Rechtsprechung
| BGH, 14.10.2010 - IX ZR 2/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung bei hilfsweise eingewandtem Schadensersatzanspruch gegen anwaltliche Vergütungsforderung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 Nr 8 ZPOEG, § 544 ZPO, § 628 Abs 1 S 2 BGB, § 628 Abs 2 BGB
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung bei hilfsweise eingewandtem Schadensersatzanspruch gegen anwaltliche Vergütungsforderung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 Nr 8 ZPOEG, § 544 ZPO, § 628 Abs 1 S 2 BGB, § 628 Abs 2 BGB
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung bei hilfsweise eingewandtem Schadensersatzanspruch gegen anwaltliche Vergütungsforderung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 544; EGZPO § 26 Nr. 8
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde, Höhe der Beschwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 16.07.2008 - 3 O 292/07
- OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 152/08
- BGH, 14.10.2010 - IX ZR 2/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.07.2001 - XI ZR 217/01
Rechtskraft einer Entscheidung über eine für unzulässig erklärte Hilfsaufrechnung
Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZR 2/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die beklagte Partei zusätzlich zur Klageforderung in Höhe des Betrags ihrer vorsorglich zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung dann beschwert, wenn das Berufungsgericht das Bestehen der Gegenforderung verneint hat und im Falle der Rechtskraft des Berufungsurteils das Nichtbestehen der Gegenforderung nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskräftig festgestellt wäre (BGH, Beschl. v. 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616 m.w.N.).Mit der Rechtskraft des Berufungsurteils steht deshalb nicht fest, dass der vom Beklagten geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht besteht (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 1991 - VII ZR 125/91, NJW 1992, 317; v. 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01, aaO).
- BGH, 26.09.1991 - VII ZR 125/91
Berufungsgericht - Beschwererhöhung - Rechnungsposten - Gegenforderung - …
Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZR 2/09
Mit der Rechtskraft des Berufungsurteils steht deshalb nicht fest, dass der vom Beklagten geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht besteht (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 1991 - VII ZR 125/91, NJW 1992, 317;… v. 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01, aaO).
- BGH, 14.12.2022 - IV ZB 1/22
Rechtskraftfähige Sachentscheidung bei Nichtberücksichtigung einer …
Rn. 8 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die beklagte Partei zusätzlich zur Klageforderung in Höhe des Betrages ihrer vorsorglich zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung dann beschwert, wenn das Gericht das Bestehen der Gegenforderung verneint hat und im Falle der Rechtskraft des Urteils das Nichtbestehen der Gegenforderung nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskräftig festgestellt wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2010 - IX ZR 2/09, juris Rn. 5; vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, VersR 1994, 1003 unter 1a [juris Rn. 4]. - BGH, 01.12.2022 - IV ZB 1/22
Hilfsaufrechnung wird nicht berücksichtigt: Entscheidung ist rechtskraftfähig!
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die beklagte Partei zusätzlich zur Klageforderung in Höhe des Betrages ihrer vorsorglich zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung dann beschwert, wenn das Gericht das Bestehen der Gegenforderung verneint hat und im Falle der Rechtskraft des Urteils das Nichtbestehen der Gegenforderung nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskräftig festgestellt wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2010 - IX ZR 2/09; vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, VersR 1994, 1003 unter 1a).
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