Rechtsprechung
| BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 52/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Aufhebung eines Urteils wegen eines Verfahrensmangels
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 52/64
Diese Besetzung mit insgesamt sechs Richtern stellt nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]), der sich der erkennende Senat bereits angeschlossen hat, einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes dar, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. - BGH, 28.04.1958 - III ZR 43/56
Versagung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 52/64
Die Niederschlagung von Kosten und Auslagen in dem aus der Urteilsformel ersichtlichen Umfang beruht auf § 7 GKG (BGHZ 27, 163, 170) [BGH 28.04.1958 - III ZR 43/56]. - BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers
Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 52/64
Diese Besetzung mit insgesamt sechs Richtern stellt nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]), der sich der erkennende Senat bereits angeschlossen hat, einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes dar, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf.
- BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung der Spruchkörper
Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 52/64
Diese Besetzung mit insgesamt sechs Richtern stellt nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]), der sich der erkennende Senat bereits angeschlossen hat, einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes dar, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. - BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62
Verkehrsfinanzgesetz
Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 52/64
Diese Besetzung mit insgesamt sechs Richtern stellt nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]), der sich der erkennende Senat bereits angeschlossen hat, einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes dar, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. - BGH, 22.12.1965 - Ib ZR 143/64
Voraussetzungen für die Verletzung eines Geschmacksmusterrechts - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 52/64
Die Bindung des Revisionsgerichts an die Anträge der Parteien steht dem nicht entgegen, da sie sich nur auf die materielle Entscheidung in der Sache selbst bezieht, die hier nicht möglich ist, weil die Aufhebung des angefochtenen Urteils auf dem Verstoß gegen eine das gesamte Verfahren des zweiten Rechtszuges berührende Verfahrensvorschrift beruht (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1965 - Ib ZR 143/64).
- BGH, 03.06.1966 - Ib ZR 81/64
Entschädigungsleistungen wegen Beschlagnahme eines Betriebes - Heranziehung zu …
Nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 17, 294; 18, 65), [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]der sich der erkennende Senat schon mehrfach angeschlossen hat (zuletzt mit Urteil vom 23. März 1966 - Ib ZR 52/64), stellt es einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar, wenn die Zahl der Mitglieder eines Spruchkörpers es gestattet, daß sie in zwei personell verschiedenen Sitzgruppen Recht sprechen, oder wenn der Vorsitzende drei Spruchkörper mit je verschiedenen Beisitzern bilden kann.
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