Rechtsprechung
| BGH, 30.06.2016 - IX ZR 49/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
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- Wolters Kluwer
Auslegung der sofortiogen Beschwerde als statthafte Anhörungsrüge; Einlegung der Anhörungsrüge mit dem Ziel eine Ergänzung der Begründung der angegriffenen Entscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung der sofortiogen Beschwerde als statthafte Anhörungsrüge; Einlegung der Anhörungsrüge mit dem Ziel eine Ergänzung der Begründung der angegriffenen Entscheidung
- rechtsportal.de
ZPO § 321a; ZPO § 567 Abs. 1
Auslegung der sofortiogen Beschwerde als statthafte Anhörungsrüge; Einlegung der Anhörungsrüge mit dem Ziel eine Ergänzung der Begründung der angegriffenen Entscheidung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04
Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer …
Auszug aus BGH, 30.06.2016 - IX ZR 49/16
Die Anhörungsrüge kann nicht mit dem Ziel eingelegt werden, eine Ergänzung der Begründung der angegriffenen Entscheidung zu erreichen (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432, 1433; vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, 64; vom 6. Oktober 2005 - IX ZR 120/03). - BGH, 28.07.2005 - III ZR 443/04
Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 30.06.2016 - IX ZR 49/16
Die Anhörungsrüge kann nicht mit dem Ziel eingelegt werden, eine Ergänzung der Begründung der angegriffenen Entscheidung zu erreichen (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432, 1433; vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, 64; vom 6. Oktober 2005 - IX ZR 120/03). - BGH, 12.09.2012 - XII ZB 18/12
Rechtsbeschwerde in Betreuungssachen: Befangenheitsantrag gegen Entscheidungen …
Auszug aus BGH, 30.06.2016 - IX ZR 49/16
Ein Anwaltszwang besteht für diesen Rechtsbehelf nicht (BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 Rn. 2). - BGH, 06.10.2005 - IX ZR 120/03
Anforderungen an die Begründung der Ablehnung einer Gehörsrüge
Auszug aus BGH, 30.06.2016 - IX ZR 49/16
Die Anhörungsrüge kann nicht mit dem Ziel eingelegt werden, eine Ergänzung der Begründung der angegriffenen Entscheidung zu erreichen (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432, 1433; vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, 64; vom 6. Oktober 2005 - IX ZR 120/03).
- BGH, 17.05.2022 - II ZR 94/21
Anhörungsrüge gegen die Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts
Ein Anwaltszwang besteht für die Anhörungsrüge gegen die Abweisung eines Antrags auf Bestellung eines Notanwalts nicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 Rn. 2; Beschluss vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2). - BGH, 24.05.2023 - I ZB 18/23
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Völlig ungeeignetes oder …
Rn. 4 2. Soweit sich der Schuldner dagegen wendet, dass der Senat mit Beschluss vom 17. April 2023 die Beiordnung eines Notanwalts für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens abgelehnt hat, unterliegt die Anhörungsrüge zwar nicht dem Anwaltszwang (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2 mwN). - BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20
Anhörungsrüge: Substanziierungspflicht zum Vorliegen einer Gehörsverletzung
Rn. 4 Die gemäß § 321a Abs. 1 ZPO statthafte, im hiesigen, die Beiordnung eines Notanwalts betreffenden Verfahren nicht dem Anwaltszwang unterliegende (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2013 - VIII ZR 239/12, juris Rn. 1; vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2) und innerhalb der Frist des § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO eingelegte Anhörungsrüge des Beklagten ist - soweit mit ihr ordnungsgemäß eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird - unbegründet.
- BGH, 02.07.2024 - VIII ZB 73/23
Beiordnung eines Notanwalts zur Durchführung einer Rechtsbeschwerde; …
Rn. 1 1. Die gemäß § 321a Abs. 1 ZPO statthafte, im hiesigen, die Beiordnung eines Notanwalts betreffenden Verfahren nicht dem Anwaltszwang unterliegende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2;… vom 26. Januar 2021 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 4; jeweils mwN) und innerhalb der Frist des § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO eingelegte Anhörungsrüge der Beklagten, über die der Senat in der nach seinen Mitwirkungsgrundsätzen gemäß § 21g GVG berufenen regulären Spruchgruppe und nicht in derselben Besetzung wie im angegriffenen Beschluss zu entscheiden hat (st. Rspr.;… vgl. nur Senatsbeschluss vom 13. Juni 2023 - VIII ZR 402/21, juris Rn. 1 mwN), ist jedenfalls unbegründet. - BGH, 19.04.2023 - V ZA 22/22
Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für die …
Im Fall der ablehnenden Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines postulationsfähigen Rechtsanwalts kann für eine Anhörungsrüge die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht verlangt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2;… Beschluss vom 13. Dezember 2017 - I ZA 7/17, juris Rn. 2;… Beschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 4 jeweils mwN). - BGH, 24.02.2025 - I ZB 63/24 Rn. 4 2. Soweit sich der Schuldner dagegen wendet, dass der Senat mit Beschluss vom 10. Januar 2025 die Beiordnung eines Notanwalts für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens abgelehnt hat, unterliegt die Anhörungsrüge zwar nicht dem Anwaltszwang (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2 mwN).
- BGH, 14.05.2020 - III ZA 1/20
Darlegen einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung i.R.d. Erhebung der …
Die im vorliegenden Verfahren keinem Anwaltszwang unterliegende Anhörungsrüge der Antragstellerin zu 2 (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. September 2017 - IV ZR 391/16, juris Rn. 4; vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2 …und vom 7. Mai 2015 - I ZA 14/14, juris Rn. 2) ist unzulässig, da sie nicht die vorgeschriebene Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung enthält (vgl. § 321a Abs. 2 Satz 5 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO). - BGH, 14.05.2020 - III ZB 6/20
Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung i.R.e. Anhörungsrüge
Die im vorliegenden Verfahren keinem Anwaltszwang unterliegende Anhörungsrüge der Antragstellerin zu 2 (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. September 2017 - IV ZR 391/16, juris Rn. 4; vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2 …und vom 7. Mai 2015 - I ZA 14/14, juris Rn. 2) ist unzulässig, da sie nicht die vorgeschriebene Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung enthält (vgl. § 321a Abs. 2 Satz 5 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO).
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Rechtsprechung
| BGH, 11.05.2016 - IX ZR 49/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
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§ 78b ZPO
- Wolters Kluwer
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts nach Beendigung des Mandats durch den beauftragten Rechtsanwalt; Darlegung der unverschuldeten Niederlegung des Mandats durch die vertretene Partei
- ra.de
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Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts nach Beendigung des Mandats durch den beauftragten Rechtsanwalt; Darlegung der unverschuldeten Niederlegung des Mandats durch die vertretene Partei
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ZPO § 78b
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts nach Beendigung des Mandats durch den beauftragten Rechtsanwalt; Darlegung der unverschuldeten Niederlegung des Mandats durch die vertretene Partei - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.2014 - VI ZR 226/13
Beiordnung eines Notanwalts: Darlegungslast bei Mandatsniederlegung durch …
Auszug aus BGH, 11.05.2016 - IX ZR 49/16
Hatte die Partei - wie hier - bereits einen Rechtsanwalt beauftragt, der das Mandat sodann niedergelegt hat, hat sie nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darzulegen, dass die Beendigung des Mandats nicht von ihr verschuldet worden ist (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - VI ZR 226/13, NJW 2014, 3247 Rn. 2 mit weiteren Nachweisen;… vom 27. November 2014 - III ZR 211/14, MDR 2015, 540 Rn. 2). - BGH, 27.11.2014 - III ZR 211/14
Beiordnung eines Notanwalts: Bestellung nach Mandatsniederlegung wegen …
Auszug aus BGH, 11.05.2016 - IX ZR 49/16
Hatte die Partei - wie hier - bereits einen Rechtsanwalt beauftragt, der das Mandat sodann niedergelegt hat, hat sie nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darzulegen, dass die Beendigung des Mandats nicht von ihr verschuldet worden ist (BGH…, Beschluss vom 24. Juni 2014 - VI ZR 226/13, NJW 2014, 3247 Rn. 2 mit weiteren Nachweisen; vom 27. November 2014 - III ZR 211/14, MDR 2015, 540 Rn. 2).
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