Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 17.05.2016 - 1 WF 105/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG; § 151 FamFG; § 114 Abs. 1 ZPO; § 114 Abs. 2 ZPO
Antrag auf Einrichtung einer Vormundschaft für einen afghanischen Staatsangehörigen; Beantragung der Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge der Eltern; Rückwirkende Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gegenüber einem Minderjährigen - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
FamFG § 76, ZPO §§ 127 Abs. 2, ZPO § 567, FamFG § 60, FamFG § 9 Abs. 1 Nr. 3, FamFG § 151
Minderjährig, verfahrensfähig, Prozessbevollmächtigte, Beschwerderecht, selbständiges Beschwerderecht, Geschäftsfähigkeit, beschränkt geschäftsfähig, Personensorge, Sorgerecht, Rechtsanwalt, Prozessvollmacht, Vollmacht, Kind, Geschäftsbesorgungsvertrag, unbegleitete ... - kanzlei-waldmann-stocker.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Einrichtung einer Vormundschaft für einen afghanischen Staatsangehörigen; Beantragung der Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge der Eltern; Rückwirkende Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gegenüber einem Minderjährigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Göttingen, 01.04.2016 - 49 F 96/16
- OLG Braunschweig, 17.05.2016 - 1 WF 105/16
Papierfundstellen
- InfAuslR 2016, 367
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.05.2021 - XII ZB 34/21
A) In Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach §
Rn. 17 Folge der einem mindestens 14 Jahre alten Minderjährigen als beschränkt Geschäftsfähigem zuerkannten Verfahrensfähigkeit ist, dass dieser selbst einen Rechtsanwalt beauftragen und insoweit auch - bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 76 ff. FamFG - Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen kann (vgl. etwa OLG Braunschweig InfAuslR 2016, 367, 368; OLG Hamburg FamRZ 2018, 105; OLG Düsseldorf FamRZ 2019, 2021, 2022;… Keidel/Sternal FamFG 20. Aufl. § 9 Rn. 16;… MünchKommFamFG/Pabst 3. Aufl. § 9 Rn. 6a; Moelle ZKJ 2020, 7, 11;… Borth/Grandel in Musielak/Borth FamFG 6. Aufl. § 9 Rn. 3;… Zöller/Feskorn ZPO 33. Aufl. § 9 FamFG Rn. 4;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 317/13 - FamRZ 2014, 110 Rn. 7 ff. zu § 275 FamFG).Rn. 19 (1) Teilweise wird der Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG weit ausgelegt und dahin verstanden, dass alle Kindschaftssachen im Sinne des § 151 FamFG (vgl. OLG Braunschweig InfAuslR 2016, 367, 368;… Schulte-Bunert/Weinreich/Schöpflin FamFG 6. Aufl. § 9 Rn. 7; wohl auch OLG Stuttgart FamRZ 2014, 1482, 1483; OLG Düsseldorf FamRZ 2019, 2021, 2022; vgl. auch Burghardt FamRZ 2019, 1029, 1035) und zudem auch Abstammungs- und Adoptionssachen (…vgl. etwa Zöller/Feskorn ZPO 33. Aufl. § 9 FamFG Rn. 4; aA speziell zu Abstammungssachen DIJuF-Rechtsgutachten JAmt 2010, 20, 21) erfasst sein sollen.
- OLG Schleswig, 08.11.2018 - 8 WF 170/18
Verfahrensfähigkeit von Jugendlichen in Kindschaftssachen
Damit ist sie auch für dieses Verfahren verfahrensfähig und kann einen zulässigen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe stellen sowie eine Rechtsanwältin mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen (vgl. zur Verfahrensfähigkeit von minderjährigen Kindern und deren Möglichkeit zur eigenständigen Beauftragung eines Rechtsanwalts ebenso: OLG Hamburg FamRZ 2018, 843 mit krit. Anm. von Rake;… OLG Hamburg FamRZ 2018, 105 juris Rn. 3, jeweils bei Verletzung eines Rechtes nach § 1631 Abs. 2 BGB;… OLG Bremen FamRZ 2017, 1701 juris Rn. 4 für ein Verfahren betreffend die Auswahl eines Vormunds; OLG Braunschweig InfAuslR 2016, 367 juris Rn. 17 für alle Kindschaftssachen nach § 151 FamFG;… OLG Dresden FamRZ 2014, 1042 juris Rn. für einen Fall der Verfahrensfähigkeit nach § 167 Abs. 3 FamFG;… OLG Stuttgart FamRZ 2014, 1482 juris Rn. 9 für ein Verfahren wegen Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern;… Hüßtege, in: Thomas/Putzo ZPO 39. Aufl. § 9 FamFG Rn. 6 unter Hinweis auf OLG Hamm FamRZ 2012, 811 juris Rn. 9 für eine weite Auslegung des § 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG unter Einbeziehung auch von Abstammungssachen;… Borth/Grandel, in: Musielak/Borth FamFG 6. Aufl. § 9 Rn. 3 für den Bezug auf Kindschaftssachen, die die Person des Kindes betreffen;… ebenso Burschel, in: BeckOK FamFG 28. Edition § 9 Rn. 7; vgl. auch BTDrucks. 16/9733, Seite 288: "Die Vorschrift erlaubt ihm [gemeint: ein Kind, dass das 14. Lebensjahr vollendet hat] die eigenständige Geltendmachung materieller Rechte im kindschaftsrechtlichen Verfahren, das seine Person betrifft, ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters."). - OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
Kindeswohlgefährdung wegen Adipositas und Schulabbruch
Soweit hingegen das OLG Braunschweig (Beschluss vom 17.05.2016, Az. 1 WF 105/16) sowie Jacoby (…in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG-Kommentar, 2. Auflage 2013, Rn. 9 zu § 9 FamFG) pauschal eine Verfahrensfähigkeit des Jugendlichen in Verfahren gemäß § 1666 BGB annehmen, erfolgt dies ohne Angabe einer Begründung.
- OLG Hamburg, 02.05.2017 - 12 WF 70/17
Familiengerichtliches Verfahrens wegen Gefährdung des Kindeswohls: …
Es kann hier dahin stehen, ob die Verfahrensfähigkeit Minderjähriger nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG alle Kindschaftssachen gemäß § 151 FamFG umfasst (so OLG Braunschweig, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 1 WF 105/16 -, Rn. 18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 11 WF 271713, beide Entscheidungen zitiert nach juris) und somit auch in Verfahren zur Personensorge nach § 1666 BGB stets die Verfahrensfähigkeit Minderjähriger anzunehmen ist oder die Verfahrensfähigkeit nur in solchen Kindschaftsverfahren besteht, in denen es um die Durchsetzung konkreter subjektiver Rechte, wie die eines Umgangsrechts (§ 1684 Abs. 1 BGB) bzw. das Widerspruchsrecht bei Übertragung der elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB geht (vgl. Heise, Verfahrensfähigkeit des Kindes in personenbezogenen Verfahren nach dem FamFG, FamRZ 2009, 85, 87). - OLG Hamburg, 29.12.2017 - 12 WF 111/17
Umgangsverfahren: Verfahrenskostenhilfe für ein vierzehnjähriges Kind im …
Es kann hier dahin stehen, ob die Verfahrensfähigkeit Minderjähriger nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG alle Kindschaftssachen gemäß § 151 FamFG umfasst (so OLG Braunschweig, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 1 WF 105/16 -, Rn. 18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 11 WF 271713, beide Entscheidungen zitiert nach juris) und somit auch in Verfahren auf Herausgabe nach § 1632 Abs. 1 BGB bzw. bei Umgangsausschluss stets die Verfahrensfähigkeit Minderjähriger anzunehmen ist oder die Verfahrensfähigkeit nur in solchen Kindschaftsverfahren besteht, in denen es um die Durchsetzung konkreter subjektiver Rechte, wie die eines Umgangsrechts (§ 1684 Abs. 1 BGB) bzw. das Widerspruchsrecht bei Übertragung der elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB geht (vgl. Heise, Verfahrensfähigkeit des Kindes in personenbezogenen Verfahren nach dem FamFG, FamRZ 2009, 85, 87). - OLG Brandenburg, 05.08.2021 - 13 WF 81/21
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Jugendlichen zur Rechtsverfolgung …
Auch wenn ein minderjähriges Kind grundsätzlich weder einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Rechtsanwalt schließen noch diesem Verfahrensvollmacht erteilen kann, muss aufgrund des Sinns und Zwecks von § 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG eine beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger dahingehend angenommen werden, dass sie in Angelegenheiten, für die sie verfahrensfähig sind, einen Rechtsanwalt wirksam mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen und in diesem Rahmen selbst für die Verfahrensführung Verfahrenskostenhilfe beantragen können (OLG Frankfurt, BeckRS 2020, 40266; OLG München, FamRZ 2019, 1706; OLG Schleswig, BeckRS 2018, 48075; OLG Hamburg, FamRZ 2018, 843; OLG Braunschweig, BeckRS 2016, 17960; OLG Bremen, BeckRS 2016, 120484;… MüKo FamFG/Pabst, 3. Aufl. 2018 § 9 FamFG Rn. 6a).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".