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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,596
BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94 (https://dejure.org/1997,596)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1997 - 1 C 23.94 (https://dejure.org/1997,596)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1997 - 1 C 23.94 (https://dejure.org/1997,596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsgenehmigung - Regelversagungsgrund - Ausnahmefall - Maßgeblicher Zeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 567
  • DVBl 1997, 905
  • InfAuslR 1997, 240
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Ob ein Regelfall vorliegt, unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (BVerwGE 94, 35 (43 f.) [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2; Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - DVBl 1997, 186).

    Es besteht kein Anhalt dafür, daß der Gesetzgeber bei der Neuregelung in § 7 Abs. 2 AuslG, dem eine der sog. Negativschranke des § 2 Abs. 1 AuslG a.F. vergleichbare Funktion zukommt (Urteil vom 27. August 1996, a.a.O.), von dieser Rechtsprechung abweichen wollte.

    Sollte sich dieses Vorbringen als zutreffend erweisen, wäre über das Vorliegen eines Ausnahmefalls aufgrund einer Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden (vgl. Urteil vom 27. August 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Ist ein Ausnahmefall gegeben, entscheidet die Behörde über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Ermessen (BVerwGE 94, 35 (44) [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93]).

    Ob ein Regelfall vorliegt, unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (BVerwGE 94, 35 (43 f.) [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2; Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - DVBl 1997, 186).

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muß (BVerwGE 97, 301 (310) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 (41) [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93];… Urteil vom 15. Dezember 1995, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Der namentlich vom Oberbundesanwalt vorgetragene Einwand, über das Vorliegen eines Ausnahmefalles müsse nach der Sachlage entschieden werden, die der Überprüfung von Ermessensentscheidungen zugrundezulegen sei (vgl. BVerwGE 97, 301 (310) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 (41), [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]jeweils m.w.N.), kann sich nur auf Fälle beziehen, in denen die Behörde Ermessen ausgeübt hat.

  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muß (BVerwGE 97, 301 (310) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 (41) [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93];… Urteil vom 15. Dezember 1995, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Der namentlich vom Oberbundesanwalt vorgetragene Einwand, über das Vorliegen eines Ausnahmefalles müsse nach der Sachlage entschieden werden, die der Überprüfung von Ermessensentscheidungen zugrundezulegen sei (vgl. BVerwGE 97, 301 (310) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 (41), [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]jeweils m.w.N.), kann sich nur auf Fälle beziehen, in denen die Behörde Ermessen ausgeübt hat.

  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Der Kläger hat auch keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 - ARB 1/80 -, weil er den Arbeitsmarkt endgültig verlassen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Juni 1995 - Rs. C-434/93 - Bozkurt, Sig.

    1995, 1-1475 = NVwZ 1995, 1093 (1095) [EuGH 06.06.1995 - C 434/93]).

  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 11.93

    Personalausweis - Herstellung - Lieferung - Kostenerstattung - Vergütungsanspruch …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muß (BVerwGE 97, 301 (310) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 (41) [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93];… Urteil vom 15. Dezember 1995, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Der namentlich vom Oberbundesanwalt vorgetragene Einwand, über das Vorliegen eines Ausnahmefalles müsse nach der Sachlage entschieden werden, die der Überprüfung von Ermessensentscheidungen zugrundezulegen sei (vgl. BVerwGE 97, 301 (310) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 (41), [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]jeweils m.w.N.), kann sich nur auf Fälle beziehen, in denen die Behörde Ermessen ausgeübt hat.

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48 …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Die genannte Zielsetzung betrifft weder die Frage, ob der Eintritt der Voraussetzungen für eine gesetzlich vorgesehene Ermessensentscheidung in einem Verpflichtungsrechtsstreit zu berücksichtigen ist, noch diejenige, wie Bescheide, mit denen eine Aufenthaltsgenehmigung versagt wird, zu begründen sind (zur Zulässigkeit von Hilfserwägungen vgl. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - UA S. 15 f.).

    Ermessenserwägungen, die hilfsweise für einen zu unterstellenden Ausnahmefall zu gelten hätten, enthält der Widerspruchsbescheid nicht (zu vergleichbaren Anforderungen an das Ausweisungsermessen vgl. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - UA S. 16).

  • BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93

    Erledigung des Verpflichtungsbegehrens - Rechtsschutzinteresse - Maßgebender …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Ob ein Regelfall vorliegt, unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (BVerwGE 94, 35 (43 f.) [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2; Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - DVBl 1997, 186).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muß (BVerwGE 97, 301 (310) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 (41) [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Nicht anders als ein Kläger, der sich auf Änderungen der Sach- und Rechtslage während des gerichtlichen Verfahrens zu seinen Ungunsten einstellen muß und darauf zur Vermeidung des Prozeßverlustes zu reagieren hat (vgl. BVerwGE 61, 128 (135) [BVerwG 24.10.1980 - 4 C 3/78]), hat die Behörde eine tatsächliche Entwicklung, die nunmehr eine bislang unterbliebene Ermessensentscheidung nötig macht, hinzunehmen und sich darauf einzustellen.
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Gemäß § 46 Nr. 2 AuslG stellt ein nicht nur vereinzeltter oder geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften einen Ausweisungsgrund dar; ein solcher ist auch bei einem vereinzelten, nicht geringfügigen Rechtsverstoß gegeben (Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher …

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …

  • BVerwG, 27.06.1996 - 1 B 59.96

    Ausländerrecht: Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Ausübung einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1 …

    Rn. 24 Davon ausgehend setzt die Bejahung eines Ausweisungsinteresses zwar nicht voraus, dass im konkreten Fall eine Ausweisung rechtmäßig verfügt werden könnte, es kommt also nach der insoweit fortgeschriebenen Systematik nicht darauf an, ob Bleibeinteressen vorliegen und welches konkrete Gewicht solchen im Rahmen einer Ausweisungsentscheidung zukäme (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.01.1997 - 1 C 23.94 -, juris, vom 27.08.1996 - 1 C 8.94 -, juris und vom 31.05.1994 - 1 C 5.93 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.08.2015 - 11 S 1500/15 -, juris; Urteil vom 15.09.2007 - 11 S 837/06 -, juris;… Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Oktober 2015, § 5 AufenthG Rn. 56 ff., m.w.N.).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …

    Dazu genügt ein vereinzelter, nicht geringfügiger Verstoß (Urteile vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - BVerwGE 102, 63 und vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 6).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis …

    Diesem Gesichtspunkt käme allenfalls dann Bedeutung zu, wenn der Kläger bereits eine Rechtsposition nach Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 erworben hätte (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Januar 1997 - Rs C-171/95 - InfAuslR 1997, 146 = DVBl 1997, 916; vgl. auch Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 6 S. 22 f.).
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