Rechtsprechung
| BGH, 02.07.1996 - IX ZR 19/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Klageerhebung - Mahnbescheidsantrag - Regreß gegen Anwalt - Verjährung hinsichtlich Sekundäranspruchs
- Anwaltsblatt
§ 51b BRAO
- BRAK-Mitteilungen
Verjährungsunterbrechung
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 51b
Unterbrechung der Verjährung eines Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Anwaltshaftung; Verjährungsunterbrechung des Sekundäranspruchs
Verfahrensgang
- BGH, 02.07.1996 - IX ZR 19/96
- BGH, 28.11.1996 - IX ZR 19/96
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2797
- MDR 1997, 100
- NJ 1996, 616
- VersR 1997, 357
- WM 1996, 2069
- BB 1996, 1858
- AnwBl 1996, 585
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 314/80
Haftpflicht des Steuerberaters
Auszug aus BGH, 02.07.1996 - IX ZR 19/96
Der Sekundäranspruch ist zwar ein zum eigentlichen Regreßanspruch hinzutretender Schadensersatzanspruch, der auf der Verletzung der Pflicht des Rechtsanwalts beruht, den Mandanten über einen ihm - dem Anwalt - aufgrund eines konkreten Anlasses erkennbaren Fehler und die Möglichkeit eines sich daraus ergebenden Regreßanspruchs sowie die dafür geltende kurze Verjährungsfrist aufzuklären (BGHZ 83, 17, 26; BGHZ 94, 380, 386 ff).Der Einrede kann, wenn sie erhoben wird, der Sekundäranspruch als Gegeneinwand entgegengesetzt werden (BGHZ 83, 17, 27); die Verjährung des Regreßanspruchs gilt als nicht eingetreten (BGHZ 71, 144, 149).
- BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung …
- BGH, 14.07.1994 - IX ZR 204/93
Anforderungen an Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und dem …
Auszug aus BGH, 02.07.1996 - IX ZR 19/96
Daran ist richtig, daß, soweit es um den Verlust der Gewährleistungsansprüche geht, die Verjährung nach dem damaligen § 51 (jetzt § 51 b) BRAO erste Alternative mit Eintritt der Gewährleistungsverjährung am 22. Juli 1988 begann (vgl. Senatsurt. v. 14. Juli 1994 - IX ZR 204/93, WM 1994, 2162, 2164) und am 21. Juli 1991 (nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, am 22. Juli 1991) ablief.
- BGH, 03.06.1987 - VIII ZR 154/86
Einhaltung der Schriftform des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid
Auszug aus BGH, 02.07.1996 - IX ZR 19/96
Die Sache ist daher gemäß §§ 565 Abs. 3 Nr. 1, 539 ZPO unter Aufhebung der vorinstanzlichen Urteile an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGHZ 16, 71, 82; 101, 134, 141). - BGH, 16.03.1978 - VII ZR 145/76
Rechtspflicht des Architekten zur Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener …
Auszug aus BGH, 02.07.1996 - IX ZR 19/96
Der Einrede kann, wenn sie erhoben wird, der Sekundäranspruch als Gegeneinwand entgegengesetzt werden (BGHZ 83, 17, 27); die Verjährung des Regreßanspruchs gilt als nicht eingetreten (BGHZ 71, 144, 149). - BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84
Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt; …
Auszug aus BGH, 02.07.1996 - IX ZR 19/96
Der Sekundäranspruch ist zwar ein zum eigentlichen Regreßanspruch hinzutretender Schadensersatzanspruch, der auf der Verletzung der Pflicht des Rechtsanwalts beruht, den Mandanten über einen ihm - dem Anwalt - aufgrund eines konkreten Anlasses erkennbaren Fehler und die Möglichkeit eines sich daraus ergebenden Regreßanspruchs sowie die dafür geltende kurze Verjährungsfrist aufzuklären (BGHZ 83, 17, 26; BGHZ 94, 380, 386 ff).
- BGH, 12.02.2004 - IX ZR 246/02
Beratungspflicht eines Steuerberaters im Rahmen der Lohnbuchführung; Beginn der …
d) Danach ist ein Schadensersatzanspruch der Klägerin nicht verjährt; die Frist wurde durch die Klageerhebung im Oktober 2000 unterbrochen (vgl. BGH, Urt. v. 2. Juli 1996 - IX ZR 19/96, WM 1996, 2069, 2070). - BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00
Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung
Nur bei Verletzung der Pflicht, den Mandanten auf Regreßansprüche gegen die eigene Person und deren Verjährung hinzuweisen - was keinen Schadensersatzanspruch im eigentlichen Sinne begründet, sondern nur dazu führen kann, daß der Rechtsanwalt für eine gewisse Zeit mit der Verjährungseinrede ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 1995 - IX ZR 228/94, NJW 1996, 48, 51; vom 2. Juli 1996 - IX ZR 19/96, NJW 1996, 2797, 2798) -, wird die Zurechnung wegen der Subsidiarität des Sekundäranspruchs in der genannten Weise eingeschränkt. - BGH, 12.12.2002 - IX ZR 99/02
Hinweispflicht des regreßpflichtigen Anwalts bei Beauftragung eines anderen …
Außerdem unterbricht die Klage wegen des Regreßanspruchs zugleich die Verjährung des Sekundäranspruchs (BGH, Urt. v. 2. Juli 1996 - IX ZR 19/96, WM 1996, 2069, 2070).
- OLG Hamm, 30.10.2007 - 28 U 46/07
Anwaltshaftung wegen verjährter Gewährleistungsansprüche aufgrund falscher …
Zwar gilt die Pflicht des Anwaltes, den Mandanten umfassend zu beraten und zu belehren, sowie vor voraussehbaren und vermeidbaren Schäden zu schützen, nicht nur in Bezug auf den Gegenstand des übernommenen Mandates, sondern sie erstreckt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. dazu BGH in VersR 1997, 357 [358]; VersR 1996, 1499 [1502]; WM 1994, 2162 [2165]; NJW 1992, 836 [837]; NJW 1985, 2250) als vertragliche Nebenpflicht auch auf das unmittelbare Rechtsverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. - OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04
Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz aus Anwaltshaftung und Notarhaftung; …
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Anwalt - bei begründetem Anlass - zwar verpflichtet, den Mandanten vor Eintritt der Primärverjährung auf etwaige Regressansprüche gegen sich selbst, sowie auf die kurze Verjährungsfrist des § 51 b BRAO hinzuweisen (BGH NJW 1985, 2250; 1992, 836, 837; VersR 1996, 1499; 1997, 357, 358). - OLG Hamm, 24.04.2012 - 28 U 152/11
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt
Rn. 90 Auch für diesen Anspruch, der ein bloßer Hilfsanspruch zur Verfolgung des primären Regressanspruchs ist (BGH, Urt. v. 02.07.1996, IX ZR 19/96, NJW 1996, 2797, 2798), gilt die Verjährungsregelung des § 51 b BRAO a.F. - LG Bielefeld, 17.05.2010 - 6 O 112/09
Anspruch auf Schadensersatz und anteiliger Anspruch auf Kosten bzgl. der …
Der Steuerberater ist deshalb auch verpflichtet, den Mandanten auf Regressansprüche gegen sich selbst sowie auf die kurze Verjährungsfrist hinzuweisen (BGH, VersR 1997, 357 (358);… Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille (Fahrendorf), Die Haftung des Rechtsanwalts, a.a.O., Rdnr. 1236). - LG Bielefeld, 04.03.2010 - 6 O 112/09
Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung nach Übernahme …
Der Steuerberater ist deshalb auch verpflichtet, den Mandanten auf Regressansprüche gegen sich selbst sowie auf die kurze Verjährungsfrist hinzuweisen (BGH, VersR 1997, 357 (358);… Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille (Fahrendorf), Die Haftung des Rechtsanwalts, a.a.O., Rdnr. 1236).
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Rechtsprechung
| BGH, 28.11.1996 - IX ZR 19/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- BGH, 02.07.1996 - IX ZR 19/96
- BGH, 28.11.1996 - IX ZR 19/96
Papierfundstellen
- AnwBl 1997, 230
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92
Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich …
Auszug aus BGH, 28.11.1996 - IX ZR 19/96
Sie entsteht in der Regel spätestens dann, wenn ein Rechtsanwalt Dispositionen trifft, die das Risiko der Verjährung erhöhen (Senatsurt. v. 18.3.1993 IX ZR 120/93, WM 1993, 1376, 1377). - BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93
Austausch einer Prozeßbürgschaft
Auszug aus BGH, 28.11.1996 - IX ZR 19/96
Sie entsteht in der Regel spätestens dann, wenn ein Rechtsanwalt Dispositionen trifft, die das Risiko der Verjährung erhöhen (Senatsurt. v. 18.3.1993 IX ZR 120/93, WM 1993, 1376, 1377). - BGH, 24.10.1996 - IX ZR 4/96
Pflichten des Rechtsanwalts bei Entziehung des Mandats
Auszug aus BGH, 28.11.1996 - IX ZR 19/96
Der Auftraggeber darf ferner nicht etwa beanspruchen, über die Sach- und Rechtslage bei Mandatsende umfassend unterrichtet zu werden (…vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1957 III ZR 155/56, VersR 1958, 127; vgl. auch Senatsurt. v. 24.10.1996 IX ZR 4/96, z. V. b.).
- BGH, 14.12.1979 - V ZR 146/78
Prozeßbevollmächtigter - Mandatskündigung - Versäumnisurteil - Fristversäumung - …
Auszug aus BGH, 28.11.1996 - IX ZR 19/96
Zum einen muß der Rechtsanwalt unter Umständen seinen Auftraggeber weiterhin über laufende prozessuale Fristen belehren, deren Versäumung für diesen nachteilige Folgen haben kann (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1979 V ZR 146/78, VersR 1980, 383, 384; Beschl. v. 17.1.1980 VII ZB 16/79, NJW 1980, 998, 999 m. w. N.;… Urt. v. 2.3.1988 IVa ZR 218/87, VersR 1988, 835, 836), und gegebenenfalls darüber, daß nur ein anderer Rechtsanwalt die nötige Prozeßhandlung rechtswirksam vornehmen kann (Schlee AnwBl 1990, 205, 206 m. w. N.). - BGH, 22.03.1990 - IX ZR 128/89
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Sicherheitsleistung der vertretenen …
Auszug aus BGH, 28.11.1996 - IX ZR 19/96
Dementsprechend hat der BGH angenommen, daß ein Rechtsanwalt, der von seinem Mandanten sämtliche diesem zur Verfügung stehenden Unterlagen über eine Kaufpreisforderung erhalten hat, um diese gerichtlich durchzusetzen, seine nachvertraglichen Pflichten aus dem Anwaltsvertrag verletzt, wenn er obwohl eine Verjährung droht nach Beendigung des Mandats weder die Unterlagen an den Mandanten zurückgibt noch ihn anderweitig auf die drohende Verjährung hinweist (…BGH, Urt. v. 11.10.1983 VI ZR 95/82, NJW 1984, 431, 432; vgl. auch Senatsurt. v. 22.3.1990 IX ZR 128/89, NJW 1990, 2128, 2129). - BGH, 17.03.1994 - I ZR 280/91
Verjährung der Frachtansprüche des Spediteur-Frachtführers
Auszug aus BGH, 28.11.1996 - IX ZR 19/96
Die Vorschrift gilt insbesondere für Ansprüche aus einem selbständigen Frachtvertrag zwischen dem KVO-Hauptfrachtführer und dem Unterfrachtführer (…BGH, Urt. v. 23.5.1985 I ZR 21/83, VersR 1985, 831; vgl. auch Urt. v. 17.3.1994 I ZR 280/91, NJW-RR 1994, 993). - BGH, 11.10.1983 - VI ZR 95/82
Hinweispflicht eines Rechtsanwalts auf eine mögliche drohende Verjährung bei …
Auszug aus BGH, 28.11.1996 - IX ZR 19/96
Dementsprechend hat der BGH angenommen, daß ein Rechtsanwalt, der von seinem Mandanten sämtliche diesem zur Verfügung stehenden Unterlagen über eine Kaufpreisforderung erhalten hat, um diese gerichtlich durchzusetzen, seine nachvertraglichen Pflichten aus dem Anwaltsvertrag verletzt, wenn er obwohl eine Verjährung droht nach Beendigung des Mandats weder die Unterlagen an den Mandanten zurückgibt noch ihn anderweitig auf die drohende Verjährung hinweist (BGH, Urt. v. 11.10.1983 VI ZR 95/82, NJW 1984, 431, 432; vgl. auch Senatsurt. v. 22.3.1990 IX ZR 128/89, NJW 1990, 2128, 2129). - BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 218/87
Pflichten des Verkehrsanwalts hinsichtlich der verkündeten Entscheidung - …
Auszug aus BGH, 28.11.1996 - IX ZR 19/96
Zum einen muß der Rechtsanwalt unter Umständen seinen Auftraggeber weiterhin über laufende prozessuale Fristen belehren, deren Versäumung für diesen nachteilige Folgen haben kann (…vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1979 V ZR 146/78, VersR 1980, 383, 384; Beschl. v. 17.1.1980 VII ZB 16/79, NJW 1980, 998, 999 m. w. N.; Urt. v. 2.3.1988 IVa ZR 218/87, VersR 1988, 835, 836), und gegebenenfalls darüber, daß nur ein anderer Rechtsanwalt die nötige Prozeßhandlung rechtswirksam vornehmen kann (Schlee AnwBl 1990, 205, 206 m. w. N.). - BGH, 17.01.1980 - VII ZB 16/79
Anforderungen an den Nachweis der späteren Zustellung eines angefochtenen Urteils …
Auszug aus BGH, 28.11.1996 - IX ZR 19/96
Zum einen muß der Rechtsanwalt unter Umständen seinen Auftraggeber weiterhin über laufende prozessuale Fristen belehren, deren Versäumung für diesen nachteilige Folgen haben kann (…vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1979 V ZR 146/78, VersR 1980, 383, 384; Beschl. v. 17.1.1980 VII ZB 16/79, NJW 1980, 998, 999 m. w. N.;… Urt. v. 2.3.1988 IVa ZR 218/87, VersR 1988, 835, 836), und gegebenenfalls darüber, daß nur ein anderer Rechtsanwalt die nötige Prozeßhandlung rechtswirksam vornehmen kann (Schlee AnwBl 1990, 205, 206 m. w. N.). - BGH, 23.05.1985 - I ZR 21/83
Ansprüche des KVO -Hauptfrachtführers gegen den Unterfrachtführer
Auszug aus BGH, 28.11.1996 - IX ZR 19/96
Die Vorschrift gilt insbesondere für Ansprüche aus einem selbständigen Frachtvertrag zwischen dem KVO-Hauptfrachtführer und dem Unterfrachtführer (BGH, Urt. v. 23.5.1985 I ZR 21/83, VersR 1985, 831;… vgl. auch Urt. v. 17.3.1994 I ZR 280/91, NJW-RR 1994, 993). - BGH, 12.12.1957 - III ZR 155/56
Rechtsmittel
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