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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.07.2002 - 4Z BR 50/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11532
BayObLG, 16.07.2002 - 4Z BR 50/02 (https://dejure.org/2002,11532)
BayObLG, Entscheidung vom 16.07.2002 - 4Z BR 50/02 (https://dejure.org/2002,11532)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 4Z BR 50/02 (https://dejure.org/2002,11532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 20a Abs. 1; ; AuslG § 57 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit weiterer sofortiger Beschwerde des Ausländeramtes nach freiwilliger Ausreise des Betroffenen - isolierte Kostenanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsmitteleinlegung; Unzulässigkeit einer Anfechtung; Anfechtung der landgerichtlichen Entscheidung allein im Kostenpunkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2002, 438
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 28/95

    Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Abschiebehaftsache

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2002 - 4Z BR 50/02
    Zur Frage der Unzulässigkeit einer Anfechtung der landgerichtlichen Entscheidung allein im Kostenpunkt ( im Anschluss an BGHZ 131, 185, 187).

    Eine Anfechtung der landgerichtlichen Entscheidung allein im Kostenpunkt ist ebenfalls unzulässig (§ 29 Abs. 4, § 20a Abs. 1 Satz 1 FGG); eine analoge Anwendung des § 20a Abs. 1 Satz 2 FGG kommt nicht in Betracht (Senatsbeschluss vom 27.6.2002, 4Z BR 48/02 im Anschluss an BGHZ 131, 185/187 m. w. N.).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2002 - 4Z BR 50/02
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 5.12.2001 InfAuslR 2002, 132/138),.da im Fall der Ablehnung einer Haftanordnung, wie hier, es nicht zu einem Freiheitsverlust gekommen ist, der zu Gunsten des Betroffenen ein Rehabilitierungsinteresse indizieren und daher ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft begründen kann.
  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 382/97

    Keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung nach Erledigung der …

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2002 - 4Z BR 50/02
    Ein nach Erledigung der Hauptsache eingelegtes Rechtsmittel ist grundsätzlich unzulässig (BGH Beschluss vom 25.6.1998 InfAus1R 1998, 454; BayObLGZ 1997, 287).
  • OLG Zweibrücken, 18.08.2009 - 3 W 129/09

    Ausländerrecht: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde der Ausländerbehörde gegen die …

    Die Ablehnung eines Haftantrages kann einem solch tief greifenden Grundrechtseingriff nicht gleichgestellt werden (OLG Frankfurt InfAuslR 2006, 468; BayObLG InfAuslR 2002, 438).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2006 - 20 W 387/06

    Ausländerrecht: Fortsetzungsfeststellung der Ausländerbehörde bezüglich der …

    Ein tiefgreifender Grundrechtseingriff ist auf Seiten der Antragstellerin jedoch nicht gegeben (vgl. BayObLG InfAuslR 2002, 438 f), so dass ein Rechtsschutzinteresse nicht gesehen werden kann.
  • OLG Braunschweig, 18.09.2009 - 6 W 14/09

    Abschiebungshaft, Rechtsschutzinteresse

    Ein tiefgreifender Grundrechtseingriff ist aufseiten der antragstellenden Behörde jedoch nicht gegeben (vgl. BayObLG InfAuslR 2002, 438; OLG Köln, Beschl. v. 11.09.2006 - 16 Wx 198/06 -, zit. nach juris; OLG Frankfurt InfAuslR 2006, 468).
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