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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.03.1990 - 2 BvR 496/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,683
BVerfG, 15.03.1990 - 2 BvR 496/89 (https://dejure.org/1990,683)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.1990 - 2 BvR 496/89 (https://dejure.org/1990,683)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 1990 - 2 BvR 496/89 (https://dejure.org/1990,683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 Satz 2
    Asylerheblichkeit von Nachfluchtgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1990, 197
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88
    Auszug aus BVerfG, 15.03.1990 - 2 BvR 496/89
    Am 1. April 1989 hat der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben, mit der er die Verletzung von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG rügt: Die angegriffenen Entscheidungen widersprächen den vom Bundesverfassungsgericht (im Beschluß der Kammer vom 17. November 1988 - 2 BvR 442/88-, InfAuslR 1989, 31) zu den Anforderungen an die Asylerheblichkeit von Nachfluchtgründen entwickelten Grundsätzen; sie verletzten das Asylgrundrecht, indem ein falscher Prüfungsmaßstab zugrunde gelegt werde, an dem die Asylerheblichkeit der Vorfluchtaktivitäten gemessen werde.

    Zum einen kann für die erkennbare Betätigung einer solchen Überzeugung nicht verlangt werden, daß sie den Behörden des Heimatstaates bekannt geworden sein oder - weitergehend - bereits den Charakter von Vorfluchtgründen haben muß, die selbst schon eine Gefahr politischer Verfolgung begründeten (Beschluß der erkennenden Kammer vom 17. November 1988 2 BvR 442/88-, InfAuslR 1989, 31).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1990 - 2 BvR 496/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Asylerheblichkeit von Nachfluchtgründen kann bei selbstgeschaffenen Nachfluchttatbeständen eine Asylberechtigung in aller Regel nur dann in Betracht gezogen werden, wenn sie sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen (BVerfGE 74, 51 [66]).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 11 LB 75/06

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und …

    Diese Überzeugung braucht jedoch nicht schon den Behörden des Heimatstaates bekannt geworden oder - weitergehend - bereits den Charakter von Vorfluchtgründen gehabt haben (BVerfG, Beschl. v. 15.3.1990 - 2 BvR 496/89 -, InfAuslR 1990, 197).
  • BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90

    Politische Verfolgung bei Republikflucht und exilpolitischer Tätigkeit - …

    Zusätzlich zu einer derartigen erkennbaren Betätigung einer dem jugendlichen Alter des Klägers entsprechenden politischen Überzeugung kann - entgegen der Meinung des Berufungsgerichts - nach der ferner übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht nicht verlangt werden, daß diese politische Vortätigkeit den Behörden des Heimatstaates bereits bekanntgeworden oder - weitergehend - bereits den Charakter von Vorfluchtgründen erreicht haben müßte (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschlüsse vom 17. November 1988 - 2 BvR 442/88 - InfAuslR 1989, 31 und vom 15. März 1990 - 2 BvR 496/89 - InfAuslR 1990, 197; BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 6.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 120 = InfAuslR 1990, 127 und vom 2. August 1990 - BVerwG 9 C 22.89 -).

    Deshalb kommt es für die Asylrelevanz einer im Heimatstaat begonnenen und im Ausland fortgesetzten politischen Tätigkeit entgegen der Meinung des Verwaltungsgerichtshofs auch nicht auf einen in der Heimat früher bereits entstandenen mehr oder weniger großen Gefährdungsgrad an, sondern allein darauf, ob es sich bei der in der Bundesrepublik gezeigten exilpolitischen Tätigkeit um die Fortsetzung eines schon früher gezeigten Engagements handelt und ob eine Kontinuität in bezug auf dasjenige Merkmal besteht, an das in asylerheblicher Weise mit Verfolgungsmaßnahmen angeknüpft wird (vgl. BVerfG InfAuslR 1990, 197 ).

  • VGH Hessen, 06.07.1992 - 12 UE 702/87

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Dabei kann für die erkennbare Betätigung einer solchen Überzeugung nicht verlangt werden, daß sie den Behörden des Heimatstaats bekannt geworden ist oder - weitergehend - bereits den Charakter von Vorfluchtgründen haben muß, die selbst schon eine Gefahr politischer Verfolgung begründeten (vgl. BVerfG (Kammer), 17.11.1988 - 2 BvR 442/88 -, InfAuslR 1989, 31, 15.03.1990 - 2 BvR 496/89 -, InfAuslR 1990, 197; BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88 -).

    Insbesondere kann ein derartiges Merkmal auch in einem von den Mitteln der Volkskunst geprägten kulturellen Engagement liegen, das die Eigenständigkeit des kurdischen Volkes zum Ausdruck bringen und erhalten soll (vgl. BVerfG -Kammer-, 15.03.1990 - 2 BvR 496/89 -, InfAuslR 1990, 197); denn schon die Beteiligung an kulturellen Aktivitäten kann dann als ein politisches Bekenntnis zur eigenen Volksgruppe erscheinen und auch so gemeint sein, wenn normalerweise unpolitische Ausdrucksformen der Volkskultur wie Gesang und Tanz - und für schriftstellerische Tätigkeit unter bewußter Benutzung der traditionellen Sprache gilt nichts anderes - wegen der Unterdrückung einer Volksgruppe durch den Staat objektiv eine politische Qualität annehmen (vgl. BVerfG -Kammer-, 31.03.1992 - 2 BvR 1621/90 -).

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