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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.12.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.1994 - 1 B 207.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7401
BVerwG, 30.11.1994 - 1 B 207.94 (https://dejure.org/1994,7401)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1994 - 1 B 207.94 (https://dejure.org/1994,7401)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1994 - 1 B 207.94 (https://dejure.org/1994,7401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen für Auszubildende und Weiterzubildende - Erfordernis der Einstufung einer berufliche Tätigkeit in den Rahmen eines anerkannten Lehrplans und Ausbildungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1995, 153
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dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.12.1994 - 1 B 123.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6390
BVerwG, 02.12.1994 - 1 B 123.94 (https://dejure.org/1994,6390)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1994 - 1 B 123.94 (https://dejure.org/1994,6390)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1994 - 1 B 123.94 (https://dejure.org/1994,6390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - "Offensichtlicher Rechtsanspruch" auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Geduldeter Aufenthalt wegen nicht auszuschließender Suizidgefahr eines Ausländers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1995, 153
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84

    Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1994 - 1 B 123.94
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, daß auch die etwaige wohlbegründete Berufung auf Art. 6 GG einen Ausländer in aller Regel nicht von der Verpflichtung freistellt, die einfachgesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften zur Verwirklichung seines Einreisewunsches zu beachten (vgl. BVerwGE 70, 54; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 1 B 41.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 97; Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 -).
  • BVerfG, 07.11.1984 - 2 BvR 1299/84

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung über das Bleiberecht vom Vorliegen eines …

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1994 - 1 B 123.94
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung als verfassungskonform bestätigt (Beschluß - Vorprüfungsausschuß - vom 7. November 1984 - 2 BvR 1299/84 - NVwZ 1985, 260; Kammerbeschluß vom 17. Dezember 1987 - 2 BvR 655/87 -).
  • BVerwG, 30.05.1994 - 1 B 207.93

    Ausländer - Besondere Härte - Wiederkehren - Gesamtbetrachtung bei Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1994 - 1 B 123.94
    Ob die verfassungsrechtliche Wertentscheidung die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gebietet, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls (vgl. zu § 16 Abs. 2 Satz 1 AuslG auch Beschluß vom 30. Mai 1994 - BVerwG 1 B 207.93 - AuAS 1994, 242).
  • BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1994 - 1 B 123.94
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, daß auch die etwaige wohlbegründete Berufung auf Art. 6 GG einen Ausländer in aller Regel nicht von der Verpflichtung freistellt, die einfachgesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften zur Verwirklichung seines Einreisewunsches zu beachten (vgl. BVerwGE 70, 54; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 1 B 41.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 97; Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 -).
  • BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89

    Wiedereinreise ohne Sichtvermerk - Ablauf der Aufenthaltserlaubnis - …

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1994 - 1 B 123.94
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, daß auch die etwaige wohlbegründete Berufung auf Art. 6 GG einen Ausländer in aller Regel nicht von der Verpflichtung freistellt, die einfachgesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften zur Verwirklichung seines Einreisewunsches zu beachten (vgl. BVerwGE 70, 54; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 1 B 41.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 97; Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 -).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Eine derartige Härte im Sinne von § 22 AuslG ist nur dann anzunehmen, wenn im konkreten Einzelfall gewichtige Umstände vorliegen, die unter Berücksichtigung des Schutzgebots des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG und im Vergleich zu den in §§ 17 bis 21 AuslG geregelten Fällen des Familiennachzugs ausnahmsweise die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug gebieten (vgl. auch Beschluß vom 2. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 123.94 - Buchholz 402.240 § 9 AuslG 1990 Nr. 2;… Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 3. Aufl., § 22 AuslG Rn. 13;… Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., § 22 AuslG Rn. 4;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 22 AuslG Rn. 4).
  • BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01

    Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt; …

    Ob im Einzelfall eine besondere Härte gegeben ist, unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 123.94 - Buchholz 402.240 § 9 AuslG Nr. 2 = InfAuslR 1995, 153; ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 1991 - 11 S 2146/91 - VBlBW 1992, 220 = InfAuslR 1992, 211; Beschluss vom 27. Januar 1992 - 1 S 2993/91 - VBlBW 1992, 257; VGH Kassel, Beschluss vom 27. Mai 1993 - 12 TH 2617/92 - InfAuslR 1993, 323).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

    Ebenso wie mit Art. 6 GG (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 [BVerfG 11.04.1989 - 2 BvG 1/89]; Beschluß vom 2. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 123.94 - Buchholz 402.240 § 9 AuslG 1990 Nr. 2) ist es auch mit Art. 8 EMRK vereinbar, daß über den Zuzug selbst bei Vorliegen einer Härte nach Ermessen entschieden wird, wenn bei der Ermessensabwägung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die familiären Belange mit dem ihnen zukommenden Gewicht berücksichtigt werden.
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