Rechtsprechung
| BGH, 10.03.2005 - IX ZR 229/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen an die geltend gemachten Zulassungsgründe; Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten und Aufklärungspflichten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Umfang des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 229/02
Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt weder eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters noch eine Verpflichtung des Gerichts, auf seine Rechtsansicht hinzuweisen (BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG NJW-RR 2002, 69, 70;… BGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - I ZR 227/00, GRUR 2001, 754, 755). - BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
Hinweispflichten des Gerichts im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 229/02
Der Fall, daß das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte (…vgl. BVerfGE 84, aaO; BVerfG NJW 2003, 2524), liegt hier nicht vor. - BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97
Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels …
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 229/02
Die Beschwerde legt nicht dar, daß das Berufungsgericht in entscheidungserheblicher Weise von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgewichen sei, wonach der Tatrichter sich bei der Beurteilung steuerrechtlicher Fragen der Hilfe eines Steuerfachmanns bedienen kann (vgl. BGHZ 140, 111, 113;… BGH, Urt. v. 11. November 1987 - IVa ZR 143/86, BGHR ZPO § 290 Steuerrecht 1).
- BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1043/00
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 229/02
Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt weder eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters noch eine Verpflichtung des Gerichts, auf seine Rechtsansicht hinzuweisen (BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG NJW-RR 2002, 69, 70;… BGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - I ZR 227/00, GRUR 2001, 754, 755). - BGH, 22.02.2001 - I ZR 227/00
Faltblatt - Werbung - Unlauterer Wettbewerb - Arzt - Berufsrecht - …
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 229/02
Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt weder eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters noch eine Verpflichtung des Gerichts, auf seine Rechtsansicht hinzuweisen (BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG NJW-RR 2002, 69, 70; BGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - I ZR 227/00, GRUR 2001, 754, 755). - BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 143/86
Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung eines Steuerberaters - Fehlende …
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 229/02
Die Beschwerde legt nicht dar, daß das Berufungsgericht in entscheidungserheblicher Weise von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgewichen sei, wonach der Tatrichter sich bei der Beurteilung steuerrechtlicher Fragen der Hilfe eines Steuerfachmanns bedienen kann (vgl. BGHZ 140, 111, 113; BGH, Urt. v. 11. November 1987 - IVa ZR 143/86, BGHR ZPO § 290 Steuerrecht 1).
- OLG Dresden, 19.10.2011 - 13 U 1179/10
Bestimmungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Tilgung von …
Selbst wenn im Warenbestand auch unpfändbare Sachen vorhanden waren, wäre es ebenfalls Aufgabe des Beklagten, der Klägerin insoweit Auskünfte zu erteilen, denn sie kann nicht wissen, welche Lagerbestände unpfändbar waren und welche nicht (BGH, Urt. v. 04.12.2003 - IX ZR 229/02, NJW-RR 2004, 772).
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