Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 25.06.2001 - 11 S 2290/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ersatzzustellung in JVA
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LVwZG § 3 Abs. 3; ZPO § 181 Abs. 2
Zustellung, Fristen - Zustellung, Ersatzzustellung, Justizvollzugsanstalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Zulassung der Berufung und Prozesskostenhilfe; Zustellung an einen Straf- oder Untersuchungsgefangenen durch Aushändigung des zuzustellenden Schriftstücks an den Leiter der Justizvollzugsanstalt oder einen zur Entgegennahme befugten Vollzugsbediensteten; ...
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 04.09.2000 - 1 K 589/98
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.2001 - 11 S 2290/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3569
- VBlBW 2002, 128
- InfAuslR 2002, 70
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 04.06.1992 - 10 W 70/92
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2001 - 11 S 2290/00
Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass als Hauswirt im Sinne dieser Bestimmung auch der Leiter einer Justizvollzugsanstalt oder dessen Vertreter anzusehen ist (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 9.3.1995 - 11 M 1335/95 -, OVGE 45, 427; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.6.1992 - 10 W 70/92 -, JurBüro 1993, 362;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Auflage, Rn. 18 zu § 181;… Zöller/Stöber, ZPO, 21. Auflage, Rn. 15 zu § 181;… Thomas/Putzo, 22. Auflage, Rn. 11 zu § 181;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Auflage, Rn. 18 zu § 181;… Wenzel, Münchener Kommentar zur ZPO, Rn. 19 zu § 181). - OVG Niedersachsen, 09.03.1995 - 11 M 1335/95
Ersatzzustellung einer Ausweisungsverfügung an einen Strafgefangenen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2001 - 11 S 2290/00
Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass als Hauswirt im Sinne dieser Bestimmung auch der Leiter einer Justizvollzugsanstalt oder dessen Vertreter anzusehen ist (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 9.3.1995 - 11 M 1335/95 -, OVGE 45, 427; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.6.1992 - 10 W 70/92 -, JurBüro 1993, 362;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Auflage, Rn. 18 zu § 181;… Zöller/Stöber, ZPO, 21. Auflage, Rn. 15 zu § 181;… Thomas/Putzo, 22. Auflage, Rn. 11 zu § 181;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Auflage, Rn. 18 zu § 181;… Wenzel, Münchener Kommentar zur ZPO, Rn. 19 zu § 181).
- OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 2 LB 643/07
Abkommen; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutzsuchender; …
Rn. 164 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 19.12.2001 - 1 B 217.01 -, InfAuslR 2002, 70 = juris Langtext Rdnr. 5) darf das Verwaltungsgericht, wenn - wie hier - die Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten gegen die Gewährung von vorrangigem Abschiebungsschutz - hier: bisher nach § 51 Abs. 1 AuslG und nunmehr nach § 60 Abs. 1 AufenthG - über die Gewährung von nachrangigem Abschiebungsschutz - hier: bisher § 53 AuslG und jetzt § 60 Abs. 2 bis 5 und 7 AufenthG -, der nicht Gegenstand des angefochtenen Bescheides ist, nicht entscheiden. - VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.526
Fortnahme von Pferden bei fehlender sachgerechter Betreuung
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde der Antragstellerin mit Postzustellungsurkunde am 25. Februar 2016 zugestellt (vgl. VGH BW, B. v. 25.6.2001 - 11 S 2290/00 - juris Rn. 5 m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 02.07.2019 - 13 LA 36/19
Ersatzzustellung an einen Häftling; Ersatzzustellung durch Übergabe eines …
Der Schriftwechsel im Bereich des Strafvollzugs, der in weitem Umfang der Überwachung unterliegt (vgl. § 30 NJVollzG), ist vielmehr nach § 31 Abs. 1 NJVollzG grundsätzlich durch die Anstalt zu vermitteln (…vgl. bereits Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 9.3.1995 - 11 M 1335/95 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.6.2001 - 11 S 2290/00 -, juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 CS 16.525
Fortnahme von Tieren wegen Vernachlässigung
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde der Antragstellerin mit Postzustellungsurkunde am 25. Februar 2016 zugestellt (vgl. VGH BW, B. v. 25.6.2001 - 11 S 2290/00 - juris Rn. 5 m. w. N.). - VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 CE 16.523
Einstweilige Anordnung auf Auskunft zu von der Behörde untergebrachten Pferden - …
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde der Antragstellerin mit Postzustellungsurkunde am 25. Februar 2016 zugestellt (vgl. VGH BW, B. v. 25.6.2001 - 11 S 2290/00 - juris Rn. 5 m. w. N.). - VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.524
Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Auskunftsbegehren im …
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde der Antragstellerin mit Postzustellungsurkunde am 25. Februar 2016 zugestellt (vgl. VGH BW, B. v. 25.6.2001 - 11 S 2290/00 - juris Rn. 5 m. w. N.). - VG Lüneburg, 18.01.2018 - 3 A 584/17
Örtliche Zuständigkeit; Wohnsitz
Bei einer Jugendanstalt handelt es sich um eine Gemeinschaftseinrichtung im Sinne des § 178 Nr. 3 ZPO (…OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.04.2012 - 13 U 46/12 -,juris Rn. 8;… Zöller, ZPO, 32. Auflage 2018, § 178 Rn. 20; Musielak, ZPO, Kommentar, 14. Auflage 2017, Rn. 5 unter Hinweis auf VGH BaWÜ, Beschl. v. 25.06.2001 - 11 S 2290/00 -, NJW 2001, 3569 (zu § 181 ZPO a.F.)). - LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 3 AL 38/12 Die Zustellung an einen Straf- oder Untersuchungsgefangenen kann, wie vorliegend geschehen, durch Aushändigung des zuzustellenden Schriftstücks an den Leiter der Justizvollzugsanstalt oder einen zur Entgegennahme befugten Vollzugsbediensteten im Wege einer Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bewirkt werden (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.06.2001 - 11 S 2290/00 - veröffentlicht in juris).
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 3 AL 39/12 Die Zustellung an einen Straf- oder Untersuchungsgefangenen kann, wie vorliegend geschehen, durch Aushändigung des zuzustellenden Schriftstücks an den Leiter der Justizvollzugsanstalt oder einen zur Entgegennahme befugten Vollzugsbediensteten im Wege einer Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bewirkt werden (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.06.2001 - 11 S 2290/00 - veröffentlicht in juris).
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 3 AL 42/12 Die Zustellung an einen Straf- oder Untersuchungsgefangenen kann, wie vorliegend geschehen, durch Aushändigung des zuzustellenden Schriftstücks an den Leiter der Justizvollzugsanstalt oder einen zur Entgegennahme befugten Vollzugsbediensteten im Wege einer Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bewirkt werden (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.06.2001 - 11 S 2290/00 - veröffentlicht in juris).
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 3 AL 5357/11
- VG Leipzig, 20.06.2003 - 5 K 29/03
Unzulässigkeit einer Klage wegen Nichteinhaltung der Klagefrist; Zustellung an …
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