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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 103/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,4872
BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 103/62 (https://dejure.org/1964,4872)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1964 - Ib ZR 103/62 (https://dejure.org/1964,4872)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1964 - Ib ZR 103/62 (https://dejure.org/1964,4872)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 103/62
    Es führt nicht nur die einschlägige Rechtsprechung an (BGHZ 13, 244, 253 - Cupresa; BGH GRUR 1957, 600, 602 - Westfalenblatt aus der neueren Rechtsprechung vgl. ferner BGH GRUR 1963, 34, 36 - Werkstatt und Betrieb - und Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1963 - Ib ZR 42/62), stellt vielmehr in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich auf den Eindruck ab, den die fragliche Werbebehauptung hervorzurufen geeignet sei.

    Wenn es dabei meint, es komme darauf an, wie die angesprochenen Kreise in ihrem überwiegenden Teil die Angabe verstehen, so ist das freilich rechtsirrig, da es genügt, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Kreise die Behauptung in einem mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmenden Sinne auffaßt (BGHZ 13, 244 - Cupresa, stand. Rechtspr.); darin liegt jedoch kein Rechtsfehler zum Nachteil des Beklagten.

  • BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 103/62
    Das Berufungsgericht hat die Zulässigkeit der beanstandeten Werbebehauptung nicht im Rahmen des § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt der vergleichenden Werbung, sondern unter dem der unrichtigen Werbung (§ 3 UWG) geprüft; das ist bei dem gegebenen Sachverhalt rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1963 - Ib ZR 42/62 - S. 21; BGH GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt) und enthält jedenfalls keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Beklagten.

    Es führt nicht nur die einschlägige Rechtsprechung an (BGHZ 13, 244, 253 - Cupresa; BGH GRUR 1957, 600, 602 - Westfalenblatt aus der neueren Rechtsprechung vgl. ferner BGH GRUR 1963, 34, 36 - Werkstatt und Betrieb - und Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1963 - Ib ZR 42/62), stellt vielmehr in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich auf den Eindruck ab, den die fragliche Werbebehauptung hervorzurufen geeignet sei.

  • BGH, 16.03.1962 - I ZR 144/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 103/62
    Es führt nicht nur die einschlägige Rechtsprechung an (BGHZ 13, 244, 253 - Cupresa; BGH GRUR 1957, 600, 602 - Westfalenblatt aus der neueren Rechtsprechung vgl. ferner BGH GRUR 1963, 34, 36 - Werkstatt und Betrieb - und Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1963 - Ib ZR 42/62), stellt vielmehr in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich auf den Eindruck ab, den die fragliche Werbebehauptung hervorzurufen geeignet sei.

    Keinesfalls können seine Ausführungen in diesem Punkte in ihrem Zusammenhang etwa dahin aufgefaßt werden, es habe einen Satz des Inhalts, daß diese Alleinstellungswerbung eine "konkurrenzlose Sonderstellung" voraussetze, als einen Rechtsgrundsatz angesehen, der ohne Rücksicht auf die tatsächlich bestehende Auffassung der im Einzelfall angesprochenen Verkehrskreise Geltung beanspruche (vgl. dazu BGH GRUR 1963, 34, 36 - Werkstatt und Betrieb); denn das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß von einem Teil der von ihm herangezogenen Rechtsprechung (LG Köln WRP 1955, 23) das Erfordernis eines eindeutigen Vorsprungs im Sinne eines solchen, aus dem Gesichtspunkt der vergleichenden Werbung (§ 1 UWG) hergeleiteten Rechtsgrundsatzes verstanden worden ist; seine eigene Auffassung aber hat es ausdrücklich mit dem Hinweis auf die eingangs erwähnte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet, wonach für die Unrichtigkeit einer Werbebehauptung allein der Eindruck maßgebend ist, den sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen hervorruft.

  • BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 42/62
    Auszug aus BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 103/62
    Das Berufungsgericht hat die Zulässigkeit der beanstandeten Werbebehauptung nicht im Rahmen des § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt der vergleichenden Werbung, sondern unter dem der unrichtigen Werbung (§ 3 UWG) geprüft; das ist bei dem gegebenen Sachverhalt rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1963 - Ib ZR 42/62 - S. 21; BGH GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt) und enthält jedenfalls keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Beklagten.

    Es führt nicht nur die einschlägige Rechtsprechung an (BGHZ 13, 244, 253 - Cupresa; BGH GRUR 1957, 600, 602 - Westfalenblatt aus der neueren Rechtsprechung vgl. ferner BGH GRUR 1963, 34, 36 - Werkstatt und Betrieb - und Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1963 - Ib ZR 42/62), stellt vielmehr in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich auf den Eindruck ab, den die fragliche Werbebehauptung hervorzurufen geeignet sei.

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 103/62
    Wie der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat, können zwar auch in anderen Fällen Bedenken dagegen bestehen, daß der Tatrichter die irreführende Wirkung einer Werbebehauptung aufgrund eigener Sachkunde verneint: denn das setzt voraus, daß er die Wirkung dieser Werbung in bezug auf die Gesamtheit der angesprochenen Verkehrskreise (d.h. bis auf einen rechtlich nicht mehr zu berücksichtigenden unerheblichen Rest) aufgrund eigener Sachkunde zu beurteilen vermag (BGH GRUR 1963, 270, 273 - Bärenfang).
  • BGH, 15.11.1960 - I ZR 58/57

    Notwendigkeit eines bezugnehmenden Warenvergleichs - Zulässigkeit des Teilurteils …

    Auszug aus BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 103/62
    Ob grundsätzlich, wie die herrschende Meinung annimmt, derjenige Wettbewerber die Beweislast für die Richtigkeit seiner Werbebehauptung trägt, der eine Alleinstellung für sich in Anspruch nimmt, kann auch im, Streitfall dahingestellt bleiben (vgl. zuletzt BGH GRUR 1961, 85, 90 - Pfiffikusdose).
  • BGH, 16.10.1962 - KZR 2/62

    Bezeichnung von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge eines bestimmten Fabrikats als …

    Auszug aus BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 103/62
    Wie der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 16. Oktober 1962 (GRUR 1963, 142, 146 unter aa - Original-Ersatzteile) dargelegt hat, können derartige Stellungnahmen Rückschlüsse darauf zulassen, welche Anforderungen zumindest in einzelnen Verkehrskreisen zu einem bestimmten Zeitpunkt vorherrschend waren, und sie können darüber hinaus auch die Verkehrsauffassung beeinflussen.
  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 145/58

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung von Werbebehauptungen - Zulässigkeit von …

    Auszug aus BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 103/62
    Auf eine besondere Sachkunde der angesprochenen Verkehrskreise, die der Tatrichter nach der insoweit feststehenden Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1961, 237, 240 - TOK-Band) in der Regel nicht ohne fremde Hilfe festzustellen vermag, kam es bei der Beurteilung der Wirkung der hier fraglichen Werbung ersichtlich nicht an.
  • BGH, 12.05.1961 - I ZR 12/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 103/62
    Jedenfalls muß der Werbende aber, wenn seine Werbebehauptung, wie hier, als anfänglich (im Jahre 1958) unrichtig erwiesen ist, den Beweis dafür erbringen, daß sie infolge späterer Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse richtig geworden sei (BGH GRUR 1961, 541, 543 - Buschbohne).
  • BGH, 05.02.1965 - Ib ZR 30/63

    Lavamat II

    Dabei kann hier unentschieden bleiben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Inanspruchnahme einer Alleinstellung überhaupt als vergleichende Werbung beurteilt werden kann, namentlich, ob eine Alleinstellungswerbung auch dann, wenn sie wahr ist und daher von § 3 UWG nicht erfaßt wird, gleichwohl unter dem Gesichtspunkt der vergleichenden Werbung gegen § 1 UWG verstoßen könnte (vgl. BGH GRUR 1961, 85, 90 - Pfiffikus-Dose; BGH vom 11. April 1958 - I ZR 55/57 - "Größtes Geschäft"; vom 30. Oktober 1963 - Ib ZR 42/62; vom 10. Januar 1964 - Ib ZR 103/62;… Baumbach/Hefermehl a.a.O. § 1 UWG Anm. 36, § 3 UWG Anm. 35 ff; Simon WUW 1956 S. 48 ff).
  • BGH, 24.06.1964 - Ib ZR 144/62

    Rechtsmittel

    Dies aber ist bei unrichtigen Angaben über die Größenverhältnisse eines Betriebes regelmäßig der Fall, ohne daß es insoweit näherer Darlegungen bedarf (vgl. BGH Urt. v. 11. April 1958 - I ZR 55/57 - Größtes Geschäft - Urt. v. 10. Januar 1964 - Ib ZR 103/62 - Größtes Spezialwerk).
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