Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2007 - IX ZR 49/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurechenbarkeit des deliktischen Handelns eines Scheinsozius
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 31 § 705 § 823 Abs. 1
Zurechnung deliktischen Handelns der Mitglieder einer Anwaltssozietät - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 13.04.2005 - 3 O 225/03
- OLG Bamberg, 14.02.2006 - 5 U 187/05
- BGH, 25.10.2007 - IX ZR 49/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.05.2007 - IX ZR 218/05
Haftung einer Anwaltssozietät für Handeln eines Scheinsozius
Auszug aus BGH, 25.10.2007 - IX ZR 49/06
Haftet danach die Rechtsanwaltssozietät, müssen auch die einzelnen Sozien mit ihrem Privatvermögen dafür einstehen (BGH, Urt. v. 3. Mai 2007 - IX ZR 218/05, ZIP 2007, 1460 bis 1462).
- OLG Dresden, 05.11.2019 - 4 U 418/19
Straftatbestand der Geldwäsche
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wird deliktisches Handeln der Mitglieder einer Anwaltssozietät dieser und den übrigen Mitgliedern analog § 31 BGB zugerechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - IX ZR 49/06; Urteil vom 03.05.2007 - IX ZR 218/05, jeweils m.w.N. - nach juris).
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