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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 177/63   

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https://dejure.org/1964,657
BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 177/63 (https://dejure.org/1964,657)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1964 - Ia ZR 177/63 (https://dejure.org/1964,657)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1964 - Ia ZR 177/63 (https://dejure.org/1964,657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 41, 378
  • NJW 1964, 1722
  • MDR 1964, 737
  • GRUR 1965, 28
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 8/63

    Neues Druckschriftenmaterial in der Revisionsinstanz des …

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 177/63
    Einer Klärung dieser Frage bedarf es jedoch nicht; denn dem Revisionsgericht obliegt ohnehin die selbständige Auslegung der Druckschriften des prioritätsälteren Patents und des Klagepatents darauf hin, welche technischen Lehren sie enthalten (vgl. hierzu das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1963 - Ia ZR 8/63 - Mischer II, mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 15.04.1955 - I ZR 33/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 177/63
    Aus diesen Ausführungen, die lediglich auf einen formellen Gesichtspunkt, nämlich auf die äußere Form des Anspruchs 16 abstellen, geht andererseits aber auch nicht eindeutig hervor, daß der Nichtigkeitssenat die für das Nichtigkeitsverfahren an sich nicht entscheidungserhebliche Frage (vgl. hierzu BGH GRUR 1955, 476 478 - Spülbecken) geprüft hat, ob das Patentamt im Erteilungsverfahren den Gegenstand des Unteranspruchs 16 als selbständigen Anspruch in materieller Hinsicht hätte behandeln können.
  • BGH, 12.07.1955 - I ZR 141/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 177/63
    Legt man dagegen das Klagepatent auf Grund der Entscheidung des Nichtigkeitssenats vom 30. November 1954 aus, die zur teilweisen Vernichtung des Patents geführt hat und deren Begründung insoweit an die Stelle der Ausführungen der Patentschrift tritt (BGH GRUR 1955, 573 - Kabelschelle), so muß man den Anspruch 16 auf den Anspruch 10 zurückbeziehen, der seinerseits über den Anspruch 9 auf den Anspruch 1 als Oberbegriff zurückgreift.
  • BGH, 07.01.1955 - I ZR 67/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 177/63
    Es trifft zwar zu, daß der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem von der Revision berufenen, in einem Nichtigkeitsverfahren erlassenen Urteil vom 7. Januar 1955 - Repassiernadel I - (abgedruckt in GRUR 1955, 244) Bedenken geäußert hat, ob bei der Identitätsprüfung gemäß § 4 Abs. 2 PatG über den Gegenstand der Erfindung hinaus, der auch alle glatten, d.h. die dem Fachmann ohne weiteres zur Verfügung stehenden patentrechtlichen Äquivalente erfaßt, auch ein etwaiger allgemeiner Erfindungsgedanke des älteren Patents zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 11.07.1963 - Ia ZR 68/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 177/63
    Für eine solche Annahme findet sich aber weder in den Erteilungsakten, die der eigenen Würdigung durch das Revisionsgericht zugänglich sind (…vgl. Benkard, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz und Patentanwaltsgesetz, 4. Aufl., § 47 PatG Rdn. 85 a.E.; ferner das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1963 - Ia ZR 68/63 - Kappenverschluß), noch in der Entscheidung des Nichtigkeitssenats vom 30. November 1954 ein brauchbarer Anhalt.
  • BGH, 20.09.1960 - I ZR 45/59

    Zulässigkeit der Trennung von mehreren in einer Klage geltend gemachten …

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 177/63
    Gegen die Zulässigkeit des vom Berufungsgericht erlassenen Teilurteils (§ 301 ZPO) bestehen keine Bedenken, da die Klägerin aus den beiden Klageschutzrechten unterschiedliche Ansprüche geltend macht (BGH GRUR 1961, 79, 81 - Feuerbenzinbehälter - nebst weiteren Hinweisen).
  • BGH, 18.04.1961 - I ZR 41/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 177/63
    Der Hauptanspruch dieses Patents lautet in der Fassung, die ihm durch die Entscheidung des 2. Nichtigkeitssenats des Deutschen Patentamts vom 9. Oktober 1956 (Az. Ni II 82/55), bestätigt durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. April 1961 (Az. I ZR 41/57), gegeben wurde, wie folgt:.
  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 54/64

    Zusatzpatent

    Die bei den neuerlichen Auseinandersetzungen im Schrifttum mit unterschiedlichen Zielen und Ergebnissen gemachten Ausführungen zur Auslegung und Handhabung des § 4 Abs. 2 PatG können bei der hier in Rede stehenden Auslegung und Handhabung des § 10 Abs. 1 Satz 2 PatG nicht weiterführen, Nach der "Erntemaschine"-Entscheidung des erkennenden Senats vom 17. März 1964 (BGHZ 41, 378), die bei diesen Auseinandersetzungen im Schrifttum anscheinend übersehen wird, ist bei der Prüfung der Identität einer späteren Anmeldung mit einer früheren Anmeldung nach § 4 Abs. 2 PatG auch ein der älteren Anmeldung zu entnehmender allgemeiner Erfindungsgedanke zu berücksichtigen, sofern er schutzfähig ist und durch das ältere Recht geschützt ist oder geschützt war.

    Mit Recht hat daher schon die in der "Erntemaschine"-Entscheidung in Bezug genommene Entscheidung des Reichsgerichts vom 31. März 1942 (GRUR 1942, 349 ff), wie in der "Erntemaschine"-Entscheidung ausdrücklich bemerkt (BGHZ 41, 381 [BGH 17.03.1964 - Ia ZR 177/63]), von dem zu § 4 Abs. 2 PatG entwickelten Grundsatz, daß bei der Identitätsprüfung auch ein allgemeiner Erfindungsgedanke des älteren Rechts zu berücksichtigen sei, die Fälle des Verhältnisses von Haupt- und Zusatzpatent ausgenommen.

  • BGH, 06.11.1975 - X ZR 39/72

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Patentanspruches - Beschränkung des …

    Nach der Rechtsprechung des Senats begründet nicht nur eine Übereinstimmung des Gegenstandes der betreffenden Patente das Schutzhindernis der Identität; auch ein in dem auf eine ältere Anmeldung erteilten Patent geschützter allgemeiner Erfindungsgedanke steht dem Schutz eines "Jüngeren" Patents entgegen (BGHZ 41, 378 - Erntemaschine; 49, 227 - Halteorgan; BGH GRUR 1972, 538 - Parkeinrichtung).

    Voraussetzung dafür ist jedoch, daß auf den Schutz eines allgemeinen Erfindungsgedankens nach dem "älteren" Patent nicht im Erteilungsverfahren verzichtet worden ist (BGHZ 41, 378, 384).

  • BGH, 29.10.1981 - X ZB 3/80

    Zurückweisung eines Patentantrages wegen Identität des Anmeldungsgegenstandes mit …

    Er umschließt sonach den gesamten Schutzbereich der Erfindung (BGHZ 41, 378, 380 - Erntemaschine).
  • BGH, 21.09.1970 - II ZR 13/69

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Gesellschaftsvorstandes - …

    Über den Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds und damit auch über seine Kündigung entscheidet der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit (§ 75 Abs. 1 Satz 4 AktG 1937 = § 84 Abs. 1 Satz 4 AktG 1965; BGHZ 12, 327, 333 [BGH 24.02.1954 - II ZR 63/53]; 41, 382, 385), [BGH 17.03.1964 - Ia ZR 177/63]Zu einer solchen Entscheidung war es hier, wie das Berufungsgericht feststellt, bis zu dem Kündigungsschreiben vom 25. August 1965 nicht gekommen.
  • BPatG, 12.09.2006 - 5 W (pat) 442/05
    Einen die Schutzfähigkeit begründenden Überschuss können demnach nicht für den Fachmann ohne weiteres als notwendig oder sinnvoll erkannte Ergänzungen und Abwandlungen darstellen, durch die der Gegenstand der unter Schutz gestellten Lehre gegenüber dem älteren Recht nicht verändert wird (vgl. Bausch BGH 1994 bis 1998 S 82/83 - Kernsätze, S. 89 Abs. 44, S. 91/92 Abs. 52 - "Optisches Speichermedium" sowie BGH GRUR 1965, 28 Ls., V. re. Sp. und S. 29 li./re. Sp. übergreifender Absatz - "Erntemaschine").
  • BGH, 20.12.1979 - X ZR 85/78

    Schutzanspruch eines Patentinhabers aus dem Klagepatent infolge der Einschränkung …

    Alle Vorgänge im Erteilungsverfahren, demnach auch die Erklärungen des Anmelders und der Erteilungsbehörde unterliegen sowohl der unbeschränkten Nachprüfung als auch der eigenen Würdigung durch das Revisionsgericht (BGHZ 53, 274, 276 - Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1964, 132, 134 - Kappenverschluß; 1964, 606, 609 - Förderband; 1965, 28 - Erntemaschine;… Urt. v. 26. September 1963 - I ZR 164/63 - Spritzgußmaschine 01;… Urt. v. 22. Juni 1967 - Ia ZR 1/65 - Tropfeinsatz).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 28/70

    Anmeldung eines Patents hinsichtlich einer Anlage zum Abstellen eines zweiten …

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist im Rahmen des § 4 Abs. 2 PatG als patenthinderndes älteres Recht auch ein durch ein älteres Patent geschützter allgemeiner Erfindungsgedanke zu berücksichtigen (BGHZ 41, 378, 380 [BGH 17.03.1964 - Ia ZR 177/63] - Erntemaschine - und 49, 227, 230 - Halteorgan -).
  • BGH, 23.01.1973 - X ZR 58/69

    Patent einer transportablen Weidepumpe - Betrieb durch Körperbewegungen des …

    Zwar trifft es zu, daß nach der Rechtsprechung des Senats der Begriff des "Gegenstandes des Patentes" im Sinne der genannten Vorschriften auch einen dem älteren Recht zu entnehmenden allgemeinen Erfindungsgedanken umfaßt (BGHZ 41, 378, 380 - Erntemaschine - und 49, 227, 230 - Halteorgan -).
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63

    Vertrieb von in der keramischen Industrie zur Durchführung der Ziegeltransporte …

    Falls sich Beschränkungen und Verzichte, an welche der Verletzungsrichter zum Nachteil der Klägerin gebunden wäre (vgl. RG GRUR 1935, 161, 162; ferner Urteil des erkennenden Senats vom 17. März 1964 - Ia ZR 177/63 - Erntemaschine -, ohne die zitierte Stelle abgedruckt in BGHZ 41, 378, BB 1964, 862, GRUR 1965, 28, MDR 1964, 737 und NJW 1964, 1722 [BGH 17.03.1964 - Ia ZR 177/63]) nicht feststellen lassen, so ist anschließend zu prüfen, ob die Unterkombination am Anmeldetage des Klagepatents neu, fortschrittlich und erfinderisch gewesen ist.
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 243/63

    Vorrichtungen zur Durchführung der Ziegeltransporte in der keramischen Industrie …

    Falls sich Beschränkungen und Verzichte, an welche der Verletzungsrichter zum Nachteil der Klägerin gebunden wäre (vgl. RG GRUR 1935, 161, 162; ferner Urteil des erkennenden. Senats vom 17. März 1964 - Ia ZR 177/63 - Erntemaschine-, ohne die zitierte Stelle abgedruckt in BGHZ 41, 378; BB 1964, 862; GRUR 1965, 28; MDR 1964, 737 und NJW 1964, 1722 [BGH 17.03.1964 - Ia ZR 177/63]), nicht feststellen lassen, so ist anschließend zu prüfen, ob die Unterkombination am Anmeldetage des Klagepatents neu, fortschrittlich und erfinderisch gewesen ist.
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