Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit deutschen Rechts bei im Ausland stattfindenden Wettbewerb unter Gewerbetreibenden mit Sitz im Inland - Im Ausland begangene, rechtswidrige Wettbewerbshandlung eines Inländers - Anlehnung an den guten geschäftlichen Ruf eines Mitbewerbers zur Empfehlung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 40, 391
- NJW 1964, 969
- MDR 1964, 390
- GRUR 1964, 316
Wird zitiert von ... (52) Zitiert selbst (13)
- BGH, 30.06.1961 - I ZR 39/60
Kindersaugflasche - Internationales Wettbewerbsrecht
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62
Richtet sich eine im Ausland begangene Wettbewerbshandlung eines Inländers nach Art und Zielrichtung ausschließlich oder doch überwiegend gegen die schutzwürdigen Interessen eines inländischen Mitbewerbers, so ist ihre Zulässigkeit wegen dieser besonderen Inlandsbeziehung aus dem Gesichtspunkt einer Anknüpfung an das gemeinsame Heimatrecht in der Regel nach inländischen Wettbewerbsrecht zu beurteilen (Ergänzung zu BGHZ 35, 329 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] - Kindersaugflaschen).Daß Wettbewerbsverstöße auch in internationalprivatrechtlichem Sinne als unerlaubte Handlungen anzusehen und grundsätzlich der für diese geltenden Kollisionsnorm unterliegen, ist festzuhalten (vgl. zuletzt BGHZ 35, 329, 333 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] - GRUR 1962, 243, 245 unter b - Kindersaugflaschen).
Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat; für den Fall des im Ausland stattfindenden Wettbewerbs zwischen einem (verletzten) ausländischen und einem inländischen Unternehmen gleichfalls entschieden, ein Begehungsort könne nur dort angenommen werden, wo in einen geschützten Rechtskreis - sei es auch nur durch einen Teilakt der unerlaubten Handlung - eingegriffen werde; bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Wettbewerbsrechts, das kein Ausschließlichkeitsrecht an einem bestimmten Schutzobjekt gewähre, könne unlauterer Wettbewerb in der Regel nur dort als begangen angesehen werden, wo wettbewerbliche Interessen der Wettbewerber aufeinanderstoßen (BGHZ 35, 329, 334 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] = GRUR 1962, 243, 245 - Kindersaugflaschen -).
- BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54
Warenzeichen von Sortennamen
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62
Daran hat die Rechtsprechung, nachdem sie anfänglich nur auf den Erfolgsort abgestellt hatte (RGZ 19, 382), ständig festgehalten und diesen Grundsatz auch auf Wettbewerbshandlungen angewandt (RGZ 23, 305; 88, 183; SeuffA 56 S. 308; MuW 1922/23, 61, 62; Recht 1925 Nr. 1274; RGJW 1936, 923 und 1291; BGHZ 22, 1, 18 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava;… ebenso Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Rdz. 112 Einl. UWG).Hin inländischer Begehungsort läßt sich in den Fällen des Auslandswettbewerbs insbesondere nicht allein damit begründen, inländische Gewerbetreibende seien allgemein verpflichtet, auch ihren im Ausland stattfindenden Wettbewerb im Verhältnis zu inländischen Mitbewerbern schlechthin nach dem inländischen Wettbewerbsrecht einzurichten, sie verstießen deshalb schon durch die im Inland getroffenen vorbereitenden Maßnahmen gegen diese Pflicht (BGH GRUR 1955, 411, 413 - Zahl 55; BGHZ 22, 1, 10 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava); denn eine solche Pflicht besteht jedenfalls nicht uneingeschränkt.
- BGH, 02.02.1961 - II ZR 163/59
Zusammenstoß deutscher Schiffe im Ausland
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62
So wird die Anwendung deutschen Wettbewerbsrechts für die Fälle gebilligt, in denen der fragliche Wettbewerb auf dem Auslandsmarkt sich ausschließlich zwischen inländischen Unternehmen abspielt (…Raape a.a.O. S. 579; Binder RabelsZ 1955, 494, 498; Ulmer JW 1931, 1906; Wengler RabelsZ 1954, 413 und JZ 1961, 424 [BGH 02.02.1961 - II ZR 163/59]), oder wenn die Wettbewerbshandlung sich speziell gegen den inländischen Mitbewerber richtet, der dadurch im Wettbewerb ungehörig behindert wird (Hefermehl GRUR 1958, 197, 200;… Deutsch a.a.O. S. 49, 68).Im vorliegenden Falle braucht jedoch weder auf die Frage, ob und in welchem Umfang die Verordnung, deren Weitergeltung der Bundesgerichtshof bejaht hat (BGHZ 34, 222), auch auf dem Gebiete des Wettbewerbsrechts Geltung beanspruchen kann, noch darauf eingegangen zu werden, ob die Verordnung auch auf den bei Wettbewerbsstreitigkeiten im Vordergrund stehenden Unterlassungsanspruch anzuwenden wäre, für den die keine ausdrückliche Regelung enthält.
- BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56
Carl Zeiss
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62
Im Rahmen der Generalklausel (§ 1 UWG) kann wegen ihrer Verweisung auf die Anschauungen des redlichen, verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden und der Allgemeinheit von Bedeutung sein, daß das zu beurteilende Vorhalten mit der ausländischen Rechtsordnung und den auf dem Auslandsmarkt anerkannten Gebräuchen und Auffassungen im Einklang steht (BGH GRUR 1958, 189, 197 - Zeiß). - BGH, 05.06.1956 - I ZR 4/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62
Die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für den Hinweis eines Herstellerunternehmens auf die frühere Beschäftigung von Fachkräften bei einem Mitbewerber aufgestellt habe (BGH GRUR 1957, 23 - Bünder Glas), seien auch auf den hier gegebenen Fall anzuwenden, daß bei einem Handelsunternehmen auf die Leitung durch fachkundige Kräfte hingewiesen werde, die aufgrund langjähriger Tätigkeit bei einem anderen namentlich genannten Unternehmen desselben Geschäftszweiges reiche Erfahrungen gesammelt hätten. - BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62
Hin inländischer Begehungsort läßt sich in den Fällen des Auslandswettbewerbs insbesondere nicht allein damit begründen, inländische Gewerbetreibende seien allgemein verpflichtet, auch ihren im Ausland stattfindenden Wettbewerb im Verhältnis zu inländischen Mitbewerbern schlechthin nach dem inländischen Wettbewerbsrecht einzurichten, sie verstießen deshalb schon durch die im Inland getroffenen vorbereitenden Maßnahmen gegen diese Pflicht (BGH GRUR 1955, 411, 413 - Zahl 55; BGHZ 22, 1, 10 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava); denn eine solche Pflicht besteht jedenfalls nicht uneingeschränkt. - BGH, 24.11.1960 - II ZR 9/60
Ermittlung des Bestehens und des Inhaltes von ausländischem Recht im …
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62
Legt man die für unerlaubte Handlungen im allgemeinen, umfassenden Sinne anerkannten kollisionsrechtlichen Regeln ohne Einschränkung zugrunde, so kann die Anwendung inländischen Rechts nicht zweifelhaft sein, denn insoweit hat sich seit langem die Auffassung durchgesetzt, daß unerlaubte Handlungen in der Regel nach dem am Begehungsort geltenden Recht zu beurteilen sind; als Begehungsort wird aber im Bereich der allgemeinen unerlaubten Handlungen sowohl der Ort, an dem der Täter gehandelt hat, als auch der Ort angesehen, an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde (sog. Erfolgsort; BGH MDR 1957, 31, 32) [BGH 04.05.1956 - VI ZR 138/54]. - BGH, 05.05.1956 - VI ZR 138/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62
Legt man die für unerlaubte Handlungen im allgemeinen, umfassenden Sinne anerkannten kollisionsrechtlichen Regeln ohne Einschränkung zugrunde, so kann die Anwendung inländischen Rechts nicht zweifelhaft sein, denn insoweit hat sich seit langem die Auffassung durchgesetzt, daß unerlaubte Handlungen in der Regel nach dem am Begehungsort geltenden Recht zu beurteilen sind; als Begehungsort wird aber im Bereich der allgemeinen unerlaubten Handlungen sowohl der Ort, an dem der Täter gehandelt hat, als auch der Ort angesehen, an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde (sog. Erfolgsort; BGH MDR 1957, 31, 32) [BGH 04.05.1956 - VI ZR 138/54]. - RG, 14.02.1936 - II 169/35
Unter welchen Voraussetzungen ist deutsches Recht anwendbar auf die im Ausland …
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62
Daß die selbständige Anknüpfung an den gemeinsamen Inlandssitz für die Rechtsanwendung bei unerlaubten Handlungen dem System des deutschen internationalen Privatrechts nicht fremd ist, ergibt sich schon aus der Verordnung vom 7. Dezember 1942 über die Rechtsanwendung bei Schädigungen deutscher Staatsangehöriger außerhalb des Reichsgebiets (RGBl I 706) und aus der ihr vorausgegangenen, auf die Lehre Nußbaum's gestützten, allerdings uneinheitlichen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 140, 25, 29; 150, 265, 270). - RG, 17.02.1933 - II 318/32
Ist deutsches Recht anwendbar auf im Ausland begangene sittenwidrige …
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62
Daß die selbständige Anknüpfung an den gemeinsamen Inlandssitz für die Rechtsanwendung bei unerlaubten Handlungen dem System des deutschen internationalen Privatrechts nicht fremd ist, ergibt sich schon aus der Verordnung vom 7. Dezember 1942 über die Rechtsanwendung bei Schädigungen deutscher Staatsangehöriger außerhalb des Reichsgebiets (RGBl I 706) und aus der ihr vorausgegangenen, auf die Lehre Nußbaum's gestützten, allerdings uneinheitlichen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 140, 25, 29; 150, 265, 270). - RG, 31.03.1916 - II 10/16
Unlauterer Wettbewerb
- RG, 23.09.1887 - II 127/87
Haftbarkeit des Geschäftsherrn für den durch den beauftragten Geschäftsführer …
- RG, 20.11.1888 - II 225/88
Welches örtliche Gesetz findet Anwendung, wenn es sich um den …
- OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 15 U 48/19
Wettbewerbsverstoß einer Werbung im Internet
Es können also für ein und denselben Wettbewerbsverstoß mehrere Begehungsorte in Betracht kommen (BGH GRUR 1964, 316 (318) - Stahlexport; BGH GRUR 1978, 194 (195) - profil), zwischen denen der Kläger die Wahl hat (OLG Köln GRUR 1988, 148). - BGH, 28.06.2007 - I ZR 49/04
Cambridge Institute
Tatort ist danach auch der Ort, an dem die behauptete Verletzung des geschützten Rechtsguts eingetreten ist (BGH, Urt. v. 20.12.1963 - Ib ZR 104/62, GRUR 1964, 316, 318 - Stahlexport; BGHZ 124, 237, 245). - BGH, 11.02.2010 - I ZR 85/08
Ausschreibung in Bulgarien
Das anwendbare materielle Wettbewerbsrecht ist grundsätzlich auch dann nach dem Marktortprinzip zu bestimmen, wenn sich der wettbewerbliche Tatbestand im Ausland ausschließlich unter inländischen Unternehmen abspielt oder sich gezielt gegen einen inländischen Mitbewerber richtet, der dadurch im Wettbewerb behindert wird (Aufgabe von BGH, 20. Dezember 1963, Ib ZR 104/62, BGHZ 40, 391, 397 ff. - Stahlexport) 10 11 12 13 .Zwar habe der Bundesgerichtshof früher angenommen, dass deutsches Recht Anwendung finden solle, wenn der fragliche Wettbewerb auf dem Auslandsmarkt sich ausschließlich zwischen inländischen Unternehmen abspiele oder wenn sich die Wettbewerbshandlung speziell gegen einen inländischen Wettbewerber richte (BGHZ 40, 391, 397 - Stahlexport).
Rn. 13 b) Allerdings hat der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit für die Frage der Rechtsanwendung dann ausnahmsweise an den gemeinsamen Inlandssitz der beteiligten Wettbewerber angeknüpft, wenn sich der wettbewerbliche Tatbestand im Ausland ausschließlich unter inländischen Unternehmen abspielte oder sich speziell gegen den inländischen Mitbewerber richtet, der dadurch im Wettbewerb ungehörig behindert wird (BGHZ 40, 391, 397 ff. - Stahlexport).
- BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80
Rolls-Royce
In der Rechtsprechung ist wiederholt anerkannt worden, daß wettbewerbswidrig handelt, wer die Qualität seiner Waren oder Leistungen mit denen geschätzter Konkurrenzerzeugnisse in Beziehung setzt, um den guten Ruf der Waren oder Leistungen eines Mitbewerbers als Vorspann für die eigene Werbung auszunutzen (vgl. BGHZ 40, 391 [398] - Stahlexport; GRUR 1969, 413, 415 - Angelique II;… siehe auch Baumbach/Hefermehl, 13. Aufl. § 1 UWG Anm. 480). - BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82
DIMPLE
In der Rechtsprechung ist wiederholt anerkannt worden, daß wettbewerbswidrig handelt, wer die Qualität seiner Waren oder Leistungen mit denen geschätzter Konkurrenzerzeugnisse in Beziehung setzt, um den guten Ruf der Waren oder Leistungen eines Mitbewerbers als Vorspann für die eigene Werbung auszunutzen (vgl. BGHZ 40, 391, 398 - Stahlexport; BGHZ 86, 90, 95 - Rolls Royce m.w.N.). - BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84
"Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur …
Wettbewerbsverstöße, wie sie die Kl. vorliegend beanstandet, sind unerlaubte Handlungen und unterliegen den für diese geltenden Kollisionsnormen, die an das Recht des Tatorts, des Handlungs- bzw. des Erfolgsorts, anknüpfen (BGHZ 40, 391 (393, 394) = NJW 1964, 969 = LM Art. 12 EGBGB Nr. 10 - Stahlexport; BGHZ 87, 95 (97) = NJW 1983, 1972 = LM Art. 12 EGBGB Nr. 16). - BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85
Ein Champagner unter den Mineralwässern
Das folge aus einer entsprechenden Anwendung der Grundsätze, die sich aus der Stahlexport-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 40, 391, 397 ff.) ergäben.In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bereits wiederholt anerkannt worden, daß es als sittenwidrig im Sinne der genannten Vorschrift beurteilt werden kann, wenn ein Wettbewerber die Qualität seiner Waren oder Leitungen mit denen geschätzter Konkurrenzerzeugnisse in Beziehung setzt, um den guten Ruf der Waren oder Leistungen eines Mitbewerbers als Vorspann für die eigene Absatzwerbung auszunutzen (BGHZ 40, 391, 398 - Stahlexport; BGH GRUR 1969, 413, 414 - Angelique II; GRUR 1983, 247, 248 - Rolls-Royce; GRUR 1985, 550 - Dimple).
- BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der …
Ohne Rechtsverstoß kommt das Berufungsgericht zu dem Ergebnis, daß Begehungsort der angegriffenen Wettbewerbshandlung auch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sei (vgl. BGHZ 35, 329, 333 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] - Kindersaugflaschen; 40, 391, 394 - Stahlexport).Diese Beurteilung entspricht entgegen der Auffassung der Revision der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 35, 329 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] ; 40, 391), [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] nach der unlauterer Wettbewerb in der Regel nur dort begangen werden kann, wo wettbewerbliche Interessen der Mitbewerber aufeinanderstoßen, weil eben nur an dem Ort wettbewerblicher Interessenüberschneidung das Anliegen der Verhinderung unlauterer Wettbewerbshandlungen berührt wird (BGHZ 35, 329, 334) [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] .
- OLG Frankfurt, 03.04.2025 - 6 UKl 2/25
Keine Untersagung von Herstellung und Vertrieb nicht zugelassener Medikamente zur …
Insoweit wird nämlich auch zu berücksichtigen sein, dass es sich bei Ansprüchen nach UKlaG, wie auch bei solchen nach UWG, um Sonderdeliktsrecht handelt, auf das allgemeine deliktsrechtliche Vorschriften grundsätzlich unmittelbar anwendbar sind (vgl. zum Lauterkeitsrecht als Sonderdeliktsrecht BGH GRUR 1964, 316 [318]- Stahlexport; BGH GRUR 1982, 495 [497]- Domgarten-Brand;… Ohly/Sosnitza/Ohly, UWG, 8.Aufl. 2023, Rn.56 m.w.N.). - BGH, 06.08.2010 - I ZR 85/08
Beurteilungen von marktbezogenen Wettbewerbshandlungen nach dem Recht des …
Zwar habe der Bundesgerichtshof früher angenommen, dass deutsches Recht Anwendung finden solle, wenn der fragliche Wettbewerb auf dem Auslandsmarkt sich ausschließlich zwischen inländischen Unternehmen abspiele oder wenn sich die Wettbewerbshandlung speziell gegen einen inländischen Wettbewerber richte (BGHZ 40, 391, 397 - Stahlexport).b) Allerdings hat der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit für die Frage der Rechtsanwendung dann ausnahmsweise an den gemeinsamen Inlandssitz der beteiligten Wettbewerber angeknüpft, wenn sich der wettbewerbliche Tatbestand im Ausland ausschließlich unter inländischen Unternehmen abspielte oder sich speziell gegen den inländischen Mitbewerber richtet, der dadurch im Wettbewerb ungehörig behindert wird (BGHZ 40, 391, 397 ff. - Stahlexport).
- BGH, 11.02.1988 - I ZR 24/86
Ansprechpartner
- OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03
Prospekthaftung: Keine Aktualisierungspflicht für Börsenprospekt wegen nach …
- LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 O 460/13
Einstweilige Verfügung gegen Streaming-Abmahnungen
- BGH, 11.03.1982 - I ZR 39/78
Domgarten-Brand
- OLG Karlsruhe, 31.03.2022 - 6 W 15/22
Vertragstexte - Gerichtszuständigkeit bei beantragter einstweiliger Verfügung …
- OLG Düsseldorf, 25.08.2022 - 15 U 42/22
Wettbewerbswidrige Äußerung in Video Wettbewerbsverstoß durch Verkäufer von …
- OLG München, 16.04.1992 - 6 U 5636/91
- BayObLG, 27.03.2003 - 1Z AR 28/03
Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Betrug an einem Bankkunden
- BGH, 03.03.1965 - Ib ZR 68/63
Anlehnende vergleichende Werbung - Beantwortung ausdrücklicher und bestimmter …
- BGH, 11.03.1982 - I ZR 59/78
- LG Düsseldorf, 06.12.2018 - 14c O 105/18
- KG, 02.07.2020 - 2 AR 1013/20
Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Zuständiges Gericht für …
- OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 20 U 53/99
Voraussetzungen der Wiederholungsgefahr beim wettbewerbsrechtlichen …
- OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
Arztrecht - Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei ärztlichem …
- LG Hamburg, 16.02.2000 - 315 O 25/99
Werbung mit sog. banner-ads bei Internet-Suchmaschinen ist unzulässig und …
- BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85
"Camel Tours"; Rechtsschutz für eine berühmte Marke
- OLG Düsseldorf, 09.02.2007 - 17 U 257/06
Aufklärungspflichten eines zur Wahrnehmung von spekulativen Börsenterminen …
- BGH, 27.03.1968 - I ZR 163/65
Bierlieferungsvertrag, Sittenwidrigkeit eines Provisionsversprechens, Schmiergeld
- OLG Hamm, 20.06.1985 - 4 U 15/85
Ort einer unerlaubten Handlung in Handelssachen; Missbräuchliche Ausnutzung eines …
- OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 238/07
Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung im Rahmen …
- OLG Karlsruhe, 09.08.2006 - 19 U 8/05
Internationale Zuständigkeit für Ansprüche auf Rückgewähr des Kaufpreises für ein …
- BayObLG, 22.01.2004 - 1Z AR 4/04
Zuständigkeitsbestimmung bei Arrestverfahren nach unerlaubter Handlung - …
- OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 4 U 2/09
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Verordnung (EG) Nr. 44/2001 …
- OLG Düsseldorf, 09.02.2007 - 17 U 39/06
Zur Wirksamkeit ausländischer Schiedsabreden - Erstreckung der Abgeltungsklausel …
- LG Potsdam, 24.06.2020 - 2 O 407/19
Örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei Autokaufverträgen
- LG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 6 O 373/13
Markenschutz: Verwechslungsgefahr bei verkürztem Sinngehalt eines Slogans
- OLG Düsseldorf, 27.11.2003 - 24 U 176/03
Örtlich zuständiges Gericht bei deliktischer Schädigung
- LG Duisburg, 24.05.2023 - 10 O 307/22
- LG Bonn, 15.03.2023 - 1 O 233/22
- LG München I, 10.11.2021 - 21 O 13540/21
Anschwärzung und gezielte Behinderung durch Warnung potentieller Investoren
- OLG Köln, 12.05.1995 - 6 U 25/94
Anforderungen an die Klagebefungis eines satzungsgemäß für die Aufklärung und …
- OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 247/93
Auslandswettbewerb
- OLG Köln, 10.12.1993 - 6 U 208/93
Anzuwendendes Recht bei Wettbewerbshandlungen im Ausland - Wettbewerb, Ausland, …
- OLG Hamm, 29.06.1987 - 11 W 90/86
- BGH, 12.02.1969 - I ZR 137/66
Verteilung eines Buches als Werbeprämie - Vorliegen eines unlauteren Handlung des …
- OLG Stuttgart, 13.02.1987 - 2 U 265/86
Bestehen eines wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs ; Handeln zum Zwecke des …
- OLG München, 24.01.1985 - 6 U 3345/83
- LG Berlin, 20.11.1996 - 97 O 193/96
- BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65
Ersatz des entgangenen Gewinns wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens - Erstellung …
- LG Berlin II, 28.10.2025 - 27 O 342/25
Brief - Gerichtliche Zuständigkeit für durch Absendung eines Briefes …
- AG Hamburg, 03.09.2013 - 23a C 311/13
Filesharing, fliegender Gerichtsstand
- KG, 27.07.1990 - 5 U 3220/90
Ankündigung eines Preisnachlasses ; Verstoß gegen das Rabattgesetz (RabbatG); …
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