09.1997 - IX ZB 47/97
Erhebung einer Gerichtsgebühr für jede erfolglose Beschwerde
Die Erinnerung des Beklagten gegen die zweite Kostenrechnung des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1997 (IX ZB 48/97) wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| BGH, 18.09.1997 - IX ZB 47/97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erhebung einer Gerichtsgebühr für jede erfolglose Beschwerde
Verfahrensgang
- BGH, 10.07.1997 - IX ZB 47/97
- BGH, 18.09.1997 - IX ZB 47/97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81
Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der …
Auszug aus BGH, 18.09.1997 - IX ZB 47/97
Vielmehr sind mit den Rechtsmitteln gegen einen Verwerfungsbeschluß nach § 519 b ZPO einerseits und gegen die verweigerte Wiedereinsetzung andererseits (§ 238 Abs. 2 Satz 1, § 567 Abs. 4 Satz 2 ZPO) unterschiedliche Rechtsschutzziele zu verfolgen: Wiedereinsetzungsgründe können nicht mit dem Rechtsmittel gegen den Verwerfungsbeschluß geltend gemacht werden, sofern dieser nicht selbst über ein Wiedereinsetzungsgesuch zu befinden hatte (BGH, Beschl. v. 12. Juli 1967 - IV ZB 21/67, NJW 1968, 107; v. 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 55. Aufl. § 519 b Rdnr. 15 m.w.N.). - BGH, 12.07.1967 - IV ZB 21/67
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.09.1997 - IX ZB 47/97
Vielmehr sind mit den Rechtsmitteln gegen einen Verwerfungsbeschluß nach § 519 b ZPO einerseits und gegen die verweigerte Wiedereinsetzung andererseits (§ 238 Abs. 2 Satz 1, § 567 Abs. 4 Satz 2 ZPO) unterschiedliche Rechtsschutzziele zu verfolgen: Wiedereinsetzungsgründe können nicht mit dem Rechtsmittel gegen den Verwerfungsbeschluß geltend gemacht werden, sofern dieser nicht selbst über ein Wiedereinsetzungsgesuch zu befinden hatte (BGH, Beschl. v. 12. Juli 1967 - IV ZB 21/67, NJW 1968, 107; v. 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 55. Aufl. § 519 b Rdnr. 15 m.w.N.). - BGH, 10.07.1997 - IX ZB 47/97
Fristversäumnis infolge einer Organisationspflichtverletzung in der …
Auszug aus BGH, 18.09.1997 - IX ZB 47/97
Die Erinnerung des Beklagten gegen die zweite Kostenrechnung des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1997 (IX ZB 48/97) wird zurückgewiesen.
- BGH, 18.04.2024 - I ZB 67/23
Unzulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Rn. 25 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Nr. 1820 der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz auf den vorliegenden Sachverhalt der Versagung der Wiedereinsetzung bei einer Versäumung der Berufungsbegründungsfrist jedoch entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 1997 - IX ZB 47/97 und IX ZB 48/08, nicht veröffentlicht; Beschlüsse vom 19. März 2013 - VIII ZB 80/11 und VIII ZB 84/11, jeweils in juris; Beschlüsse vom 10. November 2022 - I ZB 16/22 und I ZB 17/22, juris).
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