Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - VI-U (Kart) 42/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
PatG § 9; ; PatG § 11;... ; PatG § 24; ; GebrMG § 1; ; GebrMG § 1 Abs. 1; ; GebrMG § 3; ; GebrMG § 15 Abs. 1 Nr. 3; ; GebrMG § 24 a; ; GebrMG § 24 Abs. 1; ; GebrMG § 24 Abs. 2; ; GWB § 19; ; GWB § 20; ; ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § 282; ; ZPO § 282; ; ZPO § 296; ; ZPO § 531 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung und Umfang eines Gebrauchsmusterschutzanspruches für Tintenpatronen - Präklusion eines Zwangslizenzanspruches - Haftung eines Verwaltungsrates einer Aktiengesellschaft schweizer Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gebrauchsmusterverfahren bzgl. eines Tintentanks für einen Tintenstrahldrucker; Bedeutung des Verständnisses des Durchschnittsfachmanns bei der Auslegung der Merkmale des Klagegebrauchsmusters; Kriterium des erfinderischen Schritts im Gebrauchsmusterrecht als ein ...
Papierfundstellen
- InstGE 10, 129
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (13)
- BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05
Tintenpatrone
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 42/06
Diese Verpflichtung stellt eine Gegenleistung für die ausschließliche Vertriebslizenz - und mithin ein Entgelt - dar (vgl. BGH, Urt. v. 20.05.2008, X ZR 180/05 Umdruck Seiten 12, 15).Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch erstreckt sich dabei auf sämtliche Angaben, die er benötigt, um sich für eine der Schadensausgleichsmethoden zu entscheiden und seinen Anspruch nach der gewählten Methode zu berechnen (vgl. zu Allem: BGH, Urt. v. 20.05.2008, X ZR 180/05, Tintenpatrone, Umdruck Seiten 14 ff.).
Die erteilte ausschließliche Lizenz ist insoweit ohne jede rechtliche Bedeutung, weil der Klägerin neben der erteilten Vertriebslizenz das ausschließliche Recht verblieben ist, den geschützten Gegenstand herzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 20.05.2008, X ZR 180/05, Tintenpatrone, Umdruck Seite 14).
- BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03
Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 42/06
Wenn das in 2. Instanz konkretisierende Vorbringen einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert oder erstmals substantiiert, ist es neu; wird demgegenüber ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der 1. Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen nur zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert, liegt kein neues Verteidigungsmittel vor (vgl. BGH, NJW 2004, 2825, 2827 m.w.N.).Sorgfaltsmaßstab ist dabei die einfache Fahrlässigkeit (vgl. BGH, NJW 2004, 2825, 2827 m.w.N.).
Es handelt sich - weil der Einwand der Delegation von Geschäftsführungsaufgaben erstmals substantiiert wird - um ein neues Verteidigungsmittel im Sinne von § 531 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, NJW 2004, 2825, 2827;… Wöstmann in Saenger, Zivilprozessordnung, § 531 Rdnr. 6), das nach Nr. 3 der genannten Bestimmung bei der Entscheidungsfindung außer Betracht zu bleiben hat.
- BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00
Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 42/06
Das ist etwa dann der Fall, wenn in den Anspruch Merkmale aufgenommen werden, die eine technische Lehre umschreiben oder durch die ein Gegenstand beansprucht wird, welche den Anmeldungsunterlagen durch einen Durchschnittsfachmann nicht entnommen werden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2000, 1015 = Mitt. 2000, 455 - Verglasungsdichtung).Als unzulässige Erweiterung im Sinne eines Aliud ("etwas Anderes") ist ebenfalls zu bewerten, wenn an die Stelle der ursprünglich offenbarten Erfindung eine andere gesetzt wird, mithin ein Austausch erfolgt (vgl. BGH GRUR 2002, 49, 51 li.Sp. - Drehmomentübertragungseinrichtung).
- BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02
Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 42/06
Nicht begründet ist der Vernichtungsanspruch demgegenüber in Bezug auf die Beklagten zu 2. und zu 3. sowie zu 5. und zu 7. Denn es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich das Klagegebrauchsmuster verletzende Tintenpatronen in ihrem Eigentum oder Besitz (vgl. dazu BGH, BGHZ 156, 310 Rdnr. 26;… BGH, NJW 1971, 1358 Rdnr. 22) befinden. - BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92
Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 42/06
Die darin zu erblickende sofortige Amtsniederlegung ist sogleich - und nicht erst mit der Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister - wirksam geworden (vgl. BGH, BGHZ 121, 257). - BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02
Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 42/06
Von einer Präklusion ist nicht ausnahmsweise deshalb abzusehen, weil dem auf der Grundlage des Vertragsangebots vom 11.12.2006 erhobenen Zwangslizenzeinwand ohne weitere Sachaufklärung stattgegeben, d.h. der Einwand aufgrund des unstreitigen Vorbringens der Parteien beschieden werden könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 437 m.w.N.). - BGH, 31.03.1971 - VIII ZR 256/69
Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person gegenüber Dritten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 42/06
Nicht begründet ist der Vernichtungsanspruch demgegenüber in Bezug auf die Beklagten zu 2. und zu 3. sowie zu 5. und zu 7. Denn es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich das Klagegebrauchsmuster verletzende Tintenpatronen in ihrem Eigentum oder Besitz (…vgl. dazu BGH, BGHZ 156, 310 Rdnr. 26; BGH, NJW 1971, 1358 Rdnr. 22) befinden. - OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04
"Miss 17"
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 42/06
Zum Schadensersatz verpflichtet war bzw. sind ohne weiteres die Beklagte zu 1. und die Beklagten zu 4. und zu 6. als diejenigen Unternehmen, die den Vertrieb der schutzrechtsverletzenden Tintenpatronen schuldhaft veranlasst, durchgeführt oder gefördert haben (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182). - BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02
"Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen …
- BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05
Demonstrationsschrank
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 42/06
Es verbietet sich, Naheliegendes etwa unter dem Gesichtspunkt, dass es der Fachmann nicht bereits auf der Grundlage seines allgemeinen Fachkönnens und bei routinemäßiger Berücksichtigung des Standes der Technik ohne weiteres finden könne, als auf einen erfinderischen Schritt beruhend zu bewerten (vgl. BGH, GRUR 2006, 842, 845 - Demonstrationsschrank). - BGH, 05.10.2000 - X ZR 184/98
Zeittelegramm; Nichtigerklärung eines Patents bei gegenüber der Anmeldung engerer …
- BGH, 30.10.1990 - X ZB 18/88
Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch
- BGH, 20.06.2000 - X ZB 5/99
Erweiterung des Gegenstandes einer Patentanmeldung
- LG Düsseldorf, 21.03.2013 - 4b O 104/12
Aussetzung des Verfahrens wegen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus …
Der kartellrechtliche Zwangslizenzeinwand ist gegenüber einem Unterlassungsanspruch wegen Patentverletzung nach Art. 64 EPÜ, § 139 Abs. 1 PatG ein zulässiges Verteidigungsmittel, unabhängig davon, ob ein Beklagter die Benutzung des Patents bestreitet oder nicht (BGH, GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 405 - GPRS-Zwangslizenzeinwand III; OLG Karlsruhe, GRUR 2012, 736 - GPRS-Zwangslizenzeinwand II; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 177 - Orange-Book-Standard; LG Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2012, 4b O 273/10, BeckRS 2012, 09682; LG Düsseldorf, Urteil v. 11.12.2012, 4a O 54/12; LG Düsseldorf, … - OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 129/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Da die Benutzung eines Patents regelmäßig nicht unentgeltlich verlangt werden kann und der Gestattungseinwand des Benutzers infolgedessen lediglich dahin geht, dass ihm die Benutzung der Erfindung gegen Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr erlaubt wird, hat der Beklagte ein konkretes, aufgrund seiner Regelungsdichte annahme- und verhandlungsfähiges Lizenzangebot zu unterbreiten (BGH, GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II). - OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für einen …
Mit Blick auf die Beklagten zu 1. und 3. sind die Ansprüche klarstellend auf solche Handlungen zu beschränken, die bis zum Ende der Schutzdauer vorgefallen sind, hinsichtlich des Beklagten zu 2. auf solche Handlungen bis zu seiner Abberufung als Geschäftsführer (Senat, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II).Da nicht ersichtlich ist, dass die Geschäftsführer der Beklagten zu 1. Besitz oder Eigentum an den schutzrechtsverletzenden Gegenständen gehabt haben, war der Vernichtungsanspruch allerdings bloß gegenüber der Beklagten zu 1. gegeben (Senat, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II).
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 131/08
Rechtsnatur und Schutzumfang eines Patents
Da die Benutzung eines Patents regelmäßig nicht unentgeltlich verlangt werden kann und der Gestattungseinwand des Benutzers infolgedessen lediglich dahin geht, dass ihm die Benutzung der Erfindung gegen Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr erlaubt wird, hat der Beklagte ein konkretes, aufgrund seiner Regelungsdichte annahme- und verhandlungsfähiges Lizenzangebot zu unterbreiten (BGH, GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II). - OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 127/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Da die Benutzung eines Patents regelmäßig nicht unentgeltlich verlangt werden kann und der Gestattungseinwand des Benutzers infolgedessen lediglich dahin geht, dass ihm die Benutzung der Erfindung gegen Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr erlaubt wird, hat der Beklagte ein konkretes, aufgrund seiner Regelungsdichte annahme- und verhandlungsfähiges Lizenzangebot zu unterbreiten (BGH, GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II). - OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 124/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Da die Benutzung eines Patents regelmäßig nicht unentgeltlich verlangt werden kann und der Gestattungseinwand des Benutzers infolgedessen lediglich dahin geht, dass ihm die Benutzung der Erfindung gegen Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr erlaubt wird, hat der Beklagte ein konkretes, aufgrund seiner Regelungsdichte annahme- und verhandlungsfähiges Lizenzangebot zu unterbreiten (BGH, GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II). - LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 54/10
Behauptung einer Patentverletzung durch Darlegung des Erwerbs von nicht als …
Der Einwand ist begründet, wenn die Partei, die sich darauf beruft, schlüssig darlegen kann, dass der Patentinhaber selbst oder ein mit dessen Zustimmung handelnder Dritter das patentierte Erzeugnis oder das unmittelbare Erzeugnis eines patentierten Verfahrens in einem der Vertragsstaaten der Europäischen Union in Verkehr gebracht hat (BGH, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; BGH, GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II; LG Düsseldorf, InstGE 7, 70 - Videosignal-Codierung I).Rn. 72 Bei Anwendung der in der "Orange-Book"-Entscheidung aufgestellten Grundsätze kann zunächst dahinstehen, ob die Beklagte mit Schreiben vom 01.06.2011 nebst Anlagen (Anlage B 14) der Klägerin ein annahmefähiges unbedingtes Lizenzangebot (BGH GRUR 2009, 694 - Orange-Book; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II) unterbreitet hat, woran Zweifel bestehen könnten, weil die Beklagte ihrem Vorbringen zufolge, den Abschluss eines Lizenzvertrages auf dieser Grundlage von der Klärung steuerrechtlicher Aspekte abhängig macht.
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 128/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Da die Benutzung eines Patents regelmäßig nicht unentgeltlich verlangt werden kann und der Gestattungseinwand des Benutzers infolgedessen lediglich dahin geht, dass ihm die Benutzung der Erfindung gegen Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr erlaubt wird, hat der Beklagte ein konkretes, aufgrund seiner Regelungsdichte annahme- und verhandlungsfähiges Lizenzangebot zu unterbreiten (BGH, GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II). - OLG Düsseldorf, 25.08.2022 - 2 U 31/18
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung und ein Verfahren …
Soweit das Landgericht auch den Beklagten zu 2) als Geschäftsführer der Beklagten zu 1) antragsgemäß zur Vernichtung patentverletzender Vorrichtungen verurteilt hat, hat es im Übrigen übersehen, dass bei juristischen Personen der Besitzer grundsätzlich nicht der gesetzliche Vertreter (z. B. Geschäftsführer), sondern - kraft Zurechnung - nur die Gesellschaft ist (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone;… Kühnen, a.a.O., Abschn. D, Rz. 906). - OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 132/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Da die Benutzung eines Patents regelmäßig nicht unentgeltlich verlangt werden kann und der Gestattungseinwand des Benutzers infolgedessen lediglich dahin geht, dass ihm die Benutzung der Erfindung gegen Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr erlaubt wird, hat der Beklagte ein konkretes, aufgrund seiner Regelungsdichte annahme- und verhandlungsfähiges Lizenzangebot zu unterbreiten (BGH, GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II). - OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 2 U 36/10
Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Patents für ein kalt …
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 126/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
- OLG Stuttgart, 11.04.2024 - 2 U 172/22
Unterlassung der Verwendung des Zeichens für Bekleidungsartikel wegen …
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 125/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 94/10
MPEG2-Standard XXVII
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 52/10
MPEG2-Standard XXI
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 50/10
MPEG2-Standard XIX
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 48/10
MPEG2-Standard XVII
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 130/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 51/10
MPEG2-Standard XX
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 47/10
MPEG-2-Standard VI
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 95/10
MPEG2-Standard XXVIII
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 97/10
MPEG2-Standard XXIX
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 99/10
MPEG2-Standard XXX
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 100/10
MPEG2-Standard XV
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 101/10
MPEG2-Standard XVI
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 64/10
MPEG2-Standard XXIV
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 53/10
MPEG2-Standard XXII
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 89/10
MPEG2-Standard XXV
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 91/10
MPEG2-Standard XXVI
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 49/10
MPEG2-Standard XVIII
- OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12
Wettbewerbsverstöße von Lotterieveranstaltern und Lottoannahmestellen: …
- LG Düsseldorf, 08.05.2017 - 4a O 20/14
Vorschubeinrichtung I
- LG Düsseldorf, 30.03.2010 - 4a O 20/09
Multi-Link Stent II
- LG Düsseldorf, 30.03.2010 - 4a O 281/08
Multi-Link Stent
- LG Düsseldorf, 07.04.2011 - 4b O 274/09
Schachtringgreifer
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