Rechtsprechung
| BGH, 25.04.2002 - IX ZB 106/02 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZPO § 121 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 121 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertretung durch Anwälte - Anwaltszwang - PKH - Beiordnung - Insolvenzverwalter
- ra.de
- BRAK-Mitteilungen
Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 121 Abs. 1
Umfang der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei Anwaltszwang - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Prozessrecht; Anwaltsvertretung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2179
- MDR 2002, 1142
- VersR 2002, 1438
- BB 2002, 1230 (Ls.)
- Rpfleger 2002, 463
- InVo 2002, 496
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZB 106/02
Dem Anliegen, Grundrechtsverstöße nach Möglichkeit durch Abhilfe innerhalb der jeweiligen Gerichtsbarkeit zu korrigieren, ist dadurch Rechnung zu tragen, daß in solchen Fällen das Gericht, welches die Entscheidung erlassen hat, als befugt angesehen wird, diese auf Gegenvorstellung hin selbst dann zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, wenn sie nach dem Prozeßrecht grundsätzlich innerhalb der Instanz unabänderlich ist (BGH aaO sowie BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, WM 2002, 775 f = ZInsO 2002, 371 f). - BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97
Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren; …
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZB 106/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht für die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte grundsätzlich nicht aus (vgl. BGHZ 130, 97, 99; BGH, Beschl. v. 9. September 1997 - IX ZB 92/97, ZIP 1997, 1757; v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590). - BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95
Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des …
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZB 106/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht für die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte grundsätzlich nicht aus (vgl. BGHZ 130, 97, 99; BGH, Beschl. v. 9. September 1997 - IX ZB 92/97, ZIP 1997, 1757; v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590).
- BGH, 25.11.1999 - IX ZB 95/99
Festsetzung eines Ordnungsgeldes im einstweiligen Verfügungsverfahren durch das …
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZB 106/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht für die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte grundsätzlich nicht aus (vgl. BGHZ 130, 97, 99; BGH, Beschl. v. 9. September 1997 - IX ZB 92/97, ZIP 1997, 1757; v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590). - LAG Thüringen, 24.08.1999 - 8 Ta 114/99
Beiordnung eines Rechtsanwalts von einem als Insolvenzverwalter eingesetzten …
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZB 106/02
Nur in dem hier nicht in Rede stehenden Anwendungsbereich des § 121 Abs. 2 ZPO kann sich überhaupt die Frage stellen, ob von der Beiordnung eines Anwalts abgesehen werden kann, weil die Partei oder ihr gesetzlicher Vertreter ein bei dem Prozeßgericht zugelassener Rechtsanwalt ist (vgl. KG FamRZ 1994, 1397, 1398; Thüringer LAG MDR 2000, 231 f). - KG, 06.12.1993 - 3 W 7614/93
Beiordnung; Rechtsanwalt; Kindschaftssache; Ehelichkeit; Anfechtung; …
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZB 106/02
Nur in dem hier nicht in Rede stehenden Anwendungsbereich des § 121 Abs. 2 ZPO kann sich überhaupt die Frage stellen, ob von der Beiordnung eines Anwalts abgesehen werden kann, weil die Partei oder ihr gesetzlicher Vertreter ein bei dem Prozeßgericht zugelassener Rechtsanwalt ist (vgl. KG FamRZ 1994, 1397, 1398; Thüringer LAG MDR 2000, 231 f).
- OLG Hamm, 12.01.2018 - 7 W 21/17
Zulässigkeit der isolierten Aufhebung der Beiordnung eines …
Die Regelung ist insoweit zwingend, als die bedürftige Partei auch dann einen Anspruch auf eine Beiordnung hat, wenn sie - wie im Falle eines Insolvenzverwalters - selber Rechtsanwalt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.4.2002, Az. IX ZB 106/02; Beschluss vom 26.10.2006, Az. IX ZB 176/05; BeckOK ZPO/Reichling, 26. Ed. 15.9.2017, ZPO § 121 Rn 10, 14). - BGH, 06.04.2006 - IX ZB 169/05
Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den …
Dies ist zwingend und gilt wie im Fall des Absatzes 1 (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 25. April 2002 - IX ZB 106/02, NJW 2002, 2179) auch dann, wenn die Partei selbst Rechtsanwalt ist. - BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 26/07
Selbstbeiordnung eines Rechtsanwalts bei Prozesskostenhilfe
Deshalb ist es auch einem prozesskostenhilfeberechtigten Rechtsanwalt möglich, sich anwaltlich vertreten zu lassen, soweit die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BAG 25. April 2003 - 2 AZB 5/03 - InVo 2003, 349, zu II 1 der Gründe; BGH 25. April 2002 - IX ZB 106/02 -NJW 2002, 2179, zu II der Gründe).
- BGH, 23.04.2013 - II ZB 21/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die …
Im Streitfall hat der Kläger als Insolvenzverwalter zudem nach § 121 Abs. 1 und 2 ZPO Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2002 - IX ZB 106/02, NJW 2002, 2179; Beschluss vom 6. April 2006 - IX ZB 169/05, ZIP 2006, 968; Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825;… Musielak/Fischer, ZPO, 9. Aufl., § 121 Rn. 9;… Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 121 Rn. 3), so dass er auch nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht verpflichtet wäre, selbst tätig zu werden. - LAG Hamm, 04.06.2007 - 9 Sa 253/07
Prozesskostenhilfe Beiordnung Rechtsanwalt eigene Angelegenheit
Dies ergibt sich - entgegen BGH IX ZB 106/02 vom 25.04.2002 - aus dem Zweck der Prozesskostenhilfe als einer Sozialleistung (so auch OLG Frankfurt 3 WF 21/92 vom 25.05.1992).Soweit dies der 9. Senat des BGH in seinem Beschluss vom 25.04.2002 - IX ZB 106/02 - zu II. der Gründe offenbar einschränkungslos vertritt, kann dem für den vorliegenden Ausnahmefall nicht gefolgt werden.
- BFH, 09.12.2004 - VII S 29/03
Insolvenzverwalter: PKH
Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 25. April 2002 IX ZB 106/02, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2002, 1046), die er --auch wenn sie im entschiedenen Fall nicht tragend war-- für überzeugend hält, weil sie dem Wortlaut des Gesetzes entspricht und auch zweckgerecht erscheint, weil es in aller Regel untunlich ist, sich in eigener Sache vor Gericht zu vertreten. - BGH, 26.10.2006 - IX ZB 176/05
Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den …
Das haben Bundesgerichtshof (Beschl. v. 25. April 2002 - IX ZB 106/02, NJW 2002, 2179) und Bundesfinanzhof (BFH, ZInsO 2005, 1216, 1217) bereits entschieden und wird auch in der Kommentarliteratur - soweit ersichtlich - nicht in Zweifel gezogen (…vgl. etwa Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 121 Rn. 4;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 64. Aufl. § 121 Rn. 10;… MünchKomm-ZPO/Wax, 2. Aufl. § 121 Rn. 25;… HK-ZPO/Rathmann/Pukall, § 121 Rn. 1;… Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 121 Rn. 9). - LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 36/05
Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen Insolvenzverwalter
Dies gilt auch, wenn der Insolvenzverwalter als antragstellende Partei selbst Rechtsanwalt ist (BGH v. 25.04.2002 - IX ZB 106/02, BGHReport 2002, 848 = InVo 2002, 496 = MDR 2002, 1142 = ZInsO 2002, 626;… BFH v. 09.12.2004 - VII S 29/03 [PKH], BFH/NV 2005, 380 = Rpfleger 2005, 319). - BFH, 31.03.2005 - III S 8/05
PKH für NZB-Verfahren; nachträgliche Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten
Wird PKH für ein Verfahren begehrt, für das Vertretungszwang besteht, ist bei Bewilligung der PKH die Beiordnung eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts --im finanzgerichtlichen Verfahren auch eines Steuerberaters (§ 142 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--)-- nach Wahl des Antragstellers zwingend (§ 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 121 Abs. 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH--) vom 25. April 2002 IX ZB 106/02, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2002, 2179). - LG Paderborn, 23.08.2017 - 3 O 174/16 Indes hat die höchstrichterliche Rechtsprechung schon in anderen Fallgestaltungen, in denen die Beiordnung eines Anwalts auch verzichtbar erschien (weil der als Insolvenzverwalter klagende und Prozesskostenhilfe erhaltende Kläger selbst Rechtsanwalt war) unmissverständlich klargestellt, dass der Normgehalt des § 121 ZPO zur Beiordnung zwingt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2002, Az.: IX ZB 106/02, Tz. 2).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 18.04.2002 - 2 W 15/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Konkursverfahren: Sofortige weitere Beschwerde und Rechtsbeschwerde nach Neufassung der ZPO
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Keine Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde im konkursrechtlichen Beschwerdeverfahren; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Keine Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit zu den Oberlandesgerichten
- Judicialis
KO § 73 Abs. 3; ; KO § 72; ; ZPO § 568 a.F.; ; ZPO §§ 574 ff. n.F.; ; InsO § 7; ; GesO § 20
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Keine Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde im konkursrechtlichen Beschwerdeverfahren; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Keine Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit zu den Oberlandesgerichten
Verfahrensgang
- AG Bückeburg - 43 N 32/96
- LG Bückeburg, 21.12.2001 - 4 T 157/00
- LG Bückeburg, 21.12.2001 - 4 T 27/01
- OLG Celle, 18.04.2002 - 2 W 15/02
- OLG Celle, 18.04.2002 - 2 W 16/02
Papierfundstellen
- InVo 2002, 496
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus OLG Celle, 18.04.2002 - 2 W 15/02
Aufgrund der Beschränkung der dritten Instanz in den hier in Rede stehenden Verfahren auf die zulassungsabhängige Rechtsbeschwerde zum BGH kommen außerordentliche Rechtsmittel wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit auch bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten nicht mehr in Betracht (so BGH, Beschl. v. 07.03.2002 - IX ZB 11/02, zur Veröffentlichung vorgesehen in ZInsO 2002, Heft 8). - BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer …
Auszug aus OLG Celle, 18.04.2002 - 2 W 15/02
In Betracht kommt nur noch eine Selbstkorrektur durch das Gericht, dessen Entscheidung wegen der Verletzung elementarer Verfahrensgrundsätze angegangen wird (dazu BGH, NJW 2001, 2262, 2263; Kreft, 'Greifbare Gesetzwidrigkeit' - Gedanken zur Entlarvung eines Phantoms, in: Der verfasste Rechtsstaat, Festgabe für Karin Graßhof, Heidelberg 1998, 185 ff., 190 ff.). - BGH, 14.11.1996 - IX ZB 89/96
Statthaftigkeit einer Beschwerde zum BGH in einem Gesamtvollstreckungsverfahren
Auszug aus OLG Celle, 18.04.2002 - 2 W 15/02
So ist etwa zur Gesamtvollstreckungsordnung herrschende Meinung gewesen, das eine sofortige weitere Beschwerde nicht in Betracht komme, weil in § 20 GesO ein solches Rechtsmittel nicht vorgesehen hat (s. etwa BGH, ZIP 1996, 2174;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO, 4. Aufl., § 20 Rz. 15 ff. m. w. H.).
- OLG Celle, 18.04.2002 - 2 W 16/02
Keine Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde im konkursrechtlichen …
Aufgrund der einstweiligen Amtsenthebung (insoweit wird auf den Senatsbeschluss in der Sache 2 W 15/02 vom 18. April 2002 verwiesen) habe aber eine Situation bestanden, in der analog § 80 S. 2 KO die Wahl eines anderen Verwalters zulässig gewesen sei. - OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im WEG -Verfahren
Ebenso wie zuvor bereits andere Obergerichte (so OLG Celle InVo 2002, 496 u. InVo 2002, 499 = NJW 2002, 3715-3717 = OLGR Celle 2002, 304-307) schließt sich auch der Senat dem Bundesgerichtshof an, und zwar dahingehend, dass nicht nur in Fällen von Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte, sondern in allen Fällen, die bisher mit dem Begriff der "greifbaren Gesetzwidrigkeit" umschrieben wurden, nur noch eine Selbstkorrektur durch das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, möglich ist. - OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 248/02
Greifbare Gesetzeswidrigkeit
Ebenso wie zuvor bereits andere Obergerichte (so OLG Celle InVo 2002, 496 u. InVo 2002, 499 = NJW 2002, 3715-3717 = OLGR Celle 2002, 304-307) schließt sich auch der Senat dem Bundesgerichtshof an, und zwar dahingehend, dass nicht nur in Fällen von Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte, sondern in allen Fällen, die bisher mit dem Begriff der "greifbaren Gesetzwidrigkeit" umschrieben wurden, nur noch eine Selbstkorrektur durch das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, möglich ist.
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