Rechtsprechung
| BGH, 30.04.2026 - IX ZR 118/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 544 Abs. 4 S. 1
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 30.09.2021 - 1 O 732/21
- OLG Oldenburg, 12.05.2023 - 1 U 19/22
- BGH, 30.04.2026 - IX ZR 118/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.03.2019 - IX ZR 27/18
Mindestbeschwer der Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer …
Auszug aus BGH, 30.04.2026 - IX ZR 118/23
Hierzu hat der Beschwerdeführer Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, die es dem Revisionsgericht ermöglichen, die voraussichtliche Quote zu schätzen, die nach § 182 InsO auch für die Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer maßgeblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2019 - IX ZR 27/18, NZI 2019, 427 Rn. 4).Rn. 3 2. Bei der Schätzung der Schuldenmasse sind festgestellte Forderungen und die Klageforderung zum vollen Betrag anzusetzen; andere bestrittene Forderungen sind unabhängig davon, ob ihretwegen bereits Feststellungsklage erhoben wurde oder nicht, mit dem Wahrscheinlichkeitswert zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2019 - IX ZR 27/18, NZI 2019, 427 Rn. 3, 7;… vom 11. Dezember 2025 - IX ZR 99/23, ZRI 2026, 122 Rn. 5).
Bei der Schätzung der Teilungsmasse sind von der zu erwartenden Insolvenzmasse etwa die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 53 InsO) abzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2019, aaO Rn. 6).
- BGH, 29.09.2022 - IX ZR 15/22
Nichtzulassungsbeschwerde: Glaubhaftmachung der Beschwer bei Feststellung einer …
Auszug aus BGH, 30.04.2026 - IX ZR 118/23
Rn. 2 1. Es obliegt dem Beschwerdeführer, innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision darzulegen und glaubhaft zu machen, dass die Beschwer der beabsichtigten Revision die nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO maßgebliche Wertgrenze zum Stichtag übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2022 - IX ZR 15/22, WM 2022, 2390 Rn. 3 mwN). - BGH, 11.12.2025 - IX ZR 99/23
Verwerfung der Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision wgen Unzulässigkeit …
Auszug aus BGH, 30.04.2026 - IX ZR 118/23
Rn. 3 2. Bei der Schätzung der Schuldenmasse sind festgestellte Forderungen und die Klageforderung zum vollen Betrag anzusetzen; andere bestrittene Forderungen sind unabhängig davon, ob ihretwegen bereits Feststellungsklage erhoben wurde oder nicht, mit dem Wahrscheinlichkeitswert zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. März 2019 - IX ZR 27/18, NZI 2019, 427 Rn. 3, 7; vom 11. Dezember 2025 - IX ZR 99/23, ZRI 2026, 122 Rn. 5).
- BGH, 17.09.2026 - I ZR 34/26
Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.e. …
Um dem Revisionsgericht eine Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 [juris Rn. 5];… Beschluss vom 17. September 2025 - V ZR 226/24, WuM 2025, 707 [juris Rn. 4]; Beschluss vom 30. April 2026 - IX ZR 118/23, ZInsO 2026, 1377 [juris Rn. 2], jeweils mwN).
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