Rechtsprechung
| BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 146/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anpassung einer vertraglich vereinbarten Rente bei Änderung von Beamtenbezügen - Kündigung eines Dienstvertrages - Beurteilung eines Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung eines Dienstvertrages - Nichtigkeit von Verträgen auf Grund vereinbarter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1967, 245
- MDR 1967, 102
- DB 1967, 39
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- RG, 29.03.1912 - VII 48/12
Sittenwidrige Handlung; Drohung
Auszug aus BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 146/65
Der Revision ist zuzugeben, daß auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist die Möglichkeit besteht, ein Rechtsgeschäft unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen unerlaubter Handlung in seinen Wirkungen zu beseitigen (RGZ 79, 194, 197; 84, 131; RG JW 1928, 2972; BGH vom 31. Januar 1957 II ZR 307/55). - RG, 15.03.1905 - V 424/04
Zur Auslegung des § 853 B.G.B.
Auszug aus BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 146/65
Ein solches Recht, die geschuldete Leistung aus einem gegenseitigen Vertrage nach § 853 BGB zu verweigern, steht dem Verletzten aber nur dann zu, wenn er in zeitlichem Zusammenhang mit der Leistungsverweigerung mit Deutlichkeit seinen Willen zum Ausdruck bringt, den durch die unerlaubte Handlung des Partners erschlichenen Vertrag aufzulösen und die seinerseits auf Grund des Vertrages bereits erlangten Vorteile zurückzugewähren (RGZ 60, 294; 130, 215, 216;… BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 1 zu § 853). - RG, 06.02.1914 - II 580/13
Betrugsanfechtung und Schadensersatz; Gegeneinrede der Arglist
Auszug aus BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 146/65
Der Revision ist zuzugeben, daß auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist die Möglichkeit besteht, ein Rechtsgeschäft unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen unerlaubter Handlung in seinen Wirkungen zu beseitigen (RGZ 79, 194, 197; 84, 131; RG JW 1928, 2972; BGH vom 31. Januar 1957 II ZR 307/55).
- RG, 18.12.1917 - III 356/17
Arglisteinrede gegen die Berufung auf die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts
Auszug aus BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 146/65
Dieser Umstand allein mag es noch nicht in jedem Fall rechtfertigen, dem Vertragspartner, der sich bei Vertragsschluß mit der ihn belastenden Bestimmung abgefunden hatte, falls sich deren Nichtigkeit herausstellt, die Berufung auf die Regel des § 139 BGB zu verwehren, wonach die Nichtigkeit eines Teiles des Rechtsgeschäfts die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts zur Folge hat (RGZ 91, 359, 361; RGZ 135, 374, 378). - RG, 07.11.1930 - VII 83/30
Welche Anforderungen sind an das Verhalten desjenigen zu stellen, der die …
Auszug aus BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 146/65
Ein solches Recht, die geschuldete Leistung aus einem gegenseitigen Vertrage nach § 853 BGB zu verweigern, steht dem Verletzten aber nur dann zu, wenn er in zeitlichem Zusammenhang mit der Leistungsverweigerung mit Deutlichkeit seinen Willen zum Ausdruck bringt, den durch die unerlaubte Handlung des Partners erschlichenen Vertrag aufzulösen und die seinerseits auf Grund des Vertrages bereits erlangten Vorteile zurückzugewähren (RGZ 60, 294; 130, 215, 216;… BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 1 zu § 853). - RG, 17.03.1932 - IV 372/31
Kann gegenüber einem Bereicherungsanspruch die Einrede der gegenwärtigen Arglist …
Auszug aus BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 146/65
Dieser Umstand allein mag es noch nicht in jedem Fall rechtfertigen, dem Vertragspartner, der sich bei Vertragsschluß mit der ihn belastenden Bestimmung abgefunden hatte, falls sich deren Nichtigkeit herausstellt, die Berufung auf die Regel des § 139 BGB zu verwehren, wonach die Nichtigkeit eines Teiles des Rechtsgeschäfts die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts zur Folge hat (RGZ 91, 359, 361; RGZ 135, 374, 378). - BGH, 31.01.1957 - II ZR 307/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 146/65
Der Revision ist zuzugeben, daß auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist die Möglichkeit besteht, ein Rechtsgeschäft unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen unerlaubter Handlung in seinen Wirkungen zu beseitigen (RGZ 79, 194, 197; 84, 131; RG JW 1928, 2972; BGH vom 31. Januar 1957 II ZR 307/55).
- BGH, 27.01.1983 - IX ZR 95/81
Zustimmungsbedürftigkeit der Begründung einer Bürgschaftsverpflichtung
Wenn aber eine Partei sich auf die Nichtigkeit von einzelnen Bestimmungen, die nur dem Vorteil und dem Schutz der anderen Partei dienen sollen, und damit auf die nach § 139 BGB eintretende Nichtigkeit des ganzen Vertrages zu dem Zweck beruft, sich ihrer Vertragspflichten insgesamt zu entledigen, kann die andere Partei, die im übrigen am Vertrag festhalten will, dieser Berufung die Einrede der Arglist entgegensetzen (BGH NJW 1967, 245; WM 1971, 98, 99). - BGH, 08.07.1993 - IX ZR 222/92
Notarhaftung bei unzureichender Belehrung über dingliche Sicherung einer …
Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem die Vollstreckungsgegenklage endgültig abweisenden Urteil vom 10. Juli 1991 mit der Erwägung verneint, es wäre mit Treu und Glauben nicht vereinbar, wenn die Kläger aus der Unwirksamkeit der die Leibrente ausschließlich im Interesse der Verkäuferin sichernden Reallast über § 139 BGB auch die Unwirksamkeit der an sich rechtlich bedenkenfrei vereinbarten Rentenverpflichtung herleiten könnten (vgl. BGH, Urt. v. 18. November 1966 - Ib ZR 146/65, NJW 1967, 245 f; v. 29. Oktober 1970 - KZR 9/69, WM 1971, 98, 99; v. 27. Januar 1983 - IX ZR 95/81, WM 1983, 267, 268; v. 25. April 1985 - III ZR 27/84, ZIP 1985, 667, 668; v. 21. Februar 1989 - KZR 18/84, GRUR 1991, 558, 559;… Soergel/Hefermehl, BGB 12. Aufl. § 139 Rdnr. 46;… MünchKomm/Mayer-Maly, BGB 2. Aufl. § 139 Rdnr. 29;… Palandt/Heinrichs, BGB 52. Aufl. § 139 Rdnr. 16). - BGH, 25.04.1985 - III ZR 27/84
Bestehen eines vertraglichen Darlehensrückzahlungsanspruchs - Zu-Stande-Kommen …
Den Beklagten ist es jedenfalls nach Treu und Glauben verwehrt, sich unter Berufung auf die - unterstellte - Unwirksamkeit dieser einzelnen abtrennbaren vertraglichen Regelung, die allein den anderen Vertragspartner begünstigt, der aber ungeachtet ihres Fortfalls am Vertrag festhalten will, einseitig von dem ansonsten wirksamen Vertrag loszusagen, um sich der Pflicht zur eigenen Vertragserfüllung zu entziehen (BGH, Urteile vom 18. November 1966 - Ib ZR 146/65 = NJW 1967, 245 f., vom 29. Oktober 1970 - KZR 9/69 = WM 1971, 98, 99 m.w.Nachw., sowie vom 27. Januar 1983 - IX ZR 95/81 = WM 1983, 267, 268;… Palandt/Heinrichs, BGB 44. Aufl. § 139 Anm. 5 c;… MünchKomm/Mayer-Maly, BGB 2. Aufl. § 139 Rn. 29).
- KG, 24.02.2014 - 8 U 157/12
Testamentsvollstreckung: Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers …
Begünstigt die unwirksame Bestimmung nur eine Partei (Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung, Bestellung einer Sicherheit) und will diese am Vertrag im Übrigen festhalten, kann die Geltendmachung der Gesamtnichtigkeit durch die Gegenpartei gegen § 242 BGB verstoßen (vgl. BGH NJW 1967, 245; NJW 1993, 1589; NJW-RR 1997, 684; Schleswig NJW-RR 2006, 1665;… vgl. Palandt/Ellenberger, § 139 BGB, Rdnr. 16). - BGH, 29.04.2003 - IX ZR 45/02
Überprüfung der Auslegung eines Prozessvergleichs durch das Revisionsgericht
Ebensowenig klärungsbedürftig ist die Frage, ob eine Sicherungsvereinbarung vollständig unwirksam ist, wenn eine darin enthaltene Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung infolge eines Formmangels keine Wirkung entfaltet, diejenige Partei, die durch den nichtigen Teil der Vereinbarung begünstigt werden sollte, aber an dem anderen Teil festhalten will (vgl. BGH, Urt. v. 18. November 1966 - Ib ZR 146/65, NJW 1967, 245 f;… ferner Urt. v. 30. Januar 1997 - IX ZR 133/96, NJW-RR 1997, 684, 685 f). - OLG Rostock, 21.08.2000 - 3 U 59/99
Fortbestand eines Pachtvertrages bei Veräußerung des Pachtobjekts in Teilen an …
Eine Partei kann nach Treu und Glauben sich nicht unter Berufung auf § 139 BGB von ihren Vertragspflichten befreien, wenn lediglich eine einzelne abtrennbare Regelung unwirksam ist, die ausschließlich den Vertragspartner begünstigt und dieser trotz des Fortfalls jener Regelung an dem Vertrag festhalten will (BGH NJW 1967, 245, 246; 1993, 1587, 1589; NJW-RR 1997, 684, 686). - BGH, 25.04.1985 - III ZR 26/84
Kreditaufnahme zur Beteiligung an einer Abschreibungsgesellschaft - Nichtigkeit …
Dem Beklagten ist es Jedenfalls nach Treu und Glauben verwehrt, sich unter Berufung auf die - unterstellte - Unwirksamkeit einer einzelnen abtrennbaren vertraglichen Regelung, die allein den anderen Vertragspartner begünstigt, der aber ungeachtet ihres Fortfalls am Vertrag festhalten will, einseitig von dem ansonsten wirksamen Vertrag loszusagen, um sich der Pflicht zur eigenen Vertragserfüllung zu entziehen (BGH, Urteile vom 18. November 1966 - Ib ZR 146/65 = NJW 1967, 245 f., vom 29. Oktober 1970 - KZR 9/69 = WM 1971, 98, 99 m.w.Nachw, und vom 27. Januar 1983 - IX ZR 95/81 = WM 1983, 267, 268;… Palandt/Heinrichs BGB 44. Aufl. § 139 Anm. 5 c;… MünchKomm/Mayer-Maly BGB 2. Aufl. § 139 Rn. 29). - BGH, 29.10.1970 - KZR 9/69
Abschluss eines Alleinvertretungsvertrages - Nichtigkeit von Bestimmungen eines …
Sucht der Beklagte sich der Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung seiner in § 1 übernommenen Vertragspflichten durch Hinweis auf die erörterte Nichtigkeit des Vertrags zu entziehen, so steht dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen (vgl. zu diesen Fragen Urteil d. Sen. v. 10. Juli 1969 - KZR 12/68 - WuW/E BGH 1039 - BGH-Urteil v. 18. November 1966 - Ib ZR 146/65 - NJW 1967, 245;… Soergel/Hefermehl, BGB 10. Aufl. § 139 Nr. 21, 22, jeweils m.w.N.). - BGH, 12.10.1984 - V ZR 92/83
Vertrag über die Erschließung eines der Firma gehörenden Baugebietes auf eigene …
Es ist im allgemeinen treuwidrig, wenn eine Vertragspartei sich auf die Nichtigkeit einer nur dem Schutz und Vorteil der anderen Partei dienenden einzelnen Vertragsklausel beruft, um sich dadurch ihren eigenen Pflichten aus dem Vertrag zu entziehen, dessen Vorteile sie sich jedoch erhalten will (vgl. RGZ 86, 323, 326; 121, 80, 84; RG JW 1916, 390 Nr. 1 mit Anm. Landsberg; 1926, 1144 Nr. 1 mit Anm. Fürst; BGH Urteil vom 18. November 1966 - Ib ZR 146/65, LM BGB § 139 Nr. 36 = NJW 1967, 245; Urteil vom 29. Oktober 1970 - KZR 9/69, WM 1971, 98, 99; Urteil vom 27. Januar 1983 - IX ZR 95/81, WM 1983, 267, 268;… ähnlich Staudinger/J. Schmidt, 12. Aufl. § 242 Rdn. 432, 435 ff; einschränkend RGZ 91, 359, 361 f; BGH Urteil vom 8. Januar 1959 - VII ZR 21/58, WM 1959, 566, 567).
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