Rechtsprechung
| BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Abschiebungsanordnung gegen islamistischen Gefährder in die Türkei
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 11 Abs 5 AufenthG, § 54 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 58a AufenthG, § 60 Abs 8 S 1 AufenthG
Abschiebungsanordnung gegen islamistischen Gefährder in die Türkei - Wolters Kluwer
Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Anordnung der Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen in die Türkei; Selbstständige ausländerrechtliche Maßnahme der Gefahrenabwehr; Erforderliche besondere Gefahrenlage auf Grundlage einer auf Tatsachen gestützten ...
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Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Anordnung der Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen in die Türkei; Selbstständige ausländerrechtliche Maßnahme der Gefahrenabwehr; Erforderliche besondere Gefahrenlage auf Grundlage einer auf Tatsachen gestützten ...
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Abschiebungsanordnung gegen islamistischen Gefährder in die Türkei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abschiebung islamistischer Gefährder in die Türkei
Papierfundstellen
- InfAuslR 2018, 124
Wird zitiert von ... (104) Zitiert selbst (27)
- BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 3.17
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Abschiebungsanordnungen gegen zwei …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17
Rn. 9 Diese Regelung ist formell und materiell verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - juris und vom 26. Juli 2017 - 2 BvR 1606/17 - juris; BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 16).In diesem Sinne richten sich auch Gewaltanschläge gegen Unbeteiligte zum Zwecke der Verbreitung allgemeiner Unsicherheit gegen die innere Sicherheit des Staates (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 21).
Erfasst sind grundsätzlich auch Zwischenstufen lose verkoppelter Netzwerke, (virtueller oder realer) Kommunikationszusammenhänge oder "Szeneeinbindungen", die auf die Realitätswahrnehmung einwirken und die Bereitschaft im Einzelfall zu wecken oder zu fördern geeignet sind (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 22).
Da es um die Verhinderung derartiger Straftaten geht, ist es nicht erforderlich, dass mit deren Vorbereitung oder Ausführung in einer Weise begonnen wurde, die einen Straftatbestand erfüllt und etwa bereits zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen geführt hat (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 23).
Die mit dieser Ausgestaltung des Verfahrens verbundenen Abweichungen gegenüber einer Ausweisung lassen sich nur mit einer direkt vom Ausländer ausgehenden terroristischen und/oder dem gleichzustellenden Bedrohungssituation für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 24).
Eine Abschiebungsanordnung ist daher schon dann möglich, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte ein beachtliches Risiko dafür besteht, dass sich eine terroristische Gefahr und/oder eine dem gleichzustellende Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik in der Person des Ausländers jederzeit aktualisieren kann, sofern nicht eingeschritten wird (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 25).
Angesichts der Schwere aufenthaltsbeendender Maßnahmen ist eine Verlagerung der Eingriffsschwelle in das Vorfeldstadium dagegen verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar, wenn nur relativ diffuse Anhaltspunkte für mögliche Gefahren bestehen, etwa allein die Erkenntnis, dass sich eine Person zu einem fundamentalistischen Religionsverständnis hingezogen fühlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 26.).
Vielmehr genügt angesichts der besonderen Gefahrenlage, der § 58a AufenthG durch die tatbestandliche Verselbstständigung begegnen soll, dass sich aus den festgestellten Tatsachen ein beachtliches Risiko dafür ergibt, dass die von einem Ausländer ausgehende Bedrohungssituation sich jederzeit aktualisieren und in eine konkrete terroristische Gefahr und/oder eine dem gleichzustellende Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland umschlagen kann (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 27).
Dabei kann sich - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - in der Gesamtschau ein beachtliches Risiko, das ohne ein Einschreiten jederzeit in eine konkrete Gefahr umschlagen kann, auch schon daraus ergeben, dass sich ein im Grundsatz gewaltbereiter und auf Identitätssuche befindlicher Ausländer in besonderem Maße mit dem radikal-extremistischen Islamismus in seinen verschiedenen Ausprägungen bis hin zum ausschließlich auf Gewalt setzenden jihadistischen Islamismus identifiziert, über enge Kontakte zu gleichgesinnten, möglicherweise bereits anschlagsbereiten Personen verfügt und sich mit diesen in "religiösen" Fragen regelmäßig austauscht (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 28).
Der hohe Rang der geschützten Rechtsgüter und die Eilbedürftigkeit der Entscheidung erfordern ebenfalls keine Einschätzungsprärogative der Behörde (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 29).
Rn. 72 cc) Auch bei unterstellter Anwendbarkeit der Richtlinie 2008/115/EG musste dem Antragsteller keine Frist zur freiwilligen Ausreise eingeräumt werden, da von ihm eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die nationale Sicherheit ausgeht (Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2008/115/EG; vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 35).
- BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17
Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus; …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17
Besondere atypische Umstände, die hier eine Anhörung ohne Gefährdung des Zwecks der Abschiebungsanordnung oder zumindest eine eingehendere Begründung der Ermessensentscheidung für den Verzicht auf eine Anhörung erfordert hätten, liegen nicht vor (…BVerwG, Beschlüsse vom 31. Mai 2017 - 1 VR 4.17 - juris Rn. 13 und vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - NVwZ 2017, 1531 Rn. 17).Soweit eine Anhörung zumindest im zeitlichen Zusammenhang mit der Bekanntgabe angezeigt sein sollte (offenlassend Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - NVwZ 2017, 1531 Rn. 22), ist hier auf die Einlassungen des Antragstellers im Rahmen des Abschiebehaftverfahrens hinzuweisen, die dem Antragsgegner zeitnah zur Kenntnis gebracht und gewürdigt worden sind (s. Vermerk vom 23. Oktober 2017, Bl. 451 f. Verwaltungsvorgang).
Mit der grundsätzlichen Entbehrlichkeit einer Anhörung vor Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG wird u.a. bezweckt zu verhindern, dass sich die vorausgesetzte besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder terroristische Gefahr (die hier auch tatsächlich besteht, s.u.), in der Zwischenzeit realisiert (BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - NVwZ 2017, 1531 Rn. 21).
- BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17
Eine Gewissensentscheidung in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine sittliche Entscheidung, die der Kriegsdienstverweigerer innerlich als für sich bindend erfährt und gegen die er nicht handeln kann, ohne in schwere Gewissensnot zu geraten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 = juris Rn. 9 …und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 81, 239 = juris Rn. 11 f.).Abgesehen davon, dass dies den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an die Glaubhaftmachung einer Gewissensentscheidung gegen das Töten von Menschen im Krieg zu stellenden Anforderungen nicht genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 = juris Rn. 12), wird diese Behauptung auch durch die auf den beschlagnahmten Datenträgern vorgefundenen zahlreichen Aufnahmen, insbesondere von Maschinengewehren und Pistolen, Hinrichtungen und getöteten Kämpfern, sowie die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung und bei Verkehrskontrollen beim Antragsteller sichergestellten Waffen widerlegt.
- EuGH, 08.12.2011 - C-371/08
Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17
Damit kann der Aufenthalt des Antragstellers nur unter den Voraussetzungen des Art. 14 ARB 1/80 beendet werden, d.h. sein persönliches Verhalten muss gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt und die Aufenthaltsbeendigung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - C-371/08 [ECLI:EU:C:2011:809], Ziebell - NVwZ 2012, 422 Rn. 80 ff.).Das nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu erfüllende Erfordernis einer gegenwärtigen "konkreten Gefährdung" der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - C-371/08 - NVwZ 2012, 422 Rn. 84 f.) bedeutet, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht auf vergangenes strafbares Verhalten gestützt werden dürfen, sondern gegenwärtig noch eine konkrete Bedrohung für hochrangige Rechtsgüter vorliegen muss.
- BVerwG, 11.09.2017 - 1 A 7.17
Antrag auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bundesverwaltungsgericht …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17
Aus der Antwort des Auswärtigen Amtes vom 5. September 2017 auf Fragen des Senats in dem Verfahren 1 A 7.17 - als Erkenntnismittel in das hiesige Verfahren eingeführt - ergibt sich, dass sich im Februar 2017 nach Angaben des türkischen Justizministeriums insgesamt 498 ausländische "IS"-Anhänger in türkischen Haftanstalten befunden haben sollen, davon 470 in Untersuchungshaft und 28 im Strafvollzug.Amnesty International hat auf eine Anfrage des Senats in dem Verfahren 1 A 7.17 mit Schreiben vom 29. August 2017 - als Erkenntnismittel in das hiesige Verfahren eingeführt - mitgeteilt, sie verfügten über keine eigenen Erkenntnisse darüber, in welchem Ausmaß, mit welcher Konsequenz und ab welchem Grad der Unterstützungsaktivität "IS"-Anhänger in der Türkei verfolgt würden.
- BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17
Das schließt den Schutz vor Einwirkungen durch Gewalt und Drohungen mit Gewalt auf die Wahrnehmung staatlicher Funktionen ein (BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 = juris Rn. 17).Wesentliche Kriterien können insbesondere aus der Definition terroristischer Straftaten in Art. 2 Abs. 1 Buchst. b des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus vom 9. Dezember 1999 (BGBl. 2003 II S. 1923), aus der Definition terroristischer Straftaten auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft im Beschluss des Rates Nr. 2002/475/JI vom 13. Juni 2002 (ABl. L 164 S. 3) sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates Nr. 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vom 27. Dezember 2001 (ABl. L 344 S. 93) gewonnen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).
- EuGH, 11.12.2014 - C-249/13
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör von …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind Grundrechte wie das Recht auf Beachtung der Verteidigungsrechte aber nicht schrankenlos gewährleistet, sondern können Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen, die mit der fraglichen Maßnahme verfolgt werden, und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - C-249/13 [ECLI:EU:C:2014:2431], Boudjlida - Rn. 43).Dabei ist auch das Ziel der Richtlinie, nämlich die wirksame Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger in ihr Herkunftsland, zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - C-249/13 - Rn. 45).
- EuGH, 05.11.2014 - C-166/13
Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17
Dieses gilt aber als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts (vgl. näher EuGH, Urteil vom 5. November 2014 - C-166/13 [ECLI:EU:C:2014:2336], Mukarubega - Rn. 40 - 45).Ausreichend ist vielmehr, wenn der Betroffene die Möglichkeit hatte, seinen Standpunkt zur Rechtswidrigkeit seines Aufenthalts und solche Gründe sachdienlich und wirksam vorzutragen, die es nach dem nationalen Recht rechtfertigen können, dass die Behörde vom Erlass einer Rückkehrentscheidung absieht (vgl. EuGH, Urteil vom 5. November 2014 - C-166/13).
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17
Der Schutz der Allgemeinheit vor Terroranschlägen gehört zu den wichtigsten öffentlichen Aufgaben und kann auch sehr weitreichende Eingriffe in die Rechte Einzelner rechtfertigen (BVerfG, Urteil vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/09 u.a. - BVerfGE 141, 220 Rn. 96, 132; Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73 - BVerfGE 35, 382 ). - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17
Der Schutz der Allgemeinheit vor Terroranschlägen gehört zu den wichtigsten öffentlichen Aufgaben und kann auch sehr weitreichende Eingriffe in die Rechte Einzelner rechtfertigen (BVerfG…, Urteil vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/09 u.a. - BVerfGE 141, 220 Rn. 96, 132; Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73 - BVerfGE 35, 382 ). - BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17
Gerichtliche Sachaufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr in …
- BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17
Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern
- EGMR, 12.06.2012 - 42730/05
SAVDA v. TURKEY
- OVG Sachsen, 07.04.2016 - 3 A 557/13
Türkei; Asyl; Flüchtling; PKK; Sippenhaft; Wehrdienst; Gruppenverfolgung; legale …
- BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90
Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung - …
- BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Schwere Gewissensnot
- BVerwG, 30.08.2017 - 1 VR 5.17
"Islamischer Staat"; "Jihad"; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot; …
- VGH Hessen, 05.02.2016 - 9 B 16/16
ABWÄGUNG; AUSWEISUNG; AUSWEISUNGSINTERESSE; BLEIBEINTERESSE; GEBUNDENE …
- EuGH, 10.07.2014 - C-138/13
Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen …
- BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16
Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden
- BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die …
- BVerwG, 21.03.2017 - 1 VR 1.17
Abschiebungsanordnung; Gefährder (Funktionstyp Akteur); Islamischer Staat; …
- BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10
Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung; …
- BVerwG, 31.05.2017 - 1 VR 4.17
Abschiebungsanordnung gegen einen der radikal-islamistischen Szene zuzuordnenden …
- BVerfG, 26.07.2017 - 2 BvR 1606/17
Nichtannahmebeschluss: Abschiebung eines aus Dagestan stammenden "Gefährders" gem …
- BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 7.17
Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern
- EuGH, 07.11.2013 - C-225/12
Demir - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 13 …
- BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17
Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung …
Rn. 9 Mit Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 VR 12.17 - hat der Senat einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt.Rn. 11 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten der Verfahren BVerwG 1 VR 12.17, 1 VR 4.18 und 1 VR 9.18 , die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (MI), die Ausländerakte des Klägers (AA), die beigezogenen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Flensburg zum Strafverfahren 107 Js 12051/17 sowie - teilweise als Bestandteil der vorgenannten Ermittlungsakten - die Akten des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein.
Der Beklagte hat sein Ermessen mit Schriftsätzen vom 7. November 2017 (zum Verfahren 1 VR 12.17 ) und vom 13. August 2018 in Verbindung mit der dazu in der mündlichen Verhandlung erfolgten Klarstellung in mehrfacher Hinsicht ergänzt.
- VG Augsburg, 25.07.2018 - Au 6 K 18.30234
Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für einen der …
Rn. 64 Selbst wenn jedoch vorliegend für den Fall einer künftigen, erst nach der Rückkehr des Klägers in die Türkei erklärten Wehrdienstverweigerung eine Bestrafung nicht ausgeschlossen wäre, mithin ein erst künftig zu erwartendes Geschehen in die Betrachtung einbezogen würde, für das bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung ein Kausalverlauf in Gang gesetzt worden ist, der bei ungehindertem Ablauf zwingend zur Annahme der tatsächlichen Voraussetzungen für einen Schutzanspruch führen würde (als Maßstab bei BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87), würde keine Verfolgung vorliegen:.Die Heranziehung zum Wehrdienst und die Bestrafung wegen seiner Verweigerung stellen daher keine politische Verfolgung dar (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 86 m.w.N.;… auch VG München, B.v. 5.4.2018 - M 1 S 17.46575 - juris Rn. 13 m.w.N.).
Rn. 73 Zwar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für das türkische System, das keinen Ersatzdienst und kein Verfahren vorsieht, in dem dargelegt werden kann, ob die Voraussetzungen einer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen vorliegen, eine Verletzung der von Art. 9 EMRK garantierten Gewissensfreiheit angenommen, weil es keinen gerechten Ausgleich zwischen dem allgemeinen Interesse der Gesellschaft und jenem von Wehrdienstverweigern trifft (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 unter Verweis auf EGMR, U.v. 12.6.2012 - 42730/05), Eine Verletzung von Art. 9 EMRK setzt aber voraus, dass der Betroffene glaubhaft machen kann, dass er den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert.
Sie muss absolut sein und darf nicht situationsbezogen ausfallen (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 m.w.N.).
Es ist für das Verwaltungsgericht glaubhaft, dass der Kläger den Wehrdienst in den türkischen Streitkräften ablehnt und dafür individuelle Motive hat; eine absolute und nicht situationsbezogen ausfallende Gewissensentscheidung gegen das Töten von Menschen im Krieg und damit die eigene Beteiligung an jeder Waffenanwendung (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 m.w.N.), liegt darin aber nicht.
- VG Magdeburg, 19.02.2019 - 11 A 8/18
Asylklage in der Türkei wegen Verfolgung eines kurdischstämmigen …
Rn. 67 (BVerwG, Beschluss vom 16.01.2018 - 1 VR 12/17 - Rn. 87, juris), läge keine Verfolgung vor.Die Heranziehung zum Wehrdienst und die Bestrafung wegen seiner Verweigerung stellen daher keine politische Verfolgung dar (BVerwG, Beschluss vom 16.01.2018, - 1 VR 12/17 - Rn. 86 m.w.N., juris.; VG München…, Beschluss vom 05.04.2018 - M 1 S 17.46575 - Rn. 13 m.w.N.;… VG Augsburg, a.a.O., Rn. 49, juris).
Rn. 76 Zwar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für das türkische System, das keinen Ersatzdienst und kein Verfahren vorsieht, in dem dargelegt werden kann, ob die Voraussetzungen einer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen vorliegen, eine Verletzung der von Art. 9 EMRK garantierten Gewissensfreiheit angenommen, weil es keinen gerechten Ausgleich zwischen dem allgemeinen Interesse der Gesellschaft und jenem von Wehrdienstverweigern trifft (BVerwG, Beschluss, vom 16.01.2018 - 1 VR 12/17 - Rn. 87 unter Verweis auf EGMR, Urteil vom 12.06.2012 - 42730/05 -, juris).
Sie muss absolut sein und darf nicht situationsbezogen ausfallen (BVerwG, Beschluss vom 16.01.2018 - 1 VR 12/17 - Rn. 87 m.w.N., juris).
Rn. 83 Es kann für den Kläger zwar unterstellt werden, dass er den Wehrdienst in den türkischen Streitkräften ablehnt und dafür individuelle Motive hat; eine absolute und nicht situationsbezogen ausfallende Gewissensentscheidung gegen das Töten von Menschen im Krieg und damit die eigene Beteiligung an jeder Waffenanwendung (BVerwG, Beschluss vom 16.01.2018 - 1 VR 12/17 - Rn. 87 m.w.N., juris) liegt darin aber gerade nicht.
- VG Augsburg, 04.09.2018 - Au 6 K 18.30727
Wehrdienstentziehung eines kurdischen Volkszugehörigen führt nicht zum Erfolg der …
Rn. 44 Selbst wenn jedoch vorliegend für den Fall einer künftigen, erst nach der Rückkehr des Klägers in die Türkei erklärten Wehrdienstverweigerung eine Bestrafung nicht ausgeschlossen wäre, mithin ein erst künftig zu erwartendes Geschehen in die Betrachtung einbezogen würde, für das bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung ein Kausalverlauf in Gang gesetzt worden ist, der bei ungehindertem Ablauf zwingend zur Annahme der tatsächlichen Voraussetzungen für einen Schutzanspruch führen würde (als Maßstab bei BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87), würde keine Verfolgung vorliegen:.Die Heranziehung zum Wehrdienst und die Bestrafung wegen seiner Verweigerung stellen daher keine politische Verfolgung dar (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 86 m.w.N.;… auch VG München, B.v. 5.4.2018 - M 1 S 17.46575 - juris Rn. 13 m.w.N.).
Rn. 53 Zwar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für das türkische System, das keinen Ersatzdienst und kein Verfahren vorsieht, in dem dargelegt werden kann, ob die Voraussetzungen einer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen vorliegen, eine Verletzung der von Art. 9 EMRK garantierten Gewissensfreiheit angenommen, weil es keinen gerechten Ausgleich zwischen dem allgemeinen Interesse der Gesellschaft und jenem von Wehrdienstverweigern trifft (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 unter Verweis auf EGMR, U.v. 12.6.2012 - 42730/05), Eine Verletzung von Art. 9 EMRK setzt aber voraus, dass der Betroffene glaubhaft machen kann, dass er den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert.
Sie muss absolut sein und darf nicht situationsbezogen ausfallen (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 m.w.N.).
Es ist für das Verwaltungsgericht glaubhaft, dass der Kläger den Wehrdienst in den türkischen Streitkräften ablehnt und dafür individuelle Motive hat; eine absolute und nicht situationsbezogen ausfallende Gewissensentscheidung gegen das Töten von Menschen im Krieg und damit die eigene Beteiligung an jeder Waffenanwendung (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 m.w.N.), liegt darin aber nicht.
- VG Gießen, 07.06.2018 - 4 L 6810/17
Abschiebungsandrohung in die Türkei für verurteilten Anhänger des Islamischen …
Im Übrigen sieht auch das Bundesverwaltungsgericht keine erheblich Rückkehrgefahr für den Antragsteller (Beschluss vom 22.05.2018,1 VR 3.18 ; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16.01.2018,1 VR 12/17), wenngleich es die Rückführung un ter den Vorbehalt einer türkischen Zusicherung stellt, woraus sich für das hier zu ent scheidende Verfahren ebenfalls Konsequenzen ergeben. - OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2022 - 2 B 16.19
Asylrecht: Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei (verneint); …
Rn. 43 (2) Die Heranziehung zum Wehrdienst in der Türkei stellt keine Form politischer Verfolgung dar, da sie allgemein gegenüber allen männlichen Staatsangehörigen ausgeübt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 VR 12/17 - juris Rdn. 86 m.w.N.).Sie muss absolut sein und darf nicht situationsbezogen ausfallen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 VR 12.17 -, juris Rdn. 87).
- VG München, 29.07.2026 - M 33 K 24.30610
Asyl, Türkei, Kurde, Abweisend, Wehrdienst, Erwägungsgrund 38 StatusVO, EWG 38 …
Die Wehrpflicht in der Türkei wird allgemein gegenüber allen männlichen Staatsangehörigen ausgeübt und stellt für sich genommen daher keine flüchtlingsrechtliche Verfolgung dar (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 86;… SächsOVG, U.v. 7.4.2016 - 3 A 557/13.A - juris Rn. 33;… VGH BW, U.v. 17.11.2022 - 13 S 3741/20 - juris Rn. 97).Rn. 101 Eine Gewissensentscheidung im Zusammenhang der Wehrdienstverweigerung ist eine sittliche Entscheidung, die der Kriegsdienstverweigerer innerlich als für sich bindend erfährt und gegen die er nicht handeln kann, ohne in schwere Gewissensnot zu geraten (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 m.w.N.).
Eine solche Entscheidung muss absolut sein und darf nicht situationsbezogen ausfallen (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 m.w.N.).
- VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Gruppenverfolgung
Selbst wenn jedoch vorliegend für den Fall einer künftigen, erst nach der Rückkehr des Klägers in die Türkei erklärten Wehrdienstverweigerung eine Bestrafung nicht ausgeschlossen wäre, mithin ein erst künftig zu erwartendes Geschehen in die Betrachtung einbezogen würde, für das bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung ein Kausalverlauf in Gang gesetzt worden ist, der bei ungehindertem Ablauf zwingend zur Annahme der tatsächlichen Voraussetzungen für einen Schutzanspruch führen würde (als Maßstab bei BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87), würde keine Verfolgung vorliegen:.Zwar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für das türkische System, das keinen Ersatzdienst und kein Verfahren vorsieht, in dem dargelegt werden kann, ob die Voraussetzungen einer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen vorliegen, in der Vergangenheit eine Verletzung der von Art. 9 EMRK garantierten Gewissensfreiheit angenommen, weil es keinen gerechten Ausgleich zwischen dem allgemeinen Interesse der Gesellschaft und jenem von Wehrdienstverweigern trifft (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 unter Verweis auf EGMR, U.v. 12.6.2012 - 42730/05).
Sie muss absolut sein und darf nicht situationsbezogen ausfallen (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 m.w.N.).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat für das türkische System, das keinen Ersatzdienst und kein Verfahren vorsieht, in dem dargelegt werden kann, ob die Voraussetzungen einer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen vorliegen, eine Verletzung der von Art. 9 EMRK garantierten Gewissensfreiheit angenommen, weil es keinen gerechten Ausgleich zwischen dem allgemeinen Interesse der Gesellschaft und jenem von Wehrdienstverweigern trifft (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 unter Verweis auf EGMR, U.v. 12.6.2012 - 42730/05; siehe hierzu ausführlich oben).
- VG Schleswig, 25.07.2024 - 10 A 234/24
Asylfolgeantrag Türkei Kein Familienflüchtlingsschutz für einen bei …
Rn. 33 Die Heranziehung zum Wehrdienst in der Türkei als solche stellt keine Form politischer Verfolgung dar, da sie allgemein gegenüber allen männlichen Staatsangehörigen ausgeübt wird (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 VR 12.17 - juris Rn. 86 m. w. N.; OVG Bautzen…, Beschluss vom 3. Februar 2020 - 3 A 60/20.A - juris Rn. 10).Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat für das türkische System, das keinen Ersatzdienst und kein Verfahren vorsieht, in dem dargelegt werden kann, ob die Voraussetzungen einer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen vorliegen, eine Verletzung der von Art. 9 EMRK garantierten Gewissensfreiheit angenommen, weil es keinen gerechten Ausgleich zwischen dem allgemeinen Interesse der Gesellschaft und jenem von Wehrdienstverweigern trifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 VR 12.17 -, juris Rn. 87; BVerwG…, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 A 3.18 -, juris Rn. 110; jeweils unter Verweis auf EGMR, Urteil vom 12. Juni 2012 - 42730/05 -).
Eine Gewissensentscheidung in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine sittliche, an den Kategorien "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die der Kriegsdienstverweigerer innerlich als für sich bindend erfährt und gegen die er nicht handeln kann, ohne in schwere Gewissensnot zu geraten (BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 VR 12.17 -, juris Rn. 87 m. w. N.).
Sie muss absolut sein und darf nicht situationsbezogen ausfallen (BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 VR 12.17 -, juris Rn. 87 m. w. N.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2026 - A 13 S 305/26
Türkei: abgelehnte Gefahr der Gruppenverfolgung von Kurden, Aleviten und …
Rn. 86 Im Übrigen ist nicht davon auszugehen, dass der Kläger durch die fehlende Möglichkeit der Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen und die daraus folgende Bestrafung wegen Militärdienstentziehung in seinem Recht aus Artikel 9 EMRK verletzt wird (hierzu vgl. BVerwG…, Urteil vom 06.02.2019 a. a. O. Rn. 110; Beschluss vom 16.01.2018 - 1 VR 12.17 - juris Rn. 87; OVG Bremen…, Beschluss vom 26.08.2025 - 1 LA 47/25 - juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 07.10.2022 - OVG 2 B 16.19 - juris Rn. 45).Rn. 92 e. Auch die Heranziehung zum Wehrdienst in der Türkei als solche ist keine Form politischer Verfolgung, da sie allgemein gegenüber allen männlichen Staatsangehörigen ausgeübt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.01.2018 a. a. O. Rn. 86 m. w. N.;… Urteil des Senats vom 17.11.2022 a. a. O. Rn. 97; OVG Saarland…, Beschluss vom 08.02.2024 a. a. O. Rn. 41; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 07.10.2022 a. a. O. Rn. 43).
- VG Berlin, 25.06.2025 - 41 L 307.25
- OVG Bremen, 18.09.2024 - 2 LB 316/22
Ausweisung eines Imam - Al-Nusra; Al-Qaida; Antisemitismus; Ausweisung; …
- VGH Bayern, 08.04.2024 - 11 B 20.30362
Keine Zuerkennung von Flüchtlings- und subsidiärem Schutz für vor Kriegsbeginn …
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - A 13 S 3741/20
Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei - Keine Verfolgung wegen …
- VG Augsburg, 12.03.2019 - Au 6 K 17.33883
Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei
- VG Ansbach, 23.12.2024 - AN 4 K 23.30183
Erfolglose Asylklage eines Kurden aus der Türkei
- VG Augsburg, 14.11.2018 - Au 6 K 17.33209
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen kurdischer Volkszugehörigkeit
- VG Schwerin, 03.04.2025 - 15 A 3516/24
- VG Aachen, 27.04.2018 - 6 K 6072/17
Türkei; Militärdienst; Musterung; Kriegsdienstverweigerung; …
- VGH Baden-Württemberg, 18.08.2021 - A 3 S 271/19
Asylverfahren Syrien; richterliche Überzeugungsbildung bezüglich der Verfolgung …
- VG Augsburg, 19.11.2019 - Au 6 K 17.34205
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen türkischen Kurden
- VG Köln, 05.03.2026 - 22 K 6474/23
- VG Darmstadt, 20.03.2025 - 8 K 2055/19
- VG Köln, 09.02.2023 - 15 K 3428/19
- VG Würzburg, 22.06.2026 - W 8 K 25.30008
Türkei, Kurde, neue Rechtslage, Diskriminierung wegen kurdischer …
- VG Augsburg, 17.12.2019 - Au 6 K 17.35166
Kein Anspruch auf Asylanerkennung oder subsidiären Schutz
- VG Augsburg, 06.06.2018 - Au 6 K 18.30744
Verbot der Abschiebung in die Türkei
- OVG Saarland, 08.02.2024 - 2 A 210/22
Asylverfahren; Wehrpflicht in der Türkei; Kurde
- BVerwG, 12.07.2018 - 1 VR 4.18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich Vollziehung der Abschiebung eines …
- VG Würzburg, 20.11.2024 - W 8 S 24.32244
Türkei, Kurde, Sofortverfahren, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, …
- VG Würzburg, 20.04.2026 - W 8 K 24.32115
Türkei, Kurde, Konfessionslosigkeit, Diskriminierung wegen kurdischer …
- VG Saarlouis, 31.07.2019 - 6 K 313/18
Asylverfahren; Verfolgung von HDP-Mitgliedern; Wehrdienstpflicht für Kurden
- VG Wiesbaden, 20.04.2021 - 3 K 3683/17
Türkei: Klage abgewiesen; keine Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz …
- VG Augsburg, 22.07.2020 - Au 6 K 19.30085
Verfahren wegen Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG Saarlouis, 21.11.2018 - 6 K 1091/17
Türkei: Weiterhin keine Gruppenverfolgung von Kurden; jedenfalls Schutz im Westen …
- VG Magdeburg, 10.09.2018 - 7 A 159/16
Türkei: Die verschärfte Lage in der Türkei reicht für die Annahme, dass nunmehr …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2023 - 4 LB 466/20
Allgemeine Haftbedingungen in der Ukraine; Rückkehrgefährdung eines ukrainischen …
- VG München, 09.10.2019 - M 1 K 17.39717
Verweigerung des Wehrdienstes durch einen kurdischen Volkszugehörigen in der …
- VG Augsburg, 01.09.2020 - Au 6 K 19.30565
Keine Schutzgewähr wegen Wehrdienstentziehung bei türkischem Asylbewerber …
- VG Augsburg, 11.02.2026 - Au 6 K 25.36972
Klage gegen einen als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylantrag einer …
- OVG Thüringen, 18.05.2022 - 4 EO 161/22
Ausweisung eines illegal eingereisten Ausländers wegen Terrorismusverdachts; …
- VG Aachen, 14.10.2019 - 6 K 2176/18
Türkei:kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.
- VG Hamburg, 16.11.2023 - 1 A 4849/21
Erfolglose Klage eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer …
- VG Würzburg, 04.03.2024 - W 7 K 23.30458
Asyl, Russische Föderation: Anspruch auf subsidiären Schutz wegen drohender …
- VG München, 07.02.2025 - M 15 K 24.30824
Türkei: Kein Flüchtlingsschutz wegen Wehrpflicht
- VG Augsburg, 09.11.2020 - Au 4 K 19.31816
Erfolglose Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer …
- VG Hamburg, 19.11.2025 - 17 A 4257/24
- VG Saarlouis, 30.07.2025 - 6 K 1383/24
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.2021 - A 3 S 280/19
K. gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VGH Baden-Württemberg, 18.08.2021 - A 3 S 277/19
Syrien: Berufung der Beklagten erfolgreich; Klage abgewiesen. Kein Anspruch auf …
- VG Wiesbaden, 09.09.2026 - 7 K 593/25
Asyl; Herkunftsland Türkei; Wehrdienst; Ehe mit Deutscher
- VG Hannover, 25.10.2024 - 3 B 3704/22
- VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17
Türkei: § 60 Abs. 5 AufenthG; bestehender Anspruch auf nationales …
- VG Augsburg, 12.02.2019 - Au 6 K 18.31913
Wiederaufgreifen eines in Griechenland abgeschlossenen Asylverfahrens
- BVerwG, 08.08.2018 - 1 VR 9.18
Schutzwürdigkeit einer familiären Beziehung auch durch das Bestehen oder …
- VG Hamburg, 22.11.2021 - 13 A 1785/19
Zur Frage der Gruppenverfolgung von Kurden und der Asylrelevanz einer …
- VG Berlin, 29.01.2026 - 35 L 808.25
Asylrecht (Türkei): Auslegung als Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens im …
- VG Augsburg, 27.08.2019 - Au 6 K 17.34088
Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots - politische …
- VG Köln, 08.02.2023 - 22 K 4714/20
- VG Wiesbaden, 22.04.2021 - 3 K 4399/17
Türkei: Klage abgewiesen; widersprüchliches und substanzarmes Vorbringen; keine …
- VG Saarlouis, 25.02.2025 - 6 K 381/23
Dorfschützersystem in der Türkei; Rekrutierungspraxis (Zwangsrekrutierungen); …
- VG Würzburg, 09.01.2025 - W 7 S 24.32669
Asyl, Russische Föderation, Wehrpflicht, Häusliche Gewalt
- VG Aachen, 02.08.2019 - 6 K 15/18
Asyl, Türkei, Wehrdienst, Kurden, Aleviten, unglaubhaft, PTBS, Herzerkrankung
- VG Köln, 09.07.2025 - 22 K 5519/22
- VG Hannover, 11.05.2023 - 12 A 414/19
Abschiebungsandrohung; Abstandnehmen; Abwägung; Anknüpfungstatsache; …
- VG Hannover, 04.10.2022 - 12 A 4490/20
Abwägung; Assoziationsabkommen; Ausweisung; Ausweisungsschutz; Grundinteresse der …
- VG Minden, 18.02.2026 - 6 K 2333/24
- VG Augsburg, 04.12.2019 - Au 6 K 17.34969
Erfolgloser Asylantrag eines türkischen Kurden wegen Wehrdienstentziehung
- VG Berlin, 25.02.2025 - 20 K 396.23
- VG Meiningen, 16.03.2023 - 1 K 545/22
Syrien: Flüchtlingseigenschaft aufgrund von Desertion vom aktiven Militärdienst …
- VG Berlin, 21.11.2025 - 39 K 236.25
- VG Bremen, 27.08.2025 - 4 K 608/25
- VG Arnsberg, 21.05.2025 - 10 K 416/19
- VG Würzburg, 03.04.2023 - W 7 K 22.30897
Russische Föderation: Keine Flüchtlingseigenschaft bzw. subsidiärer Schutz für …
- VG Magdeburg, 03.06.2021 - 7 A 607/20
Türkei: wirksamer staatlicher Schutz vor Ehrenmorden
- VG Aachen, 11.11.2019 - 6 K 1417/19
Asyl; Türkei; unglaubhaft; Beweisanträge; Gegenvorstellung
- VG Augsburg, 21.01.2019 - Au 6 S 19.30006
Aufklärungspflicht bei ambivalenter Menschenrechtslage
- OVG Bremen, 26.08.2025 - 1 LA 47/25
Gewissensentscheidung; Jesiden; Wehrdienstentziehung in der Türkei; …
- VG Minden, 20.01.2026 - 6 K 2239/24
- VG München, 01.04.2025 - M 15 K 24.32449
Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, Zivilpolizei, Wehrpflicht, Engagement für HDP
- VG Augsburg, 25.03.2025 - Au 2 K 24.30835
- VG München, 12.02.2025 - M 15 K 24.32449
Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, Antrag auf Prozesskostenhilfe (Ablehnung, keine …
- VG Würzburg, 27.12.2024 - W 7 S 24.32639
Türkei, offensichtliche Unbegründetheit, bejaht, wirtschaftliche Gründe, …
- VG Ansbach, 28.08.2024 - AN 4 K 21.30034
Ukraine: Kein subsidiärer Schutz wegen Krieg in der Ukraine
- VG Karlsruhe, 09.07.2021 - A 10 K 1357/20
Türkei: Keine Gruppenverfolgung von Armeniern oder Kurden; Wehrdiensteinzug …
- VG Augsburg, 16.07.2020 - Au 6 K 18.30861
Erfolglose Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer …
- VG Würzburg, 11.02.2026 - W 6 K 25.30447
Ukraine, Flüchtlingseigenschaft, verneint, befürchtete Einziehung zum Wehrdienst, …
- VG Köln, 01.08.2024 - 13 K 3219/22
- VG Göttingen, 05.07.2021 - 4 A 374/17
Türkei: Poltische Verfolgung unglaubhaft; Ungereimtheiten u. a. zur …
- VGH Bayern, 28.01.2025 - 10 C 24.1956
Ungekürzter Regelstreitwert bei einer isolierten Abschiebungsandrohung auf der …
- VG München, 22.01.2025 - M 15 K 23.30578
Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, Einfaches HDP-Mitglied, Durchsuchung
- VG Stuttgart, 12.04.2021 - A 18 K 8906/18
Türkei: kein Abschiebungsverbot wegen Wehrdienstverweigerung
- VG Würzburg, 19.05.2025 - W 7 K 25.31205
Asyl, Türkei, Kurde, Wehrdienst
- VG Trier, 29.01.2025 - 7 K 2214/24
Ukraine: Interner Schutz in Zentral- und Westukraine; bei Einreiseverbot …
- VG Köln, 13.06.2024 - 13 K 1757/22
- VG Berlin, 11.05.2023 - 39 K 162.22
Türkei: Aufhebung einer Abschiebungsandrohung gegen den Vater eines Kleinkindes …
- VG Köln, 20.04.2026 - 22 K 623/23
- VG Trier, 24.06.2025 - 2 K 5469/24
- VG Köln, 17.10.2024 - 2 L 1845/24
- VG Aachen, 31.07.2019 - 6 L 694/19
Asyl; Türkei; Gefahr für die Allgemeinheit; straffällig; Gülen
- VG Köln, 27.04.2026 - 22 K 4309/23
- VG Würzburg, 11.02.2026 - W 6 K 25.30217
- VG Köln, 29.08.2025 - 22 K 1883/25
- VG Köln, 06.06.2025 - 22 K 1119/25
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