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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 13 S 2949/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5749
VGH Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 13 S 2949/04 (https://dejure.org/2005,5749)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.2005 - 13 S 2949/04 (https://dejure.org/2005,5749)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 13 S 2949/04 (https://dejure.org/2005,5749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anwendung des AufenthG im gerichtlichen Verfahren bei Ablehnung eines Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbehörde vor 2005-01-01

  • Judicialis

    AufenthG § 102 Abs. 1; ; AufenthG § 104 Abs. 1

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 72 Abs. 1; AufenthG § 84 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 104 Abs. 1; AufenthG § 16 Abs. 5 S. 1
    Aufenthaltsbewilligung, Chinesen, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt, Ermessen, Medizinisch-technischer Assistent, Aufenthaltszweck, Wechsel des Aufenthaltszwecks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 102 Abs. 1; AufenthG § 104 Abs. 1
    Ausländerrecht, Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag: Rechtsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung; Rechtliche Grundlage für die Beurteilung der Ablehnung eines Aufenthaltsbewilligungsantrags nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG); Anwendbarkeit des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2005, 361
  • InfAuslR 2005, 261
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 13 S 2949/04
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil 2.7.1992 - 5 C 39.90 -, BVerwGE 90, 276 m.N.).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Eintritt in den Ruhestand

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 13 S 2949/04
    Vertrauensschutzgesichtspunkte stehen dem auch dann nicht entgegen, wenn die neue Regelung für den Ausländer weniger günstig sein sollte (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.12.1985 - 2 BvL 18/83 -, BVerfGE 71, 255).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88

    Ausländer - Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Antragsablehung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 13 S 2949/04
    Bei einer unter altem Recht erfolgten und auch nach neuem Recht noch möglichen Ermessensausübung mag es sich anders verhalten (zur Anwendung alten Rechts in solchen Fällen siehe BVerwG, Urteil vom 21.1.1992 - 1 C 49/88 -, NVwZ 1992, 1211 und Urteil des Senats vom 28.10.1992 - 13 S 714/92 -, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1992 - 13 S 714/92

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - gerichtlicher …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 13 S 2949/04
    Bei einer unter altem Recht erfolgten und auch nach neuem Recht noch möglichen Ermessensausübung mag es sich anders verhalten (zur Anwendung alten Rechts in solchen Fällen siehe BVerwG, Urteil vom 21.1.1992 - 1 C 49/88 -, NVwZ 1992, 1211 und Urteil des Senats vom 28.10.1992 - 13 S 714/92 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 13 S 2949/04
    Ändert sich die Rechtslage, muss mithin die neue Rechtslage auch dann berücksichtigt werden, wenn sie dem Rechtsschutzsuchenden nachteilig ist, es sei denn, dass sich aus der Rechtsordnung ergibt, dass für frühere Anträge die bisherige Rechtslage maßgebend bleiben soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.8.1996 - 1 B 82/95 -, InfAuslR 1996, 339 und Urteil vom 21.1.1992 - 1 C 21/87 -, InfAuslR 1992, 205).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 13 S 2949/04
    Ändert sich die Rechtslage, muss mithin die neue Rechtslage auch dann berücksichtigt werden, wenn sie dem Rechtsschutzsuchenden nachteilig ist, es sei denn, dass sich aus der Rechtsordnung ergibt, dass für frühere Anträge die bisherige Rechtslage maßgebend bleiben soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.8.1996 - 1 B 82/95 -, InfAuslR 1996, 339 und Urteil vom 21.1.1992 - 1 C 21/87 -, InfAuslR 1992, 205).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Im übrigen (Ermessen) kommt es zwar grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides an (siehe dazu allgemein BVerwG, Urteil vom 16.6.2004 - 1 C 20.03 -, InfAuslR 2004, 427; speziell zum Übergang vom AuslG zum AufenthG siehe VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 9.2.2005 - 11 S 1099/04 -, vom 23.2.2005 - 13 S 2949/04 - …und vom 22.6.2005 - 13 S 1023/05 - Jakober/Welte, AufenthG, Rdnr. 34 f. zu § 101;… Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Rdnr. 2 f. zu § 102); da aber im vorliegenden Verfahren weder ein Bescheid der Beklagten noch ein Widerspruchsbescheid ergangen ist (und damit auch keine behördliche Ermessensausübung stattgefunden hat), ist insgesamt maßgebender Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.1997 - 17 A 5677/95 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 6.12.1996 - Bs VI 104/96 -, DÖV 1997, 386).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2006 - 11 S 2523/05

    Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des § 10 Abs 3 S 3 …

    Maßgeblich für die Beurteilung beider Ansprüche ist die gegenwärtige Sach- und Rechtslage (mithin die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes), soweit es um die Frage geht, ob den Klägern ein Anspruch auf die begehrten befristeten Aufenthaltstitel - sei es tatbestandlich zwingend oder nach gebundenem Ermessen - zusteht oder versagt werden muss (vgl. VGH Bad.- Württ., Beschlüsse vom 09.02.2005 - 11 S 1099/04 -, VBlBW 2006, 36, und vom 23.02.2005 - 13 S 2949/04 -, InfAuslR 2005, 261).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 13 S 728/06

    Rückforderung des Internationalen Reiseausweises

    Es ist anerkannt, dass auch bei Verpflichtungsklagen auf begünstigende Verwaltungsakte dann die Sach- und Rechtslage der Entscheidung zugrunde zu legen ist, wenn es sich um eine Ermessensentscheidung handelt; dies ist auch für die Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes entschieden worden (siehe VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.2.2005 - 13 S 2949/04 -, VBlBW 2005, 361; Beschluss vom 9.2.2005 - 11 S 1099/04 -, juris; siehe allgemein BVerwG, Urteil vom 16.6.2004 - 1 C 20.03 -, NVwZ 2005, 90; weitere Nachweise bei Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Rn 4 zu § 102).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2007 - 13 S 2438/07

    Eilbedürftigkeit bei Antrag auf Verpflichtung zum einstweiligen Unterlassen der …

    Was die inhaltliche Frage der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs angeht, so wird es im Klageverfahren darauf ankommen, ob die Antragsteller, die erfolglos ein Verwaltungsverfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Anordnung des Innenministeriums nach § 23 AufenthG durchgeführt haben, nunmehr im Klageverfahren ihren Anspruch auf die inzwischen in Kraft getretene Vorschrift des § 104 a AufenthG stützen können (vgl. die in § 104 Abs. 1 AufenthG zum Ausdruck gekommene Regel, dass bei ausländerrechtlichen Verpflichtungsklagen aktuelles Recht anzuwenden ist, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.2.2005 - 13 S 2949/04 -, InfAuslR 2005, 261).
  • VG Sigmaringen, 20.07.2006 - 8 K 577/04

    Verschuldensvorwurf nach § 25 Abs 5 S 3 und 4 AufenthG 2004 - Ausreisehindernis - …

    An die Stelle der bisher begehrten Aufenthaltsbefugnis treten insofern die diesen nach Aufenthaltszweck und Sachverhalt (vgl. § 101 Abs. 1 und 2 AufenthG) entsprechenden Aufenthaltstitel (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.02.2005 - 11 S 1099/04; Beschl. v. 23.02.2005 - 13 S 2949/04, jeweils unter Hinweis auf die st. Rspr. des BVerwG).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 11 S 1078/05

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen unanfechtbar ausreisepflichtig …

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  • VG Freiburg, 12.04.2005 - 8 K 1275/03

    Visumsverfahren; Aufenthaltserlaubnis; Ermessensreduzierung

    Besteht kein Rechtsanspruch, richtet sich die gerichtliche Überprüfung einer Ermessensablehnung dagegen nach den Vorschriften des bei Abschluss des Verwaltungsverfahrens geltenden Rechts, mithin des Ausländergesetzes (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.04.2005 - 11 S 2779/04 -, Beschl. v. 09.02.2005 - 11 S 1099/04 - und Beschl. v. 23.02.2005 - 13 S 2949/04 -).
  • VG Sigmaringen, 17.08.2006 - 8 K 2023/04

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Regelausweisung …

    An die Stelle der bisher begehrten Aufenthaltsbefugnis treten insofern die diesen nach Aufenthaltszweck und Sachverhalt (vgl. § 101 Abs. 1 und 2 AufenthG) entsprechenden Aufenthaltstitel (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 13 S 2949/04 - unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • VG Sigmaringen, 17.08.2006 - 8 K 2039/04

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Regelausweisung …

    An die Stelle der bisher begehrten Aufenthaltsbefugnis treten insofern die diesen nach Aufenthaltszweck und Sachverhalt (vgl. § 101 Abs. 1 und 2 AufenthG) entsprechenden Aufenthaltstitel (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 13 S 2949/04 - unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • VG Karlsruhe, 22.07.2005 - 1 K 1559/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären …

    Liegen allerdings Umstände vor, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßen Ermessen entscheiden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 02.07.1992, BVerwGE 90, 276 [BVerwG 02.07.1992 - 5 C 39/90]; VGH Bad.-Württ., B. v. 23.02.2005 - 13 S 2949/04 -).
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