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   OLG Nürnberg, 13.10.2005 - 13 W 1484/05   

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https://dejure.org/2005,13320
OLG Nürnberg, 13.10.2005 - 13 W 1484/05 (https://dejure.org/2005,13320)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.10.2005 - 13 W 1484/05 (https://dejure.org/2005,13320)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 13 W 1484/05 (https://dejure.org/2005,13320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde als behandelnde Erinnerung der Antragstellerin; Unterlassung der Angaben der Kosten im Vollstreckungsbescheid; Fehlen der Kostengrundentscheidung im Vollstreckungsbescheid; Nachfestsetzung im Antrag auf Erlass eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 699; ; ZPO § 690; ; ZPO §§ 104 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 104 ff § 699 § 690
    Nachfestsetzung im Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheids versehentlich nicht angegebener Rechtsanwaltskosten im Kostenfestsetzungsverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2006, 141
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 06.11.1996 - 11 W 2925/96

    Angefallene Gebühren des Prozessbevollmächtigten vor dem Prozessgericht bis zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.2005 - 13 W 1484/05
    Nach Ansicht des Senats spricht allerdings viel für die letztere Auffassung, nachdem es sich bei der ziffernmäßigen Aufnahme der Mahnverfahrenskosten in den Vollstreckungsbescheid um nichts anderes als ein dem Mahngericht zugewiesenes vereinfachtes Kostenfestsetzungsverfahren handelt (ähnlich: OLG München, MDR 1997, 299: wie ein Kostenfestsetzungsbeschluß zu behandeln) mit der Besonderheit, daß eine Kostengrundentscheidung insoweit entbehrlich ist.

    Ein Grund, in diesem dem Mahngericht übertragenen Kostenfestsetzungsverfahren eine Nachfestsetzung - anders als im Verfahren nach §§ 104 ff. ZPO, in welchem die Zulässigkeit einer Nachfestsetzung allgemein anerkannt ist - nicht zuzulassen, ist nicht ersichtlich (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1985, 780; Schleswig-Holsteinisches OLG, a.a.O.; unklar: OLG München, MDR 1997, 299: Ergänzung des Vollstreckungsbescheids in der Form eines Kostenfestsetzungsbeschlusses).

  • BGH, 08.03.1995 - XII ZR 240/94

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Streitigkeit über Vertragspartner eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.2005 - 13 W 1484/05
    Diese Zuweisung schließt die Kostenfestsetzung durch das Streitgericht nach §§ 104 ff. ZPO aus (BGH NJW 1991, 2084 unter II.; KG Berlin, MDR 1995, 530; Musielak/Wolst, 4. Aufl., ZPO § 103 Rn. 2 je m.w.N.; a.A. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, JurBüro 1985, 781; Musielak/Voit, a.a.O., § 699 Rn. 6; Zöller/Vollkommer, 25. Aufl., ZPO § 699 Rn. 10).
  • BGH, 11.04.1991 - I ARZ 136/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der im Mahnverfahren entstandenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.2005 - 13 W 1484/05
    Diese Zuweisung schließt die Kostenfestsetzung durch das Streitgericht nach §§ 104 ff. ZPO aus (BGH NJW 1991, 2084 unter II.; KG Berlin, MDR 1995, 530; Musielak/Wolst, 4. Aufl., ZPO § 103 Rn. 2 je m.w.N.; a.A. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, JurBüro 1985, 781; Musielak/Voit, a.a.O., § 699 Rn. 6; Zöller/Vollkommer, 25. Aufl., ZPO § 699 Rn. 10).
  • BayObLG, 21.10.2003 - 1Z AR 118/03

    Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.2005 - 13 W 1484/05
    Nur außerhalb dieses Bereichs kann folglich ein Verfahren gemäß § 104 ff. ZPO in Betracht kommen (vgl. auch BayObLG JurBüro 2004, 320).
  • BGH, 25.02.2009 - Xa ARZ 197/08

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts i.R.e. mutmaßlichen Abweichung in einer

    Hierbei handelt es sich um eine das Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO ausschließende, ausdrücklich dem Mahngericht übertragene Aufgabe (BGH, Beschl. v. 11.4.1991 - I ARZ 136/91, NJW 1991, 2084; OLG Nürnberg, JurBüro 2006, 141).
  • OLG Schleswig, 06.06.2008 - 2 W 76/08

    Ergänzung des Vollstreckungsbescheids wegen versehentlich nicht aufgenommener

    Es handelt sich mithin um nichts anderes als ein dem Mahngericht zugewiesenes vereinfachtes Kostenfestsetzungsverfahren (OLG Nürnberg JurBüro 2006, 141; OLG München Rpfleger 1997, 172).
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