Rechtsprechung
| BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Aufhebung von Abschiebungshaft: Wegfall des Grundes für die Freiheitsentziehung bei Undurchführbarkeit der Abschiebung innerhalb des angeordneten Zeitraums
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 FamFG, § 426 Abs 1 S 1 FamFG, § 426 Abs 2 S 1 FamFG, § 62 Abs 3 S 1 AufenthG
Aufhebung von Abschiebungshaft: Wegfall des Grundes für die Freiheitsentziehung bei Undurchführbarkeit der Abschiebung innerhalb des angeordneten Zeitraums - IWW
§ 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 426 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, § 26 FamFG, § 426 Abs. 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Umfang der gerichtlichen Sachaufklärung im Haftaufhebungsverfahren; Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht
- ra.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
FamFG § 426 Abs. 1 S. 1, FamFG § 426 Abs. 2 S. 1
Abschiebungshaft, Abschiebung, Durchführbarkeit, Amtsermittlung, Sachaufklärungspflicht, Antrag auf Haftaufhebung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 426 Abs. 1 S. 1; FamFG § 426 Abs. 2 S. 1
Umfang der gerichtlichen Sachaufklärung im Haftaufhebungsverfahren; Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht - datenbank.nwb.de
Aufhebung von Abschiebungshaft: Wegfall des Grundes für die Freiheitsentziehung bei Undurchführbarkeit der Abschiebung innerhalb des angeordneten Zeitraums
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 07.03.2016 - 507c XIV 5/16
- LG Köln, 18.11.2016 - 34 T 71/16
- BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16
Papierfundstellen
- NVwZ 2018, 184
- FGPrax 2018, 41
- InfAuslR 2018, 63
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17
Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung; …
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16
Rn. 5 Ist - wie hier - die Haftanordnung formell rechtskräftig geworden, kann die Rechtswidrigkeit der Haft erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht festgestellt werden (Senat…, Beschluss vom 29. November 2012 - V ZB 170/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 7; Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 7).Rn. 6 2. Es kann dahin stehen, ob - worauf der Betroffene seinen Haftaufhebungsantrag in zulässiger Weise gestützt hat (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 7 f.) - die Haftanordnung bereits nicht hätte ergehen dürfen, weil es an einem zulässigen Haftantrag fehlte bzw. der Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG nicht vorlag.
Dessen Zweck ist es zu verhindern, dass der Betroffene auf Grund einer Haftanordnung inhaftiert bleibt, die jedenfalls objektiv nicht (mehr) gerechtfertigt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 7).
- BGH, 10.04.2014 - V ZB 110/13
Haftandrohung bei fehlender Möglichkeit der Zurückschiebung innerhalb des …
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16
Da die Haft nach § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG der Sicherung der Abschiebung dient, darf sie nicht aufrechterhalten werden, wenn die gebotene Sachaufklärung ergibt, dass eine Abschiebung innerhalb des angeordneten Haftzeitraums nicht mehr durchgeführt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7 zur Zurückschiebung;… Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824 Rn. 4).Rn. 8 b) Das gilt nicht nur im Beschwerdeverfahren (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7;… Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824 Rn. 5), sondern auch im Haftaufhebungsverfahren.
Eine nur mittelbare Sicherung dieses Zwecks sieht das Gesetz nicht vor (vgl. Senat…, Beschluss vom 21. März 2013 - V ZB 122/12, juris Rn. 9; Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7).
- BGH, 15.09.2016 - V ZB 43/16
Abschiebehaft für einen abgelehnten Asylbewerber aus Ghana zwecks …
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16
Da die Haft nach § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG der Sicherung der Abschiebung dient, darf sie nicht aufrechterhalten werden, wenn die gebotene Sachaufklärung ergibt, dass eine Abschiebung innerhalb des angeordneten Haftzeitraums nicht mehr durchgeführt werden kann (vgl. Senat…, Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7 zur Zurückschiebung; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824 Rn. 4).Rn. 8 b) Das gilt nicht nur im Beschwerdeverfahren (vgl. dazu Senat…, Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824 Rn. 5), sondern auch im Haftaufhebungsverfahren.
- BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien …
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16
Sie ist ferner statthaft mit dem Ziel, die Rechtsverletzung des Betroffenen durch die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung nach § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG festzustellen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 12). - BGH, 30.10.2013 - V ZB 69/13
Abschiebungshaft: Haftfortdauer bei Anhaltspunkten für eine Haftunfähigkeit
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16
Ergeben sich nach Anordnung der Haft für das Gericht hinreichende Anhaltspunkte, dass die Voraussetzungen der Freiheitsentziehung möglicherweise nicht (mehr) vorliegen, hat es deshalb gemäß § 26 FamFG den Sachverhalt aufzuklären (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7). - BGH, 30.08.2012 - V ZB 12/12
Abschiebungshaft: Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit …
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16
Sie bedarf auch dann keiner Zulassung, wenn bereits das Beschwerdegericht - wie hier - über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung der Entscheidung verlangt (Senat, Beschluss vom 30. August 2012 - V ZB 12/12, InfAuslR 2013, 37 Rn. 4 mwN;… Beschluss vom 2. Dezember 2015 - V ZB 143/13, InfAuslR 2016, 149 Rn. 2). - BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10
Möglichkeit der Durchbrechung der formellen Rechtskraft von Entscheidungen über …
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16
Sie ist ferner statthaft mit dem Ziel, die Rechtsverletzung des Betroffenen durch die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung nach § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG festzustellen (st. Rspr., vgl. nur Senat…, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 7 f.; Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 12). - BGH, 29.11.2012 - V ZB 170/12
Abschiebungshaftverfahren: Unzulässigkeit eines Haftaufhebungsantrags bei …
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16
Rn. 5 Ist - wie hier - die Haftanordnung formell rechtskräftig geworden, kann die Rechtswidrigkeit der Haft erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht festgestellt werden (Senat, Beschluss vom 29. November 2012 - V ZB 170/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 7;… Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 7). - BGH, 02.12.2015 - V ZB 143/13
Abschiebungshaftsache: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der …
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16
Sie bedarf auch dann keiner Zulassung, wenn bereits das Beschwerdegericht - wie hier - über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung der Entscheidung verlangt (Senat…, Beschluss vom 30. August 2012 - V ZB 12/12, InfAuslR 2013, 37 Rn. 4 mwN; Beschluss vom 2. Dezember 2015 - V ZB 143/13, InfAuslR 2016, 149 Rn. 2). - OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 3 Wx 135/07
Zur Rechtmäßigkeit einer angeordneten Abschiebungshaft
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16
Rn. 11 Ist ein Sachverhalt entstanden, aufgrund dessen sich der Schluss aufdrängt, dass die Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung nicht mehr vorliegen, ist die Behörde ohnehin verpflichtet, das für die Beendigung der Abschiebungshaft Erforderliche zu veranlassen (OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 454; OLG München, OLGR 2008, 107; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2008, 456;… Keidel/Budde, FamFG, 19. Aufl., § 426 Rn. 2;… MüKoFamFG/Wendtland, 2. Aufl., § 426 Rn. 3, 4). - BGH, 21.03.2013 - V ZB 122/12
Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als Verfahrensvorraussetzung bei Einreise …
- OLG München, 06.11.2007 - 34 Wx 117/07
- BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 82/19
Freiheitsentziehungsverfahren: Person des Vertrauens; Antragsberechtigung der …
Zwar darf mit einem Antrag nach § 62 FamFG nach Erledigung der Hauptsache eines Haftaufhebungsverfahrens nach § 426 FamFG die Rechtskraft der Haftanordnung nicht unterlaufen und deshalb die Feststellung der Rechtswidrigkeit erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei dem Amtsgericht beantragt werden (…BGH, Beschlüsse vom 29. November 2012 - V ZB 170/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 7…, vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, InfAuslR 2017, 347 Rn. 7 und vom 20. September 2017 - V ZB 180/16, InfAuslR 2018, 63 Rn. 5). - BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haft im Hinblick auf das …
Ist gegen den Beschluss, mit dem die Haft angeordnet worden ist, kein Rechtsmittel eingelegt worden oder ist ein solches Rechtsmittel erfolglos geblieben, kann die Rechtswidrigkeit erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht festgestellt werden (BGH…, Beschluss vom 29. November 2012 - V ZB 170/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 7;… InfAuslR 2016, 56 Rn. 10, Beschlüsse vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, InfAuslR 2017, 347 Rn. 7 und vom 20. September 2017 - V ZB 180/16, InfAuslR 2018, 63 Rn. 5;… InfAuslR 2020, 387 Rn. 23).Ergeben sich hinreichende Anhaltspunkte, dass die Voraussetzungen der Freiheitsentziehung möglicherweise nicht (mehr) vorliegen, hat das Gericht auch im Haftanordnungsverfahren gemäß § 26 FamFG den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären und die Haftanordnung gegebenenfalls entsprechend § 426 Abs. 1 FamFG aufzuheben (BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls] = juris Rn. 13; InfAuslR 2018, 63 Rn. 8).
- BGH, 26.04.2018 - V ZB 95/17
Verbindung des Feststellungsantrags mit der Beschwerde gegen die Haftanordnung
Sie bedarf auch dann keiner Zulassung, wenn bereits das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung der Entscheidung verlangt (Senat…, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 180/16, juris Rn. 4); dies gilt auch, wenn - wie hier - mit der Rechtsbeschwerde geltend gemacht wird, das Beschwerdegericht habe einen bereits in der Beschwerdeinstanz gestellten Feststellungsantrag rechtsfehlerhaft übergangen (vgl. Senat…, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, juris Rn. 4 für den Fall der fehlerhaften Verwerfung des Feststellungsantrags als unzulässig durch das Beschwerdegericht).b) Die Rechtsbeschwerde ist ferner statthaft mit dem Ziel, die Rechtsverletzung des Betroffenen durch die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung nach § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG festzustellen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 180/16, juris Rn. 4 mwN).
Ist - wie hier - die Haftanordnung formell rechtskräftig geworden, kann die Rechtswidrigkeit der Haft allerdings erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht festgestellt werden (Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 180/16, juris Rn. 5 mwN).
- BGH, 19.07.2018 - V ZB 179/15
Rücküberstellungssache: Begleitende Straftat mit geringem Unrechtsgehalt; …
Bei einem vorzeitigen Scheitern des zu sichernden Abschiebungsversuchs dient nämlich der Rest der angeordneten Sicherungshaft nicht mehr unmittelbar der Sicherung der - vorerst gescheiterten - Abschiebung, sondern nur noch mittelbar, nämlich durch Sicherung der Haftverlängerung (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7…, vom 15. September 2016 - V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824 Rn. 4 und vom 20. September 2017 - V ZB 180/16, InfAuslR 2018, 63 Rn. 8). - BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19
Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen wegen …
- LG Bochum, 21.02.2018 - 7 T 143/17
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der …
Daher ist nur eine entsprechende Feststellung ab Eingang des Aufhebungsantrags möglich (BGH, Beschluss vom 20.09.2017, Az. V ZB 180/16; BGH, Beschluss vom 28. April 2011 Az. V ZB 292/10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".