Rechtsprechung
| BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wahrnehmung der wirtschaftlichen Belange der in den einzelnen Verbänden zusammengeschlossenen Blinden und damit die Bekämpfung unlauterer, die wettbewerbliche Tätigkeit der Blinden beeinträchtigender Werbemethoden und Absatzmethoden - Unzulässige gefühlsbetonte Werbung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Hausierhandel mit Seife aus Versehrtenbetrieb - Gefühlsbetonte Werbung - Klagebefugnis des Deutschen Blindenverbandes eV
Papierfundstellen
- MDR 1965, 550
- GRUR 1965, 485
- DB 1965, 589
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.07.1961 - I ZR 25/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63
Aus diesem Grunde erhob der Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V. Klage gegen die B.-G.-GmbH und erstritt durch drei Instanzen (zuletzt durch Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1961 - I ZR 25/60) ein Urteil gegen die B.-G. GmbH, wonach ihr u.a. verboten wurde, ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus Seife anzubieten oder anbieten zu lassen, die die Bezeichnung B.-G. trägt, in Verbindung damit, daß außerdem die als Firma geführte Bezeichnung "B.-G.-Verschrten-Arbeit GmbH Schwerbeschädigten-Betrieb B." auf oder im Inneren der Packung werbemäßige, nämlich durch besondere Hervorhebung aufgedruckt ist, wobei weiterhin auf der Verpackung oder auf beigefügtem Zettel der Hinweis enthalten ist "Schwerbeschädigte schufen trotz ihrer großen Behinderung dieses hochwertige, preiswerte Markenerzeugnis.".Die im Verlaufe des Rechtsstreits I ZR 25/60 am 1. Januar 1961 gegründete Beklagte vertreibt nunmehr ihre "BIE-LAN"-Seife mit Hilfe der noch von der B.-G. GmbH gegründeten und von ihr übernommenen Verkaufsorganisation, d.h. über sog. Generalverkauf er.
Der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinen Entscheidungen GRUR 1959, 143 - Blindenseife, I ZR 125/58 vom 31. Mai 1960 und I ZR 25/60 vom 14. Juli 1961 ausgeführt, daß grundsätzlich in allen Fällen, in denen nicht das Kaufinteresse, sondern das soziale Mitleid der Käufer angesprochen wird, ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb vorliege, und zwar einerlei, ob es sich um einen Vertrieb "von Haus zu Haus" handle oder nicht.
In der Entscheidung vom 14. Juli 1961 - I ZR 25/60 - richtete sich das Verbot wiederum gegen den Vertrieb von Seife, und zwar gegen den Vertrieb unter dem Hinweis auf die Schwerbeschädigteneigenschaft der Arbeitnehmer.
- BGH, 31.05.1960 - I ZR 125/58
Seifenfabrikation von Kriegsblinden - Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - …
Auszug aus BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63
Der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bereits in seiner Entscheidung vom 31. Mai 1960 - I ZR 125/58 - die Aktivlegitimation des Klägers für eine - dem vorliegenden Fall entsprechende - Wettbewerbsklage bejaht; daran ist festzuhalten.Der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinen Entscheidungen GRUR 1959, 143 - Blindenseife, I ZR 125/58 vom 31. Mai 1960 und I ZR 25/60 vom 14. Juli 1961 ausgeführt, daß grundsätzlich in allen Fällen, in denen nicht das Kaufinteresse, sondern das soziale Mitleid der Käufer angesprochen wird, ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb vorliege, und zwar einerlei, ob es sich um einen Vertrieb "von Haus zu Haus" handle oder nicht.
In den Entscheidungen GRUR 1959, 143, 145 und I ZR 125/58 vom 31. Mai 1960 handelte es sich ebenfalls um den Vertrieb von Seife, allerdings mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, daß "Blindenseife" angeboten werde.
- BGH, 14.11.1958 - I ZR 91/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63
Der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinen Entscheidungen GRUR 1959, 143 - Blindenseife, I ZR 125/58 vom 31. Mai 1960 und I ZR 25/60 vom 14. Juli 1961 ausgeführt, daß grundsätzlich in allen Fällen, in denen nicht das Kaufinteresse, sondern das soziale Mitleid der Käufer angesprochen wird, ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb vorliege, und zwar einerlei, ob es sich um einen Vertrieb "von Haus zu Haus" handle oder nicht.In den Entscheidungen GRUR 1959, 143, 145 und I ZR 125/58 vom 31. Mai 1960 handelte es sich ebenfalls um den Vertrieb von Seife, allerdings mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, daß "Blindenseife" angeboten werde.
- BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63
Nach ständiger Rechtsprechung kann der Hersteller einer Ware auch dann unmittelbar aus § 1 UWG auf Unterlassung in Anspruch, genommen werden, wenn er den Wettbewerbsverstoß eines Einzelhändlers fördert oder sogar erst ermöglicht (BGH GRUR 1958, 86, 88 - Ei-fein; GRUR 1961, 545, 547 - Plastic-Folien; GRUR 1964, ob, 89 unter 4 - Verona-Gerät - für Rabattverstöße;… ferner Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdnr. 33 zu § 13 UWG). - BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63
Nach ständiger Rechtsprechung kann der Hersteller einer Ware auch dann unmittelbar aus § 1 UWG auf Unterlassung in Anspruch, genommen werden, wenn er den Wettbewerbsverstoß eines Einzelhändlers fördert oder sogar erst ermöglicht (BGH GRUR 1958, 86, 88 - Ei-fein; GRUR 1961, 545, 547 - Plastic-Folien; GRUR 1964, ob, 89 unter 4 - Verona-Gerät - für Rabattverstöße;… ferner Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdnr. 33 zu § 13 UWG). - BGH, 11.11.1958 - I ZR 179/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63
Auf die Entscheidung des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (GRUR 1959, 277, 279 - Künstlerpostkarten -)kann sich die Revision für ihre gegenteilige Ansicht nicht berufen.
- OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 2 U 11/14
Unlauterer Wettbewerb der öffentlichen Hand: Freistellung von der …
Ob dies der Fall ist, ist anhand seiner Satzung zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1965, Az.: Ib ZR 45/63 = MDR 1965, 550). - BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87
Metro III
Die Verknüpfung des Satzungszwecks mit den gewerblichen Interessen der den Mitgliederverbänden angehörenden Unternehmen des Einzelhandels begründet die Befugnis der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels, Wettbewerbsverstöße der gerügten Art im Klageweg gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu verfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.1965 - Ib ZR 45/63, GRUR 1965, 485, 486 - Versehrten-Betrieb? Urt. v. 02.11.1973 - I ZR 111/72, GRUR 1974, 729, 730 - Sweepstake mit Anm. Hoth [731, 732];… Urt. v. 25.11.1982 - I ZR 145/80, GRUR 1983, 245 - naturrot;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., § 13 Rdn. 32;… vgl. auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., Kap. 13 Rdn. 22). - OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 123/14
Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel zur …
Dies folgt zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Satzung, wohl aber aus deren Auslegung, die bei der Bestimmung der Art und des Umfangs der Förderung unternehmerischer Interessen durch den Verband zu berücksichtigen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Februar 1965 - Ib ZR 45/63, juris Tz. 16).
- BGH, 18.10.1990 - I ZR 113/89
Biowerbung mit Fahrpreiserstattung - Umweltbezogene Werbung
Bei der Erweckung des Kaufinteresses aus sozialem Verantwortungsgefühl, Hilfsbereitschaft oder Mitleid hat der Bundesgerichtshof die Wettbewerbswidrigkeit eines wettbewerblichen Vorgehens in ständiger Rechtsprechung bejaht, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem in der Werbung angesprochenen sozialen Engagement und der beworbenen Ware oder Leistung nicht besteht (BGH, Urt. v. 19.2.1965 - Ib ZR 45/63, GRUR 1965, 485, 487 = WRP 1965, 140, 142 - Versehrten-Betrieb;… Urt. v. 16.1.1976 - I ZR 32/75, GRUR 1976, 308, 310 = WRP 1976, 233, 234 - UNICEF-Grußkarten;… Urt. v. 12.3.1987 - I ZR 40/85, GRUR 1987, 534, 535 = WRP 1987, 553 - McHappy-Tag). - BGH, 30.11.1989 - I ZR 184/88
Befugnis der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels zur Verfolgung von …
Die Verknüpfung des Satzungszwecks mit den gewerblichen Interessen der den Mitgliederverbänden angehörenden Unternehmen des Einzelhandels begründet die Befugnis der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels, Wettbewerbsverstöße der gerügten Art im Klageweg gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu verfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 19.2.1965 - Ib ZR 45/63, GRUR 1965, 485, 486 - Versehrten-Betrieb; Urt. v. 2.11.1973 - I ZR 111/72, GRUR 1974, 729, 730 - Sweepstake mit Anm. Hoth [731, 732]; Urt. v. 25.11.1982 - I ZR 145/80, GRUR 1983, 245 - naturrot; Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/87 - Metro III, Umdr. - BGH, 29.11.1990 - I ZR 241/88
Tageseinnahme für Mitarbeiter - Gefühlsbetonte Werbung; psychologischer Kaufzwang
Bei der Erweckung des Kaufinteresses aus sozialem Verantwortungsgefühl, Hilfsbereitschaft oder Mitleid hat aber der Bundesgerichtshof die Wettbewerbswidrigkeit eines wettbewerblichen Vorgehens in ständiger Rechtsprechung dann bejaht, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem in der Werbung angesprochenen sozialen Engagement und der beworbenen Ware oder Leistung nicht besteht (BGH, Urt. v. 19.2.1965 - Ib ZR 45/63, GRUR 1965, 485, 487 = WRP 1965, 140 - Versehrten-Betrieb;… Urt. v. 16.1.1976 - I ZR 32/75, GRUR 1976, 308, 310 = WRP 1976, 233, 234 - UNICEF-Grußkarten;… Urt. v. 12.3.1987 - I ZR 40/85, GRUR 1987, 534, 535 = WRP 1987, 553 - McHappy-Tag;… Urt. v. 18.10.1990 - I ZR 113/89, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung). - BGH, 14.10.1982 - I ZR 81/81
Prozessführungsbefugnis eines sowohl gewerblichen Interessen als auch …
Dabei wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß nach der Rechtsprechung des Senats die Prozeßführungsbefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen nicht schon deshalb verneint werden kann, weil er sich nicht ausschließlich aus Gewerbetreibenden zusammensetzt (BGH GRUR 1965, 485, 486 = WRP 1965, 140, 141 - Versehrtenbetrieb; GRUR 1971, 516 = WRP 1971, 264, 265 - Brockhaus-Enzyklopädie; GRUR 1974, 729, 730 = WRP 1974, 200, 201 - Sweepstake). - BGH, 03.04.1981 - I ZR 41/80
Klagebefugnis eines Vereins als Interessenverband - chiropraktische Behandlungen …
Da - was das Berufungsgericht richtig erkannt hat - die Berufsausübung der Heilpraktiker auch auf die Erzielung von Gewinn und damit auf eine im Sinne des Wettbewerbsrechts gewerbliche Tätigkeit ausgerichtet ist, läßt die Satzung durch die Zielsetzung der beruflichen Förderung im weiten Sinne hinreichend deutlich erkennen, daß der Mitgliederverband der Förderung auch gewerblicher Interessen dienen soll, selbst wenn letztere nicht ausdrücklich als Verbandszweck in die Satzung aufgenommen worden sind (vgl. BGH GRUR 1965, 485, 486 - Versehrten-Betrieb -). - BGH, 11.11.1982 - I ZR 126/80
Anspruch auf Unterlassung von Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins - …
Vielmehr genügt es, wenn sich der Satzung ein dahingehender Zweck hinreichend deutlich entnehmen läßt (BGH GRUR 1965, 485, 486 = WRP 1965, 140, 141 - Versehrtenbetrieb). - BGH, 02.11.1973 - I ZR 111/72
Sweepstake
Entgegen der Auffassung der Beklagten setzt die Aktivlegitimation eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des § 13 Abs. 1 UWG nicht voraus, daß Mitglieder und Vorstandsmitglieder ausschließlich Gewerbetreibende sind (siehe auch BGH GRUR 65, 485, 486 - Versehrten-Betrieb; BGH GRUR 71, 516 - Brockhaus-Enzyklopädie). - BGH, 16.01.1976 - I ZR 32/75
Unicef-Grußkarten
- BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 38/65
Werbung für Seife aus 'anerkanntem Schwerbeschädigtenbetrieb'
- BGH, 08.11.1972 - I ZR 25/71
Herstellung und Vertrieb von Kosmetika unter der Bezeichnung "TABAC-ORIGINAL" - …
- KG, 04.03.1994 - 5 W 7083/93
Beweiskraft des Telefaxsendeberichts für den Zugang des übermittelten …
- BGH, 27.02.1980 - I ZR 155/77
Herstellerangabe 'Schwerbeschädigtenhilfe eV'
- BGH, 19.05.1976 - I ZR 35/75
Wettbewerbswidrigkeit gefühlsbetonter Werbung bei Verwendung des …
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