Rechtsprechung
| BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 52/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 850 f Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO n.F.; ; ZPO § 575 Abs. 1 Satz 1 n.F.
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Herabsetzung des pfändungsfreien Betrages von Arbeitseinkommen durch Insolvenzverwalter; Antrag auf privilegierte Pfändung wegen Anspruchs aus unerlaubter Handlung; Zustimmung des Schuldners zu privilegierter Pfändung durch Vorlage einer Urkunde
- zvi-online.de
ZPO § 850f
Kein Anspruch auf Herabsetzung des pfändbaren Betrages auf Existenzminimum bei vertraglich begründeten Vollstreckungsbescheid trotz Strafurteil wegen Betrugs zum Nachteil des Gläubigers - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 50f Abs. 2
Herabsetzung des unpfändbaren Betrages wegen unerlaubter Handlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02
Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung
Auszug aus BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 52/03
Eine Herabsetzung des unpfändbaren Betrages scheidet hier schon deswegen aus, weil der zu vollstreckende Titel nur eine vertragliche Anspruchsgrundlage nennt und deshalb § 850 f Abs. 2 ZPO nicht anwendbar ist (vgl. BGH, Beschl. vom 26. September 2002 - IX ZB 180/02, NJW 2003, 515 f).
- BGH, 05.04.2005 - VII ZB 17/05
Nachweis einer Forderung aus unerlaubter Handlung
Schon um dem Schuldner eine sachgerechte Verteidigung im Erkenntnisverfahren zu ermöglichen, muß ein Gläubiger, der nicht bereits neben dem Leistungsantrag die Feststellung des deliktischen Anspruchsgrundes begehrt hat, daher nachträglich Feststellungsklage erheben (…BGH, Beschlüsse vom 26. September 2002 - IX ZB 180/02, aaO, 171 f.; vom 14. März 2003 - IXa ZB 52/03 - ZVI 2003, 301; vom 26. September 2002 - IX ZB 208/02 - ZVI 2002, 422). - OLG Dresden, 07.04.2004 - 6 U 2076/03
Verjährung von Forderungen des Trägers der Sozialversicherung wegen …
Für die Herabsetzung des unpfändbaren Betrages ist, soweit der Schuldner nicht zustimmt, ein Titel erforderlich, der den Rechtsgrund der unerlaubten Handlung bestätigt (BGH, Beschluss vom 14.03.2003, Az: IXa ZB 52/03, ZVI 2003, 301; Beschluss vom 26.09.2002, IX Z3 180/02, MDR 2003, 290). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2021 - 5 Sa 102/21
Prozessvergleich - Abfindung - Zwangsvollstreckung
Bei ausschließlich vertraglichen Anspruchsgrundlagen ist § 850f Abs. 2 ZPO hingegen nicht anwendbar (BGH, Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 52/03 - Rn. 4, juris = ZVI 2003, 301).
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