Rechtsprechung
| BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Klage auf Zubilligung eines angemessenen Schmerzensgeldes - Verletzung des Rechts am eigenen Bild - Freistellung von Bildveröffentlichungen von einer Einwilligung des Abgebildeten - Würdigung einer Bildveröffentlichung - Wahrnehmung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 1374
- MDR 1965, 553
- GRUR 1965, 495
- BB 1965, 522
- DB 1965, 1514
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (14)
- BGH, 10.11.1961 - I ZR 78/60
Hochzeitsbild
Auszug aus BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63
Auch bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild kommt ein Geldersatz für immateriellen Schaden nur in Betracht, wenn es sich um einen schweren Eingriff handelt (Ergänzung zu BGH GRUR 1962, 211, 213 - Hochzeitsbild).§§ 133, 157 EGB zu ermitteln (BGHZ 20, 345 - Dahlke; BGH GRUR 1962, 211 f - Hochzeitsbild).
Ein Zeitschriftenunternehmen, das ein von dritter Seite erworbenes Bildnis veröffentlichen will, ist grundsätzlich gehalten zu prüfen, ob die Befugnis zur Veröffentlichung erteilt ist und wie weit diese Befugnis reicht (BGH GRUR 1962, 211, 214 - Hochzeitsbild).
Diese Frage ist von dem ehemaligen I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit eingehender Begründung bejaht worden (BGHZ 26, 349, 354 ff [BGH 14.02.1958 - I ZR 151/56] - Herrenreiter; BGH GRUR 1962, 211, 213 - Hochzeitsbild), der VI. Zivilsenat hat sich dem im Ergebnis angeschlossen (BGH GRUR 1962, 324 f - Doppelmörder).
Diesen Standpunkt hat auch der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Hochzeitsbildentscheidung (GRUR 1962, 211 ff) vertreten, hierbei aber die Frage, ob die Zubilligung einer Geldentschädigung für ideelle Schäden im Rahmen des Bildnisschutzes auf schwere Fälle zu beschränken sei, ausdrücklich offen gelassen.
Wem die Revision der Beklagten auf die Kurzlebigkeit solcher Wochenzeitschriften und die Vergeßlichkeit der Leser hinweist, so ist dem entgegenzuhalten, daß einmal die weite Verbreitung der Illustrierten der Beklagten besonders ins Gewicht fällt (vgl. BGHZ 39, 124, 133 f [BGH 05.03.1963 - VI ZR 55/62] - Fernsehansagerin; BGH GRUR 1962, 211, 214 - Hochzeitsbild), und daß andererseits das Berufungsgericht im Hinblick auf die verhältnismäßig große Abbildung des Klägers festgestellt hat, daß dessen Bild sich auch dem flüchtigen Leser deutlich einpräge.
- BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56
Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Auszug aus BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63
Da es im übrigen auf die jeweils erforderliche Sorgfalt ankommt, wären etwaige Unsitten und Nachlässigkeiten, die infolge des großen Geschäftsumfangs bei den Illustrierten eingerissen sein mögen, nicht zu berücksichtigen, so daß sich die Einholung eines Sachverständigengutachtens erübrigt (BGH GRUR 1958, 409 zu I 3 - Herrenreiter, insoweit in BGHZ 26, 349 nicht abgedruckt; BGHZ 30, 7, 15 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] - Caterina Valente).Diese Frage ist von dem ehemaligen I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit eingehender Begründung bejaht worden (BGHZ 26, 349, 354 ff [BGH 14.02.1958 - I ZR 151/56] - Herrenreiter; BGH GRUR 1962, 211, 213 - Hochzeitsbild), der VI. Zivilsenat hat sich dem im Ergebnis angeschlossen (BGH GRUR 1962, 324 f - Doppelmörder).
Der vom Grundgesetz geforderte rechtliche Schutz der Persönlichkeit wäre aber unvollkommen und lückenhaft, wenn in diesem Bereich auf das Mittel des Ausgleichs immaterieller Schäden durch eine Geldentschädigung auch dann verzichtet werden müßte., wenn auf andere Weise ein angemessener Ausgleich der erlittenen seelischen Beeinträchtigung nicht zu erreichen ist (BGHZ 26, 349, 356 [BGH 14.02.1958 - I ZR 151/56] - Herrenreiter).
- BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62
Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB, …
Auszug aus BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63
Den verantwortlichen Organen der Beklagten hätte aber auch bei Anwendung nur geringen Sorgfalt nicht entgehen dürfen, daß in Anbetracht der Art und Weise der Veröffentlichung des Bildnisses eine ganz eindeutige Verletzung der Interessen des Abgebildeten vorlag (vgl. den ebenfalls die Beklagter betreffenden Fall BGHZ 39, 124, 129 f [BGH 05.03.1963 - VI ZR 55/62] - Fernsehansagerin).Diese vom VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bereits mehrfach vertretene Ansicht (vgl. auch BGHZ 39, 124, 132 [BGH 05.03.1963 - VI ZR 55/62] - Fernsehansagerin) kann zwar beim Bildnisschutz nicht auf die generalklauselhafte Weite des Verletzungstatbestandes gestutzt werden (so BGHZ 35, 363, 368 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60] - Ginseng-Wurzel), da es sich hier um vom Gesetzgeber im einzelnen geregelte Sondertatbestände handelt.
Wem die Revision der Beklagten auf die Kurzlebigkeit solcher Wochenzeitschriften und die Vergeßlichkeit der Leser hinweist, so ist dem entgegenzuhalten, daß einmal die weite Verbreitung der Illustrierten der Beklagten besonders ins Gewicht fällt (vgl. BGHZ 39, 124, 133 f [BGH 05.03.1963 - VI ZR 55/62] - Fernsehansagerin; BGH GRUR 1962, 211, 214 - Hochzeitsbild), und daß andererseits das Berufungsgericht im Hinblick auf die verhältnismäßig große Abbildung des Klägers festgestellt hat, daß dessen Bild sich auch dem flüchtigen Leser deutlich einpräge.
- BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 …
Auszug aus BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63
§§ 133, 157 EGB zu ermitteln (BGHZ 20, 345 - Dahlke; BGH GRUR 1962, 211 f - Hochzeitsbild).Bei Prüfung dieser Frage ist die Bildveröffentlichung in ihrer Gesamtheit und nicht etwa unabhängig vom Begleittext zu würdigen (BGHZ 20, 346, 350 f [BGH 08.05.1956 - I ZR 62/54] - Dahlke; 24, 201, 209 - Spätheimkehrer; BGH GRUR 1962, 212 zu 4 - Hochzeitsbild; 1962, 324 f - Doppelmörder).
- BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60
Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung
Auszug aus BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63
Es trifft zwar zu, daß das Recht am eigenen Bild bereits durch das Kunstschutzgesetz aus dem Jahre 1907 unter Sonderschutz gestellt worden ist und in diesem Gesetz hinsichtlich des immateriellen Schadens nur bestimmt ist, daß der Verletzte bei vorsätzlicher Verletzung im Strafverfahren von dem Schädiger eine Buße fordern könne (§ 35 KunstUrhG) Die Gründe aber, aus denen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei schuldhaft rechtswidrigen Eingriffen in das von ihm nach Inkrafttreten des Grundgesetzes anerkannte sogenannte allgemeine Persönlichkeitsrecht (BGHZ 13, 334, 338) [BGH 25.05.1954 - I ZR 211/53] eine Geldentschädigung auch für den ideellen Schaden zugebilligt hat (vgl. hierzu insbesondere BGHZ 35, 363, 366 ff [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60] - Ginseng-Wurzel), treffen auch bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bilde zu.Diese vom VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bereits mehrfach vertretene Ansicht (vgl. auch BGHZ 39, 124, 132 [BGH 05.03.1963 - VI ZR 55/62] - Fernsehansagerin) kann zwar beim Bildnisschutz nicht auf die generalklauselhafte Weite des Verletzungstatbestandes gestutzt werden (so BGHZ 35, 363, 368 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60] - Ginseng-Wurzel), da es sich hier um vom Gesetzgeber im einzelnen geregelte Sondertatbestände handelt.
- BGH, 05.01.1962 - VI ZR 72/61
Doppelmörder / Popps Helfer
Auszug aus BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63
Bei Prüfung dieser Frage ist die Bildveröffentlichung in ihrer Gesamtheit und nicht etwa unabhängig vom Begleittext zu würdigen (BGHZ 20, 346, 350 f [BGH 08.05.1956 - I ZR 62/54] - Dahlke; 24, 201, 209 - Spätheimkehrer; BGH GRUR 1962, 212 zu 4 - Hochzeitsbild; 1962, 324 f - Doppelmörder).Diese Frage ist von dem ehemaligen I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit eingehender Begründung bejaht worden (BGHZ 26, 349, 354 ff [BGH 14.02.1958 - I ZR 151/56] - Herrenreiter; BGH GRUR 1962, 211, 213 - Hochzeitsbild), der VI. Zivilsenat hat sich dem im Ergebnis angeschlossen (BGH GRUR 1962, 324 f - Doppelmörder).
- OLG Köln, 01.07.1959 - 6 U 43/59
Auszug aus BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63
Der Unterscheidung zwischen Geldsummenschuld und Geldwertschuld kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu (OLG Neustadt NJW 60, 2058; OLG Celle NJW 63, 1205; LG Aurich NJW 61, 1120;… Staudinger 10./11. Aufl. § 291 BGB Anm. 8;… Palandt 24. Aufl. § 291 Anm. 1; - a.M. OLG Köln NJW 60, 388). - BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
Veröffentlichung von Briefen
Auszug aus BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63
Es trifft zwar zu, daß das Recht am eigenen Bild bereits durch das Kunstschutzgesetz aus dem Jahre 1907 unter Sonderschutz gestellt worden ist und in diesem Gesetz hinsichtlich des immateriellen Schadens nur bestimmt ist, daß der Verletzte bei vorsätzlicher Verletzung im Strafverfahren von dem Schädiger eine Buße fordern könne (§ 35 KunstUrhG) Die Gründe aber, aus denen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei schuldhaft rechtswidrigen Eingriffen in das von ihm nach Inkrafttreten des Grundgesetzes anerkannte sogenannte allgemeine Persönlichkeitsrecht (BGHZ 13, 334, 338) [BGH 25.05.1954 - I ZR 211/53] eine Geldentschädigung auch für den ideellen Schaden zugebilligt hat (vgl. hierzu insbesondere BGHZ 35, 363, 366 ff [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60] - Ginseng-Wurzel), treffen auch bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bilde zu. - BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63
Zur Höhe des Anspruchs geht das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf BGHZ 18, 149 davon aus,daß der Anspruch auf Schmerzensgeld dem Verletzten auf der einen Seite einen angemessenen Ausgleich für die Minderung seines Persönlichkeitsrechts geben solle und daß ihm andererseits eine Genugtuungsfunktion zukomme. - BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58
Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen …
Auszug aus BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63
Da es im übrigen auf die jeweils erforderliche Sorgfalt ankommt, wären etwaige Unsitten und Nachlässigkeiten, die infolge des großen Geschäftsumfangs bei den Illustrierten eingerissen sein mögen, nicht zu berücksichtigen, so daß sich die Einholung eines Sachverständigengutachtens erübrigt (BGH GRUR 1958, 409 zu I 3 - Herrenreiter, insoweit in BGHZ 26, 349 nicht abgedruckt; BGHZ 30, 7, 15 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] - Caterina Valente). - BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55
Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
- BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
- BGH, 07.05.1958 - IV ZR 18/58
Rechtsmittel
- BGH, 21.11.1961 - VI ZR 73/61
Bund der Vertriebenen / Vertriebenenfunktionär
- OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14
Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall: Erhöhung wegen grober Fahrlässigkeit des …
- OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines …
- OLG Stuttgart, 29.11.2023 - 4 U 58/23
Vorliegen einer Schmähkritik an einer Politikerin auf Facebook
Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss objektiv erheblich ins Gewicht fallen (BGH NJW 1965, 1374; BGH NJW 1961, 2059).
- BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …
Nicht zu beanstanden ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß die Beklagte durch die Ausstrahlung des Fotos in ihrer Fernsehsendung das Recht des Klägers am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) verletzt und durch diesen Verstoß gegen das kraft ausdrücklicher Gesetzesvorschrift unter Sonderschutz gestellte Selbstbestimmungsrecht des Abgebildeten zugleich in das nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers eingegriffen hat (zu § 22 KunstUrhG als besonderer Ausformung des Persönlichkeitsrechts vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 1965 - Ib ZR 44/63 - LM § 22 KunstUrhG Nr. 9; vom 26. Januar 1971 - VI ZR 95/70 - LM § 847 BGB Nr. 41 und vom 2. Juli 1974 - VI ZR 121/73 - LM § 823 (Ah) BGB Nr. 52 m.w.N.). - BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70
Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung - …
â- Sie wird auch von anderen Senaten des Bundesgerichts höfs im Grundsatz vertreten (vgl. BGHZ 26, 349 -"Herrenreiter"; BGHZ 30, 7 - "Caterina Valente"; Urte:0Üvom 1 0 . November 1961 - I ZR 78/60 -"Hochzeitsbild11 = LM KunstUrhG § 23 Nr. 5; Urteil vom 15. Januar 1965 - Ib ZR 44/63 - "Wie uns die anderen sehen" = LM KunstUrhG § 22 Nr. 9), auch vom Bundesfinanzhof (Urteil vom 29. Oktober 1963 - VI 290/62 = NJW 1964, 744 = BB 1964, 24) sowie von einem erheblichen Teil des Schrifttums (vgl. hierzu die Nachweise bei: Staudinger/Werner 11.Auf1.196? § 233, 7; Staudinger/Schäfer, 1 1.Auf1.1970 § 847, 4f ff, 165 ff; Stoll, Gutachten zum 45.DJTag 1964).4. Unter den erwähnten einschränkenden Voraussetzungen kommt grundsätzlich auch dann eine Entschädigung in Geld für erlittene immaterielle Unbill in Frage, wenn die Persönlichkeitsbeeinträchtigung wie hier in einem Verstoß gegen den Bildnisschutz besteht (BGH Urteil vom 15. Januar 1965 - Ib ZR 44/63 = aaO;… Urteil vom 7. Januar 1969 - VI ZR 202/66 = aaO;… vgl. bereits: BGHZ 26" 349" Urteil vom 10. November 1961 - I ZR 78/60 = aaO …und Urteil vom 5.Januar 1962 - VI ZR 72/61 aaO).
- OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 112/17
Unterlassungsansprüche einer prominenten Persönlichkeit hinsichtlich der …
So können bereits dort etwa Fälle erfasst werden, bei denen Bedenken an der Bildnisveröffentlichung gerade aus einer unwahren Begleitberichterstattung im konkreten Kontext entstehen (vgl. zur Gefahr einer Personenverwechslung und § 23 Abs. 2 KUG etwa BGH v. 15.01.1965 - Ib ZR 44/63, NJW 1965, 1374 - wie uns die anderen sehen; v. 05.01.1962 - VI ZR 72/61, NJW 1962, 1004 - Doppelmörder und zur Verfälschung des Lebensbildes BGH v. 15.11.1957 - I ZR 83/56, BGHZ 26, 52 - juris Tz. 29;… den Gesichtspunkt ebenfalls schon bei § 23 Abs. 1 KUG prüfend OLG Frankfurt v. 18.09.1986 - 6 W 232/86, GRUR 1987, 62 - Missmanagement und deutlich zum Wahrheitsschutz Endress Wanckel, Foto- und Bildrecht, 5. Aufl. 2017, Rn. 214). - OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19
Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen …
So können bereits dort etwa Fälle erfasst werden, bei denen Bedenken an der Bildnisveröffentlichung gerade aus einer unwahren Begleitberichterstattung im konkreten Kontext entstehen (vgl. zur Gefahr einer Personenverwechslung und § 23 Abs. 2 KUG etwa BGH v. 15.01.1965 - Ib ZR 44/63, NJW 1965, 1374 - wie uns die anderen sehen; v. 05.01.1962 - VI ZR 72/61, NJW 1962, 1004 - Doppelmörder und zur Verfälschung des Lebensbildes BGH v. 15.11.1957 - I ZR 83/56, BGHZ 26, 52 - juris Tz. 29;… den Gesichtspunkt ebenfalls schon bei § 23 Abs. 1 KUG prüfend OLG Frankfurt v. 18.09.1986 - 6 W 232/86, GRUR 1987, 62 - Missmanagement und deutlich zum Wahrheitsschutz Endress Wanckel, Foto- und Bildrecht, 5. Aufl. 2017, Rn. 214). - OLG Köln, 26.04.2023 - 15 U 24/23 Dieser Ansatz will einseitige "Werbemonopole" ebenso verhindern wie den ansonsten angeblich schnell drohenden Missstand, dass das Rechtsinstitut des Persönlichkeitsrechts in unangemessener Weise zu einer bequemen Verdienstquelle ausgenutzt wird (dazu auch BGH v. 15.01.1965 - Ib ZR 44/63, GRUR 1965, 495, 497).
- LG München I, 21.07.2005 - 7 O 4742/05
Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des …
Diese Verpflichtung zur Nachfrage besteht auch bei Bildern, die von Dritten bezogen wurden (vgl. BGH. GRUR 1965, 495 - Wie uns die anderen sehen). - BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77
Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch …
Sie hängt wesentlich von der Art der Veröffentlichung ab, die den unmittelbaren Anstoß für ihre Erteilung gegeben hat (BGHZ 20, 345, 348 - "Paul Dahlke" - BGH Urt. v. 10. Nov. 1961 - I ZR 78/60 = LM KUG § 23 Nr. 5 - "Hochzeitsbild" - vom 15. Januar 1965 - Ib ZR 44/63 = NJW 1965, 1374 - "Wie uns die anderen sehen" - stRspr.). - BGH, 05.03.1971 - I ZR 94/69
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer Fotografie ("Petite …
- LG Kaiserslautern, 22.06.2007 - 2 O 970/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Recherchierpflicht eines …
- LG Frankfurt/Main, 23.11.2016 - 3 O 525/15
Höheres Interesse der Kunst bei Bildnissen
- BGH, 20.06.1972 - VI ZR 26/71
Verantwortlichkeit für Anzeigen bzw. Inserate in einer Zeitung
- OLG Köln, 22.05.1973 - 15 U 219/72
Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine …
- LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21
Schmerzensgeld für Mutter junger Tochter bei drohender Unbeweglichkeit des Fußes
- OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85
Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei …
- BGH, 17.03.1970 - VI ZR 151/68
Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts - …
- BGH, 07.01.1969 - VI ZR 202/66
Voraussetzungen einer Entschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechtes - …
- BGH, 05.03.1974 - VI ZR 89/73
Anspruch auf Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen …
- ArbG Bocholt, 05.04.1990 - 3 Ca 55/90
Schmerzensgeldanspruch des Arbeitnehmers nach ehrverletzender Äußerung des …
- BGH, 27.11.1979 - VI ZR 148/78
Persönlichkeitsverletzungen in einer Wahlkampfbroschüre einer politischen Partei
- BGH, 25.05.1965 - VI ZR 19/64
Passivlegitimation des Verlags bei Veröffentlichung eines ehrverletzenden …
- BGH, 13.07.1973 - V ZR 186/71
- OLG München, 12.07.1988 - 5 U 5554/87
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem anfahrenden Bus an …
- OLG Köln, 23.03.1982 - 15 U 113/81
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen falscher Berichterstattung einer …
- OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 88/07
- LG Düsseldorf, 18.12.2002 - 12 O 175/02
Anspruch auf Unterlassung; Veröffentlichung von Fotografien einer Modenschau; …
- LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94
- BGH, 05.03.1974 - VI ZR 228/72
Schadensersatz - Persönlichkeitsrecht - Familie - Minderjähriger - …
- KG, 04.03.2004 - 10 U 76/03
Recht am eigenen Bild: Abbildung eines Kindes prominenter Eltern beim Besuch …
- OLG Frankfurt, 11.11.1982 - 3 U 13/80
Schmerzensgeldkapital; Monatliche Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung; …
- BGH, 03.03.1970 - VI ZR 115/68
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schmerzensgeld - Antrag auf Abtrennung der …
- OLG Karlsruhe, 21.03.1984 - 7 U 18/83
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