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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2369
BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63 (https://dejure.org/1963,2369)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1963 - Ia ZB 202/63 (https://dejure.org/1963,2369)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1963 - Ia ZB 202/63 (https://dejure.org/1963,2369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 117
  • GRUR 1964, 201
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63
    Wie der Erste Zivilsenat in seinem Beschluß vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62 - (BGHZ 39, 333, 334, 346) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]ausgeführt hat, sind für die Auslegung des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG die zu § 551 Nr. 7 ZPO entwickelten Grundsätze entsprechend anwendbar.

    Es kommt letztlich immer darauf an, ob erkennbar ist, welcher Grund für die Entscheidung über die einzelnen Angriffs- und Verteidigungsmittel maßgebend gewesen ist, mag dieser Grund rechtsfehlerhaft, z.B. unter Übergehung wesentlichen Parteivorbringens, beurteilt sein oder nicht (vgl. BGHZ 39, 333, 338) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62].

    Die Rüge der mangelnden Erschöpfung des Parteivorbringens, die nach § 286 ZPO im Zivilprozeß vorgesehen ist, eröffnet im Rechtsbeschwerdeverfahren die Rechtsbeschwerdeinstanz nicht (BGHZ 39, 333, 343 ff) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62].

  • RG, 18.11.1924 - VI 164/24

    Dinglicher Übereignungsvertrag; Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63
    Nach § 551 Nr. 7 ZPO ist eine Entscheidung dann als "nicht mit Gründen versehen" angesehen worden, wenn auf einzelne selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne der §§ 146, 303 ZPO überhaupt nicht eingegangen war (RGZ 109, 201, 204; 163, 292, 295; 170, 328, 332).

    Ein Mangel im Sinne von § 551 Nr. 7 ZPO und damit im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nre 5 PatG liegt jedoch nicht vor, wenn die Gründe zu den einzelnen Angriffs- und Verteidigungsmitteln nur sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft sind (RGZ 65, 93; 86, 113, 114; 109, 201, 204; 120, 398, 400).

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63
    Zu dem Komplex, der in den Gründen einer Entscheidung über die Erteilung eines Patentes den selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln im Zivilprozeß vergleichbar nicht vollkommen übergangen werden darf, wird in der Regel die Frage der Erfindungshöhe zu rechnen sein (vgl. den Beschluß des Ersten Zivilsenats vom 21. Dezember 1962 - I ZB 23/62 - Radgehäuse S. 26 und b).
  • RG, 20.10.1942 - VI 24/42

    1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines …

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63
    Nach § 551 Nr. 7 ZPO ist eine Entscheidung dann als "nicht mit Gründen versehen" angesehen worden, wenn auf einzelne selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne der §§ 146, 303 ZPO überhaupt nicht eingegangen war (RGZ 109, 201, 204; 163, 292, 295; 170, 328, 332).
  • RG, 12.01.1915 - III 317/14

    Prozessuale Rüge im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63
    Ein Mangel im Sinne von § 551 Nr. 7 ZPO und damit im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nre 5 PatG liegt jedoch nicht vor, wenn die Gründe zu den einzelnen Angriffs- und Verteidigungsmitteln nur sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft sind (RGZ 65, 93; 86, 113, 114; 109, 201, 204; 120, 398, 400).
  • RG, 14.01.1907 - VI 179/06

    In welchem Sinne wird in § 551 Nr. 7 Z.P.O. der Mangel an Gründen für einen stets …

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63
    Ein Mangel im Sinne von § 551 Nr. 7 ZPO und damit im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nre 5 PatG liegt jedoch nicht vor, wenn die Gründe zu den einzelnen Angriffs- und Verteidigungsmitteln nur sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft sind (RGZ 65, 93; 86, 113, 114; 109, 201, 204; 120, 398, 400).
  • RG, 10.04.1940 - VI 216/39

    Kann der Gebrauch eines rechtskräftigen Urteils auch dann schadensersatzpflichtig …

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63
    Nach § 551 Nr. 7 ZPO ist eine Entscheidung dann als "nicht mit Gründen versehen" angesehen worden, wenn auf einzelne selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne der §§ 146, 303 ZPO überhaupt nicht eingegangen war (RGZ 109, 201, 204; 163, 292, 295; 170, 328, 332).
  • RG, 27.03.1928 - II 474/27

    Aufwertung; Höchstbetragshypothek

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63
    Ein Mangel im Sinne von § 551 Nr. 7 ZPO und damit im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nre 5 PatG liegt jedoch nicht vor, wenn die Gründe zu den einzelnen Angriffs- und Verteidigungsmitteln nur sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft sind (RGZ 65, 93; 86, 113, 114; 109, 201, 204; 120, 398, 400).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Ein solches selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu BGHZ 39, 333, 337 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen) im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG der besonderen Erörterung bedarf, ist nur bei einem solchen Tatbestand gegeben, der für sich allein rechtsbegründend, rechtsvernichtend, rechtshindernd oder rechtserhaltend wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1963 - Ia ZB 202/63, GRUR 1964, 201, 202 - Elektroschleifgerät; v. 28.11.1963 - Ia ZB 204/63, GRUR 1964, 259, 260 - Schreibstift; vgl. auch Beschl. v. 11.12.1973 - X ZB 18/72, GRUR 1974, 419 - Oberflächenprofilierung und v. 26.09.1989 - X ZB 19/88, GRUR 1990, 33, 34 [BGH 26.09.1989 - X ZB 19/88] - Schüsselmühle).

    Ebensowenig stellt das Übergehen eines Beweisantritts zu einem solchen Element für die Bestimmung der Erfindungshöhe einen Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG dar (…vgl. Sen.Beschl. v. 11.12.1977 - X ZB 18/72 aaO.; s. auch Beschl. v. 16.10.1973 - X ZB 15/72, GRUR 1974, 294, 296 - Richterwechsel II; v. 28.11.1963 - Ia ZB 202/63 aaO.).

  • BGH, 11.04.1967 - Ia ZB 5/66

    Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde - Unterlassen einer Zugrundelegung der gleichen …

    Da die von der Anmelderin vorgetragenen Umstände, wie der erkennende Senat im ersten Rechtsbeschwerdebeschluß in Anlehnung an seinen früheren Beschluß Ia ZB 202/63 vom 28. November 1963 (GRUR 1964, 201 "Elektro-Handschleifgerät") ausdrücklich bemerkt hat, lediglich insofern von Bedeutung waren, als sie "aus Erfahrungsgründen als Beweisanzeichen einen Anhalt für die Beurteilung einer schöpferischen Leistung auf dem Gebiet der Technik bieten" konnten, mußte der Tatsacheninstanz vielmehr freie Hand gelassen werden, in welcher Weise sie diesem Beweisanzeichen nachgehen und welches Gewicht sie ihm bei der Beurteilung der Erfindungshöhe beimessen wollte.

    Diesen Rügen der Rechtsbeschwerde kann nicht schon, wie es die Rechtsbeschwerdegegner tun, damit begegnet werden, daß Behauptungen über Tatsachen, die aus Erfahrungsgründen als Beweisanzeichen einen Anhalt für die Beurteilung einer schöpferischen Leistung auf dem Gebiet der Technik bieten können, nach den Entscheidungen des erkennenden Senats Ia ZB 202/63 und Ia ZB 204/63 vom 28. November 1963 (GRUR 1964, 201 "Elektro-Handsohleifgerät" und GRUR 1964, 259 "Schreibstift") nicht zu den Behauptungen gehören, deren Nicht erörterung eine Entscheidung als nicht mit Gründen versehen erscheinen lassen muß.

  • BGH, 11.12.1973 - X ZB 18/72

    Beweisantrag als selbstständiges Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel - …

    Für die Auslegung des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG sind nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; BGH GRUR 1964, 201 - Elektro-Handschleifgerät) die zu § 551 Nr. 7 ZPO entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden.

    Anhaltspunkte oder Beweisanzeichen, aus denen erst mittelbar auf das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer bestimmten Rechtsfolge geschlossen werden kann, sind für sich allein aber nicht rechtsbegründend (vgl. BGH GRUR 1964, 201, 202 - Elektro-Handschleifgerät).

  • BGH, 28.07.1964 - Ia ZB 4/64

    Rechtsmittel

    Danach stellt allerdings die Frage der "Erfindungshöhe" in der Regel einen Komplex dar, der den "selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln" im Zivilprozeß vergleichbar ist und dementsprechend in den Gründen einer Entscheidung über die Erteilung eines Patents oder die Rechtsbeständigkeit eines Gebrauchsmusters nicht übergangen werden darf (vgl. BGH Ia ZB 202/63 vom 28. November 1963, LM Nr. 2 zu § 41 p PatG).

    Dagegen können Behauptungen über Tatsachen, die aus Erfahrungsgründen als Beweisanzeichen lediglich einen Anhalt für die Beurteilung einer schöpferischen Leistung auf dem Gebiet der Technik bieten können, - wie z.B. also auch die Behauptung vorangegangener vergeblicher Lösungsversuche vieler Fachleute -, nicht als selbständige Angriffs- oder Verteidigungsmittel angesehen werden; sind sie in den Gründen einer Entscheidung nicht ausdrücklich erörtert, so liegt noch kein Mangel der Begründung im Sinne des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG vor (vgl. auch hierzu BGH Ia ZB 202/63 vom 28. November 1963).

  • BGH, 07.03.1978 - X ZB 1/77

    Anforderungen an eine Patentanmeldung - Inanspruchnahme einer Priorität aus …

    Das Fehlen von Gründen zu derartigen Gesichtspunkten kann nicht als ein Fehlen der Gründe im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG anerkannt werden (BGH GRUR 1964, 201, 202; BGH BlPMZ 1967, 137, 138).
  • BGH, 03.12.1964 - Ia ZB 18/64

    Versagung des rechtlichen Gehörs

    Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 28. November 1963 (GRUR 1964, 201, 202) unter Bezugnahme auf das prozeßrechtliche Schrifttum und die Rechtsprechung dargelegt, daß unter einem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel nach der ZPO nur solche Mittel zu vorstehen sind, die dem Prozeßangriff oder der -verteidigung dienen, sofern sie einen Tatbestand umfassen, der für sich allein rechtsbegründend, -vernichtend, -hindernd und -erhaltend ist.
  • BGH, 28.11.1978 - X ZB 17/77

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents - Prüfung eines zu erteilenden …

    Als selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel kommen im Zivilprozeß alle Mittel in Betracht, die dem Angriff oder der Verteidigung dienen, sofern sie selbständig sind, das heißt einen Tatbestand betreffen, der für sich allein rechtsbegründend, -vernichtend, -hindern oder -erhaltend wäre (BGH GRUR 1964, 201, 202; 1964, 259, 260).
  • BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96

    Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß im Fehlen einer ausdrücklichen Erörterung solcher Gesichtspunkte ein Begründungsmangel nicht liegt (u.a. Sen. Beschl. vom 28.11.1963 - Ia ZB 202/63, GRUR 1964, 201, 202 - Elektrohandschleifgerät; Beschl. vom 11.12.1973 - X ZB 18/72, GRUR 1974, 419 - Oberflächenprofilierung; Beschl. vom 28.11.1978 - X ZB 17/77, GRUR 1979, 220 - ß-Wollastonit; Beschl. v. 16.9.1980 - X ZB 2/79, Mitt.
  • BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72

    Richterwechsel im patentgerichtlichen Verfahren

    Zu Beweisanzeichen gehören auch Tatsachenbehauptungen, aus denen gefolgert werden soll, daß die Lehre der Patentanmeldung zu einer sprunghaften Verbesserung und Weiterentwicklung der Technik geführt habe und daß sie nur unter Überwindung von Hemmungen und Vorurteilen der betroffenen Fachkreise habe gefunden werden können (BGH GRUR 1964, 201, 202 - Elektro-Handschleifgerät; GRUR 1964, 259, 260 - Schreibstift).
  • BGH, 19.12.1967 - Ia ZB 20/66

    Patentanmeldung bezüglich eines Verfahrens zur Herstellung von Verbundmetall - …

    Die Rechtsbeschwerde hat hierzu auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats verwiesen (Beschluß vom 28. November 1963 - Ia ZB 202/63, LM Nr. 2 zu § 41 p PatG).
  • BGH, 02.03.1993 - X ZB 3/92

    Begründungszwang und Begründungsmangel im Rahmen einer Patententscheidung - …

  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.07.1982 - X ZB 19/81

    Umfang der gerichtlichen Feststellungen hinsichtich Prüfung der Erfindungshöhe …

  • BGH, 19.05.1976 - X ZB 8/75

    Versagung eines Patents wegen fehlender Erfindungshöhe - Voraussetzungen für die …

  • BGH, 31.10.1975 - I ZB 8/74

    Anspruch auf Schutz für eine international registrierte Marke - …

  • BGH, 18.02.1975 - X ZB 1/74

    Versagung eines Patents wegen Fehlens der Erfindungshöhe - Anmeldung einer …

  • BGH, 13.05.1986 - X ZB 9/85

    Patent für eine Außenwanddämmung mit Putzbeschichtung - Anforderungen an die …

  • BGH, 13.07.1982 - X ZB 25/81

    Bedeutung einer Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs für die …

  • BGH, 29.01.1970 - X ZB 2/69
  • BGH, 20.10.1966 - Ia ZB 11/66

    Fehlende Gründe bei der Beurteilung der Erfindungshöhe eines …

  • BGH, 27.10.1988 - I ZB 2/88

    Warenzeichenunfähigkeit zweier aneinandergereihten schutzunfähiger Bestandteile …

  • BGH, 11.07.1980 - X ZB 16/79

    Rüge gegen die Besetzung eines Beschwerdesenates - Häufiges "Fehlen" des …

  • BGH, 11.07.1974 - X ZB 24/71

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Geltendmachung der …

  • BGH, 11.11.1970 - X ZB 3/70

    Rechtsbeschwerde gegen die Versagung eines Patents wegen unzulässiger Erweiterung …

  • BGH, 23.01.1970 - X ZB 5/69

    Begründung von Beschlüssen des Bundespatentgerichts - Wertung von Ansprüchen als …

  • BGH, 31.03.1965 - Ia ZB 3/65

    Voraussetzungen für die Gewährung des Armenrechts - Anforderungen an die …

  • BGH, 25.02.1965 - Ia ZB 217/63

    Offenkundige Vorbenutzung eines Gebrauchsmusters - Gebrauchsmuster für einen …

  • BGH, 21.04.1964 - Ia ZB 215/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.05.1974 - X ZB 11/73

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Senats des Bundespatentgerichts - Entscheidung …

  • BGH, 15.05.1973 - X ZB 2/72

    Verfahren zur Erzeugung von Oberflächen größter Härte an härtbaren Stählen - …

  • BGH, 26.06.1969 - X ZB 9/68

    Herstellung von Gerbextrakten und die Art und Weise ihrer Sulfitierung für Zwecke …

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