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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 15.08.2001 - 7 K 2060/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24420
VG Karlsruhe, 15.08.2001 - 7 K 2060/01 (https://dejure.org/2001,24420)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.08.2001 - 7 K 2060/01 (https://dejure.org/2001,24420)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. August 2001 - 7 K 2060/01 (https://dejure.org/2001,24420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie bei gemeinsamen Sorgerechts für nichteheliche Kinder; Erteilung einer Duldung für Flüchtlinge im Wege der einstweiligen Anordnung zur Vermeidung einer Trennung eines Antragstellers von seinem nicht ehelichen Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2002, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Aufschubs aufenthaltsbeendender Maßnahmen …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.08.2001 - 7 K 2060/01
    Mit der Einführung des gemeinsamen Sorgerechts auch für nichteheliche Kinder hat der Gesetzgeber seiner aus Art. 6 Abs. 1 GG bestehenden Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie Rechnung getragen (BVerfG, Beschl.v.31.08.1999, NVwZ 2000, 59).

    Diese Entscheidung ist nunmehr - nachdem die Antragsteller die gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben haben - als gegen die Abschiebung sprechender öffentlicher Belang in die Abwägung mit dem staatlichen Vollzugsinteresse einzubeziehen (BVerfG, Beschl.v.31.08.1999 a.a.O.).

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.08.1999 a.a.O. kann selbst eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG bei einem Kleinkind, dessen Entwicklung sehr schnell voranschreitet, schon unzumutbar lang sein.

  • VGH Bayern, 01.02.2006 - 24 CE 06.265

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Drohende Abschiebung nach …

    Hailbronner (Kommentar zum Ausländergesetz, RdNr. 22 zu § 55 AuslG) führt hierzu hingegen aus: "Eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung und ein daraus folgender Duldungsanspruch lässt sich noch nicht daraus ableiten, dass ein Ausländer möglicherweise einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts besitzt, dessen Eintritt vom Nachweis ungewisser Ereignisse abhängt." Auch in der Rechtsprechung (siehe hierzu folgende Entscheidungen: Verwaltungsgericht Oldenburg vom 12.8.2003, 12 B 2841/03, InfAuslR 2003, 433; Verwaltungsgericht Regensburg vom 8.1.2002, RN 9 E 01.2109, InfAuslR 2002 241; Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 15.8.2001, 7 K 2060/01, InfAuslR 2002, 38; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 25. März 1993, 3 W 9/93) wird ein Duldungsanspruch allenfalls unter engen Voraussetzungen angenommen.
  • VG Oldenburg, 12.08.2003 - 12 B 2841/03

    Antrag auf Erteilung einer Duldung eines Ausländers; Durchsetzung der …

    Ob dem Antragsteller bereits im Hinblick auf seine nichteheliche Vaterschaft eines noch ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen in Ansehung des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG zugute kommen (bejahend: VG Karlsruhe, Beschluss vom 15. August 2001 - 7 K 2060/01 -, InfAuslR 2002, 38; VG Greifswald, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 2 B 3/97 -, juris, und Beschluss vom 24. Juni 1994 - 2 B 910/94 -, NVwZ-RR 1995, 543 = FamRZ 1995, 232; VG München, Beschluss vom 2. Dezember 1991 - M 7 E 91.4601 -, FamRZ 1992, 311; verneinend: Thüringer OVG, Beschluss vom 14. November 1997 - 3 ZEO 1229/97 - EzAR 632 Nr. 30; OVG Saarland, Beschluss vom 25. März 1993 - 3 W 9/93 -, juris; Beschluss vom 25. März 1991 - 3 W 20/91 -, juris, und Beschluss vom 25. Februar 1991 - 3 W 20/01 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 18 B 9/91 -, FamRZ 1991, 250;… Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, § 55 Rdnr. 12) kann die Kammer vorliegend offen lassen.
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