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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,571
BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96 (https://dejure.org/1998,571)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1998 - 1 C 12.96 (https://dejure.org/1998,571)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1998 - 1 C 12.96 (https://dejure.org/1998,571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    AuslG § 17; ; AuslG § 20 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4; ; AuslG § 23 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Kindernachzug - Minderjährigkeit - Minderjährigenschutz - Maßgebender Zeitpunkt - Antragstellung - Altersgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Zeitpunkt für das Merkmal der der Minderjährigkeit nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 677
  • FamRZ 1999, 89
  • DVBl 1998, 1036 (Ls.)
  • InfAuslR 1998, 382
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt; …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96
    Insoweit kann nämlich nichts anderes gelten als für das Merkmal der Minderjährigkeit nach § 20 Abs. 4 AuslG, für das nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats - ebenso wie für die Altersgrenze des § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (Vollendung des 16. Lebensjahres) - der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich ist (Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96-; vgl. auch Urteile vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 und vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24; anders dagegen das Urteil des 9. Senats vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 - BVerwGE 89, 309 , in dem für den hier nicht einschlägigen § 20 Abs. 1 AuslG auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Erlaubnisantrag abgestellt wird).

    Stellte man auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor Gericht oder der Widerspruchsentscheidung ab, würde, wie der Senat für die Altersgrenzen des § 20 AuslG in dem oben erwähnten Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - ausgeführt hat, der mit der Altersgrenze verfolgte Zweck weitgehend verfehlt, weil - trotz rechtzeitig gestellten Antrags - der dem Minderjährigen zukommende Schutz vielfach aufgrund des Zeitablaufs entfiele.

    c) Nach dem Sinn und Zweck des § 23 Abs. 1 Nr. 2 AuslG, minderjährigen Kindern von Deutschen den Aufenthalt zu ermöglichen, müssen auch die für die Erteilung der Erlaubnis erforderlichen weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen vor Erreichung der Volljährigkeit gegeben sein (vgl. auch zu § 20 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 AuslG das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 -).

  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96
    Insoweit kann nämlich nichts anderes gelten als für das Merkmal der Minderjährigkeit nach § 20 Abs. 4 AuslG, für das nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats - ebenso wie für die Altersgrenze des § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (Vollendung des 16. Lebensjahres) - der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich ist (Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96-; vgl. auch Urteile vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 und vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24; anders dagegen das Urteil des 9. Senats vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 - BVerwGE 89, 309 , in dem für den hier nicht einschlägigen § 20 Abs. 1 AuslG auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Erlaubnisantrag abgestellt wird).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96
    Insoweit kann nämlich nichts anderes gelten als für das Merkmal der Minderjährigkeit nach § 20 Abs. 4 AuslG, für das nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats - ebenso wie für die Altersgrenze des § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (Vollendung des 16. Lebensjahres) - der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich ist (Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96-; vgl. auch Urteile vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 und vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24; anders dagegen das Urteil des 9. Senats vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 - BVerwGE 89, 309 , in dem für den hier nicht einschlägigen § 20 Abs. 1 AuslG auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Erlaubnisantrag abgestellt wird).
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96
    Bei einem derartigen Begehren ist - vorbehaltlich der hier nicht erheblichen Regeln über die Berücksichtigung von Rechtsänderungen im Revisionsverfahren (Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 ) - grundsätzlich die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht geltende Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder versagt werden muß (Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 19.93 - BVerwGE 101, 236 ).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93

    Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Eheschutz

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96
    Bei einem derartigen Begehren ist - vorbehaltlich der hier nicht erheblichen Regeln über die Berücksichtigung von Rechtsänderungen im Revisionsverfahren (Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 ) - grundsätzlich die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht geltende Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder versagt werden muß (Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 19.93 - BVerwGE 101, 236 ).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 23.96

    Ausländerrecht - Ausweisung eines minderjährigen Ausländers bei Aussetzung der …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96
    Der Senat stellt in diesem Zusammenhang - ebenfalls im Interesse der Wirksamkeit des Minderjährigenschutzes - auf den Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung der Ausgangsbehörde ab (vgl. Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 23.96 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 14 = InfAuslR 1997, 390).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91

    Asyl - Familienangehörige - Kleinfamilie

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96
    Insoweit kann nämlich nichts anderes gelten als für das Merkmal der Minderjährigkeit nach § 20 Abs. 4 AuslG, für das nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats - ebenso wie für die Altersgrenze des § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (Vollendung des 16. Lebensjahres) - der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich ist (Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96-; vgl. auch Urteile vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 und vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24; anders dagegen das Urteil des 9. Senats vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 - BVerwGE 89, 309 , in dem für den hier nicht einschlägigen § 20 Abs. 1 AuslG auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Erlaubnisantrag abgestellt wird).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1996 - 17 A 1032/93

    Sichtvermerksverfahren; Minderjährigkeit; Tatrichterliche Entscheidung; …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96
    BVerwG 1 C 12.96 OVG 17 A 1032/93.
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …

    Deshalb müssen die übrigen Anspruchsvoraussetzungen für den Kindernachzug nach § 32 Abs. 3 AufenthG jedenfalls auch im Zeitpunkt der Vollendung des 16. Lebensjahres vorgelegen haben (vgl. Beschluss vom 4. Februar 2008 - BVerwG 1 B 63.07 - juris;… Urteil vom 18. November 1997 a.a.O. Rn. 27, für das Merkmal der Minderjährigkeit entsprechend Rn. 30; Urteil vom 30. April 1998 - BVerwG 1 C 12.96 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 7 Rn. 23).
  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 17/01 R

    Krankenversicherung - kieferorthopädische Behandlung - Altersgrenze - …

    Diesen Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in ständiger Rechtsprechung für das allgemeine Verwaltungsrecht aufgestellt und gerade für Fälle der Überschreitung einer Altersgrenze während des Prozesses wiederholt bekräftigt (BVerwGE 97, 214, 220 f = Buchholz 442.151 § 45 Nr. 31 = NJW 1995, 1371 mwN; BVerwGE 78, 243, 244 = Buchholz 402.25 § 28 Nr. 11; BVerwG Buchholz 402.240 § 20 Nr. 4 = NVwZ-RR 1998, 517; BVerwG Buchholz 402.240 § 23 Nr. 7 = NVwZ-RR 1998, 677).
  • BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01

    Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt; …

    Denn für die Bestimmung der Jahresfrist des § 28 Abs. 3 Satz 3 AuslG ist, anders als für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der beantragten Aufenthaltserlaubnis im Übrigen, auf den Zeitpunkt der Antragstellung bei der Ausländerbehörde abzustellen (…so auch Remmel, in: GK-AuslR, § 28 AuslG Rn. 42;… Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 28 AuslG Rn. 46; vgl. für das Erfordernis der Minderjährigkeit in § 20 Abs. 2 Nr. 2 und § 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG Urteile des Senats vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG Nr. 4 = InfAuslR 1998, 161 und vom 30. April 1998 - BVerwG 1 C 12.96 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG Nr. 7 = InfAuslR 1998, 382).
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