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   KG, 25.10.2006 - 12 U 74/06   

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https://dejure.org/2006,10990
KG, 25.10.2006 - 12 U 74/06 (https://dejure.org/2006,10990)
KG, Entscheidung vom 25.10.2006 - 12 U 74/06 (https://dejure.org/2006,10990)
KG, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 12 U 74/06 (https://dejure.org/2006,10990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werthaltigkeit von Beweisanzeichen als entscheidendes Kriterium für die Überzeugungsbildung bezüglich der erheblichen Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalls; Fehlender Vortrag eines Klägers zu den Einzelheiten eines Unfallhergangs als Indiz für das Vorliegen ...

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286 Abs. 1
    Feststellung der erheblichen Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalles anhand der Werthaltigkeit der Beweisanzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 05.06.1998 - 19 U 269/97

    Nachweis eines gestellten Unfalls

    Auszug aus KG, 25.10.2006 - 12 U 74/06
    Die Feststellung, es handele sich um eine verabredete Schadenszufügung, erfolgt vielmehr aufgrund der Häufung derartiger Umstände, die nur die Annahme zulässt, dass es sich nicht mehr um einen Zufall handeln kann (st. Respr., vgl. nur OLG Köln, r + s 1994, 212; VRS 95, 335; DAR 2000, 68; Senat, NZV 2003, 233; KG, Urteil vom 29. März 2004 - 22 U 201/03 - Senat, KGR 2005, 851).
  • KG, 06.06.2005 - 12 U 190/04

    Verkehrsunfallklage: Voraussetzungen der Feststellung hinreichender

    Auszug aus KG, 25.10.2006 - 12 U 74/06
    Die Feststellung, es handele sich um eine verabredete Schadenszufügung, erfolgt vielmehr aufgrund der Häufung derartiger Umstände, die nur die Annahme zulässt, dass es sich nicht mehr um einen Zufall handeln kann (st. Respr., vgl. nur OLG Köln, r + s 1994, 212; VRS 95, 335; DAR 2000, 68; Senat, NZV 2003, 233; KG, Urteil vom 29. März 2004 - 22 U 201/03 - Senat, KGR 2005, 851).
  • OLG Köln, 07.02.1994 - 12 U 206/93

    Fingierter Schaden; Versicherungsschutz

    Auszug aus KG, 25.10.2006 - 12 U 74/06
    Die Feststellung, es handele sich um eine verabredete Schadenszufügung, erfolgt vielmehr aufgrund der Häufung derartiger Umstände, die nur die Annahme zulässt, dass es sich nicht mehr um einen Zufall handeln kann (st. Respr., vgl. nur OLG Köln, r + s 1994, 212; VRS 95, 335; DAR 2000, 68; Senat, NZV 2003, 233; KG, Urteil vom 29. März 2004 - 22 U 201/03 - Senat, KGR 2005, 851).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11

    Gestellter Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrzeugbesitzers;

    Entscheidend ist vielmehr stets die Werthaltigkeit des oder der Anzeichen in der Gesamtschau (KG KGR 2007, 730, 731; NZV 2008, 153, 154; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2010, 1689, 1690).
  • OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 96/15

    Haftung für Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation

    Entscheidend ist vielmehr stets die Werthaltigkeit des oder der Anzeichen in der Gesamtschau (KG KGR 2007, 730, 731; NZV 2008, 153, 154; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2010, 1689, 1690; Senat NJW-RR 2013, 1498, 1501).
  • KG, 29.01.2007 - 12 U 207/06

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall: Anforderungen an die Darlegung der

    Wie das Kammergericht Senat schon in mehreren Entscheidungen betont hat,(vgl. zuletzt Beschlüsse vom 15. Dezember 2006 - 12 U 188/06 - sowie vom 25. Oktober 2006 - 12 U 74/06 - trifft es nicht zu, dass stets eine ungewöhnlich hohe Häufung von typischen Beweisanzeichen vorliegen müssten, um einen manipulierten Unfall zu bejahen.
  • KG, 30.06.2010 - 12 U 151/09

    Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei erhöhter Betriebsgefahr eines

    Die Feststellung, es handele sich um einen manipulierten Unfall erfolgt vielmehr aufgrund von Umständen, die die Annahme einer erheblichen Wahrscheinlichkeit dafür zulassen, dass es sich nicht mehr um einen Zufall handeln kann (st. Rspr., vgl. BGHZ 71, 339 = VersR 1978, 242 = NJW 1978, 2154; OLG Köln, r + s 1994, 212; VRS 95, 335; DAR 2000, 68; Senat, NZV 2003, 233; KG, Urteil vom 29. März 2004 - 22 U 201/03 - Senat, KGR 2005, 851 = VersR 2006, 714; Senat, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 12 U 201/05 - und vom 25. Oktober 2006 - 12 U 74/06 -).
  • KG, 20.08.2007 - 12 U 11/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Ausschluss einer durch normales Fahrverhalten bedingten

    Es ist nämlich - wie bereits ausgeführt - ohne Bedeutung, wenn sich für einzelne Indizien - für sich betrachtet - eine plausible Erklärung finden lässt oder die Umstände jeweils für sich allein nicht den Schluss auf ein gestelltes Ereignis nahelegen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 12 U 74/06 - KG, Urteil vom 29. März 2004 - 22 U 201/03 -).
  • LG Berlin, 11.02.2009 - 58 O 180/07
    Bereits allein die Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen sind ein so werthaltiges Indiz, dass sie den Schluss auf erhebliche Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalls rechtfertigen (vgl. hierzu KG, Beschluss v. 25.10.2006 - 12 U 74/06 ; KG, Urteil v. 29.04.2002 - 12 U 7995/00 ; KG, Urteil v. 22.12.2005 - 12 U 37/04 ; KG, Urteil v. 06.06.2002 - 12 U 9189/00 ).
  • LG Berlin, 04.06.2012 - 44 O 157/11

    Verkehrsunfall - Nachweis eines provozierten Verkehrsunfalls

    Insofern kann es ohne Bedeutung sein, wenn sich für einzelne Indizien bei isolierter Betrachtung eine Erklärung finden lässt (KG, KGR 2007, 730).
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