Rechtsprechung
   OVG Berlin, 31.01.2003 - 3 B 4.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15318
OVG Berlin, 31.01.2003 - 3 B 4.02 (https://dejure.org/2003,15318)
OVG Berlin, Entscheidung vom 31.01.2003 - 3 B 4.02 (https://dejure.org/2003,15318)
OVG Berlin, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 3 B 4.02 (https://dejure.org/2003,15318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Familiennachzugs von sonstigen Familienangehörigen zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte; Voraussetzungen einer außergewöhnlichen Härte für die Gestattung des Familiennachzugs sonstiger Familienangehöriger; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 22 S. 1; AuslG § 17 Abs. 2; AuslG § 30 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1
    D (A), Mazedonier, Minderjährige, Sonstige Familienangehörige, Aufenthaltserlaubnis, Visum, Familienzusammenführung, Großeltern, Vormundschaft, Außergewöhnliche Härte, Schutz von Ehe und Familie, Aufenthaltsbefugnis, Dringende humanitäre Gründe, Klage, Beklagter, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2003, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 07.10.2008 - 19 C 08.2654

    Prozesskostenhilfe; außergewöhnliche Härte

    Eine außergewöhnliche Härte kann nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Einzelfall gewichtige Umstände vorliegen, die unter Berücksichtigung des Schutzgebots des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG und im Vergleich zu den übrigen geregelten Fällen des Familiennachzugs (§§ 28, 30 und 32 AufenthG) ausnahmsweise die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gebieten (vgl. OVG Münster, U.v. 24.2.1999 - 17 A 139/97 -, NVwZ-RR 1999, 534; OVG Berlin, U.v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275 [276]; NdsOVG, B.v. 2.11.2006 - 11 ME 197/06 -, InfAuslR 2007, 67 [68] jeweils m.w.N.).

    Die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis eintretenden Schwierigkeiten für den Erhalt der Familiengemeinschaft müssen nach ihrer Art und Schwere so außergewöhnlich groß sein, dass im Hinblick auf den Zweck der Nachzugsvorschriften, die Herstellung und Wahrung der Familieneinheit zu schützen, eine Ablehnung der Erlaubnis schlechthin unvertretbar erscheint (vgl. OVG Berlin, U.v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275 [276]).

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Ausland lebende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und diese Hilfe in zumutbarer Weise auch nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. OVG Berlin, U.v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275 [276]; NdsOVG, B.v. 2.11.2006 - 11 ME 197/06 -, InfAuslR 2007, 67 [68]).

    Gleichwohl ist eine außergewöhnliche Härte im Sinne von § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG nicht bereits dann - gewissermaßen automatisch - zu bejahen, wenn sich der Vormund oder Betreuer des Familienangehörigen rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und dieser wegen einer schwerwiegenden Erkrankung/Behinderung oder wegen fortgeschrittenen Alters und Pflegebedürftigkeit auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist (OVG Berlin, U.v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275 [277]).

  • VG Berlin, 01.08.2011 - 22 K 340.09

    Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung und Spracherfordernis

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung von familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und dass diese Hilfe zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. zu Vorstehendem Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, NVwZ 1997, 479; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236.96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG Nr. 4; Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 31. Januar 2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275, 276, jew. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 19.5.2010 - 8 ME 88/10 - Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.10.2008 - 19 C 08.2654 -, juris Rn. 5 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.11.2006, a.a.O.; Beschl. v. 23.5.2006 - 5 ME 35/06 -, juris Rn. 21; OVG Berlin, Urt. v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275, 276; Hailbronner, a.a.O., § 36 Rn. 13; und zur inhaltsgleichen Vorgängerreglung in § 22 AuslG: BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 3 B 22.09

    Nigeria; Visum; Ehegattennachzug; Familiennachzug; einfache deutsche

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung von familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und dass diese Hilfe zumutbarerweise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. zu Vorstehendem BVerfG, Beschluss vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, NVwZ 1997, 479; BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236.96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG Nr. 4; OVG Berlin, Urteil vom 31. Januar 2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275, 276, jew. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2023 - 3 B 43.23

    Visum; Familiennachzug; Elternnachzug; ehemals minderjähriger subsidiär

    Die Remonstration stellt lediglich einen fakultativen außerordentlichen Rechtsbehelf dar, der mit einer Gegenvorstellung verglichen werden kann (vgl. dazu OVG Berlin, Urteil vom 31. Januar 2003 - OVG 3 B 4.02 - juris Rn. 26 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Mai 2015 - OVG 3 M 37.15 - juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2010 - 8 ME 292/10

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 19.05.2010 - 8 ME 88/10 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.10.2008 - 19 C 08.2654 -, juris Rn. 5 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.11.2006, a.a.O.; Beschl. v. 23.5.2006 - 5 ME 35/06 -, juris Rn. 21; OVG Berlin, Urt. v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275, 276; Hailbronner, a.a.O., § 36 Rn. 13; und zur inhaltsgleichen Vorgängerreglung in § 22 AuslG: BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 8 LA 226/12

    Ermessensentscheidung einer Ausländerbehörde bei Familiennachzug eines

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 1.12.2010 - 8 ME 292/10 -, juris Rn. 10; v. 19.05.2010 - 8 ME 88/10 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.10.2008 - 19 C 08.2654 -, juris Rn. 5 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.11.2006, a.a.O.; Beschl. v. 23.5.2006 - 5 ME 35/06 -, juris Rn. 21; OVG Berlin, Urt. v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275, 276; Hailbronner, a.a.O., § 36 Rn. 13; und zur inhaltsgleichen Vorgängerreglung in § 22 AuslG: BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 B 2.07

    Voraussetzungen einer außergewöhnlichen Härte im Falle des Begehrens des

    Für die Beurteilung, ob eine außergewöhnliche Härte vorliegt, ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung abzustellen (vgl. OVG Bln, Urteil vom 31. Januar 2003, InfAuslR 2003, 275).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 8 ME 88/10

    Regelungen zum Aufenthalt aus familiären Gründen als Anspruch auf Erteilung einer

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.10.2008 - 19 C 08.2654 -, juris Rn. 5 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.11.2006, a.a.O.; Beschl. v. 23.5.2006 - 5 ME 35/06 -, juris Rn. 21; OVG Berlin, Urt. v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275, 276; Hailbronner, a.a.O., § 36 Rn. 13; und zur inhaltsgleichen Vorgängerreglung in § 22 AuslG: BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4).
  • VG Berlin, 19.04.2012 - 3 K 1153.10

    Familiennachzug eines daueraufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

    Gegen belastende Verwaltungsakte einer deutschen Auslandsvertretung findet kein Widerspruchsverfahren statt, weil die Auslandsvertretungen mit dem Auswärtigen Amt eine einheitliche oberste Bundesbehörde gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO bilden (Fehrenbacher in: HTK-AuslR, § 71 AufenthG, zu Abs. 2; vgl. auch OVG Berlin, InfAuslR 2003, 275 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2015 - 3 M 37.15

    Visum; Marokko; Besuchszwecke, Antrag; Versagung; Remonstration; anwaltliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 12 N 10.05

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen für die Erteilung eines Visum zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2005 - 3 N 71.05

    Libanon; Berufungszulassung; Visasache; ernstliche Richtigkeitszweifel

  • VG Berlin, 21.09.2010 - 19 K 265.09

    Ehegattennachzug einer äthiopischen Staatsangehörigen zu ihrem deutschen Ehemann

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2009 - 3 M 1.09

    D (A), Visumsantrag, Remonstration, Auslegung, Visum, Familienzusammenführung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht