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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1999 - IX ZR 112/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1764
BGH, 22.04.1999 - IX ZR 112/98 (https://dejure.org/1999,1764)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1999 - IX ZR 112/98 (https://dejure.org/1999,1764)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1999 - IX ZR 112/98 (https://dejure.org/1999,1764)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Umfang eines Steuerberatungsauftrags; Ordnungsgemäße Vorbereitung der Umsatzsteuervoranmeldungen als geschäftsmäßige Hilfeleistung

  • BRAK-Mitteilungen

    Steuerberaterpflichten bei Mitwirkung an Umsatzsteuervoranmeldungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675
    Pflichten des Steuerberaters im Rahmen der Mitwirkung an Umsatzsteuervoranmeldungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerberatung; umsatzsteuerpflichtige Werklieferung eines Inländers an ein ausländisches Unternehmen

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3482
  • MDR 1999, 961
  • VersR 1999, 1160
  • WM 1999, 1339
  • BB 1999, 1291
  • DB 1999, 1262
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.03.1983 - VII R 27/82

    Hilfeleistung in Steuersachen - Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen - …

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - IX ZR 112/98
    Es handelt sich dabei um einen mit der Berechnung der Steuer durch den Unternehmer selbst verbundenen Steueranmeldungsvorgang, der umfassende Kenntnisse des Umsatzsteuerrechts voraussetzt und im Interesse der Allgemeinheit und des Steuerpflichtigen anderen Personen als einem ausgebildeten steuerlichen Berater nicht überlassen werden darf (BFHE 138, 129, 133).
  • BFH, 07.06.2017 - II R 22/15

    Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt

    Rn. 20 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist ebenfalls der Ansicht, dass die geschäftsmäßige Hilfeleistung bei der Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist; denn es handelt sich dabei um einen mit der Berechnung der Steuer durch den Unternehmer selbst verbundenen Steueranmeldungsvorgang (§ 18 Abs. 1, 2 und 2a UStG), der umfassende Kenntnisse des Umsatzsteuerrechts voraussetzt und im Interesse der Allgemeinheit und der Steuerpflichtigen anderen Personen als einem ausgebildeten steuerlichen Berater nicht überlassen werden darf (BGH-Urteil vom 22. April 1999 IX ZR 112/98, DStRE 1999, 732).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 23 U 121/02

    Haftung des Steuerberaters wegen einer Pflichtverletzung aus dem …

    Es ist somit allein seine Sache, den Mandanten darüber zu unterrichten, welche Unterlagen er zur sachgerechten Erledigung seines Auftrags benötige; Sache des Mandanten ist es dann, diese Unterlagen zu beschaffen (BGH NJW 1991, 2831; NJW 1999, 3482, 3483).
  • FG Baden-Württemberg, 30.10.2019 - 4 K 1715/18

    Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des Ausschlusses selbständiger …

    Insoweit gilt nichts Anderes wie für das Fertigen der USt-Jahreserklärungen (§ 18 Abs. 3 UStG) sowie der Steuer- und Feststellungserklärungen für ertragsteuerrechtliche Zwecke (mit Ausnahme der LSt-Anmeldungen), auf die § 6 Nr. 4 StBerG ebenfalls nicht anwendbar ist (BFH-Urteil vom 1. März 1983 VII R 27/82, BStBl II 1983, 318; BFH-Urteil vom 7. Juni 2017 II R 22/15, BStBl II 2017, 973; Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 22. April 1999 IX ZR 112/98, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst -, DStRE 1999, 732).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01

    Haftung eines später eintretenden Sozius einer Steuerberatungssozietät für …

    Er ist somit seine Sache, den Mandanten darüber zu unterrichten, welche Unterlagen er zur sachgerechten Erledigung seines Auftrags benötige; Sache des Mandanten ist es dann, diese Unterlagen zu beschaffen (BGH NJW-RR 1986, 1348, 1349; NJW 1991, 2831; NJW 1999, 3482, 3483).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2002 - 23 U 152/01

    Steuerberaterhonorar und Steuerberaterhaftung- Pauschalvereinbarung - …

    Er ist somit seine Sache, den Mandanten darüber zu unterrichten, welche Unterlagen er zur sachgerechten Erledigung seines Auftrags benötige; Sache des Mandanten ist es dann, diese Unterlagen zu beschaffen (BGH NJW-RR 1986, 1348, 1349; NJW 1991, 2831; NJW 1999, 3482, 3483).
  • FG Thüringen, 20.05.2021 - 3 K 266/20

    Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen durch eine Buchhaltungsgesellschaft

    Dies soll im Interesse der Allgemeinheit und der Steuerpflichtigen anderen Personen als einem ausgebildeten steuerlichen Berater nicht überlassen werden (vgl. zu Umsatzsteuervoranmeldungen: BFH vom 07.06.2017, II R 22/15, BStBI II 2017, 973; BGH-Urteil vom 22.04.1999 IX ZR 112/98, DB 1999, 1262).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01

    Wirtschaftsprüfer; Steuerberater; Kündigung eines Beratervertrages; Anfertigung …

    Er ist somit allein seine Sache, den Mandanten darüber zu unterrichten, welche Unterlagen er zur sachgerechten Erledigung seines Auftrags benötige; Sache des Mandanten ist es dann, diese Unterlagen zu beschaffen (BGH NJW-RR 86, 1348, 1349; NJW 91, 2831; NJW 99, 3482, 3483).
  • LG Hamburg, 28.04.2016 - 413 HKO 44/15

    Dienstleistungsvertragsverhältnis: Nichtigkeit des Vertrages wegen unbefugter …

    Spätestens bei der Übernahme der Daten aus der Buchführung in die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine umfassende steuerrechtliche Prüfung und Würdigung erforderlich, die nur Angehörige der steuerberatenden Berufe verantwortungsvoll für andere geschäftsmäßig leisten können (vgl. BGH, Urteil vom 22.04.1999 - IX ZR 112/98, BeckRS 1999 300 56361; 343; LG Regensburg, Urteil vom 19.10.2004 - 2 S 204/4 (3), DStR 2005, 807; Bethge, DStR 2006, 1959, 1960).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 30/01

    Fehlerhafte Gestaltungsberatung ; Betriebsaufspaltung ; Industriemaschinen ; …

    Zu diesem Zweck hat der Steuerberater - wie ein Rechtsanwalt (BGHZ 97, 372, 376 = NJW 1986, 2043, 2044; BGH NJW 1992, 1159, 1160; NJW 1997, 2168, 2169; NJW 2000, 730, 731) - zunächst den Sachverhalt zu klären, den er seiner fachlichen Tätigkeit zugrunde zu legen hat, und zu prüfen, ob dieser geeignet ist, den vom Mandanten erstreben Erfolg herbeizuführen; soweit es hierzu der Einsichtnahme in weitere Unterlagen bedarf, hat er den Mandanten rechtzeitig, klar und unmissverständlich zu deren Vorlage aufzufordern (BGHZ 115, 382, 390 = NJW 1992, 307, 309 mwN.; BGH NJW-RR 1991, 794, 795; NJW 1991, 2831; NJW 1999, 3482, 3483).
  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 20/99

    Steuerberatung-Haftung

    Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Prüfung des richtigen Umsatzsteuersatzes zum Mandat des Klägers gehörte, weil er die Umsatzsteuerjahreserklärungen und -voranmeldungen für die Beklagte zu erledigen hatte (vgl. BGH, Urt. v. 22. April 1999 - IX ZR 112/98, WM 1999, 1339, 1340).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 23 U 232/04
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