Rechtsprechung
| BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 56/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Umfang der Tätigkeit eines Versicherungsmaklers - Verhütung von Missbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Rechtsberatung durch VM
Papierfundstellen
- NJW 1967, 1562
- MDR 1967, 816
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (11)
- BGH, 20.02.1961 - II ZR 139/59
Regulierungsverhandlungen durch den Rechtsschutzversicherer als unerlaubte …
Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 56/65
Dem Berufungsgericht ist ferner darin beizutreten, daß eine Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes zugleich als wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG anzusehen ist; denn Verstöße gegen ein Gesetz, das - wie das Rechtsberatungsgesetz - durch den Erlaubniszwang die Grenzen des zulässigen Wettbewerbs auf einem bestimmten Gebiet festlegt und das damit zugleich die als schutzwürdig anerkannten Interessen eines Berufsstandes schützt, stellen nach anerkannter Rechtsprechung stets ein wettbewerbswidriges Verhalten dar (vgl. BGH NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54] - Rechtsberatung in Lastenausgleichssachen; GRUR 1961, 418 - Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer; ferner BGHZ 22, 167, 181 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittelvertrieb).Im übrigen können die Bedenken der Revision auch deshalb nicht durchgreifen, weil das Rechtsberatungsgesetz im Einklang mit der bisherigen, von der Revision nicht beanstandeten Rechtsprechung u.a. als Schutzgesetz zugunsten der Rechtsanwälte anzusehen ist und das Verbot von Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz daher jedenfalls auf § 823 Abs. 2 BGB gestutzt werden kann (BGHZ 15, 315, 317 [BGH 30.11.1954 - I ZR 147/53]; BGH GRUR 1957, 226 und 425; 1961, 418).
Für den Fall einer Rechtsschutzversicherung hat demgegenüber der II. Zivilsenat den Standpunkt vertreten, daß Verhandlungen eines Rechtsschutzversicherers mit den Gegnern seiner Versicherungsnehmer über Ansprüche, für deren Durchsetzung die Versicherungsnehmer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, trotz der etwaigen Kostenerstattungspflicht des Versicherers als Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit zu beurteilen sind (GRUR 1961, 418 = LM Nr. 3 zu § 5 RBeratG).
Demgemäß wurde ein unmittelbarer Zusammenhang verneint zwischen den Vermessungsarbeiten eines Markscheiders bei Bergschäden und der Geltendmachung von Ersatzansprüchen seiner Kunden gegenüber Bergwerksgesellschaften (BGHSt 6, 134 = NJW 1954, 1295), ferner zwischen der Herausgabe einer Fachzeitschrift und der Erteilung von Rechtsauskünften an die Abnehmer in konkreten Einzelfällen (BGH GRUR 1957, 226) und schließlich zwischen der bereits erwähnten Übernahme einer Rechtsschutzversicherung und Verhandlungen mit den Gegnern des Versicherungsnehmers (BGH GRUR 1961, 418).
- BGH, 28.06.1962 - I ZR 32/61
Auftreten von Versicherungsangestellten im Haftpflichtprozeß
Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 56/65
Die Revision meint unter Hinweis auf eine Entscheidung des früheren Ersten Zivilsenates (BGHZ 38, 71), das Rechtsberatungsgesetz sei schon seiner Zweckbestimmung nach auf die Versicherungsmakler der traditionsreichen H. Prägung und deren seit Jahrzehnten übliche Betätigung von vornherein unanwendbar.Dementsprechend ist auch der frühere Erste Zivilsenat in der von der Revision angeführten Entscheidung (BGHZ 38, 71, 84 f) [BGH 28.06.1962 - I ZR 32/61] von der gesetzlichen Regelung ausgegangen und hat aus der begrenzten Zielsetzung und dem Ausnahmecharakter des Gesetzes lediglich eine einschränkende Auslegung dieser Regelung hergeleitet.
Für den Fall der Haftpflichtversicherung entschied der frühere Erste Zivilsenat, daß der Haftpflichtversicherer, der in Haftpflichtprozessen gegen den bei ihm versicherten Kunden seine Regulierungsbeamten auftreten läßt, überwiegend eigene Angelegenheiten wahrnimmt und daß die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes jedenfalls nicht auf solche Mischtatbestände anzuwenden sind, bei denen die Besorgung eigener Angelegenheiten durchaus im Vordergrund steht und die mit der Tätigkeit zugleich verbundene Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nicht ihren Wesenskern ausmacht (BGHZ 38, 71).
- BGH, 16.11.1956 - I ZR 69/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 56/65
Im übrigen können die Bedenken der Revision auch deshalb nicht durchgreifen, weil das Rechtsberatungsgesetz im Einklang mit der bisherigen, von der Revision nicht beanstandeten Rechtsprechung u.a. als Schutzgesetz zugunsten der Rechtsanwälte anzusehen ist und das Verbot von Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz daher jedenfalls auf § 823 Abs. 2 BGB gestutzt werden kann (BGHZ 15, 315, 317 [BGH 30.11.1954 - I ZR 147/53]; BGH GRUR 1957, 226 und 425; 1961, 418).Demgemäß wurde ein unmittelbarer Zusammenhang verneint zwischen den Vermessungsarbeiten eines Markscheiders bei Bergschäden und der Geltendmachung von Ersatzansprüchen seiner Kunden gegenüber Bergwerksgesellschaften (BGHSt 6, 134 = NJW 1954, 1295), ferner zwischen der Herausgabe einer Fachzeitschrift und der Erteilung von Rechtsauskünften an die Abnehmer in konkreten Einzelfällen (BGH GRUR 1957, 226) und schließlich zwischen der bereits erwähnten Übernahme einer Rechtsschutzversicherung und Verhandlungen mit den Gegnern des Versicherungsnehmers (BGH GRUR 1961, 418).
- BGH, 30.11.1954 - I ZR 147/53
Unzulässige Rechtsberatung
Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 56/65
Im übrigen können die Bedenken der Revision auch deshalb nicht durchgreifen, weil das Rechtsberatungsgesetz im Einklang mit der bisherigen, von der Revision nicht beanstandeten Rechtsprechung u.a. als Schutzgesetz zugunsten der Rechtsanwälte anzusehen ist und das Verbot von Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz daher jedenfalls auf § 823 Abs. 2 BGB gestutzt werden kann (BGHZ 15, 315, 317 [BGH 30.11.1954 - I ZR 147/53]; BGH GRUR 1957, 226 und 425; 1961, 418). - BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers
Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 56/65
Der erkennende Senat hat bereits in der Entscheidung vom 3. Juni 1966 - Ib ZR 81/64 - unter Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]) dargelegt, daß die Besetzung eines Senates des Oberlandesgerichts mit einem Vorsitzenden und drei beisitzenden Richtern noch keine gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu beanstandende Überbesetzung darstellt (ebenso der VI. Zivilsenat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil VI ZR 73/65 vom 13. Dezember 1966 sowie der V. Zivilsenat in dem Urteil V ZR 123/64 vom 7. Dezember 1965). - BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten
Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 56/65
Dem Berufungsgericht ist ferner darin beizutreten, daß eine Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes zugleich als wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG anzusehen ist; denn Verstöße gegen ein Gesetz, das - wie das Rechtsberatungsgesetz - durch den Erlaubniszwang die Grenzen des zulässigen Wettbewerbs auf einem bestimmten Gebiet festlegt und das damit zugleich die als schutzwürdig anerkannten Interessen eines Berufsstandes schützt, stellen nach anerkannter Rechtsprechung stets ein wettbewerbswidriges Verhalten dar (vgl. BGH NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54] - Rechtsberatung in Lastenausgleichssachen; GRUR 1961, 418 - Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer; ferner BGHZ 22, 167, 181 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittelvertrieb). - BGH, 17.01.1956 - I ZR 98/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 56/65
Dem Berufungsgericht ist ferner darin beizutreten, daß eine Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes zugleich als wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG anzusehen ist; denn Verstöße gegen ein Gesetz, das - wie das Rechtsberatungsgesetz - durch den Erlaubniszwang die Grenzen des zulässigen Wettbewerbs auf einem bestimmten Gebiet festlegt und das damit zugleich die als schutzwürdig anerkannten Interessen eines Berufsstandes schützt, stellen nach anerkannter Rechtsprechung stets ein wettbewerbswidriges Verhalten dar (vgl. BGH NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54] - Rechtsberatung in Lastenausgleichssachen; GRUR 1961, 418 - Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer; ferner BGHZ 22, 167, 181 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittelvertrieb). - BGH, 13.12.1966 - VI ZR 73/65
Ursächlichkeit eines Verkehrsunfall für körperliche Schäden - Haftung für …
Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 56/65
Der erkennende Senat hat bereits in der Entscheidung vom 3. Juni 1966 - Ib ZR 81/64 - unter Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]) dargelegt, daß die Besetzung eines Senates des Oberlandesgerichts mit einem Vorsitzenden und drei beisitzenden Richtern noch keine gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu beanstandende Überbesetzung darstellt (ebenso der VI. Zivilsenat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil VI ZR 73/65 vom 13. Dezember 1966 sowie der V. Zivilsenat in dem Urteil V ZR 123/64 vom 7. Dezember 1965). - BGH, 14.05.1954 - 2 StR 274/53
Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 56/65
Demgemäß wurde ein unmittelbarer Zusammenhang verneint zwischen den Vermessungsarbeiten eines Markscheiders bei Bergschäden und der Geltendmachung von Ersatzansprüchen seiner Kunden gegenüber Bergwerksgesellschaften (BGHSt 6, 134 = NJW 1954, 1295), ferner zwischen der Herausgabe einer Fachzeitschrift und der Erteilung von Rechtsauskünften an die Abnehmer in konkreten Einzelfällen (BGH GRUR 1957, 226) und schließlich zwischen der bereits erwähnten Übernahme einer Rechtsschutzversicherung und Verhandlungen mit den Gegnern des Versicherungsnehmers (BGH GRUR 1961, 418). - BGH, 07.12.1965 - V ZR 123/64
Überbesetzung eines Spruchkörpers - Verzicht einer Partei auf ein Übernahmerecht …
Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 56/65
Der erkennende Senat hat bereits in der Entscheidung vom 3. Juni 1966 - Ib ZR 81/64 - unter Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]) dargelegt, daß die Besetzung eines Senates des Oberlandesgerichts mit einem Vorsitzenden und drei beisitzenden Richtern noch keine gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu beanstandende Überbesetzung darstellt (ebenso der VI. Zivilsenat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil VI ZR 73/65 vom 13. Dezember 1966 sowie der V. Zivilsenat in dem Urteil V ZR 123/64 vom 7. Dezember 1965). - BGH, 03.06.1966 - Ib ZR 81/64
Entschädigungsleistungen wegen Beschlagnahme eines Betriebes - Heranziehung zu …
- BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14
Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß: …
Rn. 22 Soweit es im vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Schrifttum heißt, zum Gewerbe des Versicherungsmaklers gehöre "möglicherweise auch (die) Abwicklung für den Versicherer" (…Chemnitz/Johnigk, Rechtsberatungsgesetz, 11. Aufl. 2003, Art. 1 § 5 Rn. 545), bezieht sich das dort angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. April 1967 (Ib ZR 56/65, NJW 1967, 1562) auf die Frage, inwieweit die Vertretung und Beratung der Versicherungsnehmer bei der Schadensregulierung gegenüber Dritten zum Berufsbild speziell der Hamburger Versicherungsmakler gehört. - BGH, 10.03.2016 - I ZR 147/14
Haftung des Versicherungsmaklers: Inhalt und Reichweite von Aufklärungs- und …
Mit deren Abschluss ist es zwar noch nicht beendet, da es auch die versicherungstechnische Betreuung der Verträge umfasst und daher als Dauerschuldverhältnis fortbesteht (BGH, Urteil vom 5. April 1967 - Ib ZR 56/65, VersR 1967, 686). - OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 4 U 109/10
Erb-, familien- und steuerrechtliche Beratung durch eine Bank als …
Ein lediglich mittelbares Eigeninteresse reicht indes nicht aus (vgl. BGH, NJW 1967, 1562).
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05
Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer
Ein lediglich mittelbares Eigeninteresse macht eine fremde Rechtsangelegenheit allerdings nicht zu einer eigenen (BGH, Urt. v. 5.4.1967 - Ib ZR 55/65, NJW 1967, 1562, 1563; vgl. auch BGHZ 48, 12, 17 f.;… Henssler/Prütting/Weth aaO Art. 1 § 1 RBerG Rdn. 13). - BGH, 03.11.2016 - I ZR 107/14
Rechtsdienstleistung: Schadensregulierung durch einen Versicherungsmakler
Soweit es im vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Schrifttum heißt, zum Gewerbe des Versicherungsmaklers gehöre "möglicherweise auch (die) Abwicklung für den Versicherer" (…Chemnitz/Johnigk, Rechtsberatungsgesetz, 11. Aufl. 2003, Art. 1 § 5 Rn. 545), bezieht sich das dort angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. April 1967 (Ib ZR 56/65, NJW 1967, 1562) auf die Frage, inwieweit die Vertretung und Beratung der Versicherungsnehmer bei der Schadensregulierung gegenüber Dritten zum Berufsbild speziell der Hamburger Versicherungsmakler gehört. - OLG Karlsruhe, 17.11.2021 - 6 U 56/20
Die Freien Brauer - Aktivlegitimation im Prozess um Kartellschadensersatz: …
Ein lediglich mittelbares Eigeninteresse macht eine fremde Rechtsangelegenheit nicht zu einer eigenen (BGH…, Urteil vom 31.03.2016 - I ZR 88/15, Rn. 26;… vgl. zu Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG: Urteil vom 03.05.2007 - I ZR 19/05, Rn. 22; Urteil vom 05.04.1967 - Ib ZR 56/65, NJW 1967, 1562, 1563; BFH…, Beschluss vom 08.10.2010 - II B 111/10, Rn. 16; Senat…, Urteil vom 09.07.2008 - 6 U 51/08, Rn. 18). - BGH, 08.05.1970 - I ZR 62/68
Schuldenregulierungs-Aufträge als erlaubnispflichtige Besorgung fremder …
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geht das Berufungsgericht davon aus, daß das strittige Verbot aus den §§ 823 Abs. 2 BGB, 1 UVG hergeleitet werden kann, sofern die beanstandete Tätigkeit des Beklagten gegen die Vorschriften des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung (RBeratG) vom 13. Dezember 1935 verstößt (BGH NJW 1967, 1562; BGHZ 48, 12 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65] m.w.Nachw.).Dabei kann der Revision darin zugestimmt werden, daß die begrenzte Zielsetzung und der Ausnahmecharakter des Rechtsberatungsgesetzes eine einschränkende Auslegung rechtfertigen können (vgl. BGHZ 38, 71, 85 [BGH 28.06.1962 - I ZR 32/61] - Haftpflichtversicherer; NJW 1967, 1562 - Versicherungsmakler) und daß das Gesetz insbesondere nicht auf eine rein wirtschaftsberatende Tätigkeit zu erstrecken ist (BGH NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54] - Lastenausgleich;… Schorn, Die Rechtsberatung, 2. Aufl. S. 87, 100).
- OLG Karlsruhe, 27.05.1993 - 4 U 303/92
Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch Anwaltverein; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.03.1979 - VII R 11/77
Antrag auf Steuervergünstigungen - Vermittlung von steuerbegünstigten Anlagen - …
Die Ausnahmen sollen dazu dienen, einem Unternehmer die Ausübung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nicht deshalb unmöglich zu machen oder zu erschweren, weil sie mit einer rechtsberatenden Tätigkeit verbunden ist (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 5. April 1967 I bZR 56/65, Neue Juristische Wochenschrift 1967 S. 1562 [1563], und vom 18. April 1967 VI ZR 188/65, BGHZ 47, 364 [368]). - OLG Frankfurt, 15.07.2021 - 3 U 213/19
Zur Frage, ob in der Durchführung einer Restrukturierungsmaßnahme eine …
Ein solches nur mittelbares Eigeninteresse ist anzunehmen, wenn der Besorgende anderweitige Vertragsschlüsse mit demjenigen, dessen Rechtsangelegenheiten er besorgt, erleichtern oder den Bereich seiner Geschäftstätigkeit ausweiten möchte (vgl. BGH, Urt. v. 5.4.1967 - Ib ZR 56/65, NJW 1967, 1562, 1563; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 1.10.1987 - 3 Ss 73/87, NJW 1988, 838). - VG Stuttgart, 30.04.1993 - 4 K 1137/91
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