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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 27.06.2001 - 1 B 30/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19846
VG Lüneburg, 27.06.2001 - 1 B 30/01 (https://dejure.org/2001,19846)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 27.06.2001 - 1 B 30/01 (https://dejure.org/2001,19846)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 1 B 30/01 (https://dejure.org/2001,19846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Geringfügige Straftat kein Ausweisungsgrund; Passverwahrung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 AuslG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 16 EMRK
    Ausweisung aus dem Gebiet der BRD; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Ausweisungsverfügung gerichteten Widerspruchs; Unterschied Volks- und Staatsangehörigkeit; Anforderung an eine gefahrenabwehrende Ausweisung; Erlöschen eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung aus dem Gebiet der BRD; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Ausweisungsverfügung gerichteten Widerspruchs; Unterschied Volks- und Staatsangehörigkeit; Anforderung an eine gefahrenabwehrende Ausweisung; Erlöschen eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2001, 438
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.06.2001 - 1 B 30/01
    Soweit hier mit der angefochtenen Verfügung zudem generalpräventive Zwecke verfolgt werden (vgl. dazu BVerfGE 50, 166), ist hervorzuheben, dass eine Ausweisung grundsätzlich nicht zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer erfolgen, der Betroffene also grundsätzlich nicht als Exempel für andere missbraucht werden darf (EuGH, NJW 1975, 1096; BVerwGE 49, 60).
  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.06.2001 - 1 B 30/01
    Soweit hier mit der angefochtenen Verfügung zudem generalpräventive Zwecke verfolgt werden (vgl. dazu BVerfGE 50, 166), ist hervorzuheben, dass eine Ausweisung grundsätzlich nicht zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer erfolgen, der Betroffene also grundsätzlich nicht als Exempel für andere missbraucht werden darf (EuGH, NJW 1975, 1096; BVerwGE 49, 60).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.06.2001 - 1 B 30/01
    Ein Straftäter z.B. darf nur und erst dann ausgewiesen werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (EuGH, NJW 1978, 479; BVerwGE 57, 61).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer …

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.06.2001 - 1 B 30/01
    Weiterhin ist darauf zu verweisen, dass eine Generalprävention, so sie überhaupt heranziehbar ist, jedenfalls nach einem langen Aufenthalt im Bundesgebiet - wie er hier mit 10 Jahren vorliegt - schon im Ansatz unzulässig sein kann (BVerwGE 59, 112; BVerwG, EZAR 120 Nr. 7, 122 Nr. 8).
  • BVerwG, 02.07.1975 - I C 20.73

    Vorrangiges Gemeinschaftsrecht - Angehörige von EG-Staaten - Ausweisung zur …

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.06.2001 - 1 B 30/01
    Soweit hier mit der angefochtenen Verfügung zudem generalpräventive Zwecke verfolgt werden (vgl. dazu BVerfGE 50, 166), ist hervorzuheben, dass eine Ausweisung grundsätzlich nicht zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer erfolgen, der Betroffene also grundsätzlich nicht als Exempel für andere missbraucht werden darf (EuGH, NJW 1975, 1096; BVerwGE 49, 60).
  • VGH Hessen, 25.10.1973 - VII TH 72/73
    Auszug aus VG Lüneburg, 27.06.2001 - 1 B 30/01
    Der Verweis auf die tragenden Gründe der Grundverfügung oder deren bloße Wiederholung reicht regelmäßig nicht als Begründung iSv § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO aus (OVGE 17, 45; VGH Kassel, DÖV 1974, 606; VG Arnsberg, GewArch 1979, 260).
  • VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1389/07

    Anspruch auf Überlassung eines Passersatzpapiers zur Eheschließung

    Ein solcher Ausnahmefall wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn überwiegende Interessen des Ausländers dies erfordern und dadurch das gegenläufige Interesse des Ausländers an der Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gefährdet wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2001 - 13 S 542/01 -, InfAuslR 2001, 432; Bay.VGH, Urteil vom 17.06.1997 - 10 B 97.1277 -, AUAS 1997, 170; OVG Berlin, Beschluss vom 15.10.1999 - 8 S 37.99 -, InfAuslR 2000, 27; VG S., Beschluss vom 13.02.2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202 und VG Lüneburg, Beschluss vom 27.06.2001 - 1 B 30.01 -, InfAuslR 2001, 438; siehe auch die vorläufigen Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Ziffer 50.6.5).
  • VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05

    Anspruch auf Aushändigung einer Reisepasskopie gegenüber Ausländerbehörde, hier …

    Ein solcher Ausnahmefall wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn überwiegende Interessen des Ausländers dies erfordern und dadurch das gegenläufige Interesse der Ausländerbehörde an der Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gefährdet wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v.11.06.2001 - 13 S 542/01-, InfAuslR 2001, 432; BayVGH, Urt.v.17.06.1997 -10 B 97.1277 -, AuAS 1997, 170; OVG Berlin, Beschl. v. 15.10.1999 - 8 S 37.99 -, InfAuslR 2000, 27; VG Stuttgart, Beschl.v. 13.02.2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202 und VG Lüneburg, Beschl. 27.06.2001 - 1 B 30/01 - InfAuslR 2001, 438; siehe auch die Vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG, Ziff.50.6.5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13

    Rückforderung von Finanzhilfen für Ersatzschulen bei fehlendem Nachweis der …

    Erst im Körperschaftsteuerveranlagungsverfahren wird dann endgültig festgelegt, ob die Körperschaft aufgrund der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke von der Steuer befreit ist (vgl. BFH, Beschl. v. 11.06.2001 - 1 B 30/01 -, juris).
  • VG München, 26.01.2011 - M 25 K 10.2088

    Ermessensausweisung wegen illegaler Erwerbstätigkeit

    Doch selbst wenn ein vereinzelter geringfügiger Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift wie im vorliegenden Fall den Tatbestand des § 55 Abs. 1 AufenthG erfüllt, kann gleichwohl eine Ausweisung hierauf nicht gestützt werden, weil der Gesetzgeber den Verstoß gegen Rechtsvorschriften durch die speziellere Bestimmung des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG im Wesentlichen abschließend geregelt und nur einen "nicht geringfügigen" Verstoß oder nicht vereinzelte - geringfügige - Verstöße als bedeutsam angesehen hat (vgl. VG Lüneburg v. 27.6.2001, 1 B 30/01, InfAuslR 2001, 438 [439], zur Vorgängervorschrift des § 45 Abs. 1 AuslG 1990; ebenso Discher in: GK-AufenthG [Stand: Juli 2009], § 55 RdNr. 82).
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