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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2009 - IX ZR 173/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14964
BGH, 08.10.2009 - IX ZR 173/08 (https://dejure.org/2009,14964)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2009 - IX ZR 173/08 (https://dejure.org/2009,14964)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - IX ZR 173/08 (https://dejure.org/2009,14964)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; BGB § 334

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Nichtvorliegens einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des Fehlens der Notwendigkeit der Fortbildung des Rechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 334
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Umwandlung eines Freistellungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch bei Insolvenz des Freistellungsgläubigers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 56/94
    Auszug aus BGH, 08.10.2009 - IX ZR 173/08
    Haftet die Beklagte unmittelbar auch der Volksbank als Drittgläubigerin, kommt eine Umwandlung des Freistellungsanspruchs in einen Anspruch auf Zahlung an die Masse nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Oktober 1994 - IX ZR 56/94, BGHR KO § 1 Abs. 1 Massezugehörigkeit 4 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 20.08.2012 - 22 W 37/12

    Insolvenzeröffnung: Umwandlung des Befreiungsanspruchs des Insolvenzschuldners in …

    Rn. 7 aa) Es ist höchstrichterlich geklärt, dass denjenigen gegenüber, die gemäß § 43 InsO (…sachlich unveränderte Regelung des § 68 KO a.F., vgl. BT-Ds. 12/2443, S. 124 [zu § 50 des Entwurfs]) neben dem Insolvenzschuldner für dieselbe Leistung auf das Ganze haften, eine solche Umwandlung nicht erfolgt, weil sie wegen der Beschränkung der Insolvenzgläubiger auf die Quote trotz voller Zahlung an die Insolvenzmasse weiterhin der Inanspruchnahme durch den Insolvenzgläubiger auf die Differenz zwischen dem vollen Betrag und der Quote ausgesetzt wären und im äußersten Fall den vollen Betrag zweimal zahlen müssten (vgl. BGH mit Urteil vom 16. September 1993 - IX ZR 255/92 - NJW 1994, 49, 51 [2.b) am Ende]; BGH mit (Nichtannahme-) Beschluss vom 20. Oktober 1994 - IX ZR 56/94 - BGHR KO § 1 Abs. 1 Massezugehörigkeit 4; BGH mit (Nichtzulassungs-) Beschluss vom 8. Oktober 2009 - IX ZR 173/08; vgl. dazu auch Krüger in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 257 Rn. 10; Bittner in: Staudinger, BGB (2009), § 257 Rn. 15; Grüneberg in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 257 Rn. 1; OLG Hamm mit Urteil vom 15. April 2008 - 27 U 218/06 - OLGR 2008, 681 [B) II) 2) c) aa)]; OLG Hamburg mit Urteil vom 25. Februar 1994 - 11 U 208/93 - NJW-RR 1995, 673, 674).

    Dementsprechend findet sich in keiner der Entscheidungen eine Formulierung, die eine Beschränkung auf die Gesamtschuld zum Ausdruck bringen würde (vgl. BGH mit Beschluss vom 8. Oktober 2009 - IX ZR 173/08 -: "Haftet die Beklagte unmittelbar auch der Volksbank als Drittgläubigerin…"; BGH mit Beschluss vom 20. Oktober 1994 - IX ZR 56/94 -: "…wenn der Befreiungsschuldner unmittelbar auch dem Drittgläubiger haftet..."; BGH mit Urteil vom 16. September 1993 - IX ZR 255/92 - (NJW 1994, 49, 50 f. [2.b) am Ende]: "…als der Befreiungsschuldner unmittelbar auch dem Drittgläubiger haftet,...; OLG Hamburg mit Urteil vom 25. Februar 1994 - 11 U 208/93 - NJW-RR 1995, 673, 674: "Hingegen sind sie nicht anwendbar in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der Schuldner des Befreiungsanspruches zusätzlich auch gegenüber dem Gläubiger des Anspruchs, von dem es zu befreien gilt (nachfolgend: Drittgläubiger), unmittelbar zur Leistung verpflichtet ist.").

  • AG Mannheim, 14.11.2023 - 1 IN 1721/19

    Zu den Anforderungen an einen RSB-Versagungsantrag bei vermeintlichem …

    Dann kommt eine Umwandlung des Freistellungsanspruchs in einen Anspruch auf Zahlung an die Masse nicht in Betracht (vgl. BGH Beschl. v. 20. Oktober 1994 - IX ZR 56/94; Beschl. v. 8. Oktober 2009 - IX ZR 173/08, juris Rn. 2; KG ZInsO 2012, 1616; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 673;… MüKoInsO/Peters, a.a.O., InsO § 35 Rn. 434;… Uhlenbruck/Hirte/Praß, a.a.O., InsO § 35 Rn. 164;… Uhlenbruck/Knof, a.a.O., InsO § 45 Rn. 7).
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