Rechtsprechung
| BGH, 14.02.2008 - IX ZR 228/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GmbHG § 47 Abs. 4
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestehen eines Absonderungsrechtes gem. § 50 Abs. 1 InsO an der Versicherungssumme einer Rückdeckungsversicherung; Erforderlichkeit einer Umsetzung von Gesellschafterbeschlüssen durch zusätzlichen Vertrag; Wirksamkeit einer Verpfändung bei Nichteinhaltung des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 50 Abs. 1
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde des Insolvenzverwalters betreffend das Bestehen eines Absonderungsrechts des früheren Geschäftsführers der insolventen GmbH aus einer Rückdeckungsversicherung für eine Versorgungsvereinbarung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 09.11.2005 - 2 O 104/05
- OLG Hamm, 12.02.2007 - 8 U 204/05
- BGH, 14.02.2008 - IX ZR 228/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.03.1991 - II ZR 169/90
Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Änderungen des Dienstvertrages …
Auszug aus BGH, 14.02.2008 - IX ZR 228/07
Die das Anstellungsverhältnis des Klägers als damaligen Geschäftsführer der Schuldnerin betreffenden Vereinbarungen von Dezember 1986 fielen in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung (vgl. BGH, Urt. v. 25. März 1991 - II ZR 169/90, NJW 1991, 1680, 1681). - BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04
Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des …
Auszug aus BGH, 14.02.2008 - IX ZR 228/07
Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Kläger an der Versicherungssumme der Rückdeckungsversicherung (Versicherungsschein-Nr. ) ein Absonderungsrecht (§ 50 Abs. 1 InsO) erlangt hat, welches die laufenden Versorgungszahlungen an den Kläger sichert (vgl. BGHZ 136, 220, 225 ff; BGH, Urt. v. 7. April 2005 - IX ZR 138/04, ZIP 2005, 909, 911). - BGH, 02.02.2006 - IX ZR 67/02
Rechtsfolgen des Erwerbs eines an die Gesellschaft vermieteten Grundstücks durch …
Auszug aus BGH, 14.02.2008 - IX ZR 228/07
Jedenfalls lag in dem Schreiben des Versicherers vom 13. April 1987 auch eine Zustimmung zu der Verpfändung (vgl. BGHZ 166, 125, 135). - BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des …
Auszug aus BGH, 14.02.2008 - IX ZR 228/07
Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Kläger an der Versicherungssumme der Rückdeckungsversicherung (Versicherungsschein-Nr. ) ein Absonderungsrecht (§ 50 Abs. 1 InsO) erlangt hat, welches die laufenden Versorgungszahlungen an den Kläger sichert (vgl. BGHZ 136, 220, 225 ff;… BGH, Urt. v. 7. April 2005 - IX ZR 138/04, ZIP 2005, 909, 911). - BGH, 29.09.1955 - II ZR 225/54
Unechter Satzungsbestandteil
Auszug aus BGH, 14.02.2008 - IX ZR 228/07
Angesichts der von der Nichtzulassungsbeschwerde nicht in Frage gestellten Einigkeit aller Beteiligten und der trotz § 47 Abs. 4 GmbHG zulässigen Mitwirkung des Klägers (vgl. BGHZ 18, 205, 210) bedurfte es keiner "Umsetzung" der Beschlüsse durch einen zusätzlichen Vertrag.
- OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 58/08
Zustimmung der Gesellschafter zu Änderungen des Anstellungsvertrages des …
Auch nach der - insoweit allerdings die hier auftretende Frage nicht weiter problematisierenden - Ansicht des OLG Hamm (…Urt. vom 12. Februar 2007 - 8 U 204/05 = juris Rn 31; gerade auch in diesem Punkt bestätigt durch den die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil verwerfenden Beschluss des BGH vom 14. Februar 2008 - IX ZR 228/07 - = juris Rn 2) fällt daher der Vorgang der Verpfändung ebenso wie derjenige der Erteilung der Versorgungszusage als solcher in die Annexkompetenz der Gesellschafterversammlung gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG.
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