Rechtsprechung
| BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als Verletzung des Rechts am eigenen Bild - Geltendmachung eines vermögensrechtlichen Anspruchs - Begriff des "Bildnisses" - "Relative" Verknüpfung von Personen mit der Zeitgeschichte - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 2148
- MDR 1965, 976
- GRUR 1966, 102
- BB 1965, 1121
- DB 1965, 1474
Wird zitiert von ... (59) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59
Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen
Auszug aus BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63
Das Berufungsgericht geht unter Bezugnahme auf Neumann-Duesberg (JZ 1960, 114) davon aus, daß zum Bereich der Zeitgeschichte auch Personen zu rechnen seien, die mit ihr nur "relativ" verknüpft seien, indem sie etwa durch ihr Handeln nur vorübergehend in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten seien.Der vorliegende Fall bietet keinen Anlaß zur Beschäftigung mit der Frage, ob - wie Neumann-Duesberg annimmt (JZ 1960, 114 ff zu V 2 a und c) - der Ehegatte einer absolut zeitgeschichtlichen Persönlichkeit (hierunter sollen über ihren Tod hinaus bekannte Personen wie z. B. Monarchen, Staatspräsidenten, große Philosophen und Schauspieler fallen) die Veröffentlichung der Abbildung hinnehmen muß und ob eine solche Duldungspflicht auch für andere mit einer absoluten Person der Zeitgeschichte in persönlichen Beziehungen stehende dritte Personen besteht.
- BGH, 05.05.1964 - VI ZR 64/63
Sittenrichter - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Auszug aus BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63
Auch wenn man mit der Revision annimmt, in Anbetracht des eigenen Verhaltens Dr. K. habe die Beklagte in ihrem Bericht über dessen Persönlichkeit und soziale Stellung Dinge aus seiner privaten Lebenssphäre behandeln dürfen (vgl. hierzu BGH NJW 1964, 1471 f), so vermag das allein aber nicht die Veröffentlichung eines Bildnisses einer anderen Person zu rechtfertigen, die zu ihm in privaten Beziehungen gestanden hat.Da im Gegensatz zu ihm die Klägerin ihrerseits keine Veranlassung gegeben hat, die es im Hinblick auf eine Darstellung ihrer Persönlichkeit erfordert hätte, sich in der Öffentlichkeit mit Vorgängen aus ihrem privaten Bereich zu befassen, kann - anders als in dem erwähnten Falle (BGH NJW 1964, 1471) - ein ernstliches Interesse der Allgemeinheit an einer bildmäßigen Information über die Klägerin in einem die Persönlichkeit des Dr. K. behandelnden Bericht nicht anerkannt werden.
- BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56
Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Auszug aus BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63
Von Bedeutung ist allein die Erkennbarkeit des Abgebildeten (BGHZ 26, 349 - Herrenreiter; BGH GRUR 1962, 211 - Hochzeitsbild;… Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht 2. Aufl. 10 S. 40;… Voigtländer-Elster-Kleine, Urheberrecht 4. Aufl. S. 30).
- BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 …
Auszug aus BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63
Diese Ausnahmebestimmung will nach der Gesetzesbegründung lediglich den Bedürfnissen der Allgemeinheit nach einer sachgerechten bildmäßigen Information über Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Rechnung tragen; sie erfaßt daher nicht solche Veröffentlichungen, an denen ein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit nicht anzuerkennen ist (BGHZ 20, 349, 350 ff [BGH 08.05.1956 - I ZR 62/54] - Dahlke). - BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55
Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Auszug aus BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63
Dies müsse aber, so fährt das Berufungsgericht in Anlehnung an BGHZ 24, 200, 208 [BGH 10.05.1957 - I ZR 234/55] (- Spätheimkehrer) fort, in einer Weise geschehen sein, daß der Allgemeinheit ein nicht nur auf Neugier und Sensationslust beruhendes, sondern ein durch echtes Informationsbedürfnis gerechtfertigtes Interesse an der bildlichen Darstellung der betreffenden Person zuzubilligen sei. - BGH, 10.11.1961 - I ZR 78/60
Hochzeitsbild
Auszug aus BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63
Von Bedeutung ist allein die Erkennbarkeit des Abgebildeten (BGHZ 26, 349 - Herrenreiter; BGH GRUR 1962, 211 - Hochzeitsbild;… Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht 2. Aufl. 10 S. 40;… Voigtländer-Elster-Kleine, Urheberrecht 4. Aufl. S. 30). - RG, 26.06.1929 - I 97/29
Otto Harder
Auszug aus BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63
Nun ist zwar anerkannt, daß als Personen der Zeitgeschichte auch solche anzusehen sind, die nur vorübergehend in der Öffentlichkeit Beachtung finden (RGZ 125, 80, 82 - Tull Harder). - BGH, 22.06.1954 - I ZR 225/53
Nachprüfung der sachlichen Zuständigkeit
Auszug aus BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63
Es handelt sich daher um die Geltendmachung eines vermögensrechtlichen Anspruches (vgl. auch BGHZ 14, 72, 74) [BGH 22.06.1954 - I ZR 225/53]. - RG, 21.12.1921 - I 185/21
Kunstschutzgesetz; Bildnisschutz
Auszug aus BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63
Das Berufungsgericht geht im Einklang mit der Rechtsprechung (RGZ 103, 319 f) davon aus, daß ein "Bildnis" vorliege, wenn die Darstellung dazu bestimmt und geeignet sei, eine Person in ihrer dem Leben nachgebildeten äußeren Erscheinung dem Beschauer vor Augen zu führen und das Aussehen, wie es gerade dieser bestimmten Person eigen sei, im Bilde wiederzugeben, wobei es in der Regel die Gesichtszüge seien, die einen Menschen von seinen Mitmenschen unterschieden und für den Betrachter erkennbar machten. - BGH, 02.10.1962 - VI ZR 253/61
Staatskarossen
Auszug aus BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63
Die in dieser Hinsicht von der Klägerin unter Hinweis auf das Urteil BGH GRUR 1963, 83 (-Staatskarossen) in der schriftlichen Revisionsbegründung geäußerten Bedenken greifen nicht durch.
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
Ein Bildnis im Sinne dieser Bestimmung ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (vgl. BGH, Urt. v. 9.6.1965 - Ib ZR 126/63, GRUR 1966, 102 - Spielgefährtin I, m.w.N.). - LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 3 O 283/18
Werbevideo und Frisörsalon
Ein solches ist jede Abbildung einer natürlichen Person, welche bestimmt und geeignet ist, sie dem Betrachter in ihrer dem Leben nachgebildeten äußeren Erscheinung vor Augen zu führen und das Aussehen, wie es gerade dieser Person zu Eigen ist, im Bilde wiederzugeben (BGH, NJW 1965, 2148 [BGH 09.06.1965 - Ib ZR 126/63] - Spielgefährtin I;… Dreyer in: Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch, Urheberrecht, 4. Aufl. 2018, § 22 Rn. 5). - BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95
Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung …
Auch solche Personen brauchen es grundsätzlich nicht zu dulden, daß von ihnen im Kernbereich der Privatsphäre (etwa im häuslichen Bereich) ohne ihre Einwilligung Bildaufnahmen zum Zwecke der Veröffentlichung angefertigt werden (BGHZ 24, 200, 208; BGH, Urteil vom 10. November 1961 - I ZR 78/60 - GRUR 1962, 211, 212 - Hochzeitsbild; vom 9. Juni 1965 - Ib ZR 126/63 - NJW 1965, 2148 - Spielgefährtin).Solche Motive, insbesondere das bloße Unterhaltungsinteresse der Leser, das hier an rein privaten Vorkommnissen aus dem Leben der Klägerin befriedigt werden soll, können aber, wie in der Rechtsprechung stets betont worden ist, nicht als schützenswert anerkannt werden (BVerfGE 34, 269, 283; BGHZ 24, 200, 208; 128, l, 12 = VersR 1995, 305, 308; BGH, Urteil vom 9. Juni 1965 - aaO. S. 2149 - Spielgefährtin;… vom 26. Januar 1965 aaO. S. 413 - Gretna Green; OLG Hamburg AfP 1992, 376, 377).
- BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21
"SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben …
Auch die Beifügung des Namens der dargestellten Person kann dazu beitragen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1965 - Ib ZR 126/63, GRUR 1966, 102 [juris Rn. 9] - Spielgefährtin). - BGH, 27.02.2018 - VI ZR 86/16
Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Rechtsschutzbedürfnis für eine …
Aber auch die Nahaufnahmen von Bauch und Rücken sind identifizierbar, weil sie durch den Zusammenhang der Bilderserie und die Beschriftung dem Kläger zuzuordnen sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1965 - Ib ZR 126/63, NJW 1965, 2148, 2149). - OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
Recht am eigenen Bild: Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis bei …
Von Bedeutung ist allein die Erkennbarkeit des Abgebildeten (BGHZ 26, 349 - Herrenreiter; BGH, NJW 1965, 2148/2149 - Spielgefährtin; Senat, GRUR 1989, 823, 824).Rn. 45 Maßgebend ist dabei, ob ein durch ein echtes Informationsbedürfnis gerechtfertigtes Interesse der Allgemeinheit an der bildlichen Darstellung gerade des Betroffenen besteht (BGH, NJW 1965, 2148, 2150; Senat, GRUR 1989, 823, 824 - Unfallfoto).
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97
Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person
Ein Bildnis i.S. von § 22 Satz 1 KUG ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (BGH, Urt. v. 9.6.1965 - Ib ZR 126/63, GRUR 1966, 102 - Spielgefährtin I, m.w.N.). - BGH, 15.02.2024 - 5 StR 283/23
Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten führen zur teilweisen …
Deshalb gehören etwa Bildaufnahmen, auf denen die abgebildete Person für Dritte nicht identifizierbar ist, nicht zum Regelungsbereich des Kunsturhebergesetzes (vgl. etwa BGH, Urteile vom 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97 , BGHZ 143, 214, 228 ; vom 9. Juni 1965 - Ib ZR 126/63 , NJW 1965, 2148, 2149 mwN), können jedoch § 201a Abs. 1 StGB unterfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 328/14 , NStZ 2015, 391;… NK-MedienStrafR/Fritzsche/Müller, KunstUrhG, § 33 Rn. 1; siehe insoweit auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2024 - 6 StR 523/23 ).Deshalb gehören etwa Bildaufnahmen, auf denen die abgebildete Person für Dritte nicht identifizierbar ist, nicht zum Regelungsbereich des Kunsturhebergesetzes (vgl. etwa BGH, Urteile vom 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97 , BGHZ 143, 214, 228 ; vom 9. Juni 1965 - Ib ZR 126/63 , NJW 1965, 2148, 2149 mwN), können jedoch § 201a Abs. 1 StGB unterfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 328/14 , NStZ 2015, 391;… NK-MedienStrafR/Fritzsche/Müller, KunstUrhG, § 33 Rn. 1; siehe insoweit auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2024 - 6 StR 523/23 ).
Deshalb gehören etwa Bildaufnahmen, auf denen die abgebildete Person für Dritte nicht identifizierbar ist, nicht zum Regelungsbereich des Kunsturhebergesetzes (vgl. etwa BGH, Urteile vom 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97 , BGHZ 143, 214, 228 ; vom 9. Juni 1965 - Ib ZR 126/63 , NJW 1965, 2148, 2149 mwN), können jedoch § 201a Abs. 1 StGB unterfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 328/14 , NStZ 2015, 391;… NK-MedienStrafR/Fritzsche/Müller, KunstUrhG, § 33 Rn. 1; siehe insoweit auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2024 - 6 StR 523/23 ).
- OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16
Internetpranger
Hierzu genügt es, wenn der Abgebildete, mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht erkennbar sein, durch Merkmale, die sich aus dem Bild selbst ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist, oder wenn seine Person durch den beigegebenen Text (so ausdrücklich BGH NJW 1965, 2148 - Spielgefährtin I) erkannt werden kann. - VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99
Schutz vor Persönlichkeitsverletzungen durch Veröffentlichung von Pressefotos - …
Ein Bildnis im Sinne dieser Bestimmung ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1965, NJW 1965, 2148). - BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78
Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers - …
- OLG Dresden, 04.04.2023 - 4 U 1486/22
Bild einer sorbischen Künstlerin auf T-Shirts: Recht am eigenen Bild gegen …
- BGH, 06.06.2023 - VI ZR 309/22
Unzulässigkeit einer Filmberichterstattung über Kindesentführung wegen …
- BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …
- VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
Unbegründete Verfassungsbeschwerde: Strafgerichtliche Verurteilung wegen …
- OLG München, 01.03.2018 - 29 U 1156/17
Öffentliche Anprangerung einzelner Personen im Rahmen medialer Berichterstattung
- LG Frankenthal, 30.12.2015 - 4 O 358/15
Zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls durch Dashcam-Aufnahmen
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 119/08
Markt & Leute
- BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des …
- OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 105/88
Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- OLG München, 09.01.2018 - 18 U 778/17
Identifizierende Verdachtsberichterstattung bei Vergewaltigungsvorwurf
- OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 4 U 174/13
Gepixeltes Bild - Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: …
- OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 6 U 145/13
Fußmodel - Recht am eigenen Bild: Zuordnung der Abbildung eines Unbekannten zum …
- BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77
Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch …
- LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 507/07
Resozialisierungsgefährdung durch elektronisches Zeitungsarchiv
- LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 366/25
Zulässigkeit einer strafprozessbegleitenden Bildberichterstattung unter …
- OLG Zweibrücken, 07.06.2010 - 4 W 53/10
Kein Unterlassungsanspruch gegen Berichterstattung bei fehlender Erkennbarkeit
- LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 118/13
Kennzeichnende Merkmale können Person erkennbar machen
- OLG München, 31.03.1995 - 21 U 3377/94
Taufe / Täufling
- LG Hagen, 07.05.2018 - 1 T 23/18
- OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04
Bildnisschutz für Bildfragment ohne Wiedergabe der charakteristischen Merkmale …
- LG Hamburg, 29.02.2008 - 324 O 459/07
Der Kläger wurde 1991 wegen Mordes an dem Schauspieler Herr S. festgenommen und …
- LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 548/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Internationale inländische …
- KG, 05.09.2006 - 9 W 127/06
Voraussetzung des Bildnisschutzes: Erkennbarkeit der Person
- LG Berlin, 28.01.1999 - 27 O 605/98
Geldentschädigung zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen; …
- LG Hamburg, 29.02.2008 - 324 O 469/07
Unterlassungsanspruch: Berichterstattung über einen Straftäter unter …
- FG Münster, 03.02.2006 - 2 K 4000/03
Einkünfte von Berufssportlern
- LG Hamburg, 26.06.2009 - 324 O 586/08
Identifizierende Berichterstattung: Unterlassungsanspruch eines wegen Mordes …
- LG Berlin II, 12.05.2026 - 27 O 136/26
Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung
- LG Berlin, 08.03.2007 - 27 O 1208/06
Persönlichkeitsrechtsverletzende Bildberichterstattung: Bildnisschutz für einen …
- LG Hamburg, 01.06.2007 - 324 O 717/06
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung des Namens eines …
- LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 509/07
Individualisierende Berichterstattung: Bereithalten der Berichterstattung über …
- LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 250/07
Individualisierende Berichterstattung: Unterlassungsanspruch wegen der …
- LG Hamburg, 13.03.2009 - 324 O 587/08
- LG Hamburg, 07.11.2006 - 324 O 521/06
Archiv-Privileg gilt nicht für Online-Archive
- LG Hamburg, 30.05.2008 - 324 O 711/07
- BGH, 07.01.1969 - VI ZR 202/66
Voraussetzungen einer Entschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechtes - …
- LG Hamburg, 30.05.2008 - 324 O 713/07
- LG Hamburg, 29.06.2007 - 324 O 744/06
Berichterstattung über eine mehrere Jahre zurückliegende Straftat unter …
- LG Hamburg, 22.06.2007 - 324 O 712/06
- OLG München, 27.05.1974 - 21 U 3960/73
Anspruch auf Unterlassung der Namensnennung und Bildveröffentlichung sowie auf …
- LG Hamburg, 30.11.2007 - 324 O 622/07
Berichterstattung unter Namensnennung eines wegen einer 10 Jahre zurückliegenden …
- LG Hamburg, 07.09.2007 - 324 O 104/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseartikel, Berichterstattung unter …
- LG Berlin, 17.01.2008 - 27 O 1094/07
- LG Hamburg, 21.09.2007 - 324 O 715/07
- LG Hamburg, 27.02.2007 - 324 O 929/06
- LG Hamburg, 30.05.2008 - 324 O 739/07
- LG Hamburg, 14.12.2007 - 324 O 105/07
- LG Hamburg, 21.09.2007 - 324 O 241/07
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