Rechtsprechung
| LG Bielefeld, 13.06.2001 - 25 T 273/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 57 Abs. 2 S. 1; AuslG § 57 Abs. 2 S. 4; AuslG § 64 Abs. 3
D (A), Tunesier, Algerier, Identitätstäuschung, Abgelehnte Asylbewerber, Abschiebungshaft, Straftäter, Drogendelikte, Untersuchungshaft, Überhaft, Ermittlungsverfahren, Zustimmung, Staatsanwaltschaft, Haftgründe, Untertauchen, Abschiebung, Fristen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen Anordnung der Abschiebehaft als Überhaft zu der derzeit vollstreckten Untersuchungshaft; Unzulässigkeit der Sicherungshaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld, 02.04.2001 - 9 XIV 3848-B
- LG Bielefeld, 13.06.2001 - 25 T 273/01
Papierfundstellen
- InfAuslR 2001, 347
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 24.08.1992 - 15 W 219/92
Auszug aus LG Bielefeld, 13.06.2001 - 25 T 273/01
Die 3-Monats-Frist des § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG beginnt nämlich auch dann, wenn Abschiebehaft als Überhaft zu einer Untersuchungshaft angeordnet worden ist, nicht erst in dem Zeitpunkt, in dem der Vollzug der Abschiebehaft beginnt, sondern mit dem Erlass des die Abschiebehaft anordnenden Beschlusses (OLG Hamm, Beschl. v. 24.08.1992, 15 W 219/92).
- OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02
Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Strafhaft
Diese Frist beginnt in dem hier gegebenen Fall der Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern mit der Anordnung selbst, also hier ab dem 06.03.2002 zu laufen; denn die Sicherungshaft darf nicht dazu dienen, es der Ausländerbehörde zu ermöglichen, den Ausgang eines längeren Ermittlungs- oder Strafverfahrens abzuwarten (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347). - OLG Zweibrücken, 30.12.2002 - 3 W 242/02
Anordnung von Abschiebungshaft: Zulässigkeitsprüfung während eines laufenden …
In solchen Fällen ist daher gemäß § 12 FGG stets von Amts wegen zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft mit der sofortigen Abschiebung trotz des laufenden Strafverfahrens einverstanden ist (BayObLG NVwZ-Beilage 11/2002, 15; BayObLGR 2001, 87; OLG Düsseldorf InfAuslR 1995, 207; FGPrax 2001, 130; OLG Frankfurt am Main StV 2000, 377; OLG Schleswig NVwZ-Beilage I 7/2000, 87; 112/2000, 151; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347). - OLG Köln, 28.05.2003 - 16 Wx 115/03
Sicherungshaft als Überhaft zu einer Untersuchungshaft
Eine derartige Handhabung widerspricht dem hohem Rang des Freiheitsgrundrechts eines Betroffenen und hätte vor allem die Folge, dass die nach Art. 104 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. GG erforderliche richterliche Kontrolle der Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG nicht mehr gewährleistet wäre; denn die Dreimonatsfrist des § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG beginnt im Falle der Anordnung von Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern bereits mit der Anordnung selbst (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse vom 16.12.2002 - 16 Wx 252/02 - und 24.05.2002 - 16 Wx 91/02 - = OLGR 2002, 364 = NVwZ-Beilage I 4/2003, 8; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347).
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