Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streit zweier russisch-orthodoxer Kirchenvereinigungen um eine Kirche - Klage auf Herausgabe des Kirchengrundstücks - Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs - Öffentlich-rechtliche Einschränkungen der Verkehrsfähigkeit einer "res sacra" - Eigentumszuweisung durch ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Wirksamkeit hoheitlicher Eigentumsübertragung auf Grund nationalsozialistischer Gesetzgebung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 25.03.1977 - 9 O 220/76
- OLG Koblenz, 12.07.1978 - 1 U 582/77
- BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
- BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80
Papierfundstellen
- MDR 1981, 306
- JZ 1981, 66
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50
Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Demgegenüber ist unerheblich, ob die Einwendungen der Beklagten dem öffentlichen oder privaten Recht angehören (BGHZ 1, 146, 148; BayObLGZ 67, 93, 97 m.w.N.).Erstmals in der Berufungsinstanz hatte die Beklagte ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Ersatzanspruchs für Verwendungen geltend gemacht, ohne die gegen sie sprechende Vermutung grober Nachlässigkeit (vgl. BGH Urt. v. 12. Februar 1951, IV ZR 106/50 = NJW 1951, 358, 359; RGZ 147, 303, 304) zu widerlegen.
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß das Ermächtigungsgesetz und die darauf fußende nationalsozialistische Gesetzgebung, soweit sie nicht offenbares Unrecht gesetzt hat und daher jeder Wirkung entbehrt, zwar nicht als ihrem Ursprung nach legitime Rechtsordnung, wohl aber kraft "soziologischer Geltungskraft" zu beachten ist, und zwar auch dann, wenn sie materiell Verstöße gegen die Weimarer Reichsverfassung enthielt (vgl. BVerfGE 2, 237, 248 ff; 3, 58, 118 ff; 6, 132, 198 ff;… vgl. auch die eingehenden Ausführungen bei Leibholz/Rinck, GG 6. Aufl. Einführung Rdn. 37, 38, 39). - BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
Gestapo
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß das Ermächtigungsgesetz und die darauf fußende nationalsozialistische Gesetzgebung, soweit sie nicht offenbares Unrecht gesetzt hat und daher jeder Wirkung entbehrt, zwar nicht als ihrem Ursprung nach legitime Rechtsordnung, wohl aber kraft "soziologischer Geltungskraft" zu beachten ist, und zwar auch dann, wenn sie materiell Verstöße gegen die Weimarer Reichsverfassung enthielt (vgl. BVerfGE 2, 237, 248 ff; 3, 58, 118 ff; 6, 132, 198 ff;… vgl. auch die eingehenden Ausführungen bei Leibholz/Rinck, GG 6. Aufl. Einführung Rdn. 37, 38, 39).
- BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Nichtig könnte das Gesetz vom 25. Februar 1938 allenfalls dann sein, wenn es Regelungen enthielte, die in so evidentem Widerspruch zu beherrschenden Prinzipien der Gerechtigkeit stünden, daß der Richter, der sie anwenden oder ihre Rechtsfolgen anerkennen wollte, Unrecht statt Recht sprechen würde (vgl. BVerfGE 23, 98, 106 als Beispiel std. Rspr.). - BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65
Spielbank
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Diese Tatsache allein berührt die Wirksamkeit des Gesetzes nicht (std. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts vgl. BVerfGE 28, 119, 139 [BVerfG 18.03.1970 - 2 BvQ 1/65] m.w.N.). - BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64
Teilung einer Kirchengemeinde
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Soweit die Revision meint, der Staat habe sich bei derartigen Entscheidungen am Kirchenverfassungsrecht der betreffenden Religionsgemeinschaft zu orientieren, kann dahinstehen, ob staatliche Organe (damals und heute) ohne Verstoß gegen das Neutralitätsgebot (vgl. BVerfGE 18, 385, 386; BGHZ 12, 321, 323;… Maunz/Dürig, GG Art. 140 Rdn. 43) überhaupt den kirchenrechtlichen Streit der Parteien (darüber wer von ihnen legitimer Nachfolger der russisch-orthodoxen Kirche im Ausland ist) entscheiden könnten. - BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51
Hypothekensicherungsgesetz
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß das Ermächtigungsgesetz und die darauf fußende nationalsozialistische Gesetzgebung, soweit sie nicht offenbares Unrecht gesetzt hat und daher jeder Wirkung entbehrt, zwar nicht als ihrem Ursprung nach legitime Rechtsordnung, wohl aber kraft "soziologischer Geltungskraft" zu beachten ist, und zwar auch dann, wenn sie materiell Verstöße gegen die Weimarer Reichsverfassung enthielt (vgl. BVerfGE 2, 237, 248 ff; 3, 58, 118 ff; 6, 132, 198 ff;… vgl. auch die eingehenden Ausführungen bei Leibholz/Rinck, GG 6. Aufl. Einführung Rdn. 37, 38, 39). - BGH, 08.10.1953 - IV ZR 30/53
Rückerstattung
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Die Beklagte hätte eine sich daraus ergebende Nichtigkeit der Eigentumsübertragung oder die Beeinträchtigung sonstiger Rechte nach dem Rückerstattungsrecht geltend machen müssen (BGHZ 10, 340, 344), hat dies jedoch nicht getan. - BGH, 18.02.1954 - III ZR 311/52
Nachprüfung kirchlichen Verfassungsrechts
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Soweit die Revision meint, der Staat habe sich bei derartigen Entscheidungen am Kirchenverfassungsrecht der betreffenden Religionsgemeinschaft zu orientieren, kann dahinstehen, ob staatliche Organe (damals und heute) ohne Verstoß gegen das Neutralitätsgebot (vgl. BVerfGE 18, 385, 386; BGHZ 12, 321, 323;… Maunz/Dürig, GG Art. 140 Rdn. 43) überhaupt den kirchenrechtlichen Streit der Parteien (darüber wer von ihnen legitimer Nachfolger der russisch-orthodoxen Kirche im Ausland ist) entscheiden könnten. - OLG Oldenburg, 19.07.1971 - 5 Wx 31/71
Eintragung einer Erbbauberechtigten bzw. Eigentümerin verschiedener Grundstücke …
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Die mittlerweile nach Aufhebung von Art. 10 EGBGB in Deutschland rechtsfähig gewordene Beklagte hat keinen Rechtsvorgang dargetan, aus dem sich ein Nutzungsrecht an dem Kirchengrundstück ergeben könnte (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1954, 1767 [OLG Düsseldorf 13.03.1954 - 3 W 14/54] mit Anm. Weber; OLG Oldenburg, DNotZ 1972, 492, 493; Bettermann/Nipperdey/Scheuner/Mikat, Die Grundrechte Band IV, 1 S. 187, 188). - RG, 12.04.1935 - VII 378/34
Zur Anwendung des § 529 ZPO.
- BGH, 28.10.1988 - V ZR 74/87
Wirkung der Eigentumszuweisung an einem Kirchengrundstück
Gegen die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges bestehen keine Bedenken (vgl. Senatsurt. v. 19. September 1980, V ZR 132/78, LM BGB § 985 Nr. 31).Die Eigentumszuweisung durch die aufgrund von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Grundbesitz der russisch-orthodoxen Kirche in Deutschland vom 25. Januar 1938 ergangene Entscheidung des Reichsministers für die kirchlichen Angelegenheiten vom 11. Juni 1938 war wirksam (vgl. Senatsurt. v. 19. September 1980, aaO, und Beschl. des BVerfG v. 30. November 1983, 2 BvR 1411/80, NJW 1984, 968).
Von alldem ist der Senat auch im Urteil vom 19. September 1980, aaO, ausgegangen.
Der bloße Gebrauch der Kirche zu ihren gottesdienstlichen Zwecken seit der Loslösung des Beklagten von der Klägerin begründet kein Recht zum Besitz im Sinne des § 986 BGB (vgl. Senatsurt. v. 19. September 1980, aaO).
- OLG Dresden, 11.02.1994 - 5 U 40/93
Wirksamkeit der Übertragung des Eigentums an einem russisch-orthodoxen …
Die Eigentumsübertragungen standen, wie in den genannten Entscheidungen dargelegt ist, nicht in so evidentem Widerspruch zu beherrschenden Prinzipien der Gerechtigkeit, daß sie als von Anfang an nichtig anzusehen sind (BGH, JZ 1981, 66 = LM BGB § 985 Nr. 31 MDR 1981, 306 ; BVerfG (Vorprüfungsausschuß), NJW 1984, 968 ; BGH, NJW 1989, 243 = LM BGB § 985 Nr. 34; BVerfG (Vorprüfungsausschuß), NJW 1992, 2812 ). - VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 22-IV-03 (1) Die Beschwerdeführerin zu 1) wendet sich nicht gegen die vom Berufungsgericht herangezogene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es verfassungsrechtlich unbedenklich sei, dass der Reichskirchenminister auf der Grundlage des Gesetzes über den Grundbesitz der russisch-orthodoxen Kirche vom 25. Februar 1938 unbelastetes Eigentum übertragen und etwa bestehende Nutzungsrechte anderer zum Erlöschen gebracht habe (vgl. BVerfG NJW 1984, 968 f., zu BGH JZ 1981, 66 - Bad Ems; BVerfG NJW 1992, 2812 [2813 ff.], zu BGH NJW 1989, 1351 -.
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