Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BayObLG, 08.05.1996 - 1 ObOWi 140/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3890
BayObLG, 08.05.1996 - 1 ObOWi 140/96 (https://dejure.org/1996,3890)
BayObLG, Entscheidung vom 08.05.1996 - 1 ObOWi 140/96 (https://dejure.org/1996,3890)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - 1 ObOWi 140/96 (https://dejure.org/1996,3890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1174
  • NStZ-RR 1997, 48
  • JR 1996, 433
  • BayObLGSt 1996, 61
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BayObLG, 31.07.2019 - 202 ObOWi 1244/19

    Urteilsanforderungen bei auf schriftlicher Arbeitgeberbestätigung gestützter …

    Die Zustellung tritt dann als Form der Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 35 Abs. 2 Satz 1 StPO an die Stelle der mündlichen Urteilsverkündung (Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 08.05.1996 - 1 ObOWi 140/96 = BayObLGSt 1996, 61).

    Diese Zustellung tritt, nachdem die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen hatte, als Form der Bekanntmachung (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 35 Abs. 2 Satz 1 StPO) an die Stelle der mündlichen Urteilsverkündung und setzte die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde in Lauf (BayObLG, Beschluss vom 08.05.1996 - 1 ObOWi 140/96 = BayObLGSt 1996, 61 = JR 1996, 433 = MDR 1996, 1174 = NStZ-RR 1997, 48).

  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 523/03

    Rechtsbeschwerde (Einlegungsfrist); Urteilsverkündung (abwesender Betroffener); …

    Rn. 14 a) Daß bei einem zulässigen Absehen von einer schriftlichen Urteilsbegründung die Zustellung des nicht mit Gründen versehenen Urteils die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde in Gang setzt, erfordern Sinn und Zweck der Vorschrift, mit der eine Vereinfachung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens erreicht werden soll, und ist unstreitig (vgl. BGHSt 44, 190, 193; BayObLG JR 1996, 433 = NStZ-RR 1997, 48 zu § 77 b a.F.; OLG Celle Nds. Rpfl.
  • OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22

    Unbillige Härte bei Verhängung eines Fahrverbots; Gerichtliche Begründungspflicht …

    Indes beginnt für die Staatsanwaltschaft, die an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen hat, die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde mit Zustellung der Urteilsformel - die hier bereits, wie oben dargelegt, nicht erfolgt ist - nur dann, wenn von dieser auch keine schriftliche Begründung des Urteils beantragt worden ist (zu vgl. BayObLG, Beschluss vom 08.05.1996 - 1 ObOWi 140/96 -).
  • BGH, 01.09.1998 - 1 StR 283/98

    Beginn der Frist für die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft im …

    Sie setzt die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde in Lauf (vgl. BayObLGSt 1996, 61 ff. = JR 1996, 433 f. mit Anm. Göhler).
  • BayObLG, 17.09.2019 - 201 ObOWi 1580/19

    Absehen vom Regelfahrverbot nur bei erheblichen Normalfallabweichungen oder …

    Diese Zustellung tritt, nachdem die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen hatte, als Form der Bekanntmachung (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 35 Abs. 2 Satz 1 StPO) an die Stelle der mündlichen Urteilsverkündung und setzte die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde in Lauf (BayObLGSt 1996, 61 ff.).
  • BayObLG, 30.06.2025 - 201 ObOWi 405/25

    Absehen vom Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

    Diese Zustellung tritt, nachdem die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen hatte, als Form der Bekanntmachung (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 35 Abs. 2 Satz 1 StPO) an die Stelle der mündlichen Urteilsverkündung und setzte die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde in Lauf (BayObLG, Beschluss vom 08.05.1996 - 1 ObOWi 140/96).
  • BayObLG, 15.07.1996 - 1 ObOWi 427/96
    "Hat die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen und hat sie auch zuvor keine schriftliche Begründung des Urteils beantragt, beginnt für sie die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde erst mit der Zustellung des nach § 77 b Abs. 2, 2. Alternative OWiG ergänzten Urteils (Ergänzung zu BayObLG Beschluß vom 8.5.1996 1 ObOWi 140/96).«.

    Allerdings ist die Zustellung des Urteils hier bereits durch die Zustellung der Urteilsformel am 22.2.1996 bewirkt worden mit der Folge, daß die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels ab diesem Zeitpunkt zu laufen begann (§ 79 Abs. 4 OWiG ; BayObLG vom 8.5.1996 - 1 ObOWi 140/96).

  • BayObLG, 16.09.2019 - 202 ObOWi 1611/19

    Beweislage hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Rechtsbeschwerdebegründung bei …

    Diese Zustellung tritt, nachdem die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen hatte, als Form der Bekanntmachung (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 35 Abs. 2 Satz 1 StPO) an die Stelle der mündlichen Urteilsverkündung und setzte die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde in Lauf (BayObLGSt 1996, 61 ff.).
  • BayObLG, 28.04.1998 - 2 ObOWi 172/98

    Beginn der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde bei Nicht-Teilnahme der …

    Mit dieser Zustellung beginnt für die Staatsanwaltschaft die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde (BayObLGSt 1996, 61/63).
  • OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03

    Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist, …

    In den Fällen des § 77 b Abs. 1 S. 2 und 3 OWiG setzt die Zustellung der Urteilsformel die Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist in Lauf (vgl. für die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft: BGHSt 44, 190, 192 f; BayObLGSt 1996, 61 ff = NStZ-RR 1997, 48 = JR 1996, 433 f. mit Anm. Göhler;… für die Rechtsbeschwerde des Betroffenen: Senge in KK-OWiG, 2. Auflage, § 77 b Rdn. 9;… Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 77 b Rdn. 5).
  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 2 Ss OWi 642/01

    ausreichende Feststellungen, wirksame Bezugnahme auf den Bußgeldbescheid …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BayObLG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht