Rechtsprechung
| BGH, 10.12.2004 - IXa ZB 182/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückweisung eines Antrags auf Aussetzung der Räumung und Herausgabe einer Wohnung wegen fehlender Darlegung der entsprechenden Voraussetzungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 570 Abs. 3 § 575 Abs. 5
Aussetzung der Vollziehbarkeit des Zuschlagsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02
Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das …
Auszug aus BGH, 10.12.2004 - IXa ZB 182/04
Es ist nicht ersichtlich, daß dem Schuldner durch die Vollziehung größere Nachteile drohen als der Gläubigerin durch einen Aufschub der Vollstreckung, zumal diese unwidersprochen vorgetragen hat, daß der Schuldner seit Juli 2003 weder eine Nutzungsentschädigung für die Wohnung entrichtet noch sich an den allgemeinen Betriebs- und Heizungskosten beteiligt (zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2003 - VIII ZB 77/03 - WuM 2003, 509; vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02 - ZIP 2002, 718). - BGH, 06.08.2003 - VIII ZB 77/03
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Einstellung …
Auszug aus BGH, 10.12.2004 - IXa ZB 182/04
Es ist nicht ersichtlich, daß dem Schuldner durch die Vollziehung größere Nachteile drohen als der Gläubigerin durch einen Aufschub der Vollstreckung, zumal diese unwidersprochen vorgetragen hat, daß der Schuldner seit Juli 2003 weder eine Nutzungsentschädigung für die Wohnung entrichtet noch sich an den allgemeinen Betriebs- und Heizungskosten beteiligt (zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2003 - VIII ZB 77/03 - WuM 2003, 509; vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02 - ZIP 2002, 718).
- BGH, 28.01.2026 - VII ZB 14/23
Entscheidung über Vollstreckungserinnerung: Reichweite der Rechtskraftwirkung?
Rn. 22 Ob dies ausnahmslos gilt (so: BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18 Rn. 12 ff. m.w.N., BGHZ 220, 90;… Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18 Rn. 9 ff., NJW 2018, 3388) oder bei willkürlicher Verletzung von Verfahrensgrundrechten außerhalb der Verletzung rechtlichen Gehörs eine Ausnahme in entsprechender Anwendung von § 321a ZPO geboten ist (so: BGH…, Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07 Rn. 4 ff., MDR 2007, 1276; Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06 Rn. 4, MDR 2007, 1331 unter Bezugnahme auf Beschluss vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/04, NJW 2004, 2529;… Beschluss vom 13. Mai 2020 - VII ZB 41/19 Rn. 18, BauR 2020, 1513), bedarf hier keiner Entscheidung, da sich ein willkürlicher Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte nicht entscheidungserheblich ausgewirkt hat (entsprechend § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO).
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