Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,74
BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 (https://dejure.org/1995,74)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 (https://dejure.org/1995,74)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 (https://dejure.org/1995,74)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,74) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sofortvollzug - Öffentliches Interesse - Ausländer - Ausweisung - Vollzugsaufschub - Verzögerung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 58
  • DVBl 1995, 1297
  • InfAuslR 1995, 397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (337)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
    Zu den Voraussetzungen, unter denen der Sofortvollzug einer Ausweisung mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG im Einklang steht, hat das Bundesverfassungsgericht bereits Stellung genommen (vgl. BVerfGE 35, 382 [401 ff.]; 38, 52 [57 ff.]; 69, 220 [227 ff.]).

    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 38, 52 [58]; 69, 220 [228]) ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt.

    Es muß die begründete Besorgnis bestehen, die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluß des Hauptsacheverfahrens realisieren; der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht (vgl. BVerfGE 35, 382 [404]; 38, 52 [58]).

    Da in den Fällen des Sofortvollzuges für die Widerspruchsbehörden und die Verwaltungsgerichte die Pflicht besteht, das Hauptsacheverfahren mit möglichster Beschleunigung zu betreiben und abzuschließen (vgl. BVerfGE 35, 382 [405]), müssen die Verwaltungsgerichte bei der Entscheidung über die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 5 VwGO davon ausgehen, daß das Hauptsacheverfahren mit der gebotenen Eile gefördert wird und dementsprechend prüfen, ob die sofortige Vollziehung in der sich daraus ergebenden Zeitspanne notwendig ist (…vgl. BVerfG, a.a.O.) .

  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung …

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
    Zu den Voraussetzungen, unter denen der Sofortvollzug einer Ausweisung mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG im Einklang steht, hat das Bundesverfassungsgericht bereits Stellung genommen (vgl. BVerfGE 35, 382 [401 ff.]; 38, 52 [57 ff.]; 69, 220 [227 ff.]).

    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 38, 52 [58]; 69, 220 [228]) ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt.

    Es muß die begründete Besorgnis bestehen, die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluß des Hauptsacheverfahrens realisieren; der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht (vgl. BVerfGE 35, 382 [404]; 38, 52 [58]).

    Hierbei müssen die Fachgerichte berücksichtigen, daß eine erhebliche Verzögerung des Verfahrens durch die Ausländerbehörde regelmäßig erkennen läßt, daß ein zwingendes öffentliches Interesse an einer sofortigen Entfernung eines Ausländers aus der Bundesrepublik nicht besteht (vgl. BVerfGE 35, 177 [178]); auf der anderen Seite können im Rahmen der Abwägung zwischen den öffentlichen Interessen am Sofortvollzug und den privaten Interessen eines Ausländers an der Aufrechterhaltung des Suspensiveffektes seines Rechtsbehelfes dessen Erfolgsaussichten Berücksichtigung finden (vgl. BVerfGE 38, 52 [60]; s.a. Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1982, - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241).

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
    Zu den Voraussetzungen, unter denen der Sofortvollzug einer Ausweisung mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG im Einklang steht, hat das Bundesverfassungsgericht bereits Stellung genommen (vgl. BVerfGE 35, 382 [401 ff.]; 38, 52 [57 ff.]; 69, 220 [227 ff.]).

    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 38, 52 [58]; 69, 220 [228]) ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt.

  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung - …

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
    Hierbei müssen die Fachgerichte berücksichtigen, daß eine erhebliche Verzögerung des Verfahrens durch die Ausländerbehörde regelmäßig erkennen läßt, daß ein zwingendes öffentliches Interesse an einer sofortigen Entfernung eines Ausländers aus der Bundesrepublik nicht besteht (vgl. BVerfGE 35, 177 [178]); auf der anderen Seite können im Rahmen der Abwägung zwischen den öffentlichen Interessen am Sofortvollzug und den privaten Interessen eines Ausländers an der Aufrechterhaltung des Suspensiveffektes seines Rechtsbehelfes dessen Erfolgsaussichten Berücksichtigung finden (vgl. BVerfGE 38, 52 [60]; s.a. Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1982, - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241).
  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86

    Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
    Zwar ist es von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn - angesichts der mit einem solchen Verhalten regelmäßig verbundenen erheblichen kriminellen Energie die zur Verfügung einer Ausweisung berechtigende Wiederholungsgefahr bereits bei einer einmaligen Bestrafung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Heroin in nicht geringer Menge angenommen wird (vgl. nur Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 1986, - 2 BvR 744/86 -, NVwZ 1987, 403 ) .
  • BVerfG, 30.05.1973 - 1 BvR 155/73

    Ausweisung eines mit einer Deutschen verheirateten Jordaniers

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
    Hierbei müssen die Fachgerichte berücksichtigen, daß eine erhebliche Verzögerung des Verfahrens durch die Ausländerbehörde regelmäßig erkennen läßt, daß ein zwingendes öffentliches Interesse an einer sofortigen Entfernung eines Ausländers aus der Bundesrepublik nicht besteht (vgl. BVerfGE 35, 177 [178]); auf der anderen Seite können im Rahmen der Abwägung zwischen den öffentlichen Interessen am Sofortvollzug und den privaten Interessen eines Ausländers an der Aufrechterhaltung des Suspensiveffektes seines Rechtsbehelfes dessen Erfolgsaussichten Berücksichtigung finden (vgl. BVerfGE 38, 52 [60]; s.a. Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1982, - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241).
  • VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22

    Corona-Krise; Aufforderung zur Vorlage eines Impfnachweises durch Mitarbeiter im …

    Erweist sich der angefochtene Bescheid als offensichtlich rechtmäßig (vgl. zu diesem Merkmal: BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, Rn. 46, juris), bedarf es in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse von der Behörde im Einzelfall angeordnet wurde, noch eines besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung, das mit dem Interesse am Erlass eines Verwaltungsaktes in der Regel nicht identisch ist, sondern vielmehr ein qualitativ anderes Interesse ist (…BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Oktober 2003 - 1 BvR 1594/03 -, Rn. 22, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 3 S 1368/14

    Nachbarschutz - Einhaltung einer Abstandsfläche gegenüber dem Nachbargrundstück

    Dem Charakter des Eilverfahrens nach § 80a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO entsprechend kann das Gericht seine vorläufige Entscheidung im Regelfall nur auf der Grundlage einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage treffen (st.Rspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.9.1995 - 2 BvR 1179.95 - NVwZ 1996, 58; BVerwG, Beschluss vom 22.3.2010 - 7 VR 1.10 - juris).
  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 12 CS 21.702

    Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten durch Notfallsanitäter

    Insoweit ist nicht nur die Möglichkeit milderer Mittel in Erwägung zu ziehen, sondern darüber hinaus zugleich auch zu berücksichtigen, dass der Rechtsschutzanspruch des Einzelnen umso stärker wiegt und umso weniger zurückzustehen hat, je schwerer die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 69, 220 [228]; BVerfG, B.v. 12.9.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58 [59]; BVerwG, B.v. 14.4.2005 - 4VR 1005/04 -, NVwZ 2005, 689 [690]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht