Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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§ 267 StGB
Urkundenfälschung (computertechnische Manipulation und Ausdruck einer eingescannten Urkunde; Übermittlung eines Ausdrucks per Telefax) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Urkundenfälschung: Telekopie und Ausdruck einer Computerdatei als Urkunde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 267 StGB
Urkundenfälschung: Telekopie und Ausdruck einer Computerdatei als Urkunde - Wolters Kluwer
Annahme einer Urkundenfälschung bei Übermittlung eines nach Einscannen am Computer veränderten Dokuments per Telekopie
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- sewoma.de
Keine Urkundenfälschung bei Fotokopien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266 Abs. 1; StGB § 267 Abs. 1
Annahme einer Urkundenfälschung bei Übermittlung eines nach Einscannen am Computer veränderten Dokuments per Telekopie - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Urkundenfälschung bei Verwendung einer Fotokopie
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Urkundenfälschung bei Verwendung einer Fotokopie
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ausdruck eines manipulierten als Datei gespeicherten Schriftstücks sowie Telefax stellen keine Urkunden im Sinne des § 267 StGB dar - Keine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ausdruck und Telefax einer Computerdatei als Urkunde
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 14.07.2009 - 22 KLs 6/09
- BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 703
- StV 2010, 364
- JuS 2010, 554
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (12)
- BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70
Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen …
Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09
Urkunden im Sinne des Strafrechts sind verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. etwa BGHSt 4, 60, 61; 24, 140, 141;… Fischer aaO § 267 Rdn. 2 m.w.N.).Damit stand er einer bloßen Fotokopie gleich, der, sofern als Reproduktion erscheinend, mangels Beweiseignung sowie Erkennbarkeit des Ausstellers ebenfalls kein Urkundencharakter beizumessen ist (vgl. BGHSt 20, 17, 18 f.; 24, 140, 141 f. m.w.N.; BGH wistra 1993, 225; 341).
Rn. 12 cc) Da es dem übermittelten Schriftstück an der Qualität als Urkunde ermangelte (vgl. Buchstabe aa), liegt schließlich kein Gebrauchmachen von einem unechten oder verfälschten "originalen" Falsifikat vor (vgl. dazu BGHSt 24, 140, 142;… Fischer aaO Rdn. 24).
- BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03
Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern; …
Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09
Denn das auf der CD gespeicherte und dann in den Arbeitsspeicher des Computers des Angeklagten eingelesene Abbild enthielt aus den Gründen zu Ziffer 2 a nicht die Merkmale einer Urkunde (vgl. BGHR StGB § 269 Verfälschen 1). - BGH, 02.05.2001 - 2 StR 149/01
Urkundenfälschung durch Gebrauchen einer unechten Urkunde; Abgrenzung zur …
Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09
Ferner bestätigt der Empfängeraufdruck nicht die inhaltliche Richtigkeit des versandten Schriftstücks (zur Lage bei der Beglaubigung BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4), sondern allenfalls, dass die eingegangene Telekopie vom Absender gemäß Aufdruck in das Telekopiergerät eingelegt und versandt worden ist.
- BGH, 28.07.1999 - 5 StR 684/98
Unechte Urkunde; Stempelabdruck; Herstellen einer unechten Urkunde; …
Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09
Zwar kann im Wege computertechnischer Maßnahmen wie der Veränderung eingescannter Dokumente grundsätzlich eine (unechte) Urkunde hergestellt werden (vgl. BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde 5). - BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55
FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; § …
Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09
Namentlich steht der Anwendbarkeit des § 266 Abs. 1 StGB nicht entgegen, dass der durch den Geschädigten an den Angeklagten erteilte Auftrag rechtlich und sittlich missbilligten Zwecken diente (BGHSt 8, 254, 256 ff.; BGH NJW 1984, 800;… Fischer, StGB 57. Aufl. § 266 Rdn. 46). - OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 389/08
Urkundenfälschung: Urkundenqualität eines Faxausdrucks
Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09
Nicht anders als bei einer ("gewöhnlichen") Fotokopie enthält die beim Empfänger ankommende Telekopie eines existenten Schriftstücks - für den Adressaten und jeden Außenstehenden offensichtlich - nur die bildliche Wiedergabe der in jenem Schriftstück verkörperten Erklärung (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1998, 2918; OLG Oldenburg NStZ 2009, 391;… Erb in MünchKommStGB § 267 Rdn. 89;… Zieschang in LK 12. Aufl. § 267 Rdn. 125;… Fischer aaO § 267 Rdn. 12d; Beckemper JuS 2000, 123). - BGH, 04.09.1964 - 4 StR 324/64
Strafbarkeit wegen Ausweispapiermissbrauchs durch Gebrauch einer unbeglaubigten …
Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09
Damit stand er einer bloßen Fotokopie gleich, der, sofern als Reproduktion erscheinend, mangels Beweiseignung sowie Erkennbarkeit des Ausstellers ebenfalls kein Urkundencharakter beizumessen ist (vgl. BGHSt 20, 17, 18 f.; 24, 140, 141 f. m.w.N.; BGH wistra 1993, 225; 341). - OLG Zweibrücken, 03.04.1998 - 1 Ss 34/98
zugefaxter Gefahrgut-Schein - § 267 StGB, Telefax ist grds. keine Urkunde
Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09
Nicht anders als bei einer ("gewöhnlichen") Fotokopie enthält die beim Empfänger ankommende Telekopie eines existenten Schriftstücks - für den Adressaten und jeden Außenstehenden offensichtlich - nur die bildliche Wiedergabe der in jenem Schriftstück verkörperten Erklärung (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1998, 2918; OLG Oldenburg NStZ 2009, 391;… Erb in MünchKommStGB § 267 Rdn. 89;… Zieschang in LK 12. Aufl. § 267 Rdn. 125;… Fischer aaO § 267 Rdn. 12d; Beckemper JuS 2000, 123). - BayObLG, 29.02.1988 - RReg. 5 St 251/87
Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09
Dafür muss die Reproduktion jedoch den Anschein einer von einem bestimmten Aussteller herrührenden Gedankenäußerung vermitteln, also einer Originalurkunde so ähnlich sein, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann (BayObLG NJW 1989, 2553, 2554;… Fischer aaO § 267 Rdn. 12d). - BGH, 19.02.1953 - 3 StR 896/52
Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09
Urkunden im Sinne des Strafrechts sind verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. etwa BGHSt 4, 60, 61; 24, 140, 141;… Fischer aaO § 267 Rdn. 2 m.w.N.). - BGH, 06.12.1983 - VI ZR 117/82
Erteilung einer allgemeinen Vollmacht für die Durchführung jeder Trading-Order - …
- BGH, 12.05.1993 - 2 StR 206/93
Originalrechnung - Urkundenfälschung - Korrekturflüssigkeit - Rechnung - …
- OLG Hamburg, 07.08.2018 - 2 Rev 74/18
Fälschung beweiserheblicher Dateien sowie Urkundenfälschung bei einer Datei mit …
Rn. 21 Ist demgegenüber bei einem Schriftstück erkennbar, dass es sich nicht um die Urkunde selbst, sondern um eine Reproduktion handelt, etwa weil es an typischen Authentizitätsmerkmalen einer entsprechenden Originalurkunde fehlt, kann dem Schriftstück mangels Beweiseignung kein Urkundencharakter beigemessen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010, Az.: 5 StR 488/09, für den Ausdruck einer Computerdatei eines eingescannten notariellen Grundstückkaufvertrages). - BGH, 27.05.2020 - 5 StR 433/19
Urkundenfälschung beim Gebrauch von am Computer verfälschten Gehaltsabrechnungen …
Es hat aber übersehen, dass durch die mittels eines Computers vorgenommene Verfälschung der Gehaltsrechnungen und Kontoauszüge sowie deren Ausdruck nicht inhaltlich falsche Kopien, sondern unechte Urkunden im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB hergestellt wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98, NStZ 1999, 620; vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09, NStZ 2010, 703, 704;… MüKoStGB/Erb, 3. Aufl., § 267 Rn. 106;… LKZieschang, StGB, 12. Aufl., § 267 Rn. 135). - BGH, 05.07.2012 - 5 StR 380/11
Urkundenfälschung durch Herstellung einer Farbkopie; Untreue zum Nachteil einer …
Es müsste darüber hinaus eine vom Landgericht nicht festgestellte Veränderung des Originalversicherungsscheins vorgenommen worden sein; erst dann kann eine Reproduktion durch eine Farbkopie den Anschein einer von einem Aussteller herrührenden Gedankenäußerung vermitteln, dass die Möglichkeit einer Verwechslung mit dem Original nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09, NStZ 2010, 703; BayObLG NJW 1989, 2553, 2554).
- BGH, 14.03.2024 - 2 StR 192/23
Fälschung beweiserheblicher Daten (Stellvertretung: eBay, Zugangsdaten, …
Sofern B. echte Belege einer Bank einscannte, mittels Software inhaltlich verfälschte, ausdruckte und er von dieser "Vorlage" Lichtbilder fertigte, die er anschließend versandte, scheidet eine Strafbarkeit nach § 269 Abs. 1 StGB aus, da im Ausgangspunkt zwar eine Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB in Rede steht, diese jedoch durch den Scan ihre Urkundsqualität verlor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14, NJW 2016, 884, 886 mwN) und nach Manipulation und Ausdruck nicht wiedererlangte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09, NStZ 2010, 703, 704). - BayObLG, 14.11.2025 - 206 StRR 368/25
Urkundenfälschung, Fälschung beweiserheblicher Daten, Generalstaatsanwaltschaft, …
Auch sie stellen nicht ohne weiteres unechte oder gefälschte Urkunden dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27.01.2010, 5 StR 488/09, juris Rdn. 8, …und vom 09.03.2011 aaO; BayObLG, Urteil vom 29.02.1988, RReg. …Zwar kann im Wege computertechnischer Maßnahmen wie der Veränderung eingescannter Dokumente eine (unechte) Urkunde hergestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27.01.2010 aaO Rdn. 8; BGH, Beschluss vom 28.07.1999, 5 StR 684/98, juris).
Dafür muss die Reproduktion jedoch den Anschein einer von einem bestimmten Aussteller herrührenden Gedankenäußerung vermitteln, also einer Originalurkunde so ähnlich sein, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 27.01.2010 aaO Rdn. 8; BayObLG vom 29.02.1988 …
Welche Anforderungen hieran bestehen, richtet sich nach der Art der Urkunde: sie muss die typischen Authentizitätsmerkmale aufweisen, die eine solche Urkunde prägen (BGH, Beschluss vom 27.01.2010 aaO Rdn. 9; OLG Celle…, Urteil vom 15.12.2023, 1 ORs 2/23, juris Rdn. 43).
Dokumente, die nicht als Originalurkunden mit der dadurch verkörperten Garantiefunktion erscheinen, sondern erkennbar als nicht mit den für eine entsprechende Urkunde typischen Authentizitätsmerkmalen versehene Kopien einer vermeintlichen Urkunde, werden daher auch von § 269 StGB nicht erfasst (OLG Hamburg vom 07.08.2018 aaO Rdn. 18ff.
; BGH vom 27.01.2010 aaO Rdn. 13;… BGH vom 14.03.2024 aaO Rdn. 17). - BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10
Aufhebung eines auf einer Verständigung basierenden Urteils wegen mangelnder …
Dafür muss die Reproduktion jedoch einer Originalurkunde so ähnlich sein, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. mwN BGH, wistra 2010, 184, 185;… Fischer, StGB 58. Aufl. § 267 Rn. 22). - OLG Celle, 15.12.2023 - 1 ORs 2/23
Revision in einem Verfahren wegen der Verurteilung des Angeklagten wegen …
Im Hinblick auf E-Mail-Anhänge differenziert die ganz überwiegende Meinung demgemäß danach, ob sie als originärer Erklärungsträger in Erscheinung treten sollen, oder ob sie lediglich als sekundärer Beleg für die Existenz einer eingescannten Papierurkunde fungieren und damit aus dem Anwendungsbereich des § 269 StGB herausfallen (vgl. OLG Hamburg…, Beschluss vom 7. August 2018 - 2 Rev 74/18, aaO Rn. 6 ff.;… MK/Erb, StGB, 4. Aufl., § 269 Rn. 25, 33;… Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 269 Rn. 14; Kulhanek, wistra 2021, 220, 222; Popp, JuS 2011, 385, 390;… vgl. auch LK/Zieschang, StGB, 13. Aufl., § 269 Rn. 24;… Graf/Jäger/Wittig/Bär, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 269 StGB Rn. 14;… Wabnitz/Janovsky/Schmitt/Bär, Handbuch Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 5. Aufl., Kap. 15 Rn. 60;… Lackner/Kühl/Heger, StGB, 30. Aufl., § 267 Rn. 7; so wohl auch BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 10 ff., 13; a.A. Krell, JZ 2019, 208, 212 [BGH 05.09.2017 - 1 StR 198/17];… Leipold/Tsambiakis/Zöller/Krell, StGB, 3. Aufl., § 269 Rn. 4, der sich grds. für die Urkundeneigenschaft von Fotokopien ausspricht; Nestler, ZJS 2010, 608, 613; unklar, da sich der genaue Charakter des Dokuments nicht aus der Entscheidung ergibt: BGH, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 4 StR 484/17 -, NStZ-RR 2018, 308 [BGH 26.06.2018 - 1 StR 71/18]). - OLG Hamburg, 06.11.2012 - 2-63/11
Urkundenfälschung: Fernkopie und Ausdruck einer durch ein elektronisches …
Rn. 4 Eine Fernkopie, die über das Empfangsgerät des Empfängers ausgedruckt wird, stellt regelmäßig schon keine Urkunde dar, da lediglich ein Schriftstück, das eine Gedankenerklärung verkörpert, durch einen Übertragungsvorgang wesensmäßig wie eine "Fotokopie" vervielfältigt und an den Empfänger weitergeleitet wird (…Fischer, StGB, 59. Auflage, § 267 Rdn. 19; vgl. insoweit auch BGH NStZ 2010, 703). - LG Essen, 17.02.2021 - 32 KLs 9/19
Unrichtige Darstellung, Betrug, Kreditbetrug
Er erscheint als offensichtliche Reproduktion und hat mangels Beweiseignung und Erkennbarkeit des Ausstellers keinen Urkundencharakter (vgl. dazu insgesamt: BGH, Beschluss vom 27.01.2010, 5 StR 488/09, Rn. 9, nach juris).Rn. 260 Ein Scan einer tatsächlich verkörperten Urkunde - wie vorliegend des notariellen Kaufvertrages - ist einer Foto- oder Fernkopie gleichzusetzen, sodass er nicht die von § 269 Abs. 1 StGB geforderte hypothetische Urkundenqualität besitzt, sondern lediglich als Reproduktion und als Beleg für die Existenz einer eingescannten Papierurkunde dient (BGH, Beschluss vom 27.01.2010, 5 StR 488/09, Rn. 13;… OLG Hamburg, 2 Rev 74/18, Rn. 27; jeweils nach juris;… Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2017, § 269 StGB Rn. 14;… MünchKomm, StGB, 3. Aufl. 2019, § 269 Rn. 25 und Rn. 33;… Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 269 StGB Rn. 14).
- BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23
Mindestanforderung an die Urteilsgründe
Auch sie stellen nicht ohne weiteres unechte oder gefälschte Urkunden dar (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10 -, juris; BayObLG NJW 1989, 2553, 2554;… Zieschang in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., § 267 Rn. 128 m.w.N.).Zwar kann im Wege computertechnischer Maßnahmen wie der Veränderung eingescannter Dokumente eine (unechte) Urkunde hergestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98 -, juris).
Dafür muss die Reproduktion jedoch den Anschein einer von einem bestimmten Aussteller herrührenden Gedankenäußerung vermitteln, also einer Originalurkunde so ähnlich sein, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 8; BayObLG NJW 1989, 2553, 2554).
Rn. 12 cc) Soweit das Amtsgericht den Angeklagten wegen der Fälschung beweiserheblicher Daten verurteilt hat, ist darauf hinzuweisen, dass alleine das vom Tatrichter festgestellte elektronische Speichern einer manipulierten Urkunde nicht genügt, um den Tatbestand von § 269 Abs. 1 StGB zu erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 13 zu einem gespeicherten manipulierten notariellen Kaufvertrag; OLG Hamburg, Beschluss vom 7. August 2018 - 2 Rev 74/18 -, juris zu einem manipulierten ärztlichen Attest;… vgl. auch Erb in MüKoStGB, 4. Aufl., § 269 Rn. 44).
- LG München I, 25.11.2022 - 8 KLs 109 Js 10221/21
Unrichtige Bescheinigung einer Covid-19-Schutzimpfung
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